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  • Grundschule Wolbeck-Nord | © Lindner Lohse Architekten BDA | Fotograf:  Stockhausen Fotodesign
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  • Grundschule Wolbeck-Nord | © Lindner Lohse Architekten BDA | Fotograf:  Stockhausen Fotodesign
  • Grundschule Wolbeck-Nord | © Lindner Lohse Architekten BDA | Fotograf:  Stockhausen Fotodesign
  • Grundschule Wolbeck-Nord – Die zweizügige Grundschule mit Einfeldsporthalle von Lindner Lohse Architekten BDA ist sowohl Lern- und Lebensort als auch Orientierungspunkt und Stadtteiltreff für die Bewohnerinnen und Bewohner von Wolbeck.
    Copyright: Lindner Lohse Architekten BDA | Fotograf: Stockhausen Fotodesign
  • Laubengang – Über einen offenen und überdachten Laubengang mit spielerisch schräg gestellten Stützen bindet die westlich gelegene Sporthalle an.
    Copyright: Lindner Lohse Architekten BDA | Fotograf: Stockhausen Fotodesign
  • Lerntreppe – Die große Lerntreppe nahe dem Eingang bildet das Herzstück des Neubaus. Als Ort der Begegnung nimmt sie einen wichtigen Stellenwert im Schulalltag ein.
    Copyright: Lindner Lohse Architekten BDA | Fotograf: Stockhausen Fotodesign
  • Lerntreppe – Die große Lerntreppe nahe dem Eingang bildet das Herzstück des Neubaus. Als Ort der Begegnung nimmt sie einen wichtigen Stellenwert im Schulalltag ein.
    Copyright: Lindner Lohse Architekten BDA | Fotograf: Stockhausen Fotodesign

Grundschule Wolbeck-Nord , Münster/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

Veröffentlicht als:

Kurzergebnis
wa-ID
wa-2014386
Tag der Veröffentlichung
28.09.2016
Aktualisiert am
21.03.2024
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
EU /EWR
Beteiligung
18 Arbeiten
Auslober
Koordination
assmann GmbH, Dortmund
Bewerbungsschluss
12.01.2016
Preisgerichtssitzung
23.06.2016
Fertigstellung
8/2019

Fotos:
Stockhausen Fotodesign

Architektur
Lindner Lohse Architekten BDA, Dortmund
Mitarbeit:
Wibke Evert (Projektleitung), Frank Lohse, Ann-Christin Ribhegge, Mona Herbstmann

Bauleitung (LPH 8)
g + w ingenieurplanung

Bauherr
Stadt Münster, Amt für Immobilienmanagement

Projektdaten
Bauzeit: 3/2018 – 8/2019
BGF: 3.938 m²

Beteiligte Fachplaner
TGA - Elektro und Nachrichtentechnik: Ingenieurbüro Nordhorn
Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, MSR-, Sanitärtechnik: Decker + Koch GmbH
Tragwerksplanung, Brandschutzkonzept, Bauphysik:
Krätzig & Partner Ingenieurgesellschaft für Bautechnik mbH
Küchenplanung: i3 innenarchitektur Altmann
Schallschutz, Raumakustik: Graner Ingenieure GmbH

Im Ortsteil Münster-Wolbeck hat das Team von Lindner Lohse Architekten BDA eine neue zweizügige Grundschule mit Einfeldsporthalle entworfen, die nicht nur die Anforderung an einen Lern-, sondern auch an einen Lebensort erfüllt. Die Architektur und das räumliche Konzept mit Lernclustern und dem Foyer als Mittelpunkt der Schule schafft eine funktions- und kindgerechte Umgebung zum Lernen und Spielen. Darüber hinaus versteht sich der Neubau im städtebaulichen Kontext von Münster-Wolbeck als Orientierungspunkt und zentraler Treffpunkt für die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers.

Der süd-östlich von Münster gelegene Ortsteil Wolbeck ist in den vergangenen Jahren durch ausgewiesene Neubaugebiete zunehmend gewachsen. Um den steigenden Bedarf an Grundschulplätzen mit Ganztagsbetreuung zu decken, hat die Stadt Münster im Jahr 2016 einen Nichtoffenen Architekturwettbewerb für eine neue zweizügige Grundschule ausgelobt. Mit seinem gut gestalteten und architektonisch kompakten Entwurf überzeugte das Büro Lindner Lohse Architekten BDA aus Dortmund.

