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Nichtoffener Ideenwettbewerb 'AZLR - Quartier am Zoll in Lörrach', Lörrach

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Wettbewerbsgebiet Wettbewerbsgebiet

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Direktion Freiburg - Sparte Portfoliomanagement

Nichtoffener städtebaulich-hochbaulich-freiraumplanerischer Ideenwettbewerb

Teilnahmeberechtigt

ausgewählte Wettbewerbsteilnehmer*innen

Zulassungsbereich

EWR- / WTO / GPA-Staaten

Frist

2024-04-17 15:00:00

Wettbewerbsaufgabe

Ausgangslage und Anlass des Wettbewerbs
Planungsaufgabe dieses Wettbewerbs ist das ‚Quartier am Zoll’ in der Basler Straße 2, 2a und 2b mit 7.270m2 und Basler Straße 4 mit 1.148m2 in Lörrach, das sich vollständig im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befindet. Das ‚Quartier am Zoll‘ mit einer Gesamtfläche von 8.418m2 liegt im Lörracher Stadtteil Stetten unmittelbar an der Landesgrenze zur Schweiz zwischen der Bahnlinie Basel-Lörrach und der Basler Straße.

Dieser Wettbewerb baut auf einem vorhergehenden, von der Stadt Lörrach in Kooperation mit der IBA Basel für einen wesentlich größeren Umgriff durchgeführten städtebaulichen-freiraumplanerischen-verkehrsplanerischen Wettbewerb auf mit den Aufgabenbestandteilen:
- Umgestaltung der Basler Straße
- Entwicklung städtebaulicher Potenziale vom Zoll bis zum Bahnhof Stetten.

Die Planungen der 1. Preisträger (Vlay Streeruwitz/YEWO/con.sens - Wien) wurden anschließend in einen Entwurfsplan für die Umgestaltung der Basler Straße und in einen Rahmenplan für 9 städtebauliche Teilgebiete entlang der Basler Straße überführt. Dieser Rahmenplan erstreckt sich auch über das jetzige Wettbewerbsgebiet und bildet eine wichtige Grundlage für diese Auslobung.

Gemeinsames Ziel der BImA als Ausloberin und der Stadt Lörrach ist die Erlangung einer umsetzungsfähigen Idee zur Schaffung eines städtebaulich-architektonisch-freiraumplanerisch durchmischten Quartiers mit einer Nutzungsmischung aus
- neu zu errichtenden Wohnungen mit ca. 8.500m2 BGF als preisgedämpfter Wohnungsbau gem. wirtschaftlichen Gesichtspunkten der BImA,
- modernen Verwaltungsflächen für das Hauptzollamt Lörrach HZA mit ca. 4.500m2 BGF,
- Räumen für das Zollamt Stetten (Zollabfertigung) mit ca. 120m2 BGF,
- einer Tiefgarage, getrennt in zwei Bereiche für die Dienstfahrzeuge des HZA einerseits und die Bediensteten und Bewohner*innen andererseits,
- einer in den Neubau zu integrierenden Technikzentrale mit BHKW für den Wärmeverbund Süd der Stadtenergie Lörrach GmbH & Co.KG,
- dem wieder zu nutzenden ‚Alten Zollhaus‘ in der Basler Straße 4,
- alternativ statt Wohnungsflächen kleinen Gewerbeeinheiten für Dienstleistungen (kein Einzelhandel) an der Basler Straße,
- und einem Freiraum für die Bewohner*innen und die Bediensteten des HZA.

Die drei bestehenden Gebäude in der Basler Straße 2 mit ca. 1.800m2 BGF, darin 16 Wohnungen und Räume des Zolls, sollen abgebrochen und durch Ersatzneubauten mit wesentlich höherer Bebauungsdichte ersetzt werden. Der rückwärtige Grundstücksteil der Basler Straße 4 soll in die Neubaukonzeption einbezogen werden, während das ‚Alte Zollhaus‘ in der Basler Straße 4 erhalten bleiben und in die städtebauliche Aufgabe integriert werden soll. Die Räumlichkeiten für das Zollamt Stetten (Zollabfertigung) sollen im Erdgeschoss des Neubaus in der Basler Straße 2 untergebracht werden.

