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Neubau Kindergarten Ensingen , Vaihingen an der Enz / Deutschland

Bewerbungsfrist 28.09.2020

Wettbewerbs-Ausschreibung

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wa-ID
wa-2029749
Tag der Veröffentlichung
02.09.2020
Bewerbungsfrist
28.09.2020 10:00
Abgabetermin Pläne
17.12.2020
Abgabetermin Modell
14.01.2021
Preisgerichtssitzung
28.01.2021
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Teilnehmer
Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen
Auslober
Stadt Vaihingen an der Enz
Koordination
BoPlan Stadtplanung + Architektur, Herrenberg
02/09/2020    S170
Deutschland-Vaihingen an der Enz: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2020/S 170-412012
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Stadt Vaihingen an der Enz
Postanschrift: Friedrich-Kraut-Straße 40
Ort: Vaihingen an der Enz
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71665
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Heike Kontermann
E-Mail: h.kontermann@vaihingen.de
Telefon: +49 7042-18-294
Fax: +49 7042-18-257Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vaihingen.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.subreport.de/E55219186
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.subreport.de/E55219186

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Nichtoffener einstufiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb nach RPW „Neubau Kindergarten Ensingen

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Architektenleistungen nach HOAI für einen dreigruppigen Kindergarten mit Freianlagen
Das vorgeschaltete Wettbewerbsverfahren zielt als Realisierungswettbewerb auf die Vielfalt von Lösungsvorschlägen und die Vergabe eines Planungsauftrags für den Neubau ab. Aufgabe des Wettbewerbs ist die Ausarbeitung einer Vorplanung für den neuen Kindergarten sowie der Außenanlagen unter dem Aspekt der städtebaulich harmonischen Einfügung, der Funktionalität, der architektonischen Qualität, des energetisch optimierten Bauens und der Wirtschaftlichkeit.
Gegenstand des nichtoffenen Planungswettbewerbs ist die Vorplanung eines Kindergartenneubaus mit Freiflächen.
Beabsichtigt ist die Planung eines 3-gruppigen Kindergartens, dessen erster Bauabschnitt mit 2 Kindergatengruppen Ü3 mit einer Programmfläche (inkl. Verkehrsfläche) von rund 700 m2 am Standort „Belreinstraße errichtet werden soll. Der zweite Bauabschnitt soll zudem eine mögliche zukünftige Erweiterungsoption des Kindergartens um 1 Krippengruppe U3 mit einer Programmfläche (inkl. Verkehrsfläche) von rund 160 m2 zeigen, die zurzeit noch nicht gebaut werden soll. Die Wettbewerbsaufgabe ist in Teil B der Auslobung ausführlich beschrieben.
Bei der Konzeption der Außenanlagen sind die Flächen des Kindergartens und der Schule als räumlich zusammenhängend zu betrachten. Besonderer Wert wird auf den Umgang mit dem Baumbestand und der Topografie gelegt. Erwartet werden konzeptionelle Entwurfsansätze für die Freiflächengestaltung mit einem nachvollziehbaren Konzept des Verhältnisses von innen und außen, wobei ein anregender kindgerechter Freiraum als Wahrnehmungs- und Erlebnisbereich, der die pädagogischer Arbeit unterstützt. Eine kindgerechte Bepflanzung des Geländes soll als Schutz gegen Wind und Sonne sowie Abgrenzung verschiedener Spielbereiche dienen.
Lageplan Wettbewerbsgebiet siehe Anlage