Schulneubau als integrativer Bestandteil des Quartiers
„Zentrale Planungsaufgabe war es, Pädagogik und Architektur in ein gut funktionierendes Schulgebäude zu übersetzen, das Lernen und Lehren bestmöglich unterstützt. Gleichzeitig galt es, einen Neubau zu entwerfen, der sich auch zum Quartier und für außerschulische Nutzungen öffnet“, erklärt Frank Lohse, geschäftsführender Partner bei Lindner Lohse Architekten BDA. Das Schulgrundstück befindet sich im nördlichen Bereich des Stadtteils – westlich des Grenkuhlenwegs und östlich der Middeler Straße – und war bis zur Bebauung landwirtschaftlich genutzte Weidefläche. Der realisierte Entwurf gliedert das Grundstück streifenartig in fünf Funktionsbereiche, die über eine Quererschließungsachse miteinander verbunden sind: Das Vorfeld zum Grenkuhlenweg dient der Erschließung und dem ruhenden Verkehr. Im Bereich des Kreisverkehrs wurde ein mit Bäumen gegliederter Vorplatz geschaffen. Direkt darauf folgt das Schulgebäude, das sich als zweigeschossiger, rechteckiger Kubus in Nord-Süd-Richtung orientiert. Westlich davon erstreckt sich der großzügige Pausenhof, dessen hohe Aufenthaltsqualität maßgeblich vom wertvollen, erhaltenen Baumbestand geprägt wird. An den Pausenhof schließt die eigenständige Sporthalle mit Kleinspielfeld und Laufbahn an. Das verbliebene Restgrundstück im Osten wurde mit einer Kindertagesstätte bebaut. Die Erschließungsachse geht vom Vorplatz durch das Forum und über einen offenen und überdachten Laubengang mit schrägen Stützen zur Sporthalle und verbindet sie so mit der Schule. Durch die freie Zugänglichkeit der Außenbereiche sind die Übergänge zwischen Schule und öffentlichem Raum fließend und es entsteht eine Art erweiterter Stadtraum.

Fassade mit klarer Eingangssituation
Eine angemessene Maßstäblichkeit erhält das Gebäude durch die moderne hellgraue Klinkerfassade, die Bezug auf die Münsteraner Architektur nimmt. Die Fassadenöffnungen sind als lange Fensterbänder in den Kubus eingeschnitten und werden durch blassgrüne Paneelfelder im Bereich der inneren Wandanschlüsse gegliedert. Die Fenster bestehen aus einer Holz-Aluminium-Konstruktion und verfügen über einen außenliegenden Sonnenschutz. Besonders hervorgehoben ist die Eingangssituation der Schule. Durch die Geste des leicht schrägen Einschnitts wird der Eingang einladend formuliert und gleichzeitig ein Vordach ausgebildet. Eine ornamentale Verarbeitung der Klinker an der schrägen Wand akzentuiert die Fassade in diesem Bereich zusätzlich. Für die natürliche Belichtung der Aufenthaltsflächen im Mittelbund sorgen großzügige Sattellichtbänder.

Lerntreppe als Mittelpunkt
Lernen ist heute ganztägig und differenziert. Diese Besonderheit heutiger Schulen spiegelt sich im dreibündigen Grundriss des Neubaus wider. Charakteristisches Merkmal ist die Kompaktheit, die Flexibilität und die klare Strukturierung des Baukörpers, welche räumliche Synergien im Laufe eines Schultags ermöglicht. Das Gebäude empfängt die Nutzer und Besucher in einem offenen und großzügigen Foyer. Zentrales Element hier ist die große Lerntreppe, die einen fließenden Übergang vom Erdgeschoss ins Obergeschoss schafft. Zusammen mit dem um zwei Stufen abgesenkten Forum stellt sie ein multifunktionales Raumangebot dar. „Die große offene Treppe ist Dreh- und Angelpunkt des Schullebens und vielfältig bespielbar“, so Wibke Evert, geschäftsführende Partnerin bei Lindner Lohse Architekten BDA. „Sie kann von den Schülerinnen und Schülern zum Lernen, als Aufenthaltsbereich in den Pausen, als Tribüne oder im Rahmen öffentlicher externer Veranstaltungen durch die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers genutzt werden.“ Nach Bedarf können Forum und Treppe zudem noch räumlich erweitert werden: So ist der angrenzende Musikraum über eine mobile Trennwand flexibel zuschaltbar.  

Dreibündige Grundrissorganisation
Nahe dem Haupteingang und somit in guter Erreichbarkeit befinden sich die Verwaltung sowie die Räume für die Lehrer und die Schulleitung. Im südlichen Bereich des Gebäudes ist der Ganztagsbereich mit der Küche, dem Speiseraum und den verschiedenen Betreuungsräumen integriert. Bei schönem Wetter können die Kinder von dort direkt auf ihre Terrasse. Der Unterricht findet in den als Lerncluster organisierten Unterrichtsräumen im Obergeschoss statt. Jeweils zwei Klassenräume sind hier mit einem dazwischenliegenden Differenzierungsraum verbunden. Die Flure sind galerieartig erweitert, sodass sich die Schülerinnen und Schüler hier oder auf der angrenzenden Treppe individuelle Aufenthaltsorte zum Lernen, Spielen oder Erholen suchen können. Dieses räumliche Konzept fördert das selbstbestimmte Lernen und die individuelle Entwicklung der Kinder. Natürliches Licht über Oberlichter, Blickachsen und Lufträume lassen eine atmosphärisch stimmige Lernumgebung entstehen. Der Mittelbund ist der Erschließung sowie den Nebenräumen wie Sanitäranlagen und Technikräumen vorbehalten. Die Barrierefreiheit ist durch den zentral platzierten Aufzug hergestellt.

