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Ortskern Stift , Altenholz/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2021570
Tag der Veröffentlichung
12.04.2017
Aktualisiert am
18.04.2018
Verfahrensart
Offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Teams bestehend aus Stadtplanern und Landschaftsarchitekten. Die Einbeziehung von Verkehrsplanern wird empfohlen
Auslober
Koordination
Richter Architekten + Stadtplaner, Kiel
Bewerbungsschluss
22.12.2017
Abgabetermin Pläne
21.03.2018
Preisgerichtssitzung
12.04.2018

1. Rang / Gewinner

AC Planergruppe, Itzehoe
Martin Stepany, Landschaftsarchitekt
Stefan Escosura, Stadtplaner
Mitarbeit Stadtplanung: Jorid Westphal
Studio MLH Architekten, Kiel
Maik Loss · Thomas Hahn, Freie Architekten
Verfahrensart
Offener zweiphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb

Wettbewerbsaufgabe
Im Rahmen der Städtebauförderung des Bund-Ländersprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren sollen wesentliche städtebauliche Missstände, funktionale Mängel sowie gestalterische und städtebauliche Defizite im öffentlichen Raum und unzureichende verkehrliche Situationen, beseitigt werden.

Im Ortszentrum Stift besteht ein erheblicher Sanierungs- und Neuordnungsbedarf. Das weitere Umfeld weist markante Gebäude und vielfältige gestalterische und landschaftsund stadträumliche Qualitäten auf. Die öffentlichen Grundstücke bilden, gemeinsam mit den Grundstücken mitwirkungsbereiter Eigentümer, einen zusammenhängenden überplanbaren Bereich, so dass sich hier die Chance einer baulichen Neuordnung, inklusive der Möglichkeit eines neuen Marktplatzes ergibt.

Durch die Neuordnung soll auch der Übergang vom Ortszentrum in den Harmspark sowie die Stifter Allee aufgewertet werden. Gleichzeitig werden im Ortszentrum für die vorhandenen und neuen Nutzungen Stellplätze sowie öffentliche Parkplätze benötigt, für deren Unterbringung im Wettbewerb Lösungen gefunden werden sollen.

Die Gemeinde Altenholz strebt sowohl eine Reduzierung als auch eine Verlangsamung des Durchgangsverkehrs an. Ziel ist die Optimierung des Zentrums mit künftig hoher Aufenthaltsqualität und organisiertem Raum für unterschiedliche Aktivitäten wie Wochenmärkte, Veranstaltungen, Feste etc.

Für die komplexe Aufgabe der Neugestaltung des Ortszentrums erwartet sich der Ausloberin vom Wettbewerb umsetzbare, aber durchaus auch visonäre Lösungsvorschläge.

Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines städtebaulich, freiraumplanerisch und architektonisch qualitativ hochwertigen und kleinteilig durchmischten Quartiers „Ortskern Stift“ als Nahversorgungszentrum mit Gewerbe-, Wohn- und Kulturangeboten sowie die bedarfsgerechte Ausgestaltung ausreichender multifunktional nutzbarer Freiflächen. Aufgabenschwerpunkt bildet neben der Umgestaltung des öffentlichen Raums die städtebauliche Neuordnung (funktional und gestalterisch) des Ortskerns Stift.
31/10/2017    S209    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Offenes Verfahren 
Deutschland-Altenholz: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2017/S 209-434333
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Gemeinde Altenholz
Allensteiner Weg 2-4
Altenholz
24161
Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeinde Altenholz – Fachbereiches 4 Bau- und Ordnungsamt
Telefon: +49 431-32010
E-Mail: b.hess@altenholz.de
NUTS-Code: DEF0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altenholz.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation

Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: www.architekten.richter.de/planen-wettbewerbsbetreuungen-13.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Richter Architekten
Esmarchstraße 64
Kiel
241205
Deutschland
Kontaktstelle(n): Richter Architekten
Telefon: +49 4315796000
E-Mail: wbw@architekten-richter.de
Fax: +49 4315796001
NUTS-Code: DEF0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: architekten-richter.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Ortskern Stift“ in Altenholz.