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Der Wettbewerb wir als einstufiger, nichtoffener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren mit 9 Teilnehmern ausgeschieben.
Die Zahl der Teilnehmer wird auf 9 begrenzt. Interessenten können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben. Zum Bewerbungsverfahren wird nur zugelassen, wer das Formular Bewerbererklärung verwendet, alle Unterlagen fristgerecht und über Subreport eingereicht hat. Angebote / Teilnahmeanträge sind elektronisch einzureichen via www.subreport.de/ E55219186.
Hier sind weitere Unterlagen hinterlegt (Lageplan, Auslobung Langtext, Vertragsentwürfe, Bewerbererklärung)
In seiner Bewerbererklärung und den dargestellten Projekten belegen die Bewerber ihre wirtschaftliche, finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Sind mehr als 9 Teilnehmer qualifiziert, wird vom Auslober durch Los ermittelt. Zur Überprüfung der Kriterien Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe, werden eindeutige und nicht diskriminierende Zulassungskriterien festgelegt. Dabei wird differenziert zwischen
— formalen Kriterien für die Zulassung zum Auswahlverfahren und
— inhaltlichen Kriterien zur Beurteilung der Eignung im Auswahlverfahren.
Formale Kriterien (Ausschlusskriterien)
Die Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien (Ausschlusskriterien) für die qualitative Auswahl.
1. Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung,
2. Bewerbererklärung (ausgefüllter Bewerbungsbogen) mit eigenhändiger rechtsverbindlicher Unterschrift aller Teilnahmeberechtigten,
3. Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (Kammerzugehörigkeit ggf. Bewerbergemeinschaft),
4. Eigenerklärung des Bewerbers, dass Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB oder § 48 Abs. 1 VgV nicht vorliegen, bzw. bei §o124 GWB die Nennung und Erklärung der Heilung,
5. Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung
Die formalen Nachweise zu den Erklärungen werden nach dem Wettbewerb von den Preisträgern und den Teilnehmern der Engeren Wahl angefordert und geprüft.
Qualitative Kriterien (fachliche Auswahlkriterien)
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz entsprechend § 75 VgV erbringen die Bewerber (Architekt und Landschaftsarchitekt) anhand von Nachweisen und Erklärungen.
Die Architekturbüros bringen außerdem Referenzen, die auf Projektblättern dargestellt werden und in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen. Dabei gilt für die Architekten, dass sie sich zusätzlich mit 1 bis 2 Projektblättern qualifizieren können.
Die auf den Projektblättern 1 und 2 dokumentierten realisierten Projekte oder Wettbewerbserfolge dürfen nicht älter als 7 Jahre sein, d. h. bei Projekten, dass Lph 8 im Zeitraum 1.1.2013 bis Tag der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurde. Bei Wettbewerbserfolgen und Auszeichnungen gilt das Datum der Preisgerichtssitzung. Die Ausloberin überprüft und bepunktet gemeinsam mit der Wettbewerbsbetreuung die dargestellten Referenzen. Das interdisziplinäre Team ist gemeinsam für die Teilnahme am Realisierungswettbewerb qualifiziert, wenn das Architekturbüro mindestens 2 Punkte von möglichen 4 Punkten erreicht und das Landschaftsarchitekturbüro die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. (Weitere Details zu den Projektblättern, Referenzen und Punktesystem siehe beigelegte Datei „Auslobung-Vaihingen-A-Teil-Bkm.pdf.
Qualifizieren sich zusammen mit den 2 vorab ausgewählten Planungsteams insgesamt mehr als 9 Bewerber (2 + 7 = 9) entscheidet das Los. Die 9 ausgewählten Architekturbüros nennen spätestens in der Teilnahmebestätigung das Landschaftsarchitekturbüro, mit dem sie ein interdisziplinäres Team bilden. Fürs Landschaftsarchitekturbüro sind die Eigenerklärungen zu den formalen Kriterien sowie der vollständige Bewerbungsbogen (s. Ziffer 6 oben, Nummern 1 bis 5) bis dahin ebenfalls nachzureichen.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Gefordert sind die Qualifikationen gemeinsam: Architekt/in und Landschaftsarchitekt/in. Die Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten wird zwingend, sofern dieser Fachbereich nicht vom Architekturbüro selbst abdecken kann. Beide unterschreiben die Verfassererklärung zum Planungswettbewerb als Verfasser.


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 9

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:

— Markus Pfeil Architekten, Vaihingen an der Enz + Prof. Schmid l Treiber l Partner, Freie Landschaftsarchitekten Partnerschaft mbB, Leonberg
— D´Inka Scheible Hoffmann Lewald Architekten Partnerschaft mbB, Stuttgart + Christof Luz, LUZ Landschaftsarchitektur, Stuttgart

IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die zur Beurteilung zugelassenen Lösungsvorschläge (Pläne, Modelle, etc.) werden insbesondere nach den folgenden grundsätzlichen Kriterien bewertet:
— Architektonische und gestalterische Qualität innen und außen;
— Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen und qualitativen Anforderungen;
— Flexibilität für Nutzungsänderungen und bauliche Erweiterungen;
— Bauabschnitte und Torsoqualität;
— Nachhaltigkeit bei Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Sozialem (z. B. Bruttorauminhalt, Bruttogeschossfläche, Investitions- und Folgekosten, Ökologie bei Errichtung und Betrieb).
Diese Reihenfolge stellt keine Gewichtung der Kriterien dar.
Wettbewerbsbetreuung und Vorprüfung erfolgen durch Vera Baumbusch-Ober, Dipl.-Ing., Stadtplanerin und Architektin, BoPlan Stadtplanung + Architektur, 71083 Herrenberg

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 28/09/2020

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 13/10/2020

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Der Auslober stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 25 000 EUR (netto) zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme ist gemäß HOAI 2013 und RPW 2013 ermittelt.
1. Preis (40 %): 10 000 EUR,
2. Preis (25 %): 6 250 EUR,
3. Preis (15 %): 3. 750 EUR,
Anerkennungen (20 %): 5 000 EUR,
Mit einstimmigem Beschluss des Preisgerichts ist auch eine abweichende Verteilung der Wettbewerbssumme möglich.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Keine

IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

— Dr. Fred Gresens, Architekt, Hohberg
— Stefan Hellekes, GBR, freier Landschaftsarchitekt, Karlsruhe
— Prof. Mathias Hähnig, GBR, freier Architekt und Stadtplaner, TÜ
— Julia Klumpp, freie Architektin, Stuttgart
— Annette Sinz-Beerstecher, freie Landschaftsarchitektin, Rottenburg (Stv.)
— Stephan Eberding, freier Architekt, Stuttgart (Stv.)
— Oberbürgermeister Gerd Maisch, Stadt Vaihingen an der Enz
— Stefan Leibfried, Stadtrat
— Thomas Essig, Stadtrat
— Bürgermeister Klaus Reitze, Stadt Vaihingen an der Enz (Stv.)
— Bastian Walz, Stadtrat (Stv.)
— Ingeborg Braun-Frederick, Stadträtin (Stv.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Im Anschluss an den Planungswettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs nach § 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV durchgeführt. Eine Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist zulässig.
Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisge-richts einem Preisträger die Architektenleistungen im Zusammenhang mit dem Neubau des Kindergartens mit 2 Kindergartengruppen mindestens stufenweise mindestens mit den Leistungsphasen 2 bis 5 der §§ 34 und 35 HOAI 2013 (Hochbau) und Landschaftsarchitektenleistungen nach §§ 39 und 40 (Freianlagen) beauftragen. Die mögliche, zukünftige Erweiterung um eine Krippengruppe ist nicht Gegenstand der Beauftragung. Eine stufenweise Beauftragung ist beabsichtigt, wobei der Auslober davon ausgeht, dass der Bieter in der Lage ist, bei Bestellung die Leistungsphasen 2 bis 9 zu erbringen.
Im Anwendungsbereich der VgV wird der Auslober mit allen Preisträgern über eine Beauftragung verhandeln.
Von den zu den Verhandlungsgesprächen eingeladenen Teilnehmern sind die unter Ziffer 6, Nr. 3 - 5 aufgeführten Nachweise vorzulegen.
Beim Verhandlungsgespräch gelten die folgenden Zuschlagskriterien für die Beauftragung. Es wird großen Wert auf ein in allen Belangen schlüssiges Gesamtkonzept gelegt.
Die Auftragskriterien und ihre Gewichtung werden wie folgt festgelegt:
— Wettbewerbsergebnis 50 %;
— Projektumsetzung 45 %;
— Honorarangebot/ Nebenkosten 5 %;
Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung gleich nach Erteilung des Auftrages zu übernehmen. Ein unmittelbarer Projektstart muss gewährleistet sein. Im Falle der Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Weitere Termine (voraussichtlich):
—— Kolloquium mit Modellausgabe: Mittwoch 4.11.2020;
—— Planabgabe: Donnerstag, 17.12.2020;
—— Modellabgabe: Donnerstag, 14.01.2021;
—— Preisgericht: Donnerstag, 28.01.2021;
Wettbewerbsbetreuung und Vorprüfung erfolgen durch BoPLAN Stadtplanung + Architektur, Vera Baumbusch-Ober, Dipl.-Ing., Regierungsbaumeisterin, Stadtplanerin und Architektin, 71083 Herrenberg

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an den betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

28/08/2020

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