Sichtbeton und Holz kombiniert
Der kompakte Baukörper mit ressourcenschonender Bauweise ermöglichte eine hochwertige Gestaltung mit ausgewählten und robusten Materialien innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens. Realisiert wurde eine zweischalige Massivkonstruktion mit kiesbedecktem Flachdach. Das Innere des Gebäudes wird geprägt durch die Materialien Sichtbeton und Holz. Die Wände der Verkehrsflächen sind in Sichtbeton, der Boden mit Lamellenparkett und großformatigen keramischen Platten in den Hauptverkehrswegen ausgeführt. Aus dem natürlichen Werkstoff Holz bestehen weiterhin Einbaumöbel, Türen und die Lerntreppe sowie partielle akustisch wirksame Wandbeläge. Die natürliche und helle Materialwahl erzeugt in den Innenräumen eine moderne und zugleich warme Atmosphäre, in der sich die Schülerinnen und Schüler wohlfühlen können. Wenige Farbakzente unterstreichen die kindgerechte und entwicklungsfördernde Gestaltung. Die Klassenräume haben jeweils ein dezentrales Lüftungsgerät erhalten.

Sporthalle für Schul- und Vereinssport
Die neue Einfach-Sporthalle samt Kleinspielfeld und Laufbahn vervollständigt den Schulkomplex und steht sowohl dem Schul- als auch dem öffentlichen Vereinssport zur Verfügung. Das Gebäude ist logisch gegliedert. Der hohe Hallenkörper wird U-förmig von den niedrigen Nebenraumbereichen umfasst. Hier sind neben den Umkleide- und Sanitärbereichen auch die Räume für die Heizung und die von außen zugänglichen Pausen-WCs untergebracht. Wie das Schulgebäude besteht der Baukörper aus einer zweischaligen Massivkonstruktion mit Klinkern. Eine Dachkonstruktion aus schlanken Holzbindern überspannt die Einfeldhalle. Im Inneren sind die Wände in Sichtbeton ausgeführt, die Prallwand besteht aus horizontalen, akustisch wirksamen Holzlamellen. Als Bodenbelag kamen in den Nebenräumen und Fluren keramische Platten und in der Halle ein flächenelastischer Sportboden mit Linoleumbelag zum Einsatz. Über eine großzügige verglaste Pfosten-Riegel-Konstruktion in der Westfassade fällt natürliches Licht in den Raum. Der geschlossene Sockelbereich ist mit Faserzementtafeln als vorgehängte, hinterlüftete Fassade ausgeführt. Lamellenfenster und Oberlichter in der Halle dienen der Querlüftung und sorgen für angenehme Temperaturen in den Sportstunden.

2023 wurde die Grundschule Wolbeck-Nord mit dem Schulbaupreis Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet. Als besondere Qualität hob die Jury die ausformulierte Klarheit des Gebäudes hervor, die eine einfache Orientierung, Sicherheit und Vertrauen schaffe, auf Langlebigkeit setze und eine pädagogische Ermöglichungskultur berücksichtige.

(PM Lindner Lohse Architekten BDA, 2/24)

 

Hersteller/Produkte u.a.
WC-Trennwände: Kemmlit Bauelemente GmbH
Mobile Trennwände: DORMA Hüppe Raumtrennsysteme GmbH
Klinker: Hagemeister (Farsund HS)
Fenster Oberlichter: Velux Deutschland
Bitumen-Abdichtungsbahnen: Bauder (Bauder TEC 4)

 

