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Ersatzneubau eines Teilbereichs der Anne-Frank-Gesamtschule , Düren-Mariaweiler/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2026347
Tag der Veröffentlichung
17.04.2019
Aktualisiert am
20.01.2020
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Architekten als Generalplanende ggf. in Zusammenarbeit mit Fachplanern aus den Bereichen Landschaftsarchitektur, Tragwerksplanung, TGA-Planung, Bauphysik und Brandschutz
Beteiligung
5 Arbeiten
Auslober
Bewerbungsschluss
15.05.2019
Preisgerichtssitzung
16.12.2019

1. Preis

BFT Planung Gmbh, Aachen

2. Preis

puppendahlarchitektur, Olfen
Marius Puppendahl
  • 2. Preis: puppendahlarchitektur, Olfen
  • 2. Preis: puppendahlarchitektur, Olfen
  • 2. Preis: puppendahlarchitektur, Olfen
  • 2. Preis: puppendahlarchitektur, Olfen
  • 2. Preis: puppendahlarchitektur, Olfen
  • 2. Preis: puppendahlarchitektur, Olfen
  • 2. Preis: puppendahlarchitektur, Olfen
  • 2. Preis: puppendahlarchitektur, Olfen

Anerkennung

hks | architekten GmbH, Aachen
Verfahrensart
Nicht offener hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit anschliessendem Verhandlungsverfahren

Wettbewerbsaufgabe
Gestiegene Anforderungen an den Bildungsbetrieb und die baulich-räumliche Infrastruktur erfordert einen Ersatzneubau eines Teilbereichs der Anne-Frank-Gesamtschule mit einem Raumprogramm von ca. 2 200 m2 BGF nach DIN 277 und einem Gesamtkostenrahmen nach DIN 276 (KG 300-500,700) von rund 7,75 Mio. Euro (brutto).
Der Standort der Anne-Frank-Gesamtschule setzt sich aus neun Gebäudeteilen aus unterschiedlichen Bauabschnitten/-zeiten zusammen. Die südlich gelegenen Pavillons und ein Teil des Altbaus (Fertigbauklassen) sollen durch den Neubau ersetzt werden, um das benötigte Raumprogramm umsetzten zu können.

Fachpreisrichter*innen
Prof. Westerheide, RWTH Aachen (Vors.)
Herr Drehsen, Köln
Dr. Heinz, Aachen
Herr Schaffert, Stadt Düren
Herr Harperscheidt, Stadt Düren

Sachpreisrichter*innen
Herr Larue, Bgm. Stadt Düren
Frau Löhrer, Anne-Franck-Gymnasium Düren
Herr Koschorreck, Ampel+ Düren

Das Preisgericht empfiehlt einstimmig, wie in der Auslobung vorgesehen, in die Verhandlungen mit dem 1. Preisträger zu gehen.

17/04/2019    S76    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Essen: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 076-181613
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Stadt Düren
Frankenstraße
Essen
45133
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Düren, Amt 65
E-Mail: stefan.mager@aulinger.eu
NUTS-Code: DEA12
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYQYCSM/documents

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung

Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert

I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYQYCSM/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYQYCSM/documents

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Ersatzneubau eines Teilbereichs der Anne-Frank-Gesamtschule in Düren Mariaweiler

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71200000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

