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Neugestaltung Bahnhofsareal mit ZOB , Haßfurt / Deutschland

Bewerbungsfrist 06.07.2019

Wettbewerbs-Ausschreibung

wa-ID
wa-2026767
Tag der Veröffentlichung
11.06.2019
Bewerbungsfrist
06.07.2019 23:59
Abgabetermin Pläne
21.10.2019
Preisgerichtssitzung
29.11.2019
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
EU /EWR
Fachbereich
Allgem. Ing.-Leistungen
Architektur
Ingenieurwesen/ Fachplanung
Landschaftsgestaltung
Stadtplanung
Teilnehmer
Architekt, Stadtplaner, Landschaftsarchitekt
Auslober
Stadtverwaltung Haßfurt
10/06/2019    S110    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Haßfurt: Architekturentwurf
2019/S 110-269856
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Stadtverwaltung Haßfurt
Deutsch
Hauptstraße 5
Haßfurt
97437
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtplanung
Telefon: +49 9521688145
E-Mail: Robert.Barth@Hassfurt.de
Fax: +49 9521688281
NUTS-Code: DE267
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Hassfurt.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung

Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert

I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=167770
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.hassfurt.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Neugestaltung Bahnhofsareal mit ZOB

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71220000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

71400000
71000000

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Die Wettbewerbsaufgabe umfasst die bauliche Gestaltung und die funktionale Neuorganisation des Busbahnhofs mit der Umgestaltung des Bahnhofsplatzes, die Neuordnung der Parkierung, einschl. P&R-Anlagen, die Aufwertung der Verkehrs- und Freiflächen mit Verbesserung der Wegeanbindungen (Altstadt, Floriansplatz, EZO-Kreisel und Kreisverkehr Mittlere Mühle im Ideenbereich), die Einbindung der barrierefreien Umgestaltungen des Bahnhofs (DBAG), die Verbesserung der Zufahrt zur Altstadttiefgarage, das Aufzeigen von evtl. alternativen Nutzungsspektren für das Bahnhofsgebäude, die Prüfung ergänzender Nutzungen z. B. Jugend + Kultur, Handel + DL, Wohnen, die Verbesserung der Fuß und Radwegeanbindungen, um die südlich gelegene Altstadt besser einbinden zu können (Ideenbereich).
Der Wettbewerb wird
a) mit vorgeschaltetem Teilnahme-Auswahlverfahren, gemäß VgV, Abschnitt 6,
b) in der Wettbewerbsdurchführung gemäß RPW 2013 und
c) mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren zur Auftragsvergabe nach VgV durchgeführt.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Alle Bewerber/-innen, die die formalen Kriterien ausnahmslos erfüllen und den formalen Nachweis der Eignungskriterien erbracht haben, qualifizieren sich für die Teilnahme am Wettbewerb. Sollten mehr Bewerbungen zugelassen werden als Teilnehmer am Planungswettbewerb vorgesehen sind, erfolgt die Auswahl der Teilnehmer /-innen durch separate Losziehung.
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind die nachfolgenden Unterlagen digital (an fpz@fpz-zeese.de) in der genannten Reihenfolge in insgesamt einer PDF-Datei einzureichen:
Zulassungskriterien:
A) Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung;
b) Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation durch aktuellen Nachweis der Berufszulassung (z. B. Kammerausweis);
c) Bewerbererklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändiger Unterschrift aller Teilnahmeberechtigten (bei Bewerbergemeinschaften Angabe des Federführenden Bewerbers) inkl. Erklärung, dass die Ausschlusskriterien des § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht Bestehen,
d) Nachweis der fachlichen Eignung, wie nachfolgend dargestellt.
Eignungskriterien (formal):
a) Referenzprojekt 1: Umsetzung eines Projektes vergleichbarer Aufgabenstellung (Umgestaltungsmaßnahme im öffentlichen Raum, innerörtliche Verkehrs- und Freianlagen), Baukosten mind. 1,5 Mio EUR brutto (ohne Infrastruktur, Leitungen etc.), Leistungsanteil mind. LPH 1 – 5 und KüOL gemäß HOAI, Umsetzungszeitraum ab 2004, maximal eine Seite im Format A3 quer (mit Eintragung des Büronamens in der rechten oberen Ecke).