  • Grundschule Wolbeck-Nord – Die zweizügige Grundschule mit Einfeldsporthalle von Lindner Lohse Architekten BDA ist sowohl Lern- und Lebensort als auch Orientierungspunkt und Stadtteiltreff für die Bewohnerinnen und Bewohner von Wolbeck. | © Lindner Lohse Architekten BDA | Fotograf:  Stockhausen Fotodesign
  • Eingang – Der Eingang der Schule ist mit einem tiefen Einschnitt in der Klinkerfassade hervorgehoben. | © Lindner Lohse Architekten BDA | Fotograf:  Stockhausen Fotodesign
  • Laubengang – Über einen offenen und überdachten Laubengang mit spielerisch schräg gestellten Stützen bindet die westlich gelegene Sporthalle an. | © Lindner Lohse Architekten BDA | Fotograf:  Stockhausen Fotodesign
  • Galerie – Für ausreichend Platz zum freien Spielen und Lernen sorgen die galerieartig angelegten Flurflächen rund um die zentrale Lerntreppe.  | © Lindner Lohse Architekten BDA | Fotograf:  Stockhausen Fotodesign
  • Lerntreppe – Die große Lerntreppe nahe dem Eingang bildet das Herzstück des Neubaus. Als Ort der Begegnung nimmt sie einen wichtigen Stellenwert im Schulalltag ein. | © Lindner Lohse Architekten BDA | Fotograf:  Stockhausen Fotodesign
  • Lerntreppe – Die große Lerntreppe nahe dem Eingang bildet das Herzstück des Neubaus. Als Ort der Begegnung nimmt sie einen wichtigen Stellenwert im Schulalltag ein. | © Lindner Lohse Architekten BDA | Fotograf:  Stockhausen Fotodesign
  • Grundschule Wolbeck-Nord | © Lindner Lohse Architekten BDA | Fotograf:  Stockhausen Fotodesign
  • Sporthalle – Neben dem Schulsport kann die Turnhalle auch für den öffentlichen Vereinssport genutzt werden. | © Lindner Lohse Architekten BDA | Fotograf:  Stockhausen Fotodesign
  • Trennwand – Mittels einer Trennwand kann der Musikraum bei größeren Veranstaltungen zum Foyer dazu geschaltet werden.  | © Lindner Lohse Architekten BDA | Fotograf:  Stockhausen Fotodesign
  • Lageplan | © Lindner Lohse Architekten BDA
  • Grundriss Erdgeschoss | © Lindner Lohse Architekten BDA
  • Grundriss Obergeschoss | © Lindner Lohse Architekten BDA
  • Längsschnitt | © Lindner Lohse Architekten BDA
  • Grundschule Wolbeck-Nord – Die zweizügige Grundschule mit Einfeldsporthalle von Lindner Lohse Architekten BDA ist sowohl Lern- und Lebensort als auch Orientierungspunkt und Stadtteiltreff für die Bewohnerinnen und Bewohner von Wolbeck.
    Copyright: Lindner Lohse Architekten BDA | Fotograf: Stockhausen Fotodesign
  • Eingang – Der Eingang der Schule ist mit einem tiefen Einschnitt in der Klinkerfassade hervorgehoben.
    Copyright: Lindner Lohse Architekten BDA | Fotograf: Stockhausen Fotodesign
  • Laubengang – Über einen offenen und überdachten Laubengang mit spielerisch schräg gestellten Stützen bindet die westlich gelegene Sporthalle an.
    Copyright: Lindner Lohse Architekten BDA | Fotograf: Stockhausen Fotodesign
  • Galerie – Für ausreichend Platz zum freien Spielen und Lernen sorgen die galerieartig angelegten Flurflächen rund um die zentrale Lerntreppe.
    Copyright: Lindner Lohse Architekten BDA | Fotograf: Stockhausen Fotodesign
  • Lerntreppe – Die große Lerntreppe nahe dem Eingang bildet das Herzstück des Neubaus. Als Ort der Begegnung nimmt sie einen wichtigen Stellenwert im Schulalltag ein.
    Copyright: Lindner Lohse Architekten BDA | Fotograf: Stockhausen Fotodesign
  • Lerntreppe – Die große Lerntreppe nahe dem Eingang bildet das Herzstück des Neubaus. Als Ort der Begegnung nimmt sie einen wichtigen Stellenwert im Schulalltag ein.
    Copyright: Lindner Lohse Architekten BDA | Fotograf: Stockhausen Fotodesign
  • Grundschule Wolbeck-Nord
    Copyright: Lindner Lohse Architekten BDA | Fotograf: Stockhausen Fotodesign
  • Sporthalle – Neben dem Schulsport kann die Turnhalle auch für den öffentlichen Vereinssport genutzt werden.
    Copyright: Lindner Lohse Architekten BDA | Fotograf: Stockhausen Fotodesign
  • Trennwand – Mittels einer Trennwand kann der Musikraum bei größeren Veranstaltungen zum Foyer dazu geschaltet werden.
    Copyright: Lindner Lohse Architekten BDA | Fotograf: Stockhausen Fotodesign
  • Lageplan
    Copyright: Lindner Lohse Architekten BDA
  • Grundriss Erdgeschoss
    Copyright: Lindner Lohse Architekten BDA
  • Grundriss Obergeschoss
    Copyright: Lindner Lohse Architekten BDA
  • Längsschnitt
    Copyright: Lindner Lohse Architekten BDA

