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Neubau für Gemeinschaftliches Wohnen für Menschen mit Behinderung , Neumarkt i. d. OPf. / Woffenbach / Deutschland

Bewerbungsfrist 10.12.2019

Wettbewerbs-Ausschreibung

Für diese Ausschreibung liegt ein Ergebnis vor:
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wa-ID
wa-2027806
Tag der Veröffentlichung
12.11.2019
Bewerbungsfrist
10.12.2019 12:00
Preisgerichtssitzung
25.06.2020
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
EU /EWR
Fachbereich
Architektur
Teilnehmer
Architekten/innen (Landschaftsarchitekten/innen nur in einer Wettbewerbsgemeinschaft mit Architekten/innen
Auslober
Lebenshilfe Neumarkt e. V.
Koordination
stm°architekten PartGmbB, Nürnberg
12/11/2019    S218    Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Neumarkt: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2019/S 218-536000
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Lebenshilfe Neumarkt e. V.
Postanschrift: Voggenthaler Straße 7
Ort: Neumarkt
NUTS-Code: DE254
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): stm°architekten
E-Mail: office@stm-architekten.de
Telefon: +49 911-555266Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lebenshilfe-neumarkt.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: www.stm-architekten.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: stm°architekten Part GmbB Stößlein Mertenbacher
Postanschrift: Wöhrder Hauptstraße 27
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254
Postleitzahl: 90489
Land: Deutschland
E-Mail: office@stm-architekten.de
Telefon: +49 911555266
Fax: +49 911555277Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stm-architekten.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Andere: gemeinnütziger Verein

I.5) Haupttätigkeit(en)

Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Neubau für Gemeinschaftliches Wohnen für Menschen mit Behinderung in Neumarkt i. d. OPf. / Woffenbach

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71221000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

71222000

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Die Lebenshilfe Neumarkt beabsichtigt, am Standort Woffenbach in Nachbarschaft der Theo-Betz-Wohnstätten ein Wohnheim mit 24 Plätzen für Menschen mit Behinderung zu erstellen.
Dabei soll das Gebäude in Bezug auf das Umfeld und auf das benachbarte Heim städtebaulich sinnvoll eingefügt werden. Die Wohnplätze sind in Wohngemeinschaften mit unterschiedlicher Größe unterzubringen, für die Bewohner soll ein angemessenes und behütendes Wohnumfeld entstehen. Eine durchgängige Barrierefreiheit ist wesentlich für die Akzeptanz des Projektes.
Die erforderlichen Freianlagen und Stellplätze sind ebenfalls auf dem Grundstück unterzubringen.
Zugrunde liegende Flächen: Grundstücksgröße ca. 5 136 m², zu entwickelnde Fläche Hochbau ca. 1 900 m² BGF;

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Jede/r Teilnehmer/in hat seine/ ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er/ Sie gibt eine Erklärung gemäß Anlage entsprechend RPW Anlage II Abs. 3 ab. Teilnahmeberechtigt sind 12 Architekturbüros, die im Vorfeld durch die Auslober zur Teilnahme ausgewählt/ ausgelost werden.
Das Verfahren wird als Wettbewerb für die Objektplanung Gebäude und Freianlagen nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit 12 Teilnehmern durchgeführt. Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/ WTO-/ GPA-Staaten ansässige
— natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/in“ und/ oder „Landschaftsarchitekt/in“ berechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt oder Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht,
— juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein/e verantwortliche/r Berufsangehörige/r benannt ist, der/ die in seiner/ ihrer Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden,
— Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften, die eine/n Projektverantwortliche/n benennen, die/ der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/in“ und/oder „Landschaftsarchitekt/in“ befugt ist; Bewerbergemeinschaften und juristische Personen haben im Bewerbungsformblatt eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in als Ansprechpartner/in zu benennen.
Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft mit einem/er Landschaftsarchitekten/in ist möglich, wird aber nicht zwingend gefordert. In diesem Fall muss die Arbeitsgemeinschaft spätestens mit der Abgabe der Unterlagen
In der Verfassererklärung des Wettbewerbs durch Nennung der verantwortlichen Verfasser Architekt/in und Landschaftsarchitekt/in, benannt werden.
Ein/ eine Landschaftsarchitekt/in als alleinige/r Verfasser/in ist nicht zugelassen.
Die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer erfolgt nach folgenden Kriterien: Unter den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden diejenigen 12 für die Teilnahme ausgewählt, die nach der Bewertungsmatrix die meisten Punkte erreicht haben. Bei auswahlrelevantem Punktegleichstand erfolgt die Auswahl unter den punktgleichen Bewerbern durch Los. Die Bewertungsmatrix sieht folgende Auswahlkriterien vor:
Angabe einer Referenz für die Objektplanung Gebäude, die einen Neubau mit Baukosten (Kostengruppe 300 und 400) von mindestens 1 000 000 EUR netto zum Gegenstand hatte; bewertet wird der Umfang der erbrachten Planungsleistungen und die Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen (siehe Anlage zum Teilnahmeantrag „Referenz Objektplanung Gebäude“ mit Wertungsmatrix).
Der Teilnahmeantrag und weitere Informationen sind per Mail an office@stm-architekten.de, Stichwort „WB Wohnheim Neumarkt Woffenbach“ anzufordern.
Die Antworten auf rechtzeitig eingegangene Fragen und mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen von Bewerbern werden auf der Internetseite stm-architekten.de/projects/view/46 eingestellt.
Die Bewerber/innen haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekten/innen (Landschaftsarchitekten/innen nur in einer Wettbewerbsgemeinschaft mit Architekten/innen).