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71400000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Ortskern Stift“ in Altenholz Im Rahmen der Städtebauförderung des Bund-Ländersprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ sollen wesentliche städtebauliche Missstände, funktionale Mängel sowie gestalterische und städtebauliche Defizite im öffentlichen Raum und unzureichende verkehrliche Situationen, beseitigt werden. Im Ortszentrum Stift besteht ein erheblicher Sanierungs- und Neuordnungsbedarf. Das weitere Umfeld weist markante Gebäude und vielfältige gestalterische, landschafts- und stadträumliche Qualitäten auf. Die öffentlichen Grundstücke bilden, gemeinsam mit den Grundstücken mitwirkungsbereiter Eigentümer, einen zusammenhängenden überplanbaren Bereich, so dass sich hier die Chance einer baulichen Neuordnung, inklusive der Möglichkeit eines neuen Marktplatzes ergibt. Durch die Neuordnung soll auch der Übergang vom Ortszentrum in den Harmspark sowie die Stifter Allee aufgewertet werden. Gleichzeitig werden im Ortszentrum für die vorhandenen und neuen Nutzungen Stellplätze sowie öffentliche Parkplätze benötigt, für deren Unterbringung im Wettbewerb Lösungen gefunden werden sollen. Die Gemeinde Altenholz strebt sowohl eine Reduzierung als auch eine Verlangsamung des Durchgangsverkehrs an. Ziel ist die Optimierung des Zentrums mit künftig hoher Aufenthaltsqualität und organisiertem Raum für unterschiedliche Aktivitäten wie Wochenmärkte, Veranstaltungen, Feste etc. Für die komplexe Aufgabe der Neugestaltung des Ortszentrums erwartet sich der Ausloberin vom Wettbewerb umsetzbare, aber durchaus auch visonäre Lösungsvorschläge. Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines städtebaulich, freiraumplanerisch und architektonisch qualitativ hochwertigen und kleinteilig durchmischten Quartiers „Ortskern Stift“ als Nahversorgungszentrum mit Gewerbe-, Wohn- und Kulturangeboten sowie die bedarfsgerechte Ausgestaltung ausreichender multifunktional nutzbarer Freiflächen. Aufgabenschwerpunkt bildet neben der Umgestaltung des öffentlichen Raums die städtebauliche Neuordnung (funktional und gestalterisch) des Ortskerns Stift. Leitidee Ein Stadt- oder Ortsteilzentrum prägt unter anderem den sozialen Zusammenhalt, die ökonomische Tragfähigkeit und die kulturelle Innovation, da es ein Identifikationsort und ein Kristallisationspunkt für die Gesellschaft sowie den Alltag ist. Deshalb ist der Einsatz von Fördermitteln in den Bereichen Aufwertung von öffentlichen Räumen, Instandsetzung und Modernisierung von stadtbildprägenden Gebäuden sowie die Beseitigung von Leerständen, minder genutzten Gebäuden und Zwischennutzungen vorgesehen. Dadurch soll zum einen eine Stärkung der Versorgungsbereiche und zum anderen eine notwendige funktionale und bauliche Anpassung erfolgen. Das von der Gemeinde beschlossene integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept ist Grundlage für den Wettbewerb. Wettbewerbsziele sind: — Nutzungsvielfalt durch Stärkung der Nahversorgung und Wohnfunktion sowie der kulturellen und öffentlichen Einrichtungen — Vielfältigkeit im Wohnen für unterschiedliche Gesellschaftsgruppen — Förderung des sozialen Zusammenhaltes — Verbesserung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von öffentlichen Räumen Das Wettbewerbsergebnis wird Grundlage für die konkrete städtebauliche/bauliche Umsetzung Die Wettbewerbsaufgabe ist in der Auslobungsbroschüre beschrieben.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Teams bestehend aus Stadtplanern und Landschaftsarchitekten. Die Einbeziehung von Verkehrsplanern wird empfohlen. Diese unterliegen nicht den Teilnahmevoraussetzungen. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine Verfassererklärung gemäß § 5 Absatz 3 RPW ab.

Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung

IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden. Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet: Städtebauliches Gesamtkonzept (1. und 2. Phase): — Strukturelle Leitidee — Einbindung in das städtebauliche Umfeld, Anordnung und Maßstäblichkeit der Baumassen — Qualität des Nutzungs- und Freiraumkonzeptes — Tragfähigkeit des Verkehrskonzeptes sowie Unterbringung des ruhenden Verkehrs — Vernetzung mit der Umgebung — Umgang mit dem Bestand Gestaltungsqualität und Funktionen (2. Phase): — Raumbildung, Orientierung und Identifikationsmöglichkeit — Erschließungs- und Freiflächenkonzept und dessen Vernetzung mit der Umgebung — Gebrauchs- und Aufenthaltsqualität von Straßen, Wegen, Plätzen, Park- und Stellplätzen — Klimaschutz (klimagerechte Versorgung) — Wirtschaftlichkeit.