b) Referenzprojekt 2: Wettbewerbserfolg (Preise oder Anerkennung) aus einem regulären Wettbewerbsverfahren (nicht Verhandlungsverfahren, Mehrfachbeauftragung) Wettbewerbs-Erfolg nach dem 1.1.2004 oder eine Auszeichnung eines realisierten Projektes (z. B. BDA Auszeichnung guter Bauten, Kammerauszeichnung Beispielhaftes Bauen, Dt. Städtebaupreis …), Realisierung des Projektes nach dem 1.1.2000. Je Projekt maximal eine Seite im Format A3 quer (mit Eintragung des Büronamens in der rechten oberen Ecke).
Bewerbungsunterlagen:
Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:
1) Formular Bewerbererklärung,
2) Nachweis Referenzprojekt 1 (max. 1 A3),
3) Teilnahmeberechtigung (z. B. Eintragungsurkunde Architektenkammer),
4) Erklärung Teilnahmehindernis i.S. von § 4 Abs. 2 RPW 2013 und Auschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB.
Die vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Diese können beim Staatsanzeiger oder auf der Internetseite des wettbewerbsbetreuenden Büros unter www.fpz-zeese.de eingesehen und heruntergeladen werden. Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 6.7.2019 einzureichen an: fpz@fpz-zeese.de
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht zugelassen und werden zur Zulassung nicht herangezogen.
Referenzen und Nachweise werden nicht beurteilt.
Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Stadtplanern und/oder Landschaftsarchitekten. Die Hinzuziehung von Verkehrsplanern als Berater wird dringend empfohlen. Dies gilt auch für die vorab ausgewählten Teilnehmer. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die in der Bekanntmachung/Auslobung genannten fachlichen Anforderungen und sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/Stadtplaner/Landschaftsarchitekt führen dürfen. Ist die Berufsbezeichnung im Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, ist ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis zulässig, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU (ABI. EU Nr. L 354/132) über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen oder der bevollmächtigte Vertreter und Verfasser der Wettbewerbsarbeit die genannten Anforderungen an natürliche Personen erfüllt.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Gemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Gemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Die Bewerbergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW § 4 Abs. 2
Beschriebenen Kriterien. Berater, Fachplaner, Sachverständige Unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Für das Verhandlungsverfahren im Anschluss an den Wettbewerb werden von allen preistragenden Teilnehmern die folgenden Eignungskriterien abgefragt und Nachweise gefordert:
a) min. 2 Architekten und 1 Stadtplaner und/oder 1 Landschaftsarchitekt gem. § 48 (3) Nr. 1 VgV (ggf. mit Eignungsleihe gem. § 47 VgV),
b) Nachweis zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung für Planerleistungen mit einer Mindestdeckungssumme von 3 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden bzw. die entsprechende Deckungszusage einer Versicherung im Auftragsfall (zweifach maximiert).
c) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt nach BW Vergabe- und Tariftreuegesetz.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekt, Stadtplaner, Landschaftsarchitekt

Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Höchstzahl: 15

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:

— Baur Consult Architekten und Ingenieure, Haßfurt
— HÄHNIG GEMMEKE Freie Architekten BDA, Tübingen
— Hirner und Riehl Architekten und Stadtplaner PartGmbB, München
— Holl Wieden Partnerschaft Stadtplaner und Architekten, Würzburg
— MORPHO-LOGIC Architekten BDA Stadtplaner, München

IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Kriterien für die Bewertung der Projekte/Wettbewerbsbeiträge:
— Qualität des städtebaulichen Gesamtkonzeptes,
— Städtebauliche Qualitäten,
— Freiraumqualitäten,
— Verkehrliche Funktionalität,
— Verknüpfung der Stadtbereiche,
— Nachhaltigkeit (Funktionalität, Konstruktion und Wirtschaftlichkeit, ökologisch Anforderungen, Umweltqualität, Baumbestände etc.).
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 06/07/2019
Ortszeit: 23:59

