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Quartierszentrum an der Walzenmühle , Flensburg / Deutschland

Bewerbungsfrist 06.12.2019

Wettbewerbs-Ausschreibung

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wa-ID
wa-2027677
Tag der Veröffentlichung
23.10.2019
Bewerbungsfrist
06.12.2019
Abgabetermin
22.06.2020
Preisgerichtssitzung
29.09.2020
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Fachbereich
Allgem. Ing.-Leistungen
Architektur
Ingenieurwesen/ Fachplanung
Landschaftsgestaltung
Stadtplanung
Teilnehmer
Arbeitsgemeinschaften der Disziplinen Städtebau/ Stadtplanung/Stadtentwicklung, Architektur und Landschafts-/ Freiraumplanung
Auslober
Stadt Flensburg
May & Co. Holding GmbH
GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG
Koordination
IHR Sanierungsträger Flensburger Ges. für Stadterneuerung mbH, Flensburg
23/10/2019    S205    Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Flensburg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2019/S 205-500413
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Stadt Flensburg, Die Oberbürgermeisterin, Fachbereich Stadtentwicklung und Klimaschutz
Postanschrift: Am Pferdewasser 14
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF01
Postleitzahl: 24937
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): IHR Sanierungsträger FGS mbH
E-Mail: info@ihrsan.de
Telefon: +49 461505-4000
Fax: +49 461505-4044Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.flensburg.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: ihrsan.de/quartierszentrum-walzenmuehle
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: IHR Sanierungsträger FGS mbH
Postanschrift: Am Pferdewasser 14
Ort: Flensburg
Postleitzahl: 24937
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Simone Schwarz
Telefon: +49 461505-4000
E-Mail: info@ihrsan.de
Fax: +49 4615054-4044
NUTS-Code: DEF01
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ihrsan.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Vergabenr. 321/2019: Wettbewerb „Quartierszentrum an der Walzenmühle“

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71240000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

71410000
71420000

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Das Wettbewerbsgebiet befindet sich innerhalb eines vom Rat der Stadt Flensburg beschlossenen Sanierungsgebietes sowie Gebietes des Programms „Soziale Stadt“. Hier erfolgen schwerpunktmäßig große Investitionen in die Stadterneuerung und Quartiersentwicklung. Von der Entwicklung des Wettbewerbsgebietes werden positive Effekte für die Sozialstruktur und das soziokulturelle Leben für den Stadtteil Neustadt erwartet.
Ziel des Wettbewerbs ist es, für das zukünftige Quartierszentrum des Stadtteils Neustadt die Form der Bebauung, den Mix an Wohntypen, der Erschließung und der Freiräume in Form eines städtebaulichen Entwurfs festzulegen. Dieser soll als Grundlage für die nachfolgenden Planungen (Bebauungsplanung, hochbauliche Entwurfs- und Ausführungsplanung) und Realisierung des Projekts dienen.
Im Wettbewerbsgebiet ist eine städtebauliche Struktur zu entwickeln, die eine angemessene Antwort für die Verknüpfung des baulich-stadträumlichen Bestandes (insbesondere der Bebauung entlang der Straße Neustadt und dem Gebäude der Walzenmühle) und einer neuen Bebauung findet. Es soll an dieser Stelle eine für ein Quartierszentrum angemessene städtebauliche Dichte sowie eine Nutzungsstruktur bestehend aus zwei Einzelhandelsmärkten, kleinteiligem Einzelhandel sowie ergänzenden Büro-/Dienstleistungsflächen geschaffen werden. In den oberen Geschossen sind zum überwiegenden Teil Wohnnutzungen vorzusehen.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Für die Teilnahme am Wettbewerbsverfahren sind Arbeitsgemeinschaften der Disziplinen Städtebau/ Stadtplanung/Stadtentwicklung Architektur und Landschafts-/ Freiraumplanung vorgesehen, welche zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung „Stadtplanerin/Stadtplaner“, „Architektin/Architekt“, „Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind.


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 10

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:


IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die Auswahl der Präqualifizierten erfolgt durch ein Auswahlgremium bestehend aus jeweils einer VertreterIn
— des Fachpreisgerichts,
— der Ausloberin,
— der Wettbewerbsbetreuung,
— der GEWOBA Nord Genossenschaft e.G.,
— der May & Co. Holding GmbH,
— und der Architekten- und Ingenieurskammer Schleswig-Holstein.
Die fachliche Auswahl und Bewertung wird auf Grundlage der einzureichenden Referenzen durchgeführt und erfolgt getrennt nach den geforderten Disziplinen anhand der folgenden Kriterien:
— mit der Aufgabe vergleichbare Projektgröße (0-2 Pkt.),
— mit der Aufgabe vergleichbares Leistungsbild bei Realisierung des Projektes (0-2 Pkt.),
— mit der Aufgabe vergleichbare Bau-/Entwurfsanforderungen (0-5 Pkt.),
— mit der Aufgabe vergleichbare städtebauliche Qualität (0-5 Pkt.) (2-fache Gewichtung).
Zur Förderung des Nachwuchses sollen 2 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Umfeld von Berufsanfängerinnen/Berufsanfänger und Junge Büros ausgewählt werden. Für die Teilnahme am Wettbewerb werden jeweils die Bewerberinnen/Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen ausgewählt.
Erreichen mehrere Bewerberinnen/Bewerber die gleiche Punktzahl und wird die Auswahl der Bewerberinnen/Bewerber daher größer als die geforderten 8 Teilnehmerinnen/Teilnehmer bzw. größer als die geforderten 2 Teilnehmerinnen/Teilnehmer, wird die Auswahl unter den Bewerberinnen/Bewerbern mit der gleichen Punktzahl durch Los getroffen.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 06/12/2019
Ortszeit: 12:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 04/02/2020

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Mehrere Preise in Höhe von insgesamt 56 600 EUR (netto).

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:


IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

22/10/2019

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