Neben der städtebaulich - hochbaulichen Aufgabenstellung spielt die Gestaltung der Freianlagen eine wesentliche Rolle. Hierbei geht es sowohl um die Gestaltung der öffentlich orientierten Freiflächen im Übergang zur Basler Straße, als auch um die innere Erschließung mit halböffentlichen Freiflächen auf privatem Grund in Verbindung mit einem Angebot an hochwertigen Freiräumen für die Bewohner*innen und Bediensteten des neuen Quartiers.

Für alle Aufgabenbestandteile sind die wirtschaftlichen Gesichtspunkte der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu beachten (siehe Auslobung Teil B).

Die städtebaulichen Zielsetzungen dieses Wettbewerbs wurden intensiv zwischen der Stadt Lörrach, der BImA als Ausloberin und späteren Bauherrin und den Vertretern des Hauptzollamtes als späterem Nutzer abgestimmt. Im Vorfeld dieser Auslobung wurden in Konkretisierung und Weiterentwicklung des Rahmenplans einige Festlegungen hinsichtlich Nutzungsverteilung, Gebäudehöhen, Baufluchten, etc. getroffen. Gleichwohl bestehen viele Spielräume für Planungsentscheidungen zur Findung der besten städtebaulichen und freiraumplanerischen Lösung. Die genaue Aufgabenstellung wird im Teil B der Auslobung ausführlich erläutert.

Aufgrund der sensiblen Lage direkt an der Landesgrenze zur Schweiz wird dieses Wettbewerbsverfahren und die daran anschließende Aufstellung des Bebauungsplanes in enger Abstimmung und gutem Einvernehmen mit der angrenzenden Schweizer Gemeinde Riehen durchgeführt.

Infos

Teilnahmeberechtigung
Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplaner*innen / Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen

Termine
Bewerbungsende/-frist 17.04.2024, 15:00 Uhr
Ausgabe der Aufgabenstellung ca, 19.04.2024
Schrifltiche Rückfragen bis 29.04.2024, 12:00 Uhr
Gemeinsame Grundstücksbegehung, 30.04.2024, 11:00 Uhr
Rückfragenkolloquium in Lörrach 30.04.2024, 13:30 Uhr

Beantwortung der Rückfragen bis 08.05.2024
Abgabe Pläne 16.08.2024, 16:00 Uhr

Abgabe Modell 30.08.2024, 16:00 Uhr
Preisgerichtssitzung 01.10.2024

Rückfragen zum Wettbewerb können ausschließlich die Wettbewerbsteilnehmer nach Anmeldung mit Benutzername und Passwort bis einschließlich 29.04.2024, 12:00 Uhr über das Rückfragenforum stellen.

Teilnahme zur Bewerbung
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung erst vollständig abgegeben wurde, nach dem Sie die Daten “abgeschickt“ haben und eine Bestätigungs-Email dazu bekommen haben.

Hinweis
Sollten Sie bereits Zugangsdaten über “Mein Konto“ bei wettbewerbe aktuell haben, können Sie sich mit diesen beim Onlineverfahren einloggen und danach die Eingabemaske bis zum Ende der Bewerbungsfrist ausfüllen. Sollten Sie noch keinen Account bei wettbewerbe aktuell haben, erstellen Sie sich über “Mein Konto“ einen kostenlosen Basis-Account. Nach erstellen des neuen Accounts bekommen Sie eine email zur Bestätigung der Registrierung. Diese müssen Sie zwingend bestätigen, erst danach können Sie sich für das Onlineverfahren registrieren und teilnehmen.


 

 

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