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Neubau des Rathauses Waldkraiburg mit Neugestaltung des Rathausumfelds , Waldkraiburg / Deutschland

Bewerbungsfrist 08.06.2021

Wettbewerbs-Ausschreibung

Für diese Ausschreibung liegt ein Ergebnis vor:
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wa-ID
wa-2031627
Tag der Veröffentlichung
11.05.2021
Bewerbungsfrist
08.06.2021
Abgabetermin Pläne
15.10.2021
Abgabetermin Modell
22.10.2021
Preisgerichtssitzung
16.11.2021
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Fachbereich
Allgem. Ing.-Leistungen
Architektur
Ingenieurwesen/ Fachplanung
Landschaftsgestaltung
Stadtplanung
Teilnehmer
Architekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Stadtplaner*innen
Auslober
Stadt Waldkraiburg
Koordination
Hummel | Kraus Planen | Beraten, München
11/05/2021    S91
Deutschland-Waldkraiburg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2021/S 091-236583
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Stadt Waldkraiburg
Postanschrift: Stadtplatz 26
Ort: Waldkraiburg
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84478
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Waldkraiburg
E-Mail: gerhard.oswald@waldkraiburg.de
Telefon: +49 8638959255
Fax: +49 8638959171
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.waldkraiburg.de

I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=216662
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.staatsanzeiger-eservices.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Nichtoffener Realisierungswettbewerb „Neubau des Rathauses Waldkraiburg mit Neugestaltung des Rathausumfelds“

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

71410000 Stadtplanung

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Aufgabe des Wettbewerbs ist der Entwurf eines Rathausneubaus (ca. 4 770 m2 BGF) einschließlich der zugehörigen Freianlagen des Stadtplatzes (ca. 6 500 m2) und ein städtebaulicher Entwurf für den jetzigen Rathaus-Standort (ca. 4 700 m2) (siehe beiliegender Lageplan).
Im vorgesehenen Baufeld am Stadtplatz soll auf einem Baufenster von ca. 1 800 m2 ein neues Rathaus geplant werden. Es soll den Bereich um den Stadtplatz stärken und der Ortsmitte ein neues Gesicht geben. Gleichzeitig soll es den Anforderungen an ein zeitgemäßes, bürgernahes Rathaus gerecht werden.
Die gebäudebezogenen Freianlagen und der Stadtplatz sind in die Planung mit einzubeziehen. Sie sollen das Rathaus in das Umfeld angemessen einbetten und eine hochwertige, attraktive neue Stadtmitte bilden. Die querende Straße (mit Busverkehr und Bushalt) soll sich gestalterisch in den Platz einfügen. Es wird gleichzeitig hoher Wert auf eine robuste technische Umsetzung gelegt. Außerdem ist die Verbindung vom Stadtplatz zum Sartrouville-Platz zu stärken.
Im Bereich des jetzigen Rathausgebäudes soll ein Verwaltungs- und Wohngebäude städtebaulich platziert sowie die Platzgestaltung zwischen Stadtplatz und Sartrouville-Platz dargestellt werden.
Für den Bereich des Rathausneubaus und der städtebaulichen Ergänzung am bisherigen Standort soll später ein Bebauungsplan durch den Auftragnehmer erstellt werden.
Der Wettbewerb wird mit der Bayerischen Architektenkammer abgestimmt und nach den Regeln der RPW 2013 durchgeführt. Die prognostizierten anrechenbaren Kosten für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume liegen bei 10,585 Mio. EUR (netto), für das Leistungsbild Freianlagen bei 1 530 000 EUR. Der Auftragswert für den Rathausneubau wird auf 1,198 Mio. EUR geschätzt, für die Freianlagen auf 258 000 EUR (jeweils netto).
Der Auftragswert für den Bebauungsplan wird für ca. 6 500 m2 auf 5 000 EUR (netto) geschätzt, ggf. zuzüglich der besonderen Leistung städtebaulicher Entwurf mit bis zu 5 000 EUR (netto).

