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Neubau Rathaus , Bad Feilnbach / Deutschland

Bewerbungsfrist 22.11.2019

Wettbewerbs-Ausschreibung

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wa-ID
wa-2027689
Tag der Veröffentlichung
24.10.2019
Bewerbungsfrist
22.11.2019
Abgabetermin Pläne
06.03.2020
Abgabetermin Modell
13.03.2020
Preisgerichtssitzung
03.06.2020
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Fachbereich
Allgem. Ing.-Leistungen
Architektur
Ingenieurwesen/ Fachplanung
Teilnehmer
Architekt*innen
Auslober
Gemeinde Bad Feilnbach
Koordination
Hummel | Kraus Planen | Beraten, München
24/10/2019    S206    Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Bad Feilnbach: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2019/S 206-502990
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Bad Feilnbach
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Bad Feilnbach
NUTS-Code: DE21K
Postleitzahl: 83075
Land: Deutschland
E-Mail: peter.feldschmidt@bad-feilnbach.de
Telefon: +49 806688732
Fax: +49 806688750Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-feilnbach.de/

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=173977
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=173977

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Nichtoffener Realisierungswettbewerb Neubau Rathaus Bad Feilnbach

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71240000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Wettbewerbs ist die Bauwerksplanung für den Neubau eines Rathauses in Bad Feilnbach.
Das historische Rathaus von Bad Feilnbach entspricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen, ist nicht barrierefrei und weist teilweise erheblichen Sanierungsbedarf auf. Aus diesem Grund soll ein neues Rathaus entstehen. Das Vorhaben des Rathausneubaus ist eingebettet in weiterreichenden Planungen, nämlich der Neugestaltung und Aufwertung der Ortsmitte von Bad Feilnbach, die seit einigen Jahren Schritt für Schritt vorangetrieben wird. Der erste Schritt dabei war 2015 ein freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil, wovon die Gestaltung des Dorfplatzes bereits realisiert wurde.
Besonderes Augenmerk beim Realisierungswettbewerb gilt es auf die städtebauliche Integration des Neubaus zu legen, der sich in seiner Maßstäblichkeit und Formensprache in den Altort einfügen, aber gleichzeitig einen klaren Akzent mit Identifikationswert setzen soll. Gefordert wird ein attraktives, bürgernahes Rathaus, das offen für alle Bürger ist. Barrierefreiheit ist daher selbstverständlich. Ebenso wichtig wie eine hochwertige Architektursprache und Gestaltung ist die optimale Funktionalität des Gebäudes als Verwaltungsbau. Und nicht zuletzt wird ein Entwurf gesucht, der sowohl im Bau als auch im Unterhalt maßvoll mit den Ressourcen umgeht.
Der Wettbewerb wird mit der BYAK abgestimmt und nach den Regeln der RPW 2013 durchgeführt.
Die prognostizierten anrechenbaren Kosten für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume liegen bei 4,5 Mio. EUR (netto).

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Vom Bewerber / den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zum Zwecke der Auswahl zunächst die im Bewerbungsbogen geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben:
— Angaben zu Name und Rechtsform, zum bevollmächtigten Vertreter, Ansprechpartner mit E-Mail, Gründungsdatum,
— Angabe der Adresse und Kontaktdaten,
— von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft:
— Erklärung, dass sich diese nur als Mitglied der benannten Bewerbergemeinschaft bewerben,
— Formblatt „Erklärung Bewerbergemeinschaft“ mit Angabe der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und des jeweiligen Leistungsanteils, Bevollmächtigung des vertretungsberechtigten Mitglieds sowie die Erklärung, dass die Mitglieder nach Durchführung des Wettbewerbs im Fall der Beteiligung am nachfolgenden Verhandlungsverfahren eine Bietergemeinschaft bilden werden.
Zur Teilnahme gelten folgende Mindestanforderungen:
Es werden nur Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, welche erklären
1) dass sie die Berufsqualifikation als Architekt besitzen;
2) dass keine Ausschlusskriterien nach §§123, 124 GWB vorliegen;
3) dass der Bewerber sich nicht mehrfach bewirbt;
5) dass 2 Referenzprojekte über den Neubau eines Gebäudes mit mindestens Leistungsphasen 2 bis einschließlich 8 vorliegen.
Es werden nur Referenzprojekte berücksichtigt, die nach dem 1.1.2009 und dem Schlusstermin dieser Bewerbung abgeschlossen wurden und bei denen der eigene Leistungsanteil je Leistungsphase an der Planung min. 50 % betragen hat.
Zu den Referenzprojekten sind jeweils folgende Angaben zu machen:
a) Angaben zum Unternehmen;
b) Name des Referenzprojekts;
c) Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift;
d) Zeitpunkt Fertigstellung LPh8 (Monat/Jahr);
e) Honorarzone;
f) Anrechenbare Kosten netto (KG 300+400);
g) Brutto-Grundfläche in m2;
h) der eigener prozentualer Leistungsanteil an der Planung.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von max. 11 Wettbewerbteilnehmern zusätzlich zu den 9 vorausgewählten Wettbewerbsteilnehmern nach folgenden Kriterien:
Bei den Referenzen Neubau Gebäude wird berücksichtigt:
Die Vergleichbarkeit der Brutto-Grundfläche
1 000 m2 oder mehr =5,0 Punkte
800 m2 oder mehr = 4,0 Punkte
600 m2 oder mehr = 3,0 Punkte
Weniger als 600 m2 = 0 Punkte
Die Vergleichbarkeit der Anrechenbaren Kosten netto (KG 300 + 400)
2,3 Mio. EUR oder mehr= 5,0 Punkte
1,8 Mio. EUR oder mehr = 4,0 Punkte
1,3 Mio. EUR oder mehr = 3,0 Punkte
Weniger als 1,3 Mio. EUR = 0 Punkte
Die Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen / Honorarzone
IV und höher = 10,0 Punkte
III = 6,0 Punkte
II = 2,0 Punkte
Unter II = 0 Punkte
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Es werden nur Referenzen berücksichtigt für die die geforderten Angaben in den Formularen des Teilnahmeantrags gemacht wurden.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekten


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:

Architekt Wegmann
WÜSTINGER + RICKERT Architekten und Stadtplaner mit Theinert Maier Architekten PartGmbB
Hirner und Riehl Architekten und Stadtplaner
nbundm* architekten
Kunze Seeholzer Architekten GmbH
Hahn Wensch Architekten PartGmbB
KRUG GROSSMANN ARCHITEKTEN Ges. v. Arch. U. Ing. mbH
bogevischs buero architekten und stadtplaner GmbH
Meck Architekten GmbH

IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

— Städtebauliche Qualität und Einfügung,
— Architektonische und gestalterische Qualität,
— Funktionalität der Nutzungszuordnungen,
— Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb,
— Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit,
— Erfüllung des Flächen- und Raumprogramms.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 22/11/2019
Ortszeit: 12:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme betragt 70 000 EUR. (netto).
Folgende Aufteilung ist vorgesehen:
— 1. Preis 16 000 EUR,
— 2. Preis 10 000 EUR,
— 3. Preis 6 000 EUR.
Anerkennungen 8 000 EUR
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts verändert werden. Die Gesamtsumme kommt dabei in jedem Fall zur Auszahlung.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Aufwandsentschädigung bei Abgabe eines bewertbaren Wettbewerbsbeitrags je Teilnehmer/bewertbarer Wettbewerbsbeitrag 1 500 EUR.

IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Fachpreisrichter
Jochen Baur, Architekt/Stadtplaner, München
Gabriele Bruckmayer, Architektin/Stadtplanerin, München
Prof. Florian Nagler, Architekt, München
Regina Schineis, Architektin/Stadtplanerin, Passau
Thomas Spindler, Architekt, Grafing b. München
Ständig anwesender stellvertretender Fachpreisrichter
Markus Omasreiter, Architekt, München
Stellvertretende Fachpreisrichter
Eckart Boeck, Architekt, München
Gerhard Eckl, Architekt, München
Mauritz Lüps, Architekt, Schondorf
Stefan Hiendl, Architekt, Passau
Sachpreisrichter
Erster Bürgermeister Anton Wallner (CSU)
Zweiter Bürgermeister Josef Rauscher (CSU-Fraktion)
Christian Eder (Freie Wähler)
Karin Freiheit (SPD/PF)
Ständig anwesende stellvertretende Sachpreisrichter
Dritter Bürgermeister Sebastian Obermaier (CSU)
Andreas Henfling (Freie Wähler)
Stellvertretende Sachpreisrichter
Martin Kolb (CSU)
Christian Schlemer (Freie Wähler)
Manfred Büttner (SPD/PF)

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen zum Teilnahmewettbewerbs, die nicht 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der unter Ziffer I.3 der Bekanntmachung Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=173977 eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit den Preisträgern durchgeführt. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet. Die Gemeinde Bad Feilnbach schließt mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag über die weiteren Planungsleistungen zur Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs ab. Im Falle einer Realisierung werden mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leitungsphasen besteht nicht.
Es wird eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsphasen vorgesehen:
— Gebäude und Innenräume § 34 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9.
Nach dem Wettbewerbsverfahren haben die Preisträger für das Verhandlungsverfahren die nachfolgenden Nachweise in Bezug auf die Mindestanforderungen, Ausschlussgründe und Eignung vorzulegen:
a) Nachweis des jeweiligen Preisträgers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen. Preisträger mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Architekt (Kammermitgliedschaft); Preisträger mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
b) Nachweis der Planung und Bearbeitung der bereits für die Bewerberauswahl zu benennenden Referenzen;
c) Nachweis einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden; die Deckung muss für das Objekt über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: SüdbayernMaximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

21/10/2019

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