1. Preis

Lindner Lohse Architekten, Dortmund
Harald Linder, Frank Lohse
Modell:
Mijalski + Nasarian, Dortmund
  • 1. Preis: Lindner Lohse Architekten, Dortmund
  • 1. Preis: Lindner Lohse Architekten, Dortmund
  • 1. Preis: Lindner Lohse Architekten, Dortmund
  • 1. Preis: Lindner Lohse Architekten, Dortmund
  • 1. Preis: Lindner Lohse Architekten, Dortmund
  • 1. Preis: Lindner Lohse Architekten, Dortmund
  • 1. Preis: Lindner Lohse Architekten, Dortmund
  • 1. Preis: Lindner Lohse Architekten, Dortmund

2. Preis

Dohle + Lohse Architekten GmbH, Braunschweig
Regina Dohle
  • 2. Preis: Dohle   Lohse Architekten GmbH, Braunschweig
  • 2. Preis: Dohle   Lohse Architekten GmbH, Braunschweig
  • 2. Preis: Dohle   Lohse Architekten GmbH, Braunschweig
  • 2. Preis: Dohle   Lohse Architekten GmbH, Braunschweig
  • 2. Preis: Dohle   Lohse Architekten GmbH, Braunschweig
  • 2. Preis: Dohle Lohse Architekten GmbH, Braunschweig
  • 2. Preis: Dohle Lohse Architekten GmbH, Braunschweig
  • 2. Preis: Dohle Lohse Architekten GmbH, Braunschweig
  • 2. Preis: Dohle Lohse Architekten GmbH, Braunschweig
  • 2. Preis: Dohle Lohse Architekten GmbH, Braunschweig

3. Preis

Ohnesorge Klostermann Faßbender OKF Architekten, Osnabrück
J. Faßbender
  • 3. Preis: Ohnesorge Klostermann Faßbender OKF Architekten, Osnabrück
  • 3. Preis: Ohnesorge Klostermann Faßbender OKF Architekten, Osnabrück
  • 3. Preis: Ohnesorge Klostermann Faßbender OKF Architekten, Osnabrück
  • 3. Preis: Ohnesorge Klostermann Faßbender OKF Architekten, Osnabrück
  • 3. Preis: Ohnesorge Klostermann Faßbender OKF Architekten, Osnabrück
  • 3. Preis: Ohnesorge Klostermann Faßbender OKF Architekten, Osnabrück
  • 3. Preis: Ohnesorge Klostermann Faßbender OKF Architekten, Osnabrück
  • 3. Preis: Ohnesorge Klostermann Faßbender OKF Architekten, Osnabrück
  • 3. Preis: Ohnesorge Klostermann Faßbender OKF Architekten, Osnabrück
  • 3. Preis: Ohnesorge Klostermann Faßbender OKF Architekten, Osnabrück

Anerkennung

Kleihues + Kleihues Gesellschaft von Architekten mbH, Dülmen-Rorup
Jan Kleihues, Norbert Hensel, Michael Alshut
  • Anerkennung: Kleihues   Kleihues  Gesellschaft von Architekten mbH, Dülmen-Rorup
  • Anerkennung: Kleihues   Kleihues  Gesellschaft von Architekten mbH, Dülmen-Rorup
  • Anerkennung: Kleihues   Kleihues  Gesellschaft von Architekten mbH, Dülmen-Rorup
  • Anerkennung: Kleihues   Kleihues  Gesellschaft von Architekten mbH, Dülmen-Rorup
  • Anerkennung: Kleihues   Kleihues  Gesellschaft von Architekten mbH, Dülmen-Rorup
  • Anerkennung: Kleihues Kleihues Gesellschaft von Architekten mbH, Dülmen-Rorup
  • Anerkennung: Kleihues Kleihues Gesellschaft von Architekten mbH, Dülmen-Rorup
  • Anerkennung: Kleihues Kleihues Gesellschaft von Architekten mbH, Dülmen-Rorup
  • Anerkennung: Kleihues Kleihues Gesellschaft von Architekten mbH, Dülmen-Rorup
  • Anerkennung: Kleihues Kleihues Gesellschaft von Architekten mbH, Dülmen-Rorup

Anerkennung

AMP Architekten, Ludwigsburg
Johannes Michel
  • Anerkennung: AMP Architekten, Ludwigsburg
  • Anerkennung: AMP Architekten, Ludwigsburg
  • Anerkennung: AMP Architekten, Ludwigsburg
  • Anerkennung: AMP Architekten, Ludwigsburg
  • Anerkennung: AMP Architekten, Ludwigsburg
  • Anerkennung: AMP Architekten, Ludwigsburg
  • Anerkennung: AMP Architekten, Ludwigsburg
  • Anerkennung: AMP Architekten, Ludwigsburg
Verfahrensart
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit 18 Teilnehmern

Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Münster plant im Ortsteil Wolbeck den Neubau einer zweizügigen Grundschule. Diese setzt sich aus einem Klassenbereich, einem Bereich für den offenen Ganztag, einem Verwaltungsbereich und einer Sporthalle zusammen. Hinzu kommen Freiflächen für Schulhof und Sportanlagen.
Das ca. 14.400 m2 große Wettbewerbsgebiet liegt im Norden des Stadtteils Wolbeck im Bereich westlich des Grenkuhlenweges und südlich der noch auszubauenden Middeler-Straße.
16/12/2015    S243    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren  Deutschland-Münster: Architekturentwurf 2015/S 243-442395 Wettbewerbsbekanntmachung Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/ Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Münster Albersloher Weg 33 Kontaktstelle(n): Amt für Immobilienmanagement Zu Händen von: Stephan Brockhausen 48145 Münster DEUTSCHLAND Telefon: +49 2514922413 E-Mail: brockhs@stadt-muenster.de Fax: +49 2514927734 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.muenster.de Weitere Auskünfte erteilen: assmann GmbH Baroper Straße 237 Zu Händen von: Christine Dern 44227 Dortmund DEUTSCHLAND Telefon: +49 23175445333 E-Mail: dern@assmanngruppe.com Fax: +49 231754455333 Internet-Adresse: www.assmanngruppe.com Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: assmann GmbH Baroper Straße 237 Zu Händen von: Christine Dern 44227 Dortmund DEUTSCHLAND Telefon: +49 23175445333 E-Mail: dern@assmanngruppe.com Fax: +49 231754455333 Internet-Adresse: www.assmanngruppe.com Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: assmann GmbH Baroper Straße 237 Zu Händen von: Christine Dern 44227 Dortmund DEUTSCHLAND Telefon: +49 23175445333 E-Mail: dern@assmanngruppe.com Fax: +49 231754455333 Internet-Adresse: www.assmanngruppe.com
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand
des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen