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 12

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:


IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die Kriterien für die Bewertung der Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht in der Wettbewerbsauslobung endgültig festgelegt. Nach derzeitigem Bearbeitungsstand sind folgende Kriterien vorgesehen:
Städtebaulich Einfügung und Freiraum
Funktionserfüllung
Gestaltung und Materialität
Konstruktion
Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 10/12/2019
Ortszeit: 12:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 13/12/2019

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Gesamtpreissumme 27 000 EUR netto (32 130 EUR brutto)
— 1. Preis 14 000 EUR netto,
— 2. Preis 8 000 EUR netto,
— 3. Preis 5 000 EUR netto.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen und behält sich vor, einzelne Preisstufen gar nicht oder mehrfach zu vergeben.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Kosten werden nicht erstattet.

IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Prof. Anne Beer, Dipl.-Ing. Architektin, München
Volker Heid, Dipl.-Ing. Architekt, Fürth
Albert Dischinger, Dipl.-Ing. Architekt, Baudirektor, Regensburg
Markus Donhauser, Dipl.-Ing. Architekt, Regensburg
Susanne Wamsler, Dipl. Ing. Landschaftsarchitektin, Regensburg

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Der Auslober verpflichtet sich, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen mindestens bis zur abgeschlossenen Werk- und Detailplanung zu übertragen; dies sind die Leistungen für Gebäude und Innenräume gemäß HOAI § 34 in Verbindung mit § 35 sowie der Anlage 10, mindestens die Leistungsphasen 1 bis 5. Ebenso sind dies die Leistungen für Freianlagen gemäß HOAI § 39 in Verbindung mit § 40 sowie der Anlage 11, mindestens die Leistungsphasen 1 bis 5.
Der Auslober behält sich vor, optional die nachfolgenden Leistungsphasen 6 bis 9 zu beauftragen.
Der Auslober wird für die Vergabe der Leistungen Gebäude und Innenräume an das Wettbewerbsverfahren anschließend ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV unter den nach § 80 Abs. 1 VgV geeigneten Preisträgern durchführen.
Eignungskriterien: Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen Bieter oder Bietergemeinschaften spätestens 15 Werktage nach dem Abschluss des Wettbewerbs Eignungskriterien nachweisen. Bieter bzw. die Bietergemeinschaften, die nicht die Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen haben, werden nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen.
Alle folgenden 4 Eignungskriterien sind nachzuweisen:
1) Erklärung zur Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter/innen; Mindestkriterium: mind. 2 Architekten/innen inkl. Inhaber;
2) Erklärung zur Berufserfahrung des/ der Projektleiters/in; Mindestkriterium: mind. 3 Jahre Berufserfahrung;
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB vorliegen;
4) Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 1 000 000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall. Zuschlagskriterien: Anhand einer festgelegten Punktematrix werden in den Verhandlungen folgende Kriterien bewertet werden, wobei je Kriterium 5 Punkte und insgesamt eine Maximalgesamtpunktzahl von 500 Punkten erreichbar ist:
1) Wettbewerbsentwurf: max. 250 Punkte (entspricht 50 % der Gesamtwertung);
— Wertung: 1. Preis 250 Punkte,
— Wertung 2. Preis 167 Punkte,
— Wertung 3. Preis 84 Punkte.
2) Bereitschaft zur Nachbesserung und Anpassung der Planung, z. B. aufgrund Preisgerichtsbewertung; maximal 125 Punkte (entspricht 25 % der Gesamtwertung);
3) Herangehensweise in der Planung/ Zusammenarbeit mit Bauherrn und Förderbehörden max. 50 Punkte (entspricht 10 % der Gesamtwertung);
4) Kosten- und Terminsicherheit bei Referenzprojekten max. 50 Punkte (entspricht 10 % der Gesamtwertung) und geplante Vorgehensweise bei dem vorgesehenen Auftrag angesichts der folgenden Rahmentermine: Planungsstart Juni 2020, Abschluss Leistungsphase 3 Entwurfsplanung November 2020 incl. Vorlage der erforderlichen Unterlagen für den Förderantrag;
5) Honorarparameter max. 25 Punkte (entspricht 5 % der Gesamtwertung);
Eine detaillierte Bewertungsmatrix für das Verhandlungsverfahren wird der Auslober allen Preisträgern mit der Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen bekanntgeben.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auslobungsunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Abgabe der Wettbewerbsarbeiten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

08/11/2019

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