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Neugestaltung Stadtraum Neuer Markt , Stralsund / Deutschland

Bewerbungsfrist 22.08.2019

Wettbewerbs-Ausschreibung

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wa-ID
wa-2027232
Tag der Veröffentlichung
05.08.2019
Bewerbungsfrist
22.08.2019
Abgabetermin
08.10.2019
Preisgerichtssitzung
15.11.2019
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Fachbereich
Landschaftsgestaltung
Stadtplanung
Teilnehmer
Landschaftsarchitekt*innen (federführend) sowie Ingenieur*innen (Verkehrsplanung) und ggf. Architekt*innen, Künstler*innen
Auslober
Hansestadt Stralsund, vertreten durch die
Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH
Treuhänderischer Sanierungsträger der Hansestadt Stralsund
Koordination
Niemann + Steege Ges. für Stadentwicklung Stadtplanung Städtebau Städtebaurecht mbH, Düsseldorf
05/08/2019    S149    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Stralsund: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2019/S 149-368049
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Hansestadt Stralsund
Postfach 2145
Hansestadt Stralsund
18408
Deutschland
Kontaktstelle(n): Niemann + Steege Gesellschaft für Stadtentwicklung Stadtplanung Städtebau Städtebaurecht mbH
Telefon: +49 2118632520
E-Mail: mail@niemann-steege.de
Fax: +49 21186325210
NUTS-Code: DE80L
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stralsund.de/
Adresse des Beschafferprofils: ted.europa.eu/

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: niemann-steege.de/index.php?id=52&tx_ttnews%5Btt_news%5D=107&cHash=9fcfe33001d2a1966600fb6ed5ca5339
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Neugestaltung Stadtraum Neuer Markt, EU-weites Verhandlungsverfahren gemäß VgV mit vorgeschaltetem zweiphasigem freiraumplanerischem Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71400000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

