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Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie TXL | Berliner Feuerwache TXL, Berlin

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Bauen und Wohnen, Berlin

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Bauen und Wohnen, Berlin
Städtebauliches Gutachterverfahren mit vorgeschaltetem, qualifiziertem Teilnahmewettbewerb für Bewerbergemeinschaften aus Architekt:innen und/oder Stadtplaner:innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt:innen

Teilnahmeberechtigt

Bewerbergemeinschaften aus Architekt:innen und/oder Stadtplaner:innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt:innen

Zulassungsbereich

Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Frist

2022-08-26 12:00:00

Wettbewerbsaufgabe

Beschreibung des Vorhabens
Im südwestlichen Bereich des ehemaligen Flughafens Tegel soll die Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie (BFRA) angesiedelt werden. Die BFRA ist das Aus- und Fortbildungszentrum der Berliner Feuerwehr, die die größte städtische Berufsfeuerwehr Deutschlands darstellt. Die Umsetzung der Maßnahme soll sowohl in Form von Neubau als auch durch Umnutzung von Bestand erfolgen. Die Fertigstellung ist für 2027 geplant.
Neben dem Baufeld der BFRA (ca. 6,3 ha) liegt das Baufeld der ehemaligen Flughafenfeuerwache (ca. 1,5 ha). Die benachbarte Ansiedlung beider Bereiche bietet die Chance Synergien zu nutzen.
Die zukünftigen Baufelder sind Teil des geplanten, 500 ha großen Forschungs- und Industriestandortes Urban Tech Republic auf dem Gelände des stillgelegten Flughafens Tegel.
Ziel des städtebaulichen Gutachterverfahrens ist es, einen gestalterisch und funktional anspruchsvollen Vorentwurf für den 7,8 ha großen Gesamtbereich (BFRA + Feuerwache) zu erhalten, in dem städtebauliche und architektonisch-funktionale Festlegungen für die baulichen Setzungen der Neubauten in Verbindung mit dem Bestand getroffen werden. Im Rahmen der Bedarfsplanung wurden unterschiedliche Funktionsbereiche der BFRA auf die Bestandsbauten sowie auf Neubauten aufgeteilt. Diese Zuordnung soll im Hinblick auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Flächeneffizienz überprüft und wenn notwendig optimiert werden.
Das städtebauliche Gutachterverfahren dient der Vorbereitung für zwei anschließende, getrennte Vergabeverfahren für den Neubau der Akademie sowie für die Sanierung und den Umbau der denkmalgeschützten Bestandsbauten.
Ziel der Berliner Feuerwehr ist es, eine zukunftsfähige Akademie zu entwickeln, die optimale praktische Übung mit theoretischem Studium in einem interdisziplinären und innovativen Kontext vereint und somit eine führende Rolle in der Feuerwehr- und Rettungsdienstausbildung einnimmt.

Planungsaufgabe
Auf dem zu beplanenden Grundstück liegen mehrere denkmalgeschützte Gebäude mit charakteristischer Fassadengestaltung aus dem Jahr 1973, zwei Hangars (N1 und N2) mit Anbauten (N1a und N2a), eine ehemalige Tankdienststation (M) und die ehemalige Flughafenfeuerwehr (L).
Im städtebaulichen Gutachterverfahren soll das Planungsgebiet unter Berücksichtigung und Integration der denkmalgeschützten Bestandsbauten weiterentwickelt werden. Auf dem Baufeld der BFRA sollen Neubauflächen für die Ausbildungsakademie und umfangreiche Schulungsanlagen in den Außenanlagen vorgesehen und hiermit das bestehende denkmalgeschützte Gesamtensemble respektvoll ergänzt werden. Die Baumaßnahme umfasst für die BFRA insgesamt eine Bruttogrundfläche von ca. 52.000 m² und ca. 18.000 m² Außenanlagen. Auf dem Areal der Berliner Feuerwache sind neben Außenanlagen auch eine Leichtbauhalle zu verorten. Insbesondere bei der Anordnung der Freianlagen und Zuwegungen ist auf die Synergien der beiden Bereiche der Berliner Feuerwehr, Feuerwache und BFRA, einzugehen.
Zusätzlich umfasst die Planungsaufgabe des städtebaulichen Gutachterverfahrens eine funktionale Zuordnung und Aufteilung der Bedarfsflächen (insgesamt ca. 36.000 m² Nutzungsflächen) auf den Akademieneubau der BFRA sowie auf die umzunutzenden Bestandsbauten, mit dem Ziel einer möglichst hohen Ausnutzung der Bestandsbauten zur Reduzierung des Neubauanteils und der Versiegelung. Das Raumprogramm ist als Anlage beigefügt. Die geforderten Außenanlagen sollen insbesondere unter Lärmschutzaspekten und funktionalen Anforderungen verortet werden.

