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Neubau des Polizeipräsidiums Ravensburg und des Polizeireviers Ravensburg , Ravensburg / Deutschland

Abgabefrist 03.03.2021

Wettbewerbs-Ausschreibung

Für diese Ausschreibung liegt ein Ergebnis vor:
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wa-ID
wa-2030209
Tag der Veröffentlichung
06.11.2020
Abgabetermin
03.03.2021
Preisgerichtssitzung
28.07.2021
Verfahrensart
Offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Fachbereich
Architektur
Teilnehmer
Architekt*innen
Auslober
Vermögen und Bau Baden-Württemberg
Amt Ravensburg
Koordination
kohler grohe architekten, Stuttgart
06/11/2020    S217
Deutschland-Ravensburg: Dienstleistungen von Architekturbüros
2020/S 217-532850
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Ravensburg
Postanschrift: Minneggstraße 1
Ort: Ravensburg
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Ravensburg
E-Mail: poststelle.amtrv@vbv.bwl.de
Telefon: +49 75118970-0
Fax: +49 75118970-260
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vba-ravensburg.de

I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: ravensburg.vbv-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Ueber+uns/Wettbewerbe_+VOF_Verfahren
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Offener zweiphasiger Realisierungswettbewerb Neubau Polizeipräsidium und Polizeirevier Ravensburg

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros

II.2) Beschreibung


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Offener zweiphasiger Realisierungswettbewerb nach § 3 RPW 2013 für den Neubau des Polizeipräsidiums Ravensburg und des Polizeireviers Ravensburg. Ziel ist die Bearbeitung der Gebäudeplanung unter Berücksichtigung der städtebaulichen Gesamtsituation. Im Zusammenhang mit der Polizeistrukturreform wurde ein neues Polizeipräsidium Ravensburg geschaffen und soll auf einem landeseigenen Grundstück in neu zu erstellenden Gebäude untergebracht werden. Gegenstand des Wettbewerbs sind Architektenleistungen nach Teil 3, Abschnitt 1 HOAI.
Hierfür ist eine Kostenvorgabe in Höhe von ca. 33,5 Mio. EUR (brutto), Kostengruppe 300 + 400 nach DIN276-1:2018-12 inklusive Sonderkosten vorgesehen.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt(-in) berechtigt sind. Weitere Anforderungen siehe Auslobung Teil A, Ziffer 1.6.


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Offen

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:


IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die Beurteilungskriterien sind im Auslobungstext in Teil A, Ziffer 1.10 aufgeführt.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 14/01/2021
Ortszeit: 16:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme ist nach § 7 (2) RPW ermittelt und beträgt 200 000 EUR inklusive Umsatzsteuer.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
— 1. Preis: 50 000 EUR,
— 2. Preis: 40 000 EUR,
— 3. Preis: 30 000 EUR,
— 4. Preis: 24 000 EUR,
— 5. Preis: 16 000 EUR.
— 4 Anerkennungen insgesamt: 40 000 EUR.
Die Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen enthalten. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:


IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Markus Müller, Freier Architekt, Meckenbeuren – Fachpreisrichter/-in
Prof. Dirk Hebel, KIT Karlsruhe – Fachpreisrichter/-in
Reiner Becker, Freier Architekt, Berlin – Fachpreisrichter/-in
Christian Herrling, Leiter des Stadtplanungsamts, Stadt Ravensburg – Fachpreisrichter/-in
Direktorin Annette Ipach-Öhmann, Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Betriebsleitung – Fachpreisrichter/-in
Wolff Stottele, Freier Architekt, Ravensburg – stellvertr. Fachpreisrichter/-in
Prof. Dr. Ulrike Fischer, HTW Saar – stellvertr. Fachpreisrichter/-in
Cord Henrik Soehlke, Tübingen – stellvertr. Fachpreisrichter/-in
Dieter Katein, Leiter des Amtes für Architektur und Gebäudemanagement, Stadt Ravensburg – stellvertr. Fachpreisrichter/-in
Leitender Baudirektor Herrmann Zettler, Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Ravensburg – stellvertr. Fachpreisrichter/-in
Ministerialdirigent Prof. Kai Fischer, Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg – Sachpreisrichter/-in
Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg – Sachpreisrichter/-in
Polizeipräsident Uwe Stürmer, Polizeipräsidium Ravensburg – Sachpreisrichter/-in
Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp, Stadt Ravensburg – Sachpreisrichter/-in
Ministerialrätin Kalinka Becht, Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg – stellvertr. Sachpreisrichter/-in
Ministerialrat Holger Scholz, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg – stellvertr. Sachpreisrichter/-in
Polizeivizepräsident Bernd Hummel, Polizeipräsidium Ravensburg – stellvertr. Sachpreisrichter/-in
Bürgermeister Dirk Bastin, Stadt Ravensburg – stellvertr. Sachpreisrichter/-in

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Der offene Planungswettbewerb wird als zweiphasiges Verfahren nach § 3 (4) RPW durchgeführt. Die 1. Phase steht allen teilnahmeberechtigten Bewerbern offen. Die hierfür erforderlichen Wettbewerbsleistungen beschränken sich auf grundsätzliche Lösungsansätze. Die Teilnehmer der 2. Phase (ca. 20 Teilnehmer) werden nach Beurteilung der Lösungsansätze durch das Preisgericht ausgewählt. Die Wettbewerbsunterlagen können ab dem 13.8.2020 von der Internetseite des Amtes Ravensburg, www.vba-ravensburg.de unter der Rubrik „Wettbewerbe/Verhandlungsverfahren“ heruntergeladen werden. Die weiteren Termine sind in der Auslobung in Teil A Nr.11 benannt. Im Anschluss an den Wettbewerb findet unter den Preisträgern ein Verfahren nach § 14 Absatz 4 Nummer 8 VgV statt. Die Eignungskriterien des Verfahrens sind in der Auslobung in Teil A, unter Ziffer 14, aufgeführt.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Ravensburg
Postanschrift: Minneggstraße 1
Ort: Ravensburg
Postleitzahl: 88213
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle.amtrv@vbv.bwl.de
Telefon: +49 75118970-0
Internet-Adresse: www.vba-ravensburg.de

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

03/11/2020

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