71322500

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Dem Neuen Markt als einem der 2 großen Plätze der Altstadt kommt eine besondere stadträumliche und funktionale Bedeutung zu. Er ist Bestandteil des städtebaulichen Ensembles der historischen Altstadt und befindet sich in zentraler Lage des UNESCO-Welterbes.
Das heutige Erscheinungsbild des Neuen Marktes resultiert aus der Umgestaltung zu Beginn der 1970er Jahre unter der Prämisse einer optimierten Stellplatznutzung. Seitdem wird der Neue Markt vorrangig als Parkplatz, darüber hinaus zu regelmäßigen und besonderen Veranstaltungen sowie zu festgelegten Wochentagen als Marktstandort genutzt.
Im Zuge der positiven Entwicklung der Altstadt als Einzelhandelsstandort, Tourismusziel und Anziehungspunkt für die Stralsunder und für weitere Personengruppen, insbesondere Besucher, haben sich die Rahmenbedingungen und Ansprüche an den öffentlichen Raum im Hinblick auf Erschließung, Nutzung, Gestaltung und Aufenthaltsqualität seit 1990 deutlich verändert. Im Ergebnis eines umfangreichen Bürgerbeteiligungsverfahrens ab 2013 sind Leitlinien für das künftige Funktionsprofil des Neuen Marktes entwickelt worden.
Einen weiteren räumlichen und inhaltlichen Schwerpunkt bildet der Bereich des Marienkirchhofes und des im Norden der Marienkirche gelegenen Sowjetischen Ehrenfriedhofes. Angestrebt wird eine sensible und überwiegend bestandsorientierte Aufwertung dieses historischen Areals und Zeugnisses der Stadtgeschichte als ein Ort des ehrenvollen Gedenkens sowie die stimmige Zonierung und Einbindung in den stadträumlichen Kontext.
Um ein überzeugendes Gesamtkonzept zu generieren, soll im Rahmen eines zweiphasigen Realisierungswettbewerbs eine Bandbreite alternativer Lösungsvorschläge aufgezeigt werden.
Da es sich bei der Ausloberin um eine öffentliche Ausloberin handelt und das zu erwartende Honorar für die erforderlichen Planungsleistungen vermutlich oberhalb des Schwellenwertes liegen wird, ist die Vergabe der Leistungen auf Basis der Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) geboten und soll als Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV durchgeführt werden. Aufgrund der besonderen qualitätssichernden Anforderungen an das Vorhaben,erfolgt ein vorgeschalteter zweiphasiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) i. V. m. § 79, der der Auswahl der Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften für das Verhandlungsverfahren dient.
Gegenstand der zu vergebenen Leistungen sind Leistungen gemäß §§ 39 und 47 HOAI sowie ggf. Leistungen eines Künstlers und ggf. eines Architekten zur Neugestaltung des Platzraums Neuer Markt und des südlich angrenzenden Quartiers der Marienkirche mit den Kirchhöfen und dem Sowjetischen Ehrenfriedhof sowie den angrenzenden Straßenräumen. Ziel des Planungswettbewerbs ist der Entwurf eines Gesamtkonzeptes zur Aufwertung und Attraktivierung dieses Stadtraums unter besonderer Berücksichtigung des historischen Kontexts und der zentralen Lage innerhalb des UNESCO-Welterbes. Für die Umsetzung der Baumaßnahme ist ein Gesamtkostenrahmen von rund 4,24 Mio. EUR netto vorgegeben. Baunebenkosten sind nicht berücksichtigt. Die Einhaltung der Kostenobergrenze ist ein Kriterium für die Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge. Wesentlicher Gegenstand des an den Wettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens ist die stufenweise Beauftragung zur Erbringung weiterer Planungsleistungen gemäß §§ 39 und 47 HOAI.
Dem Wettbewerb ist ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet, in dem die Mindestanforderung zur Teilnahme an der 1. Phase überprüft wird.
Der Wettbewerb ist unter der Nummer 06/2019 am 25.6.2019 bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern registriert worden.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Der Wettbewerb tritt gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV an die Stelle des Teilnahmewettbewerbs des Verhandlungsverfahrens gemäß § 17 Abs. 1 VgV. Dadurch ist es erforderlich, dass die Prüfung der Qualifikation bereits vor Beginn des Bearbeitungszeitraumes der 1. Phase des Wettbewerbsverfahrens erfolgt, um nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens geeignete Teilnehmer zur Abgabe eines Erstangebots auffordern zu können. Daher sind zur Zulassung zur Teilnahme an der 1. Phase Mindestanforderungen gemäß Anlage A zu erfüllen. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen (Anlage A) ist hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Bewerbungen zwingend erforderlich – die Formulare sind vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und die darin geforderten Anlagen mit abzugeben.
Sofern die an der Teilnahme am Wettbewerbsverfahren interessierten Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten nicht alle nachzuweisenden Qualifikationen gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV und die gestellten fachlichen Anforderungen nicht selbstständig als natürliche oder juristische Person erfüllen, so ist die Bewerbung als Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und ergänzender Abkommen. Die Teilnahmebedingungen gemäß § 4 Abs. 1 RPW 2013 leiten sich aus der zu vergebenen Leistung und der Wettbewerbsaufgabe sowie der dafür erforderlichen fachlichen Qualifikation ab.
Teilnahmeberechtigt für das Wettbewerbsverfahren sind natürliche und juristische Personen, die gemäß § 75 Abs. 1, 2 und 3 VgV die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt und Verkehrsplanerin/Verkehrsplaner tragen dürfen oder nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden sowie die fachlichen Anforderungen gemäß dieser EU-Bekanntmachung erfüllen. Verkehrsplanerinnen/Verkehrsplaner können nur gemeinsam mit Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten teilnehmen. Die Federführung soll hierbei beiden Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten liegen. Eine Zusammenarbeit mit einem Künstler / einer Künstlerin sowie – entwurfsabhängig – mit einer Architektin / einem Architekten wird empfohlen.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, sofern der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die/der zu benennende bevollmächtigte Vertreterin/Vertreter und die Verfasserin / der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden, erfüllen.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbs bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen können. Das Gleiche gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt ist gemäß § 75 Abs. 1 u. 2 VgV jeder, der die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt sowie Ingenieurin/Ingenieur (Verkehrsplanung) tragen darf; ggf. Architektinnen/Architekten. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Beurfsangehörigen gem. § 43 Abs. 1 VgV benennen

Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Höchstzahl: 8

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:


IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die Entscheidung für eine der eingereichten Konzeptionen wird insbesondere auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien getroffen. Sowohl für die 1. Phase als auch vertiefend für die 2. Phase des Wettbewerbs werden folgende Aspekte zugrunde gelegt:
— Gestalterische und räumliche Qualitäten,
— Funktionale Aspekte,
— Verkehrstechnische Aspekte,
— Bautechnische Aspekte bezogen auf freiraumplanerische und künstlerische Elemente sowie verkehrstechnische Anlagen.
Die Reihenfolge und Gewichtung der Kriterien wird durch das Preisgericht definiert. Das Preisgericht hat das Recht, die oben genannten Bewertungsmerkmale zu ergänzen, zu ändern oder zu modifizieren.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 22/08/2019
Ortszeit: 12:30

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 03/09/2019

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Teilnahme an der 1. Phase erfolgt unentgeltlich.
Für die Wettbewerbssumme stellt die Ausloberin für die Teilnehmer der 2. Phase 97 600 EUR (netto) zur Verfügung. Die Aufteilung der Gesamtsumme ist demnach wie folgt vorgesehen:
— 1. Preis 34 800 EUR (netto),
— 2. Preis 21 000 EUR (netto),
— 3. Preis 13 800 EUR (netto),
— Gesamtsumme für Aufwandsentschädigungen 28 000 EUR (netto); 8 Teilnehmer á 3 500 EUR (netto).