Verfahrensablauf
Das Gutachterverfahren wird als nicht-anonyme, konkurrierende, zweiphasige Mehrfachbeauftragung mit drei Teams aus Architekt:innen und/oder Stadtplaner:innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt:innen durchgeführt.
Der Mehrfachbeauftragung wird ein qualifizierter, anonymer Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet.
Das städtebauliche Gutachterverfahren gliedert sich in zwei Bearbeitungsphasen, es sollen Lösungsvorschläge für eine städtebauliche Konzeption entwickelt werden.
Das Verfahren startet Mitte September 2022. Am 21. September findet ein Auftaktkolloquium mit Ortsbesichtigung statt.
In der 1. Bearbeitungsphase sollen Lösungen zu den unter Punkt 9 aufgelisteten Themen erarbeitet werden. Die Planungsteams stellen ihre Zwischenergebnisse dem Begleitgremium (Jury) zum nicht-öffentlichen Zwischenkolloquium im November 2022 vor und diskutieren die Lösungsvorschläge.
In der 2. Bearbeitungsphase sollen die Überarbeitungshinweise des Begleitgremiums aus dem Zwischenkolloquium berücksichtigt und umgesetzt werden. Der Abschluss des Gutachterverfahrens bildet das nicht-öffentliche Abschlusskolloquium im Januar 2023, zu dem die teilnehmenden Planungsteams ihre Ergebnisse dem Begleitgremium vorstellen.
Die Teilnahme an allen Kolloquien ist für alle teilnehmenden Teams verbindlich. Die geplanten Kolloquien finden entweder als Präsenztermine oder als digitale Formate statt. Es besteht kein Anspruch auf die Vergütung von Reise- und sonstiger über das Honorar hinausgehender Kosten.
Das Begleitgremium (Jury) setzt sich aus Vertreter:innen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, der Tegel Projekt GmbH, der Berliner Feuerwehr sowie beratenden, unabhängigen Fachgutachter:innen (Architekt:in / Stadtplaner:in / Landschaftsarchitekt:in) zusammen. Weitere Sachverständige beteiligter Verwaltungen sind zur Beratung eingebunden.
Das Begleitgremium wählt aus den drei vorgelegten Konzepten ein Präferenzkonzept aus, das als Grundlage für die anschließenden hochbaulichen Vergabeverfahren verwendet wird. Der Auftraggeber behält sich vor, Teillösungen der nicht berücksichtigten Konzepte in das Präferenzkonzept einzuarbeiten.
Nach Bedarf soll das ausgewählte Konzept von der:die Verfasser:in nochmals überarbeitet werden. Eine Überarbeitung soll zeitnah nach Abschluss erfolgen und wird zusätzlich nach Aufwand honoriert. Die Honorierung einer ggf. beauftragten Überarbeitung soll sich an der Leistungsphase 3 nach dem Merkblatt Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg (siehe Anlage) orientieren. Die Möglichkeit der Beauftragung weiterer besonderer Leistungen besteht. Im Falle einer Beauftragung kann die Honorierung jedoch an die Überarbeitungsvorgaben des Begleitgremiums angepasst werden. Zum Beispiel können auch nur Teile der Leistungsphase 3 beauftragt und dementsprechend honoriert werden.

Teilnahmeberechtigung
Das Gutachterverfahren richtet sich an interdisziplinäre Büros oder Bewerbergemeinschaften, die die Fachdisziplinen Stadtplanung und/oder Architektur zusammen mit Landschaftsarchitektur abdecken. Zur Teilnahme berechtigt sind Stadtplaner:innen und/oder Architekt:innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt:innen in folgenden drei Konstellationen:


- Architekt:innen mit Landschaftsarchitekt:innen
- Stadtplaner:innen mit Landschaftsarchitekt:innen
- Architekt:innen und Stadtplaner:innen mit Landschaftsarchitekt:innen

 

Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist, dass in jeder Bewerbung je eine natürliche Person vertreten ist, die am Tag der Bekanntmachung entsprechend den Regelungen ihres Heimatlandes berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt:in und/oder Stadtplaner:in und Landschaftsarchitekt:in zu führen. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom / Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den EG-Richtlinien 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern ihre satzungsmäßigen Geschäftszwecke auf Planungsleistungen ausgerichtet sind, die der gestellten Aufgabe entsprechen. Mindestens eine:r der Gesellschafter:innen oder eine:r der bevollmächtigten Vertreter:innen und der Verfasser:innen der Entwurfsarbeit müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Zur Teilnahmeberechtigung der entwurfsverfassenden Person ist die Urkunde der Kammereintragung (Ar-chitekt:in, Stadtplaner:in, Landschaftsarchitekt:in) vor Beauftragung nachzuweisen.
Ausdrücklich ausgeschlossen von der Teilnahme sind Personen die unmittelbar an der Ausarbeitung der Aufgabe und der Aufgabenstellung des Verfahrens beteiligt waren oder auf die Entscheidung des Begleitgremiums Einfluss nehmen können. Gleiches gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können.

Infos

Download der Unterlagen für die drei ausgewählten Teilnehmer*innen.
Die Abgabe der Unterlagen erfolgt physisch.

Hinweis
Bitte ignorieren Sie den Daten für Phase 2 bearbeiten Button. Dieser enthält keinen Inhalt,

da keine digitale Abgabe vorgesehen ist.

Support zum Onlinverfahren
Der Support ist erreichbar von Mo – Fr von 08:00 – 16:00 Uhr unter Tel. 0761/7745533 oder per mail unter
support@wettbewerbe-aktuell.de

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