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Neubau einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die B 61 - Dalkepromenade , Gütersloh / Deutschland

Bewerbungsfrist 06.02.2019

Wettbewerbs-Ausschreibung

Für diese Ausschreibung liegt ein Ergebnis vor:
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wa-ID
wa-2025723
Tag der Veröffentlichung
25.01.2019
Bewerbungsfrist
06.02.2019
Abgabetermin Pläne
04.04.2019
Preisgerichtssitzung
10.05.2019
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EU /EWR
Fachbereich
Architektur
Ingenieurwesen/ Fachplanung
Landschaftsgestaltung
Teilnehmer
Arbeitsgemeinschaften von Ingenieuren auf der einen Seite und Architekten und/oder Landschaftsarchitekten auf der anderen Seite
Auslober
Stadt Gütersloh
Fachbereich Stadtplanung
Koordination
Drees & Huesmann PartGmbB Architekt Stadtplaner, Bielefeld
Neubau einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die B 61 - Dalkepromenade - in Gütersloh

Bewerbungsfrist vom 24.01. bis 06. Februar 2019 – über die Homepage www.dhp-sennestadt.de

Ausloberin ist die Stadt Gütersloh, vertreten durch den Bürgermeister.

Das Wettbewerbsmanagement erfolgt durch das Büro Drees & Huesmann . PartGmbB,
Vennhofallee 97, 33689 Bielefeld, Telefon (05205) 7298-18, gudrun.walter@dhp-sennestadt.de

Der Auslobung liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 zugrunde. Sie ist damit Bestandteil der Auslobung. Der Wettbewerb wurde registriert:
unter der Nummer KVR (RPW) - 2019/011 durch die Ingenieurkammer Nordrhein-Westfalen und
unter der Registriernummer W 06/19 durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

Anlass und Ziel des Wettbewerbes
Anlass für diesen Wettbewerb ist der notwendige Neubau einer Brücke, als Ersatz der abgebrochenen Brücke über die B 61. Das 40 Jahre alte Spannbeton-Verbindungsstück der Dalkepromenade über die B 61 (Paul-Westerfrölke-Weg) musste bereits im Mittelteil abgerissen werden, da dort nicht sanierbare Schäden festgestellt worden waren. Die Überführung dient dem Zweck Radfahrer, Fußgänger und Rollstuhlfahrer einen gefahrlosen Übergang über die 4-spurige Bundesstraße (B  61) mit beidseitigen Standstreifen und Rad- und Fußwegen. Zudem ist auf beiden Seiten der Bundesstraße auf Grund der Grundstückseigentumsverhältnisse jeweils der Gewässerlauf „Dalke“ zu überqueren.

Dieses aufwendige Brückenbauwerk soll wegen der knappen Flächenverfügbarkeit über Rampen erschlossen werden. Die neue Rad- und Fußgängerbrücke soll ebenfalls Rollstuhlfahrer, bei einer lichten Breite zwischen den Geländern von 3,50 Metern und einer Gesamtlänge von über 200 Metern (Steigung der Rampen <= 6 % und bei Berücksichtigung von Ruhepodesten) aufnehmen können.

Für diese ingenieurbautechnische Lösung und anspruchsvolle Gestaltung gilt es, eine qualifizierte Arbeitsgemeinschaft (Ingenieur mit Architekt oder Landschaftsarchitekt) zu finden, welche mit der Planung und Realisierung der Brücke beauftragt werden soll.

Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Arbeitsgemeinschaften von Ingenieuren auf der einen Seite und Architekten und/oder Landschaftsarchitekten auf der anderen Seite.

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen erfolgreich abgeschlossen haben und die am Tage der Auslobung
- Mitglied einer Ingenieurkammer in Deutschland sind,
- Mitglied einer Ingenieurkammer im vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet sind oder
- in dem Falle, dass eine Ingenieurkammer in dem betreffenden Land nicht existiert, ein Diplom vorlegen, das in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben wurde und das in dem betroffenen Hoheitsgebiet für die Führung einer der deutschen Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ entsprechenden Berufsbezeichnung allein oder in einer Wortverbindung erforderlich ist. Ein Diplom in diesem Sinne liegt vor, soweit darin mindestens das Qualifikationsniveau nach Titel III Kapitel I Artikel 11 Buchstabe der Richtlinie 2005/36/EG nachgewiesen ist. Gleichgestellt sind Ausbildungsnachweise, die in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt oder anerkannt worden sind.

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das Studium der Fachrichtung Architektur, oder Landschaftsarchitektur erfolgreich abgeschlossen haben und die am Tage der Auslobung
- zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Landschaftsarchitekt berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;
- die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Landschaftsarchitekt nach § 2 BauKaG NW (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben;
- zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Landschaftsarchitekt nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.

Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
- der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
- zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,
- der / die in der Gesellschaft tätigen Verfasser sowie der zu benennende bevollmächtigte Vertreter erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.

Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern.

Verfahren zur Auswahl der Teilnehmer
Es handelt sich um einen Realisierungswettbewerb, der als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt wird.
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.

Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 15 angestrebt, davon werden 5 Arbeitsgemeinschaften gesetzt, 10 Teilnehmer werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.

