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Neubau „Haus des Gastes“ , Nebel auf Amrum / Deutschland

Abgabefrist 10.03.2020

Wettbewerbs-Ausschreibung

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wa-ID
wa-2028279
Tag der Veröffentlichung
16.01.2020
Abgabetermin
10.03.2020 12:00
Preisgerichtssitzung
06.04.2020
Verfahrensart
Offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Fachbereich
Architektur
Teilnehmer
Teams aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen
Auslober
Gemeinde Nebel- Amrum
Koordination
Richter Architekten + Stadtplaner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Kiel
16/01/2020    S11    Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Offenes Verfahren 
Deutschland-Wyk auf Föhr: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2020/S 011-022370
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Nebel- Amrum – Der Bürgermeister
Postanschrift: Hafenstraße 23
Ort: Wyk auf Föhr
NUTS-Code: DEF
Postleitzahl: 25938
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt Föhr – Amrum
E-Mail: info@amtfa.de
Telefon: +49 46815004-0Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wyk.de
Adresse des Beschafferprofils: www.amrum.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.architekten-richter.de/planen-wettbewerbsbetreuungen-13.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: RICHTER Architekten
Postanschrift: Esmarchstraße 64
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0
Postleitzahl: 241205
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RICHTER Architekten
E-Mail: wbw@architekten-richter.de
Telefon: +49 4315796000
Fax: +49 4315796001Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: architekten-richter.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel auf Amrum

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71221000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Die Gemeinde Nebel auf Amrum plant den Abriss und Neubau des bestehenden Haus des Gastes. Gegenwärtig wird ein Mittelbedarf von ca. 4.0 Mio. EUR für die Gesamtmaßnahme geschätzt. Für diese Maßnahme beabsichtigt die Gemeinde Nebel einen Architektenwettbewerb durchzuführen. Aufgrund des Umfangs der Baumaßnahme soll für den Neubau ein offener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb entsprechend der Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 durchgeführt werden. Ziel des Wettbewerbs ist es, den besten Lösungsvorschlag zu erhalten, der den unterschiedlichen Anforderungen, insbesondere der Gestaltung, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb, Nachhaltigkeit und Umwelt in abgestimmter Form gerecht wird.
Der Wettbewerb wird als offener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 §3 Abs. 2 und 4 durchgeführt. Im Wettbewerb werden Leistungen gemäß HOAI 2013 Teil 3 Abschnitte 1-4 Haus des Gastes erwartet. Das Wettbewerbsgebiet umfasst die Liegenschaft des „Hauses des Gastes“ in Nebel einschließlich der umgebenden Freiflächen.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Aus den in der 1. Wettbewerbsphase fristgerecht eingesendeten und für die Beurteilung im Preis-gericht zugelassenen Arbeiten wählt das Preisgericht 8 – 12 Beiträge aus, die in der 2. Phase ver-tiefend bearbeitet werden sollen. Das Verfahren ist durchgängig anonym.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Teams bestehend aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine Verfassererklärung gemäß § 5 Absatz 3 RPW ab. Die Arbeitsgemeinschaften gelten jeweils als ein Wettbewerbsteilnehmer.


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Offen

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:


IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden. Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:
Formalleistungen: Termingerechte Abgabe, Leistungs- und Programmerfüllung, Einhaltung der Grundstücksgrenzen
Städtebauliches Gesamtkonzept: Strukturelle Leitidee, Einbindung in das städtebauliche Umfeld, Freiraum, Anordnung und Maßstäblichkeit der Baumasse
Gestaltungsqualität und Funktionen: Qualität des architektonisch und räumlichen Konzeptes, Erfüllung Raumprogramm, funktionale Anforderungen, Funktionalität (Erschließung, Barrierefreiheit, Kommunikation); Komfort und Gesundheit (Tageslicht, Raumklima); Wirtschaftlichkeit (Flächeneffizienz, Nutzungsflexibilität, Lebenszykluskosten, Investitionskostenrahmen, Nachhaltigkeit); Ressourcen und Energie (Flächenversiegelung, Baustoffe, Energie);
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung zu betrachten.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 10/03/2020
Ortszeit: 12:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt gemäß RPW 2013 für die Leistungsbereiche Freianlagen §§ 39 HOAI und Gebäude und Innenräume §§ 33 HOAI
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Betrag in Höhe von 50 000 EUR zur Verfügung.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme erfolgt gemäß RPW 2013
50 % als Aufwandsentschädigung verteilt auf die Teilnehmer der 2. Phase. Dies entspricht 25 000 EUR / durch die Anzahl der in der 2. Phase eingereichten und zum Preisgericht zugelassenen Wettbewerbsbeiträge.
50 % Preisgeld entspricht 25 000 EUR Aufteilung gemäß. RPW 2013
1. Preis 40 % = 10 000 EUR
2. Preis 30 % = 7 500 EUR
3. Preis 20 % = 5 000 EUR
4. Preis 10 % = 2 500 EUR
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird zusätzlich erstattet.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:


IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Cornelius Bendixen, Bürgermeister Nebel
Elke Dethlefsen, Nebel
Lothar Herberger, Nebel
Christine Krämer Landschaftsarchitektin Flensburg
Björn Bergfeld Architekt BDA Kiel
Ulrich Hess Stadtplaner Wyk auf Föhr
Christian Schmieder Architekt BDA Kiel
Peter Heck Schau Architekt Nebel

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Rückfragen zum Wettbewerb können bis zum 7.2.2020 schriftlich (per E-Mail) an den Wettbewerbsbetreuer gerichtet werden. Sie werden im Kolloquium von der Ausloberin bzw. einem bevollmächtigen Vertreter – soweit inhaltliche Fragen auftreten unter Hinzuziehung von Preisrichtern – schriftlich beantwortet. Sie werden Bestandteil der Auslobung. Die Ausloberin läd die interessierten Teilnehmer*innen am 14.2.2020 um 13:00 Uhr in Nebel auf Amrum zu einem Kolloquium mit den Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern, Sachverständigen und Vorprüfern.
Aufgrund der komplexen und detailreichen Aufgabenstellung sowie der Ortslage ist die Teilnahme am Kolloquium dringend angeraten!
Wir bitten um formlose Anmeldung zum Kolloquium bis zum 10.2.2020 per E-Mail an: office@architekten-richter.de

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: s.o.
Ort: Kiel
Land: Deutschland

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß erkanntund gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nichtabgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der obengenannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer maßgeblich ist.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: s.o.
Ort: Kiel
Land: Deutschland

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

15/01/2020

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