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Neugestaltung Marktplatz , Reutlingen / Deutschland

Bewerbungsfrist 03.09.2019

Wettbewerbs-Ausschreibung

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wa-ID
wa-2027204
Tag der Veröffentlichung
31.07.2019
Bewerbungsfrist
03.09.2019
Abgabetermin
21.01.2020
Preisgerichtssitzung
10.07.2020
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Fachbereich
Allgem. Ing.-Leistungen
Architektur
Ingenieurwesen/ Fachplanung
Landschaftsgestaltung
Stadtplanung
Teilnehmer
Landschaftsarchitekt*innen, Stadtplaner*innen und Architekt*innen
Auslober
Stadt Reutlingen
Koordination
Drees & Sommer Projektmanagement und bautechnische Beratung GmbH, Stuttgart
31/07/2019    S146    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Reutlingen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2019/S 146-360367
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Neugestaltung Marktplatz Reutlingen
Marktplatz 22
Reutlingen
72764
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Rolf Martens
E-Mail: rolf.martens@reutlingen.de
NUTS-Code: DE141
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.reutlingen.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16be13958cd-367d98053df700df
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Drees & Sommer Infra Consult & Entwicklungsmanagement GmbH
Untere Waldplätze 37
Stuttgart
70569
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Carolin Sengl
E-Mail: carolin.sengl@dreso.com
NUTS-Code: DE11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dreso.com/de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.tender24.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Neugestaltung Marktplatz Reutlingen
Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_INFRA-2019-0017

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71000000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

71400000

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Für die Neugestaltung und Sanierung des Marktplatzes in Reutlingen wird ein Ideen- und Realisierungswettbewerb nach GWB und RPW 2013 durchgeführt.
Im vorgeschalteten Auswahlverfahren nach VgV werden neben 9 gesetzten Büros 18 weitere Büros bzw. Bewerbergemeinschaften für den Realisierungswettbewerb ausgewählt.
Im Rahmen des erforderlichen Verhandlungsverfahrens gemäß VgV werden mit den Preisträgern Verhandlungsgespräche geführt. Die Ausloberin wird dann unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts nach Abschluss des Wettbewerbs entsprechend RPW 2013 einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen gemäß § 39 HOAI (Fassung von 2013) übertragen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Die vorgeschaltete Präqualifikationsphase dient der Ermittlung der qualifiziertesten höchstens 27 Teilnehmer nach konkreten Ausschluss- und Auswahlkriterien.
Die Auswahl erfolgt nach beruflicher Leistungsfähigkeit und fachlicher Eignung anhand einer Referenzliste gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 Abs. 5 VgV.
Neben den nachstehenden Auswahlkriterien sind zwingend die Ausschlusskriterien – genannt in VI.3 „Zusätzliche Angaben“ – sowie die ergänzenden Hinweise im Teilnahmeantrag zu beachten.
Fachliche Eignung – Referenzliste (Wichtung 100 %)
Es können nur Punkte für die Referenz erzielt werden, die alle Mindestanforderungen erfüllt. Erfüllt die Referenz eine Mindestanforderung nicht, werden keine Punkte vergeben. Bei Erfüllung der Mindestanforderungen fließt die Referenz zu 50 % in die Bewertung mit ein.
Referenz A (Wichtung 50 %):
Mindestanforderungen:
— Objektplanungsleistungen gem. § 39 HOAI, LPH 2-5 vollständig erbracht,
— Mindesthonorarzone III oder höher nach HOAI,
— Vergleichbares Referenzprojekt zur ausgeschriebenen.
Planungsleistung (Innerörtliche Platzanlage in vergleichbarer Größenordnung an repräsentativer Stelle (im urbanen Kontext), öffentlicher Auftraggeber):
— Projektfertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre (nach 07/2009).
Referenz B (Wichtung 50 %):
Mindestanforderungen:
— Wettbewerbserfolg für Objektplanungsleistungen gem. § 39 HOAI.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Für die Teilnahme wird die Qualifikation des Stadtplaners und des
Landschaftsarchitekten vorausgesetzt. Kann der Einzelbewerber diese Qualifikationen nicht nachweisen, sind Arbeitsgemeinschaften, bestehend aus mind. einem Stadtplaner und einem Landschaftsarchitekt, zu bilden. Die Teilnahme eines Architekten ist in Verbindung mit einem Stadtplaner und einem Landschaftsarchitekten möglich.

Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 27

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:

Bauchplan Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, München
Bewerbergemeinschaft: bbz Landschaftsarchitekten, Freiburg; Studio Schultz Granberg, Berlin
Bewerbergemeinschaft: Büro Schneidermeyer gbr, Stuttgart; koeber LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GmbH, Stuttgart
Bewerbergemeinschaft: faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure, Stuttgart; Thomas Schüler Architekten und Stadtplaner, Düsseldorf
Bewerbergemeinschaft: ISA Internationales Stadtbauatelier, Stuttgart; Grüne Welle Landschaftsarchitektur, Grünkraut
Bewerbergemeinschaft: Ramboll Studio Dreiseitl, Überlingen; Eble Messerschmidt Partner, PartGmbB
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Bonn
Bewerbergemeinschaft: Simons & Hinze GbR Landschaftsarchitekten, Berlin; SR Stadt- und Regionalplanung, Berlin
TOPOS Stadtplanung Landschaftsplanung Stadtforschung, Berlin

IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Zur Beurteilung zugelassen werden alle Arbeiten, die den:
— formalen Bedingungen entsprechen,
— in wesentlichen Teilen dem geforderten Umfang entsprechen,
— termingerecht eingegangen sind,
— keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
Neben gestalterischen Qualitäten legt die Ausloberin besonderen Wert auf einen funktionellen Entwurf.
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich nach folgenden Gesichtspunkten, unterteilt in Realisierungs- und Ideenteil, beurteilt. Die hier genannte Reihenfolge stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar.
Beurteilungskriterien im Realisierungsteil:
— Leitideen,
— Qualität der freiraumplanerischen und städtebaulichen Gestaltung,
— Nutzungskonzept (Nutzungsmöglichkeiten, Funktionszuordnung, Gliederung der öffentlichen Räume, Organisation der Marktfläche für den Wochenmarkt und Aufenthaltsqualität),
— Einbindung in das Stadtgefüge und bestehende Strukturen (Wegebeziehungen),
— Barrierefreiheit,
— Materialität und Ausstattung,
— Beleuchtung,
— Vegetation,
— Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Herstellung, Erhaltung und Unterhalt (Dauerhaftigkeit und Pflegeintensität),
— Funktionalität (einschließlich Flexibilität und Multifunktionalität).
Beurteilungskriterien im Ideenteil:
— Anknüpfung an die bestehende räumliche Struktur des Kernbereichs des Marktplatzes,
— Leitidee für die entstehende Raumfolge,
— Schaffung einer eigenen Identität,
— Würdigung der denkmalgeschützten Bereiche.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 03/09/2019
Ortszeit: 12:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 20/09/2019

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 100 000 EUR, zzgl. gesetzlicher MwSt. zur Verfügung. Die Jurierung von Ideen- und Realisierungsteil findet getrennt voneinander statt. Die Wettbewerbssumme enthält Preissummen für besondere Leistungen nach RPW 2013.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme ist wie folgt vorgesehen:
Für den Realisierungsteil (Insgesamt 75 000 EUR):
1. Preis: 33 750 EUR (45 % der Preisgeldsumme)
2. Preis: 22 500 EUR (30 % der Preisgeldsumme)
3. Preis: 11 250 EUR (15 % der Preisgeldsumme)
Anerkennungen (2 a 3 750 EUR; 10 % der Preisgeldsumme)
Für den Ideenteil (Insgesamt 25 000 EUR):
1. Preis: 11 250 EUR (45 % der Preisgeldsumme)
2. Preis: 7 500 EUR (30 % der Preisgeldsumme)
3. Preis: 3 750 EUR(15 % der Preisgeldsumme)
Anerkennungen (2 a 1 250 EUR; 10 % der Preisgeldsumme)
Das Preisgericht kann einstimmig auch eine andere als die in der Auslobung vorgesehene Verteilung der Preise, Anerkennungen und Wettbewerbssumme beschließen. Es wird sich somit nicht auf die obenstehenden Preise und Anzahl der Anerkennungen festgelegt. Die Preise für den Realisierungs- und Ideenteil können auch an unterschiedliche Teilnehmer vergeben werden.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Die Teilnehmer haben über die Preissummen hinaus keinen Anspruch auf Kostenerstattung.
Wird ein Preisträger des Realisierungsteils mit der Durchführung von Planungsleistungen betraut, so wird die als Preisgeld empfangene Summe auf das Planungshonorar angerechnet, soweit und sobald die Maßnahme realisiert wird.

IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Prof. Martina Baum, Architektin und Stadtplanerin, Universität Stuttgart, Städtebau-Institut (Fachpreisrichterin)
Prof. Cornelia Bott, Landschaftsarchitektin, Planungsgruppe Landschaft und Raum, Korntal (Fachpreisrichterin)
Stefan Helleckes, Freier Landschaftsarchitekt, Helleckes Landschaftsarchitektur, Karlsruhe (Fachpreisrichter)
Ulrike Hotz, Architektin, EBM und BauBM Stadt Reutlingen (Fachpreisrichterin)
Carolin von Lintig, Landschaftsarchitektin, Lintig Sengewald Landschaftsarchitekten, Reutlingen (Fachpreisrichterin)
Christof Luz, Landschaftsarchitekt, Luz Landschaftsarchitekt, Stuttgart (Fachpreisrichter)
Wolfgang Riehle, Freier Architekt und Stadtplaner, Reutlingen (Fachpreisrichter)
Gisela Stötzer, Landschaftsarchitekt, Stötzer Landschaftsarchitekten, Stuttgart (Fachpreisrichterin)
Verena Trojan, Architektin und Stadtplanerin, Trojan + Trojan Architekten + Städtebauer BDA, Darmstadt (Fachpreisrichterin)
Stephanie Utz, Architektin und Stadtplanerin, Sinnwerkstadt Regensburg (Fachpreisrichterin)
Wilfried Wallbrecht, Architekt und Stadtplaner, BauBM Stadt Esslingen (Fachpreisrichter)
Hubert Wendler, Landschaftsarchitekt, Hubert Wendler Landschaftsarchitekten bdla, München (Fachpreisrichter)
zzgl. Stellvertreter der Fachpreisrichter
Thomas Keck, Oberbürgermeister Stadt Reutlingen (Sachpreisrichter)
Gabriele Janz, Vertreterin Fraktion der Grünen und Unabhängigen (Sachpreisrichterin)
Fritz Haux, Vertreter Fraktion CDU (Sachpreisrichter)
Sebastian Weigle, Vertreter Fraktion SPD (Sachpreisrichter)
Jürgen U. Fuchs, Vertreter Fraktion FWV (Sachpreisrichter)
Prof. Dr. Jürgen Straub, Vertreter Fraktion WiR (Sachpreisrichter)
Regine Vohrer, Vertreterin Fraktion FDP (Sachpreisrichterin)
Hansjörg Schrade, Vertreter Fraktion AFD (Sachpreisrichter)
Carola Rau, Vertreterin Linke Liste (Sachpreisrichterin)
zzgl. Stellvertreter der Sachpreisrichter
Dr. Beate Schmid, Landesamt für Denkmalpflege, Stuttgart (Sachverständige Archäologische Denkmalpflege)
Andreas Danler, Bartenbach, Aldrans (Sachverständiger Lichtplanung)
Ilona Hocher-Brendel, Freie Architektin, Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Barrierefreies Planen und Bauen (Sachverständige Barrierefreiheit)
Ulrike Roggenbuck-Azad, Landesamt für Denkmalpflege, Tübingen (Sachverständige Bau- und Kunstdenkmalpflege)
Angela Nisch, Nisch City Consulting, Haiterbach (Sachverständige Marktgeschehen)
Christian Wittel, Vorsitz RT-aktiv (Sachverständiger Einzelhandel)
Harald Herrmann, Stadt Reutlingen, Leiter Reutlinger Berufsfeuerwehr (Sachverständiger Brandschutz)
Andrea Sliwka, Amt für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt Stadt Reutlingen (Sachverständige Grünflächenplanung)
Rolf Martens, Amt für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt Stadt Reutlingen (Sachverständiger Ingenieurbau und Verkehrsanlagen)
Jürgen Mettendorfer, Amt für Wirtschaft und Immobilien Stadt Reutlingen (Sachverständiger Marktbetrieb)
Bernd Krause, Stadt Reutlingen, Bürgerbüro Bauen (Sachverständiger Vergabewesen)
Albert Keppler, Leiter Amt für öffentliche Ordnung Stadt Reutlingen (Sachverständiger Freiflächen und Sondernutzung)
Klaus Saiger, Fairnetz GmbH (Sachverständiger Versorgung)
Prof. Roland Wolf, Vorsitzender Geschichtsverein Reutlingen (Sachverständiger Kultur)
Katja Büchel, Leiterin Amt Gebäudemanagement Stadt Reutlingen (Sachverständige Gebäudemanagement)
Lena Wittel (Sachverständige Jugendgemeinderat)
zzgl. Stellvertreter der Sachverständigen

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Rechtliche Ausschlusskriterien Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Teilnahmeantrag – Teil I).
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Teilnahmeantrag – Teil I).
Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt (Teilnahmeantrag – Teil I).
Eigenerklärung, dass kein Verstoß gegen § 21 MiLoG vorliegt (Teilnahmeantrag – Teil I).
Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit Berufshaftpflichtversicherungsdeckung: Personenschäden müssen mit mind. 1,5 Mio. EUR abgedeckt sein, sonstige Schäden mit mind. 1 Mio. EUR (Teilnahmeantrag – Teil I).
Durchschnittlicher Umsatz im Mittel der letzten 3 Jahre von 600 000 EUR wurden erreicht (Teilnahmeantrag – Teil I).
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (GbR davon Ausgenommen).
Der Beruf des Landschaftsarchitekten oder des Stadtplaners liegt als Berufsqualifikation vor.
Bietergemeinschaften/Zulassungsbereich für die Teilnahme am Wettbewerb wird die Qualifikation des Stadtplaners und des Landschaftsarchitekten vorausgesetzt. Kann der Einzelbewerber diese Qualifikationen nicht im eigenen Hause nachweisen, sind Arbeitsgemeinschaften/Projektteams, bestehend aus mind. einem Stadtplaner und einem Landschaftsarchitekt, zu bilden. Die Teilnahme eines Architekten ist nur in Verbindung mit einem Stadtplaner und einem Landschaftsarchitekt zulässig. Alternativ ist auch die Teilnahme einer Einzelperson zulässig, die die Berechtigung besitzt, gleichzeitig mehrere Berufsbezeichnungen zu führen (Bitte weitere Hinweise zur Zusammensetzung des Bearbeitungsteams gemäß Teilnahmeantrag beachten!).

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76247
Deutschland
Telefon: +49 7219260
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de
Fax: +49 7219263985Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden
(§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

29/07/2019

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