Auftraggeber / den Auftraggeber:
Architektenwettbewerb „Grundschule Münster-Wolbeck“.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Die Stadt Münster plant im Ortsteil Wolbeck den Neubau einer zweizügigen Grundschule. Diese setzt sich aus einem Klassenbereich, einem Bereich für den offenen Ganztag, einem Verwaltungsbereich und einer Sporthalle zusammen. Hinzu kommen Freiflächen für Schulhof und Sportanlagen.Der Ortsteil Wolbeck liegt im Stadtbezirks Süd-Ost. Er liegt ca. 10 km südöstlich der Münsteraner Innenstadt und hat ca. 9 000 Einwohner.Das ca. 14 400 m² große Wettbewerbsgebiet liegt im Norden des Stadtteils Wolbeck im Bereich westlich des Grenkuhlenweges und südlich der noch auszubauenden Middeler-Straße. Im Westen angrenzend finden sich verschiedene Laden- und Dienstleistungseinrichtungen. Im Norden, Süden und Osten grenzen zweigeschossige Wohnbebauungen und Felder-/Freiflächen das Plangebiet ein.Zur Erlangung einer angemessenen planerischen Lösung wird ein Architektenwettbewerb als einstufiger nichtoffener Realisierungswettbewerb nach den Bestimmungen der Richtlinie für Planungswettbewerbe in der Fassung vom 31.1.2013 (RPW 2013) ausgeschrieben. Der Wettbewerb richtet sich an Architekten. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71220000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass der Bewerber als Architekt/-in teilnahmeberechtigt ist (siehe nachstehend Abschnitt III.2) und innerhalb der Bewerbungsfrist (siehe Abschnitt IV.4.3)) einen Teilnahmeantrag einreicht.Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bewerber, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 4 Abs. 6 VOF oder § 18 Abs. 2 VOF (entspricht § 4 Abs. 2 RPW 2013) vorliegt. Ferner können Bewerber ausgeschlossen werden, bei denen einer der in § 4 Abs. 9 VOF genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Bewerber haben in ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, ob Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 oder § 4 Abs. 9 VOF vorliegen, und in Zweifelsfällen innerhalb einer angemessenen Nachfrist einen Auszug aus dem Bundeszentralregister oder einen sonstigen nach § 4 Abs. 7 VOF zulässigen Nachweis einzureichen.Für den Teilnahmeantrag ist ein Formular zu verwenden, das im Internet unter der Adresse www.vergabe.assmanngruppe.com heruntergeladen werden kann. Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:— Name des Bewerbers;— Kontaktdaten (Büroanschrift, Name des Ansprechpartners mit Telefon- und Telefaxnummer und E-Mail-Anschrift);— Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auslosung am Wettbewerb teilnehmen wird;— Nachweis über die Berechtigung zum Führen der unter III.2 genannten Berufsbezeichnung;— Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF.Der Teilnahmeantrag ist schriftlich und anonym in einem verschlossenen, undurchsichtigen Umschlag mit außen deutlich sichtbarer Aufschrift „Wettbewerb Grundschule Wolbeck“ bei dem in Abschnitt I.1 genannten, für die Einreichung der Teilnahmeanträge zuständigen Wettbewerbsbetreuer einzureichen. Mündliche, fernmündliche sowie per Telefax oder E-Mail eingereichte Teilnahmeanträge sind unzulässig.Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von 15 Wettbewerbsteilnehmern sowie fünf weiteren Bewerbern als potentiellen Nachrückern nach folgendem Verfahren:Alle Teilnahmeanträge werden unmittelbar nach Ablauf des in Abschnitt IV.4.3) angegebenen Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge geöffnet und formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden unter Setzung einer kurzen Nachfrist vom Auftraggeber nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbern, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 4 Abs. 6 VOF oder ein Teilnahmehindernis nach § 18 Abs. 2 VOF (entspricht § 4 Abs. 2 RPW 2013) vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 4 Abs. 9 VOF steht ein Ausschluss im Ermessen des Auslobers.Aus den danach verbleibenden Teilnahmeanträgen werden 15 Bewerber durch Losverfahren für die Wettbewerbsteilnahme sowie fünf weitere Bewerber als potentielle Nachrücker ausgelost und unverzüglich benachrichtigt. Ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerber werden ebenfalls zeitnah benachrichtigt.Fünf weitere Bewerber sind bereits gesetzt worden (siehe Abschnitt IV.2).Die Zulassung der Bewerbung gilt nur für den Architektenwettbewerb selbst, d. h. eine Eignungsprüfung mit Blick auf den im Anschluss an den Wettbewerb gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) zu vergebenden Planungsauftrag findet erst im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern statt.Es ist beabsichtigt, im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens an den Nachweis der Eignung für die Erteilung des Planungsauftrages folgende Anforderungen zu stellen:a) Referenzlisten der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Architektenleistungen für Gebäude der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen in den Kostengruppen 300 und 400 von zusammen mindestens 1 Mio. EUR (netto) unter Angabe des jeweiligen Auftraggebers, der Kosten in den Kostengruppen 300 und 400, der jeweils vom Büro ausgeführten Leistungsphasen des Leistungsbilds Objektplanung Gebäude und der jeweiligen Leistungszeit, und zwar gegliedert wie folgt:(1) Referenzen für die Planungsphase (entsprechend Leistungsphasen 2 bis 5 gemäß HOAI);(2) Referenzen für die Vergabephase (mindestens entsprechend Leistungsphase 6 gemäß HOAI), bei denen Bauleistungen nach den für öffentliche Auftraggeber geltenden Vergabevorschriften entweder EU-weit oder in sonstiger Weise öffentlich ausgeschrieben wurden;(3) Referenzen für die Bauüberwachung (entsprechend Leistungsphase 8 gemäß HOAI) mindestens bis zur Schlussabnahme sämtlicher Bauausführungsgewerke.Referenzen, bei denen das Büro mehrere Phasen bearbeitet hat, können auch in jeder Phase erneut angegeben werden. Mindestanforderung für die Feststellung der Bietereignung ist, dass in jeder der drei vorstehend genannten Phasen mindestens eine Referenz benannt wird, die das o. g. Mindestbaukostenvolumen aufweist und bei der sämtliche der angegebenen Leistungsphasen entsprechend HOAI der jeweiligen Phase bearbeitet und abgeschlossen wurden (bei der Bauüberwachung genügt die Schlussabnahme sämtlicher Bauausführungsgewerke);b) Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren oder, soweit das Unternehmen noch keine 3 Geschäftsjahre besteht, in den Geschäftsjahren seit Bestehen;c) Umsatz des Unternehmens mit Objektplanungsleistungen für Gebäude in den letzten drei Geschäftsjahren oder, soweit das Unternehmen noch keine 3 Geschäftsjahre besteht, in den Geschäftsjahren seit Bestehen. Die Preisträger erhalten die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; sie müssen in diesem Fall nachweisen, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Die nach den Bestimmungen des TVgG NRW vorgeschriebenen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue/Mindestentlohnung sowie zu sozialen Kriterien sind von den Preisträgern ebenfalls erst im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens vorzulegen.Darüber hinaus wird das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden verlangt, wobei der Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall genügt.