71200000

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Gestiegene Anforderungen an den Bildungsbetrieb und die baulich-räumliche Infrastruktur erfordert einen Ersatzneubau eines Teilbereichs der Anne-Frank-Gesamtschule, Kupfermühle 3, 52353 Düren – Mariaweiler mit einem Raumprogramm von ca. 2 200 m2 BGF nach DIN 277 und einem Gesamtkostenrahmen nach DIN 276 (KG 300-500,700) von rund 7,75 Mio. Euro (brutto). Der Standort der Anne-Frank-Gesamtschule setzt sich aus neun Gebäudeteilen aus unterschiedlichen Bauabschnitten/-zeiten zusammen. Die südlich gelegenen Pavillons und ein Teil des Altbaus (Fertigbauklassen) sollen durch den Neubau ersetzt werden, um das benötigte Raumprogramm umsetzten zu können.
Zu diesem Zweck werden Leistungen eines Generalplaners benötigt (Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung, TGA-Planung, Bauphysik und Brandschutz) jeweils alle Leistungsphasen bis auf Leistungsphase 9, die optional vergeben wird.
Um eine baulich und räumlich qualitativ hochwertige Lösung für den Ersatzneubau zu erzielen, führt die Stadt Düren als Ausloberin einen nichtoffenen, anonymen Realisierungswettbewerb durch. Dem Wettbewerb liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) in der vom BMVBS am 31.1.2013 herausgegebenen Fassung zugrunde, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. Ausloberin, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung als verbindlich an. Wesentliche Ziele des Wettbewerbs sind die effektive funktionale und räumliche Umsetzung des vorgegebenen Raumprogramms und die Einbindung des Ersatzneubaus in die Abläufe in den vorhandenen Baulichkeiten. Wettbewerbssprache ist Deutsch. Der Wettbewerb richtet sich an Architekten als Generalplanende ggf. in Zusammenarbeit mit Fachplanern aus den Bereichen Landschaftsarchitektur, Tragwerksplanung, TGA-Planung, Bauphysik und Brandschutz. Die für den Wettbewerb vorgesehene Anzahl der zugelassenen Bieter beträgt 5 (siehe Ziffer IV.3.2).
Der Planungswettbewerb ist einem nachfolgenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet. Das Verhandlungsverfahren wird die Stadt Düren unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts zunächst ausschließlich mit dem Wettbewerbsgewinner durchführen (§§ 69 ff., §§ 78 ff., § 14 Abs. 4 Nr. 8, § 17 VgV). In dessen Ergebnis ist, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll, die Beauftragung der weiteren Planungsleistungen (jeweils Leistungsphasen 3-8 bzw. 3-6, optional jeweils Leistungsphase 9 soweit einschlägig) beabsichtigt.
Bei Bewerbergemeinschaften wird die Bewerbergemeinschaft beauftragt. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden im Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Gewinners bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Vorgesehene Termine sind: 15.5.2019 Eingang Teilnahmeanträge, 5.6.2019 Aufforderung zur Einreichung des Entwurfes, 30.9.2019 Eingang Entwürfe, 31.10.2019 Auswertung Entwürfe, bis Ende November 2019 Verhandlungsverfahren mit Gewinner.
Für die Teilnahme am nichtoffenen Realisierungswettbewerb (§ 3 Abs. 3 RPW 2013 i.V.m. §§ 69 ff VgV, §§ 78 ff VgV) sind ausschließlich die zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die Auswahl- und Eignungsprüfung miteinander verknüpft. Es ist sicherzustellen, dass die Teilnehmer tatsächlich auch als geeignete Büros (§ 58 VgV) anzuerkennen sind, wenn sie einen Entwurf abgeben. Dem spricht § 80 VgV nicht entgegen. Im Übrigen liegt es im Eigeninteresse der Bewerber, denen es in einem Realisierungswettbewerb nicht nur um den Sieg des Planungswettbewerbs, sondern (auch) um die spätere Beauftragung geht.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

1) Die unter Ziffer 1. geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern einzeln vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft“ zu verwenden.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärung ist durch die Abgabe des Formulars II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ zu erbringen.
Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes.
Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formblatt III „Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden.
Eigenerklärung zum Unternehmen gemäß Formblatt IV „Eigenerklärung zum Unternehmen“.
2) Die unter Ziffer 2. geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen.
Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 3 Mio. EUR für Personenschäden, 3 Mio. EUR für Sachschäden und 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Hierzu ist das Formular V „Erklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung“ zu verwenden.
Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und über den Umsatz im Bereich des ausgeschriebenen Aufgabenbereichs Architektur. Hierzu ist das Formular VI „Erklärung zu den vergleichbaren Umsätzen“ zu verwenden.
Geforderte Mindeststandards: Der Gesamtumsatz darf in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Mittel nicht weniger als 500 000 EUR (netto) betragen haben.
3) Die unter Ziffer 3. geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen.
Es sind Referenzen zu folgenden Referenzkategorien einzureichen, deren Leistungsphase 5 gem. HOAI 2013 nach dem 1.1.2014 abgeschlossen worden ist (Referenzen vor diesem Zeitraum oder ohne Abschluss werden nicht gewertet).
— Objektplanung Gebäude:
Mindestens Honorarzone III gemäß Objektliste für Gebäude in Anlage 10, HOAI 2013 unter 10.2.; Netto-Baukosten der Kostengruppe [300+400] mindestens 2,5 Mio. EUR netto; BGA-Fläche nach DIN 277 mindestens 1 000 m2; hierzu ist das Formular VII „Referenzen über Objektplanung Gebäude“ zu verwenden.
— Objektplanung Freianlagen:
Mindestens Honorarzone III gemäß Objektliste für Freianlagen in Anlage 11, HOAI 2013 unter 11.2; Netto-Baukosten der Kostengruppe [500] mindestens 300 000 EUR netto; hierzu ist das Formular VIII „Referenzen über Objektplanung Freianlagen“ zu verwenden.
— Technische Ausrüstung:
Mindestens Honorarzone II gem. § 56 HOAI 2013, § 71, § 72 oder entsprechend, für die Anlagengruppen 1 bis 5, gem. § 53 HOAI 2013; Netto-Baukosten der Kostengruppe [400] mindestens 700 000 EUR netto; hierzu ist das Formular IX „Referenzen über Technische Ausrüstung“ zu verwenden.
— Tragwerksplanung
Mindestens Honorarzone III gem. § 51 und der Anlage 14, Nummer 14.2 Objektliste Tragwerksplanung, HOAI 2013; Baukosten gem. § 50 (1) HOAI 2013 mindestens 500 000 EUR netto; hierzu ist das Formular X „Referenzen über Tragwerksplanung“ zu verwenden.
Es gelten folgende Mindestanforderungen: Für den Bereich Objektplanung müssen mindestens 2 Referenzen benannt werden. Für die Bereiche Freianlagenplanung, Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung müssen mindestens jeweils 1 Referenz benannt werden. Anderenfalls erfolgt ein Ausschluss.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt zu führen.

Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 5

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:


IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die Entscheidungskriterien zur Bewertung der Wettbewerbsarbeiten laufen wie folgt:
— Realisierungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahme,
— Entwurfsidee/Leitgedanke,
— Städtebau/Freiraum (Einbindung und Gestaltung),
— Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderungen,
— Qualität der Erschließungskonzeption,
— Architektur- und Gestaltungsqualität,
— Gebrauchs- und Nutzungsqualitäten.
Die Reihenfolge der aufgeführten Beurteilungskriterien stellt grundsätzlich keine Gewichtung dar. Auf eine wirtschaftliche Planung, Ausführung und Betrieb wird jedoch äußerster Wert gelegt. Die Zuschlagskriterien für das VgV-Verfahren sind hiervon abweichend und können den zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 15/05/2019

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 05/06/2019

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
1) Preis: 42 000 EUR;
2) Preis: 32 000 EUR;
3) Preis: 22 000 EUR.
Für Anerkennungen 24 000 EUR
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Es werden keine Bearbeitungshonorare ausgeschüttet. Mehrwertsteuer ausländischer Teilnehmer wird vom Empfänger abgeführt.

IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

5 Fachpreisrichter und 4 Preisrichter

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
1) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.1.2 und III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung) der Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe, § 47 VgV“), wenn diese Unternehmen die Leistungen tatsächlich erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag unter Verwendung des Formblatts XI „Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen“ und deren Leistungsteile zu benennen und die unter Abschnitt III.1.2 und III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet nachzuweisen, dass ihm seitens derjenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit berufen hat, die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um diese bei der Auftragsausführung einzusetzen. Insoweit hat der Bewerber entsprechende Verpflichtungserklärungen von den dritten Unternehmen gemäß Formblatt XII „Eignungsleihe Verpflichtungserklärung des Dritten zur Eignungsleihe“ beizubringen.
Beabsichtigen Bewerber Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Teilnahmeantrag anzugeben und den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen für diese/n vorzulegen.
2) Sofern mehr als 5 zulassungsfähige Teilnahmeanträge eingehen, werden diese anhand nachfolgender Reihungskriterien entsprechend ihrer Punktzahl gereiht. Die 5 Teilnahmeanträge mit den höchsten Punktzahlen werden ausgewählt. Falls die Anzahl der Teilnahmeanträge wegen Punktgleichheit von Teilnahmeanträgen danach weiterhin über 5 liegt, wird das Los unter diesen Bewerbern (durch eine nicht weisungsgebundene, von der Ausloberin unabhängige Stelle) entscheiden. Es wird wie folgt gewertet:
Der Bewerber erhält für den Bereich Objektplanung bei Nachweis von 2 Referenzen 2 Punkte, bei 3 Referenzen 3 Punkte, bei 4 Referenzen 4 Punkte und bei 5 Referenzen 5 Punkte. Hinsichtlich der Bereich Freianlagen, Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung erhält der Bewerber bei Nachweis von 2 Referenzen 0,5 Punkte, bei 3 Referenzen 1 Punkt, bei 4 Referenzen 1,5 Punkte, bei 5 Referenzen 2 Punkte und bei 6 Referenzen 2,5 Punkte.
3) Die von Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages/Angebotes. Insoweit ist Formular XIII „Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten“ ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Köln
48147
Deutschland
Telefon: +49 221-147-3045
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Fax: +49 221-147-2889Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antrag unzulässig.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Köln
DeutschlandInternet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

12/04/2019

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