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„Neugestaltung der Innlände in Neuhaus am Inn“ , Neuhaus am Inn / Deutschland

Abgabefrist 16.09.2021

Wettbewerbs-Ausschreibung

wa-ID
wa-343514-2021
Amtsblattnummer
2021/S 129-343514 (wa-2032134)
Tag der Veröffentlichung
07.07.2021
Abgabetermin
16.09.2021 16:00
Verfahrensart
Offener Wettbewerb
Fachbereich
Architektur
Auslober
Gemeinde Neuhaus am Inn
Koordination
oberprillerarchitekten, Hörmannsdorf
07/07/2021    S129

Deutschland-Neuhaus am Inn: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

2021/S 129-343514

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Neuhaus am Inn

Postanschrift: Klostersraße 1

Ort: Neuhaus am Inn

NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis

Postleitzahl: 94152

Land: Deutschland

E-Mail: dorn@neuhaus-inn.de

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://www.neuhaus-inn.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.oberprillerarchitekten.de/wettbewerbe-objekte/wbw-neuhaus-am-inn/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: oberprillerarchitekten

Postanschrift: Am Schöllgraben 18

Ort: Hörmannsdorf

Postleitzahl: 84187

Land: Deutschland

E-Mail: mail@oberprillerarchitekten.de

NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://www.oberprillerarchitekten.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

 

Offener städtebaulicher Realisierungswettbewerb „Neugestaltung der Innlände in Neuhaus am Inn“

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

 

Die Gemeinde Neuhaus am Inn beabsichtigt den Bereich der „Innlände“ gegenüber der oberösterreichischen Barockstadt Schärding neu zu gestalten. Nach der in den 1970-iger Jahren durchgeführten Hochwassersanierung, bei der der alte Ort Neuhaus nahezu komplett abgelöst und abgebrochen wurde, soll die einzigartige Landschaft der Innlände aufgewertet werden. Neben der Steigerung des Aufenthaltscharakters verlangt die übermächtige, gegenüberliegende Kulisse von Schärding eine selbstbewusste Geste von Neuhaus in Form einer multifunktionalen Aktionsfläche und attraktiven Zugangsgestaltung zum Inn-Ufer. Durch einen Ausbau von Freizeit- und Erholungsflächen, aber auch durch die touristische und kulturelle Vernetzung der Inngemeinden kann die Attraktivität von Neuhaus deutlich gesteigert und durch diese Maßnahmen ein Rückgang der Bevölkerung verhindert werden. Durch die Gestaltung der Innlände soll ein identitätsstiftender Aufenthaltsbereich für Neuhaus entstehen.

Die Auftraggeberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts entsprechend der Einführungsbekanntmachung der Obersten Baubehörde v. 1.10.2013, Az. IIZ5-4634-001/13 zur RPW einen oder mehrere Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Sie wird hierzu ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. Bei Verhandlungen mit allen Preisträgern wird das Ergebnis des Wettbewerbs mit mindestens 40 % gewichtet. In Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ist die Beauftragung eines Rahmenplans auf Basis des städtebaulichen Vorentwurfs vorgesehen als Grundlage für die Weiterentwicklung des bestehenden Bebauungsplans.

Die Honorierung erfolgt als Besondere Leistung in der Flächenplanung (Anlage 9 HOAI 2013) Lph 1-3, entsprechend dem Merkblatt 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg, Stand 05/2014.

Im Falle der vorgesehenen Realisierung in Teilabschnitten der Freianlagenplanung entsprechend §40 HOAI 2021 und der Gebäudeplanung nach §35 HOAI 2021 werden die entsprechenden Leistungsphasen 1-5 stufenweise beauftragt. Die Ausloberin behält sich vor die Leistungsphasen 6-9 in weiteren Stufen zu beauftragen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

 

Zugelassen sind Architekten, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten. Die Zusammenarbeit von Architekten und Landschaftsarchitekten als Bietergemeinschaft ist zwingend erforderlich. Stadtplaner können im Verbund mit Architekten und Landschaftsarchitekten als Bietergemeinschaft teilnehmen. Es wird empfohlen einen Fachplaner der Wasserwirtschaft als Berater hinzuzuziehen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

 

Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten.

Die nachfolgende Reihenfolge der Kriterien stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar:

— städtebauliches Konzept unter Einbeziehung der Topographie,

— Qualität und Konstruktion der Freianlagen und Erschließung,

— Gestaltung, Funktion, Konstruktion,

— Energie, Ökologie, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit,

— Kompatibilität hinsichtlich Hochwasserabfluss.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/09/2021
Ortszeit: 16:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

 

Die Wettbewerbssumme beträgt 53 000,00 EUR netto, als Preise folgendermaßen aufgeteilt:

— 1. Preis 26 500,00 EUR,

— 2. Preis 15 900,00 EUR,

— 3. Preis 10 600,00 EUR.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

 

Sofern mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.

Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Manfred Brennecke, Architekt und Stadtplaner, Bad Birnbach (FP)
Rupert Halbartschlager, Landschaftsarchitekt, München (FP)
Barbara Kortmann, Architektin, Reg. v. Niederbayern (FP)
Prof. Uta Stock-Gruber, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin, Buch am Erlbach (FP)
Prof. Thomas Hammer, Architekt und Stadtplaner, München (st. stllv. FP)
Stephan Dorn, 1. Bürgermeister, Neuhaus (SP)
Uwe Pischl, 3. Bürgermeister, Neuhaus (SP)
Sabine Mayerhofer, Gemeinderätin, Neuhaus (SP)
Dr. Wolfgang Angermair, 2. Bürgermeister, Neuhaus (st. stllv. SP)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

 

a) Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen,

b) Für die Teilnahme der Preisträger am anschließenden Verhandlungsverfahren nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV gelten folgende Bedingungen (müssen erst zum Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden!):

— Ausschlussgründe: Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Diese Erklärung ist erst im Verhandlungsverfahren vorzulegen,

— Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen vom Architekten ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 1 500 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Für die Freianlagen in Höhe von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Schadensarten) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall,

— die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Freianlagenplanung mindestens 1 Referenzprojekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen (mind. Honorarzone III), bei denen die Leistungen der Leistungsphasen 2-8 beauftragt waren und die Abnahme nach 2010 erfolgt ist, nachweisen können. Kann der Preisträger diese Referenzen nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht,

— die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Freianlagenplanung über mindestens 2 Mitarbeiter mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar) verfügen. Kann ein Preisträger diese Anforderung nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht,

— für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die vorgenannten Erklärungen und – bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil – die Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.

Zusätzliche Ausschlussgründe sind nicht vorhanden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern

Postanschrift: Maximilianstraße 39

Ort: München

Postleitzahl: 80539

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer-suedbayern@regob.de

Telefon: +49 8921762914

Fax: +49 8987760
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

 

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: oberprillerarchitekten

Postanschrift: Am Schöllgraben 18

Ort: Hörmannsdorf

Postleitzahl: 84187

Land: Deutschland

E-Mail: mail@oberprillerarchitekten.de

Telefon: +49 870291480

Fax: +49 870291339

Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/07/2021

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