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: jaZur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR oder in einem sonstigen Mitgliedstaat des WTO-Dienstleistungsabkommens haben und die nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“ berechtigt sind. Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR oder in einem sonstigen Mitgliedstaat des WTO-Dienstleistungsabkommens haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Architektenleistungen gehören, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen. Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
NichtoffenGeplante Teilnehmerzahl: 20
IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
1. hartig wömpner architekten, Münster 2. Kleihues + Kleihues Gesellschaft von Architekten mbH, Dülmen 3. Klein + Neubürger Architekten BDA, Bochum 4. Pfeiffer Ellermann Preckel GmbH, Münster 5. Schlattmeier Architekten, Herford
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge ihrer Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten);— Nachhaltigkeit;— Funktionalität;— Städtebauliche und architektonische Qualität.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
Unterlagen
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 12.1.2016 - 12:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte
BewerberTag: 1.2.2016
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden könnenDeutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: jaAnzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Gesamtwert der Preissumme: 42 000 EUR (inkl. MwSt.).Es sind folgende Preise und Anerkennungen durch den Auslober vorgesehen,wobei das Preisgericht unter Beibehaltung des Gesamtwertes der Preissumme eine abweichende Verteilung beschließen kann (Angaben inkl. MwSt.):1. Preis: 16 800 EUR;2. Preis: 10 500 EUR;3. Preis: 6 300 EUR;zwei Anerkennungen je 4 200 EUR.
IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
Keine.
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Prof. Bernd. Borghoff, Architekt und Stadtplaner, Aachen/Siegen 2. Prof. Andreas Fritzen, Architekt und Stadtplaner, Köln 3. Jutta Heinze, Architektin, Duisburg 4. Prof. Anett-Maud Joppien, Architektin, Frankfurt am Main 5. Jörg Andreas Michel, Architekt, Amt für Immobilienmanagement, Münster 6. Georg Mümken, Architekt, Amt für Immobilienmanagement, Münster 7. Siegfried Thielen, Architekt, Dezernent für Planungs- und Baukoordination, Münster 8. Thomas Paal, Dezernent, Stadt Münster 9. Matthias Peck, Dezernent, Stadt Münster 10. weitere Preisrichter siehe Abschnitt VI.2)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Weitere Preisrichter (Fortsetzung von Abschnitt IV.5.5)):10. Horst-Karl Beitelhoff, Ratsmitglied (CDU);11. Michael Kleyboldt, Ratsmitglied (SPD);12. Jürgen Reuter, Ratsmitglied (FDP);13. Christoph Kattentidt, Ratsmitglied (Bündnis 90/Die Grünen).Stellvertretende Mitglieder des Preisgerichts sind: Klaus Ehling (Leiter Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster); Andreas Krys (Architekt, Münster); Andreas Nienaber (Leiter Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster); Bernd Schirwitz (Leiter Sportamt, Stadt Münster); Nina Söhlke (Architektin, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster). Außerdem wird das unter Nr. 13 als Preisrichter benannte Ratsmitglied Christoph Kattentidt im Verhinderungsfall vertreten durch Herrn Bernd Leuters als Vertreter der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.Es ist folgender Zeitablauf für das Wettbewerbsverfahren vorgesehen, wobei Änderungen vorbehalten bleiben:19.1.2016 Auslosung der Teilnehmer;1.2.2016 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen;16.2.2016 Einsendeschluss für Rückfragen;25.2.2016 Einführungskolloquium;14.4.2016 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten (Planunterlagen);21.4.2016 Abgabe der Modelle;23.6.2016 Sitzung des Preisgerichts.Rückfragen im Rahmen der Bewerbungsphase sind schriftlich an die in Abschnitt I.1) genannte Kontaktstelle für weitere Auskünfte (Büro Assmann, Frau Dern) zu richten. Sie werden fortlaufend anonymisiert mitgeteilt und beantwortet unter der Internetadresse www.vergabe.assmanngruppe.com. Der Auslober behält sich vor, nach dem 8.1.2016 eingehende Rückfragen wegen Verspätung nicht mehr zu beantworten.Es ist beabsichtigt, unmittelbar im Anschluss an den Wettbewerb das zur Vergabe des Planungsauftrages notwendige Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchzuführen. Hierzu werden die Preisträger zunächst zum Nachweis ihrer Eignung aufgefordert. Zum Nachweis ihrer Eignung können sich die Preisträger auf die Ressourcen anderer Unternehmen (z. B. Nachunternehmer) berufen, wenn sie die Verfügbarkeit dieser Ressourcen im Auftragsfall nachweisen (z. B. durch entsprechende Verpflichtungserklärungen); die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist unzulässig. Preisträger, deren Eignung festgestellt wird, werden unter Angabe der Zuschlagskriterien zur Angebotsabgabe und zu einem Verhandlungsgespräch aufgefordert.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung MünsterAlbrecht-Thaer-Straße 9 48128 Münster DEUTSCHLANDE-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de Telefon: +49 2514111691 Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de/startseite/abteilungen/Vergabekammer1/index.html Fax: +49 2514112165
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die im anschließenden Verhandlungsverfahren unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, längstens innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.4.3) genannten Frist gerügt werden, oder— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Auslobungsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster Albrecht-Thaer-Straße 948128 Münster DEUTSCHLAND E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de Telefon: +49 2514111691 Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de/startseite/abteilungen/Vergabekammer1/index.html Fax: +49 2514112165
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11.12.2015

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