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 25/07/2019

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt auf der Basis von Honoraranteilen für die Leistungen des städtebaulichen Entwurfs (gem. Merkblatt 51 AKBW) sowie der HOAI, § 34 (Objektplanung Gebäude), § 39 (Objektplanung Freianlagen) und § 47
(Objektplanung Verkehrsanlagen). Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird zusätzlich vergütet.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1) Preis (ca. 40 %) 49 000 EUR, netto;
2) Preis (ca. 30 %) 37 000 EUR, netto;
3) Preis (ca. 20 %) 25 000 EUR, netto;
2) Anerkennungen (ca. 10 %) 2 x 6 500 EUR netto.
Im Auftragsfall wird das Preisgeld mit dem Auftragshonorar für die Planungsleistungen zur Realisierung verrechnet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Die Preisgelder und Preisgerichtshonorare werden vom Auslober ausgezahlt.

IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Fachpreisrichter (alph.)
1) Werner Binotto, Architekt, Kantonsbaumeister St. Gallen
2) Peter Brückner, Architekt und Stadtplaner, Tirschenreuth
3) Manfred Grüner, Architekt, Reg. Ufr., Leiter SG 34, WÜ
4) Stefanie Jühling, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin, MÜ
5) Prof. Johannes Kappler, Architekt und Stadtplaner, NÜ
6) Prof. Dita Ley, Architektin und Stadtplanerin, Stuttgart
7) Prof. Martin Schirmer, Architekt und Stadtplaner, WÜ
8) Prof. Wolfgang Fischer, Architekt, Würzburg
Stellvertreter Fachpreisrichter
9) Bernhard Joos, Architekt, Unt. Denkmalbehörde LRA, Haßfurt
10) Alexander Zeller, Architekt, Reg. Ufr., SG 34, WÜ
Sachpreisrichter
1) Erster Bürgermeister Günther Werner
2) Wolfgang Braun, Amtsleiter Bauamt Stadt Haßfurt
3) Wolfgang Hömer, Kämmerer Stadt Haßfurt
4) Stefanie Schilling, Stadtratsfraktion CSU/Junge Liste
5) Jürgen Bätz, Stadtratsfraktion Wählergemeinschaft
6) Manfred Finster, Stadtratsfraktion SPD
7) Annette Marquardt, Stadtratsfraktion B90/Die Grünen/Liste für aktiven Umweltschutz
Stellvertreter Sachpreisrichter
8) Stephan Schneider, Leiter Hauptamt, Geschäftsleitung
9) Robert Barth, Stabsstelle Stadtplanung
Berater
— Prof. Hartmut Topp, Verkehrsplaner, Kaiserslautern
— Hartmut Müller, Leiter Lokale Nahverkehrspläne VGN NÜ

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Termine 2019 (Auszug):
— 25.7.2019 Ausgabe/Versand der Wettbewerbsunterlagen,
— Bis 11.9.2019 schriftliche Rückfragen,
— 16.9.2019 Kolloquium: Beantwortung von Rückfragen/Ortsbegehung,
— 21.10.2019 Einlieferung der Planunterlagen,
— 25.10.2019 Einlieferung Modell,
— 29.11.2019 Preisgericht.
Zuschlagskriterien zur Auftragsvergabe und im Verhandlungsverfahren:
— Wettbewerbsergebnis 50 %,
— Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses (unter Würdigung des Preisge Richtsprotokolls) 20 %,
— Projektumsetzung (Wirtschaftlichkeit, Kosten und Terminplanung) 15 %,
— Team (Projektleiter, Projektbearbeiter), Gesamteindruck der Vorstellung 10 %,
— Honorarangebot, Nebenkosten 5 %.
Die Ausloberin wird nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens gem. § 3 Abs 4b VgV mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln. Die Ausloberin behält sich gemäß §17 Abs. 11 VgV das Recht vor, an den Wettbewerbsgewinner zu vergeben ohne in Verhandlungen mit den anderen Preisträgern einzutreten.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postfach 606, Promenade 27
Ansbach
91522
Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

06/06/2019

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