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Lehmwohld - Suder Höhe , Itzehoe / Deutschland

Bewerbungsfrist 05.06.2022

Wettbewerbs-Ausschreibung

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wa-ID
wa-2034058
Amtsblattnummer
2022/S 087-237417
Tag der Veröffentlichung
04.05.2022
Bewerbungsfrist
05.06.2022 23:59
Abgabetermin Pläne
21.10.2022
Preisgerichtssitzung
24.10.2022
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EU /EWR
Fachbereich
Architektur
Landschaftsgestaltung
Stadtplanung
Teilnehmer
Arbeitsgemeinschaften aus Architekt*innen/Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen
Auslober
Stadt Itzehoe
vertreten durch die Stadtplanungsabteilung
Koordination
Architektur + Stadtplanung Baum I Schwormstede I Stellmacher PartGmbB, Hamburg
04/05/2022    S87

Deutschland-Itzehoe: Stadtplanung

2022/S 087-237417

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Itzehoe - Der Bürgermeister

Postanschrift: Reichenstraße 23

Ort: Itzehoe

NUTS-Code: DEF0E Steinburg

Postleitzahl: 25524

Land: Deutschland

Kontaktstelle(n): Stadt Itzehoe - Imme Lindemann, Leitung Stadtplanungsabteilung

E-Mail: imme.lindemann@itzehoe.de

Telefon: +49 4821603275

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.itzehoe.de
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: https://wettbewerbe.archi-stadt.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Architektur + Stadtplanung Baum | Schwormstede | Stellmacher PartGmbB

Postanschrift: Graumannsweg 69

Ort: Hamburg

NUTS-Code: DE600 Hamburg

Postleitzahl: 22087

Land: Deutschland

Kontaktstelle(n): Architektur + Stadtplanung - Christoph Stellmacher

E-Mail: c.stellmacher@archi-stadt.de

Telefon: +49 40/441419

Fax: +49 40/443105

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://wettbewerbe.archi-stadt.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://wettbewerbe.archi-stadt.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

 

nicht-offener, zweiphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Lehmwohld - Suder Höhe" (gem. RPW vom 31. Januar 2013)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71410000 Stadtplanung
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

 

Die Stadt Itzehoe führt einen städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb für die Entwicklung des zukünftigen Baugebietes Lehmwohld - Suder Höhe durch. Das Verfahren wird durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung im Rahmen des Sonderprogramms „Neue Perspektive Wohnen“ mit Fördermitteln unterstützt.

Im Plangebiet befinden sich derzeit Sportanlagen, Dauerkleingärten und Grünflächen, die mit nachhaltiger, zukunftsorientierter und bezahlbarer Wohnbebauung entwickelt werden sollen.

Vorgesehen wird ein umfangreicher Mix aus verschiedenen Wohnformen, durch die ein neues Stadtquartier ausgebildet wird, das ein Angebot für den gesamten Querschnitt der Bevölkerung vorhält.

Das Wettbewerbsverfahren hat das konzeptionelle Aufzeigen von Lösungen zum Ziel, durch die eine städtebauliche, funktionale und gestalterisch ansprechende Planung sichergestellt wird. Es soll durch den Wettbewerb ein*e geeigneter Auftragnehmer*in gefunden werden, die/der in der Lage ist, nachfolgend erforderliche Planungsleistungen zu erbringen.

Es wird ein nicht-offener, zweiphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb für Arbeitsgemeinschaften aus Architekt*innen/Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen ausgelobt. Dem Wettbewerb wird ein offenes Bewerbungsverfahren vorgeschaltet. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.

Es werden drei Büros zur Teilnahme durch die Ausloberin eingeladen:

1. WRS, Hamburg

2. AC-Agather Bielenberg Oschkinat, Hamburg

3. urban agency, Kopenhagen

Ergänzend werden sieben Büros durch das vorgeschaltete Auswahlverfahren bestimmt. Das Auswahlgremium setzt sich aus Vertretenden der Ausloberin und vom Preisgericht unabhängigen Fachleuten zusammen. Das Wettbewerbsverfahren wird anonym in zwei Bearbeitungsphasen durchgeführt. Das Preisgericht wählt am Ende der ersten Phase aus 10 Teilnehmenden bis zu 5 Büros für die Teilnahme an der zweiten Phase aus.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

 

Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer die vorgegebenen, auf der Internetplattform zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen verwendet. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.

Die Bewerbungsunterlagen sind in digitaler Form bis zum 05.06.2022 im Teilnahmebereich/Abgabebereich unter https://wettbewerbe.archi-stadt.de hochzuladen.

Die Teilnehmenden haben eigenständig sicherzustellen, dass die Unterlagen rechtzeitig hochgeladen werden.

Es werden die folgenden Nachweise gefordert:

„Alle Bewerbenden“

Bewerbungsbogen, die zur Verfügung gestellte Vorlage darf nicht verändert werden, ist vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren).

Berufsbezeichnung, Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in / Stadtplaner*in und Landschaftsarchitekt*in durch beigefügte Kopien der Eintragungsurkunde in eine Architektenkammer.

Referenzblätter (2 x DIN A3, gem. Vorlage „Referenzblatt“) zum Nachweis der beruflichen Befähigung in Planung und Realisierung von vergleichbaren städtebaulichen Aufgabenstellungen.

„Junge Büros“ zusätzlich

Personalausweiskopie aller Partner-/Inhaber*innen der Arbeitsgemeinschaft

(Geburtsdatum nicht vor dem 01.01.1982).