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Über die Erfüllung der Leistungen bzw. die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen entscheidet das Preisgericht. Die Aufteilung der Preise kann abweichend von den vorgenannten Beträgen einstimmig durch das Preisgericht geändert werden. Die Preise sind Gegenleistungen für die vom Preisgericht ausgezeichneten Entwürfe und sind als Nettobeträge aufgeführt. Es wird das deutsche Umsatzsteuergesetz (UStG), insbesondere § 13b UStG, zugrunde gelegt.
Die Preisgelder und Aufwandsentschädigungen werden den Teilnehmerinnen/Teilnehmern/Teilnehmergemeinschaften gegen eine entsprechende Rechnung nach Bekanntgabe der Entscheidung des Preisgerichtes gezahlt. Über die Ausschüttung von Preisen und Aufwandsentschädigungen hinausgehend werden den Teilnehmerinnen/Teilnehmern/Teilnehmergemeinschaften keine Kosten erstattet.

IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Die Einlieferung der Bewerbungsunterlagen muss für den Empfänger porto- und zustellungsfrei erfolgen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet; es erfolgt für die Bewerbung keine Kostenerstattung.
Die Aufforderung zum Einreichen fehlender Unterlagen und Angaben erfolgt via E-Mail. Die Ausloberin behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, keine Unterlagen nachzufordern. Die verbindliche Ausschlussfrist gemäß § 56 Abs. 4 VgV wird in der Aufforderung zum Einreichen fehlender Unterlagen und Angaben veröffentlicht.
Die ausgewählten Teilnehmer dürfen in der 2. Phase keine zusätzlichen Entwurfsverfasser beteiligen. Sofern ein Künstler / eine Künstlerin oder ggf. weitere Planungsdisziplinen für die Lösung der Wettbewerbsaufgabe hinzugezogen werden, sind diese bereits in der 1. Phase zu beteiligen und in der Verfassererklärung zu nennen.
Die Teilnehmerzahl der 1. Phase ist nicht beschränkt. Zur Teilnahme an der 2. Phase ist die Zulassung von bis zu 8 Teilnehmern vorgesehen; die Zulassung steht in Abhängigkeit zur Entscheidung des Preisgerichts nach der 1. Phase (vgl. IV.1.2).
Der Wettbewerb und das Verhandlungsverfahren werden in deutscher Sprache durchgeführt.
Die Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots erfolgt nach der Preisgerichtssitzung der 2. Phase des Realisierungswettbewerbs in Verbindung mit dem Versand des Protokolls der Preisgerichtssitzung. Die Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften werden im Verhandlungsverfahren verpflichtet, die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind, zu benennen.
Durch die Bewerbung an diesem Verfahren erklären die Bewerberinnen/Bewerber/Bewerbergemeinschaften, dass die Angebotsfrist vorab für das anschließende Verhandlungsverfahren einvernehmlich auf 10 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe gemäß § 17 Abs. 7 VgV festgelegt wird.
Die zur Angebotsabgabe notwendigen Unterlagen werden den gemäß § 8 Abs. 2 RPW 2013 zur Angebotsabgabe aufzufordernden Wettbewerbsteilnehmern zur Verfügung gestellt.
Die/der Bieterin/Bieter/Bietergemeinschaft, die die höchste Gesamtbewertungspunktzahl gemäß der Zuschlagskriterien 1–4 gemäß Anlage B (Zuschlagsmatrix) erreicht, wird der Zuschlag sofern keine wichtigen Gründe dagegen sprechen erteilt und mit der Bearbeitung stufenweise beauftragt. Sofern keine wichtigen Gründe einer Beauftragung entgegenstehen, behält sich die Auftraggeberin vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote gemäß § 17 Abs. 11 VgV und § 8 Abs. 2 RPW 2013 sowie Ziff. II.2.4 zu vergeben ohne in Verhandlungen zu treten.
Folgende Unterlagen werden zur Verfügung gestellt:
— Anlage A: Bewerbungsunterlagen,
— Anlage B: Zuschlagskriterien,
— Anlage C: Wettbewerbsgebiet (schematische Darstellung).
Voraussichtliche Termine (vorbehaltlich einer Änderung aus wichtigem Grund):
— Bereitstellung der Unterlagen zur 1. Phase: 3.9.2019,
— Abgabe der Arbeiten der 1. Phase: 8.10.2019,
— Preisgerichtssitzung 1. Phase: 15.11.2019,
— ggf. Bereitstellung ergänzender Unterlagen zur 2. Phase: 26.11.2019,
— Rückfragenkolloquium vor Ort: 13.12.2019,
— Abgabe der Arbeiten der 2. Phase: 23.1.2020,
— Preisgerichtssitzung 2. Phase: 12.3.2020,
— Verhandlungsverfahren voraussichtlich ab April 2020.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Johannes-Stelling-Straße 14
Schwerin
19053
Deutschland
Telefon: +49 3855885165
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Fax: +49 3855884855817

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Johannes-Stelling-Straße 14
Schwerin
19053
Deutschland
Telefon: +49 3855885165
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Fax: +49 3855884855817

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
— vgl. § 134 Abs. 2 GWB – vgl. § 160 Abs. 3 GWB.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Johannes-Stelling-Straße 14
Schwerin
19053
Deutschland
Telefon: +49 3855885165
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Fax: +49 3855884855817

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

31/07/2019

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