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/12/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Betrag in Höhe von 60 000 EUR zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen: Bearbeitungshonorar für die Teilnehmer der 2. Phase: 30.000 EUR: Anzahl der eingereichten Beiträge der 2. Phase Preisgeld 30 000 EUR (Aufteilung gem. RPW 2013) 1. Preis 12 000 EUR 2. Preis 9 000 EUR 3. Preis 6 000 EUR 4. Preis 3 000 - EUR Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird zusätzlich erstattet. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer: Jeder zugelassene Beitrag der 2. Phase erhält eine Aufwandsentschädigung abhängig von der Teilnehmerzahl der 2. Phase.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Sabine Kling, Dipl.Ing. Architektur, Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration
Ingrd Spengler, Architektin+Stadtplanerin Hamburg
Prof. Bertel Bruun, Landschaftsarchitekt Hamburg
Eggert Bock, Architekt BDA Rendsburg
Hans-Joachim Agather Architekt+Stadtplaner Hamburg - ständig anwesender Vertreter
Dr. Jens Kruschwitz (SPD)
Jürgen Schlüter (CDU)
Jörgen Danielsen (AWG)
Ludger Niehoff (Mitglied der AG „Ortskern Stift“) - ständig anwesender Vertreter
Silke Worth-Görtz (GRÜNE) - ständig anwesender Vertreter
Dirk Ryll - ständig anwesender Vertreter

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
: Teilnahmeberechtigung offener Wettbewerb Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zu der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt, Stadtplaner oder Architekt befugt sind. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie die in der Auslobung genannte Berufsbezeichnung führen dürfen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.05.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.) Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Die Bildung von Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften bestehend aus Architekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern ist zwingend vorgeschrieben. Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung/ Auslobung erfüllt sein. Die für die 2. Phase ausgewählten Teilnehmer dürfen keine weiteren Entwurfsverfasser oder freie Mitarbeiter beteiligen bzw. das Planungsteam in sonstiger Weise verändern. Teilnahmehindernisse Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Absatz 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Bedingungen für die spätere Ausführung des Auftrags: 1) Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 02.03.74 geändert durch § 1 Nr. 4 Gv.15.08.74 2) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für eine Auftragssperre nicht erfüllt sind, gem. § 16 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz S-H vom 31.05.2013-TTG 3) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue u. Zahlung von Mindestentgelten gem. § 4 TTG S-H vom 31.05.2013, sofern der Bieter oder Nachunternehmer nicht im EU- Ausland tätig ist und die Leistung ausschließlich dort erbringt. Rückfragen und Pflicht-Kolloquium 1. Phase Rückfragen zum Wettbewerb können bis zum 24.11.2017 schriftlich an den Wettbewerbsbetreuer gerichtet werden. Sie werden im Kolloquium von der Ausloberin bzw. einem bevollmächtigen Vertreter – soweit inhaltliche Fragen auftreten unter Hinzuziehung von Preisrichtern – schriftlich beantwortet. Sie werden Bestandteil der Auslobung. Am 30.11.2017 um 13:00 Uhr im Ratssaal in Altenholz veranstaltet die Ausloberin ein Pflichtkolloquium mit den Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern, Sachverständigen und Vorprüfern. Auf dem Pflichtkolloquium erhält jeder Teilnehmer seine registrierte Verfassererklärung, die Bestandteil der einzureichenden Unterlagen wird. Die Teilnahme am Kolloquium ist verpflichtend und ist durch die lesbare Eintragung in der Teilnehmerliste nachzuweisen. Ohne diese Registrierung ist eine weitere Teilnahme am Wettbewerb nicht möglich. Mit der Übersendung des bereitgestellten Registrierungsformular an die Emailadresse: wbw@architetken-richter.de erhalten Sie einen Passwort für den Zugang zu den Planunterlagen (Anlagen). Das Registrierungsformular gilt gleichzeitig als Anmeldung zum Pflichtkolloquium der 1. Phase.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postfach 7128
Kiel
24171
Deutschland
Telefon: +49 4319884640
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

S. o.
Kiel
Deutschland

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

27/10/2017

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