Die Bewerbung um die Teilnahme ist nach Bekanntgabe bis zum 06.02.2019 ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann PartGmbB möglich:

www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme

Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
- Name der Bewerber der Arbeitsgemeinschaft (bei Büropartnern reicht ein Name für die Bewerbung), die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,
- Eintragung in die jeweilige Ingenieur- bzw. Architektenkammerliste mit Nummer und Datum der Eintragung
- Angaben der Kontakt-Büroadresse inkl. Telefon / E-Mail.

Mit der Bewerbung versichern die Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner oder Angestellter) oder ein anderes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft bewirbt, und dass der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss des Bewerbers bzw. der Arbeitsgemeinschaft und ggf. ihrer Arbeit führen.

10 Teilnehmer (plus 4 Nachrücker) werden im anschließenden Losverfahren unter Aufsicht eines Rechtsvertreters der Stadt Gütersloh aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers bekannt gegeben. Die übrigen Teilnehmer erhalten eine Absage per E-Mail.

Zur Teilnahme an diesem Wettbewerb wurden von der Ausloberin folgende 5 Teilnehmer ausgewählt und eingeladen (alphabetische Reihenfolge):
1. Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH, Enger
mit Architekten Wannenmacher + Möller GmbH, Bielefeld
2. Drewes + Speth, Beratende Ingenieure im Bauwesen, Hannover
mit LOHAUS+CARL Landschaftsarchitekten+Stadtplaner, Hannover/Dresden
3. IGB - Ingenieurgruppe Bauen, Karlsruhe
mit GJL Architekten, Karlsruhe / Gütersloh
4. Mayr Ludescher Partner, Beratende Ingenieure, München
mit DKFS Architects, London (UK)
5. schlaich bergermann partner - sbp gmbh, Beratende Ingenieure im Bauwesen, Berlin,
mit Gerber Architekten GmbH, Dortmund

Termine
bis 06.02.2019: Bewerbungsfrist
08.02.2019: Losziehung
13.02.2019: Versand der Unterlagen
19.02.2019: Rückfragenfrist
22.02.2019: Kolloquium
04.04.2019: Abgabe Planunterlagen
07.05.2019: Preisgericht
10.05.2019: Ausstellungseröffnung

Preisgericht
Stimmberechtigtes Preisgericht
1. Dr. Christoph Meinsma, Beratender Ingenieur, Düsseldorf
2. Linus Peuckert, Beratender Ingenieur, Paderborn
3. Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt, Duisburg
4. Henning Schulz, Architekt, Bürgermeister Stadt Gütersloh
5. Alfons Buske, Leiter des Fachbereichs Tiefbaum K

Stellvertretendes Preisgericht
1. Friedhelm Löschmann, Beratender Ingenieur, Dortmund / Dr. Isabel Strohmann, Mitglied Ingenieurkammer NRW, Dortmund
2. Nina Herrling, Architektin, Stadtbaurätin, Stadt Gütersloh
3. Inga Linzel, Stadtplanerin, Stadt Gütersloh
4. Norbert Löhr, Stadt Gütersloh
5. ........ CDU-Fraktion
6. ........ SPD-Fraktion
7. ........ Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
8. ........ Fraktion Die Linken
9. ........ UWG-Fraktion
10. ........ BfGT-Fraktion

Sachverständige Berater/innen ohne Stimmrecht
1. Dirk Buddenberg, Belange der Dalkepromenade
2. Katharina Pulsfort, Belange Fahrrad und Fußgänger
3. Heike Tellkamp, städtebauliche Einbindung

Prämierung
Für Preise stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 33.500 € (inkl. Mehrwertsteuer) zur Verfügung.

Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 10.500 €
2. Preis: 8.000 €
3. Preis: 6.000 €
4. Preis: 5.000 €
Anerkennungen: 4.000 € (z.B. 2x 2.000 €)

Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.

Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Die Ausloberin erklärt, dass sie dem Gewinner oder einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest die Leistungsphasen 2 und 3 nach § 43 und 51 HOAI 2013 (Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung) übertragen wird, insbesondere
- soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
- soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet.
Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht optional.
Die Leistungsphase 1 gilt durch die Wettbewerbsauslobung als erledigt.
Das Objekt wird nach HOAI 2013 in die Honorarzone III, Anlagen 12.2 und 14.2, eingestuft.
Es ist beabsichtigt, zunächst mit dem Gewinner Vertragsverhandlungen aufzunehmen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen Preisträger zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Veröffentlichung sind durch RPW § 8 (3) (Nutzung) geregelt.

Datenschutzhinweis
Gemäß Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen mit, dass die von uns im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbes erhobenen personenbezogenen Daten (Namen, Funktion, Ort) für folgende Zwecke verwendet werden:
- Weitergabe an den Auftraggeber (u.a. Veröffentlichung auf dessen Homepage)
- Weitergabe an die jeweilige Architektenkammer zur Registrierung des Verfahrens
- Veröffentlichung im Rahmen von EU-Bekanntmachungen
- Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und Ergebnisse) in Fachmedien
- Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und Ergebnisse) auf der Homepage von Drees & Huesmann PartGmbB
Weitere Daten werden ausschließlich zur internen Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen bzw. zur Kommunikation im Verfahren verwendet

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