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Vom Bewerber/den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zum Zwecke der Auswahl zunächst die im Teilnahmeantrag
Geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben:
— Angaben zu Name und Rechtsform, zum bevollmächtigten Vertreter, Ansprechpartner mit E-Mail, Gründungsdatum,
— Angabe der Adresse und Kontaktdaten,
— von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft:
—— Erklärung, dass sich diese nur als Mitglied der benannten Bewerbergemeinschaft bewerben,
—— Formblatt „Erklärung Bewerbergemeinschaft“ mit Angabe der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und des jeweiligen Leistungsanteils, Bevollmächtigung des vertretungsberechtigten Mitglieds sowie die Erklärung, dass die Mitglieder nach Durchführung des Wettbewerbs im Fall der Beteiligung am nachfolgenden Verhandlungsverfahren eine Bietergemeinschaft bilden werden und bei Beauftragung eine Arbeitsgemeinschaft.
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind Architekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner.
Zur Teilnahme gelten folgende Mindestanforderungen:
Es werden nur Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, welche erklären
1. dass sie die entsprechenden Berufsqualifikationen als „Architekt“, „Landschaftsarchitekt“ und/oder „Stadtplaner“ besitzen
(mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss die Berufsqualifikation als Architekt besitzen; jedes einzelne Mitglied muss mindestens eine der genannten Berufsqualifikationen besitzen),
2. dass bei keinem Bewerber/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen,
3. dass sich kein Bewerber/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrfach bewirbt,
4. dass sie im Auftragsfall als Auftragnehmer/Arbeitsgemeinschaft eine Berufshaftpflichtversicherung mit den unter Punkt 5. Eignungskriterien genannten Mindestdeckungssummen und Konditionen abschließen,
5. dass 2 Referenzprojekte jeweils über den Neubau eines Gebäudes mindestens mit den LPh 2 bis einschließlich 8 vorliegen,
6. sowie ein Referenzprojekt im Leistungsbild „Freianlagen“ für die Neugestaltung eines öffentlichen Stadtplatzes, Ortsplatzes, einer Fußgängerzone oder höherwertig gestalteten innerörtlichen Straße mindestens mit den LPh 2 bis einschließlich 8, vorliegt.
Es werden bei beiden Leistungsbildern nur Referenzprojekte berücksichtigt, die zwischen dem 1.1.2010 und dem Schlusstermin dieser Bewerbung abgeschlossen wurden und bei denen der eigene Leistungsanteil je Leistungsphase min. 50 % betragen hat.
Zu den Referenzprojekten (Gebäude und Freianlage) sind jeweils folgende Angaben zu machen:
a) Name des Referenzprojekts,
b) Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift,
c) Zeitpunkt Fertigstellung LPh 8 (Monat/Jahr),
d) Brutto-Grundfläche/Fläche in m2,
e) der eigene prozentuale Leistungsanteil,
f) nur bei Freianlagen: Erklärung, dass das Mindestkriterium als Neugestaltung eines öffentlichen Stadtplatzes, Ortsplatzes, einer Fußgängerzone oder höherwertig gestalteten innerörtlichen Straße erfüllt ist.
Beschränkung der Zahl der Bewerber,
die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von max. 11 Wettbewerbsteilnehmern zusätzlich zu den 4 vorausgewählten Wettbewerbsteilnehmern nach folgenden Kriterien:
Bei Referenzen zum Neubau Gebäude wird berücksichtigt:
Die Brutto-Grundfläche:
— 2 000 m2 oder mehr = 5,0 Punkte,
— 1 600 m2 oder mehr = 4,0 Punkte,
— 1 200 m2 oder mehr = 3,0 Punkte,
— 800 m2 oder mehr = 2,0 Punkte,
— 400 m2 oder mehr = 1,0 Punkte,
— weniger als 400 m2 = 0 Punkte.
Bei der Referenz Freianlage wird berücksichtigt:
Die Fläche:
— 3 000 m2 oder mehr= 5,0 Punkte,
— 2 500 m2 oder mehr = 4,0 Punkte,
— 2 000 m2 oder mehr = 3,0 Punkte,
— 1 500 m2 oder mehr = 2,0 Punkte,
— 1 000 m2 oder mehr = 1,0 Punkte,
— weniger als 1 000 m2 = 0 Punkte.
Es können somit maximal 15 Punkte je Bewerbung erreicht werden:
— 2 Referenzen Neubau Gebäude zu je 5 Punkten,
— + 1 Referenz Freianlage zu 5 Punkten,
— = 15 Punkte maximal.
Auf Grundlage der erreichten Punkte wird eine Rangfolge gebildet. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit entscheidet das Los.
Es werden nur Referenzen berücksichtigt für die die geforderten Angaben in den Formularen des Teilnahmeantrags gemacht wurden.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:

Brückner + Brückner Architekten, Tirschenreuth, mit realgrün, München,
Burger Rudacs Architekten, München, mit Wamsler Rohloff Wirzmüller, Regensburg,
Meck Architekten, München, mit lohrer.hochrein, München,
Bogevisch Architekten, München, mit michellerundschalk, München.

IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

— Städtebauliche Qualität.
Für Gebäude und Freianlagen jeweils:
— Gestalterische Qualität,
— Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Unterhalt.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 08/06/2021
Ortszeit: 23:59

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme beträgt 108 000 EUR (netto).
Folgende Aufteilung ist vorgesehen:
— 1. Preis 43 000 EUR,
— 2. Preis 33 000 EUR,
— 3. Preis 16 000 EUR,
— Anerkennungen 16 000 EUR.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:


IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Maxi Bötsch, Regierung von Oberbayern
Prof. Thomas Hammer, Architekt
Felix Metzler, Landschaftsarchitekt
Much Untertrifaller, Architekt
Hanns Ziegler, Architekt
Katja Aufermann, Landschaftsarchitektin
Robert Härtl, Architekt
Robert Pötzsch, Erster Bürgermeister
Anton Kindermann, Zweiter Bürgermeister
Wolfgang Hintereder, Referent für den Bereich Umwelt, Natur- und Tierschutz
Harald Jungbauer, Referent für den Bereich Verkehr
Dr. Frieder Vielsack, Stadtrat

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen zum Verfahren und zur Bewerberauswahl, die nicht 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme-oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit den Preisträgern durchgeführt. Die Zusammensetzung der Bietergemeinschaft muss dabei der Bewerber-/Teilnehmergemeinschaft im Wettbewerb entsprechen. Die Bewerber-/Teilnehmergemeinschaft verpflichtet sich, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet.
Es ist eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsbilder vorgesehen:
— Bebauungsplan gem. § 19 HOAI 2021, Leistungsphasen 1-3 ggf. inkl. besonderer Leistung „Städtebaulicher Entwurf“,
— Gebäude und Innenräume § 34 HOAI 2021, Leistungsphasen 1-9,
— Freianlagen § 39 HOAI 2021, Leistungsphasen 1-9.
Im Falle einer Realisierung werden, zur Sicherstellung der Qualität bei Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs, mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 der Leistungsbilder § 34 HOAI „Gebäude und Innenräume“ und § 39 HOAI 2021 „Freianlagen“ sowie das Leistungsbild „Bebauungsplan“, Leistungsphasen 1-3 (ggf. inkl. besonderer Leistung städtebaulicher Entwurf) beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Im Falle einer Beauftragung wird die Stadt Waldkraiburg mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens jeweils einen Vertrag für das Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“, einen Vertrag für das Leistungsbild „Freianlagen“ und einen Vertrag über das Leistungsbild „Bebauungsplan“ abschließen.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Eignungskriterien:
Nach dem Wettbewerbsverfahren haben die Preisträger für das Verhandlungsverfahren die nachfolgenden Nachweise in Bezug auf die Mindestanforderungen, Ausschlussgründe und Eignung vorzulegen:
a) Nachweis des jeweiligen Preisträgers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung eines Projektverantwortlichen. Preisträger mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein entsprechendes Berufsregister als Architekt, Landschaftsarchitekt und/oder Stadtplaner (Kammermitgliedschaft); Preisträger mit Sitz im Ausland müssen die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; (mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss die Berufsqualifikation als Architekt nachweisen; jedes einzelne Mitglied muss mindestens eine der genannten Berufsqualifikationen nachweisen),
b) Nachweis der Planung und Bearbeitung der bereits für die Bewerberauswahl zu benennenden Referenzen,
c) Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine Versicherbarkeit des Arbeitnehmers/der Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall für eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
3,0 Mio EUR für Personenschäden und von 3,0 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden, 3-fach maximiert; Die Deckung muss für das Objekt über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstößegegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

06/05/2021

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