Hinweise zu den Referenzen:

Die Nachweise der beruflichen Befähigung sollen durch max. 2 Projektreferenzen erfolgen. Diese sind bevorzugt anhand von realisierten Projekten (z.B. Stadtquartiere, städtebaulichen Siedlungen) oder nachgeordnet anhand von Wettbewerbserfolgen vergleichbarer Planungen nachzuweisen. Bei „Jungen Büros“ kann die beruflichen Befähigung auch durch aussagekräftige Darstellungen von vergleichbaren Aufgabenstellungen (Wettbewerbserfolge, Auszeichnungen, Veröffentlichungen, Stipendien) erfolgen.

Es werden nur Referenzprojekte der Architekt*innen und Stadtplaner*innen gewertet. Die in der jeweiligen Bewerber*innengemeinschaft genannten Landschaftsarchitekt*innen brauchen keine eigenen Referenzen abzugeben.

Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Bewerber*innengemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat. Auf die Eignungsleihe gem. § 47 VgV wird hingewiesen.

Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Vordruck „Referenzblatt“ abgefragten Angaben zu machen. Das Layout darf verändert werden, aber die abgefragten Inhalte müssen vollständig benannt sein.

Auswahlkriterien:

Für die Auswahl wird die Ausloberin ein gewichtetes Punktesystem anwenden. Dabei sind in jedem der Kriterien maximal 5 Punkte erreichbar. Die Bewertung errechnet sich aus der Multiplikation der erreichten Punkte mit der jeweiligen Gewichtung.

Die Auswahl der Teilnehmer*innen wird von dem Auswahlgremium anhand folgender Kriterien erfolgen:

- 2-fach: Erfahrungen in der Planung und Realisierung von vergleichbaren städtebaulichen Aufgabenstellungen (0-5 Pkt.)

- 1-fach: Aussagekraft und Qualität der Referenzen (0-5 Pkt.)

Nach der Durchführung des Auswahlverfahrens wird die Platzierung durch die vergebene Kennzahl anonymisiert im Protokoll dokumentiert und den Bewerbenden über das Wettbewerbsportal zur Verfügung gestellt. Die nicht ausgewählten Arbeitsgemeinschaften

werden informiert und im Anschluss aus dem Verfahren ausgeschlossen.

Weitere Hinweise sind der Auslobung zu entnehmen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

 

Gesucht werden Arbeitsgemeinschaften aus Architekt*innen/Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen, die über Erfahrungen bei der Planung und Errichtung der beschriebenen Planungsaufgabe oder vergleichbaren Projekten verfügen. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist verpflichtend, die Federführung liegt bei den Architekten*innen/Stadtplanern*innen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 10
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
WRS, Hamburg
AC-Agather Bielenberg Oschkinat, Hamburg
urban agency, Kopenhagen/Düsseldorf
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

 

Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden:

Formalleistung:

- termingerechte Abgabe

- Leistungs- und Programmerfüllung

Städtebauliches Gesamtkonzept:

- Strukturelle Leitidee: Einfügen in das städtebauliche Umfeld

- Auseinandersetzung mit der stadträumlichen Situation

- Umgang mit der topografischen Situation

- Maßstäblichkeit der Bebauung

- Verteilung der Baumassen und Dichte

- Berücksichtigung sinnvoller Bauabschnitte

- Klimagerechtigkeit

Erschließungs- und Freiraumkonzept:

- Funktionalität und Wirtschaftlichkeit des Erschließungskonzepts

- Qualität des Freiraumkonzepts

- Erhalt des ortsbildprägenden Baumbestandes

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/06/2022
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

 

Die Wettbewerbssumme wird auf 43.000 € (netto, zuzüglich geltender MwSt.) festgesetzt und setzt sich aus den Aufwandsentschädigungen und den Preisen zusammen.

Die Aufwandsentschädigung beträgt in der 2. Phase bei Abgabe vollständiger Wettbewerbsbeiträge 6.000 € netto je Arbeitsgemeinschaft. Sollten weniger als 5 Teilnehmende für die zweite Phase ausgewählt werden, wird die für die Aufwandsentschädigungen bestimmte Summe von insgesamt 30.000 € auf die Anzahl der tatsächlichen Teilnehmer*innen aufgeteilt.

Als Preissummen werden 13.000 € ausgelobt.

1. Preis 6.500 €

2. Preis 3.900 €

3. Preis 2.600 €

Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preissummen vorzunehmen. Die Aufwandsentschädigungen und die Preissummen werden nach der Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Die Auszahlung erfolgt gegen Rechnungsstellung bei der Ausloberin über das Verfahrensmanagement mit gesondert ausgewiesener gesetzlicher Mehrwertsteuer.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Hille Krause, Architektin, Hamburg (angefragt)
Andreas Dördelmann, Ministerium für Inneres, ländl. Räume, Integration und Gleichstellung, Kiel
Ulf Dallmann, Stadtplaner, Schenefeld
Marie-Luise Zastrow, Architektin und Stadtplanerin, Kiel (angefragt)
Jens Bendfeldt, Landschaftsarchitekt, Kiel
Ralf Hoppe, Bürgermeister Stadt Itzehoe
Eva Gruitrooy, Vorsitzende Stadtentwicklungsausschuss, Stadt Itzehoe
Josefine Möller, Klimamanagerin Stadt Itzehoe
Hr. Heribert Sutter, Kreis Steinburg

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

 

Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*innen/Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen berechtigt sind und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in eine Architektenliste der im Zulassungsbereich zuständigen Architektenkammern eingetragen sind.

Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die genannte fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.

Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die ausschließliche Erbringung von Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der/die bevollmächtigte Vertreter*in der juristischen Person und der/die verantwortliche*n Verfas-ser*innen der Wettbewerbsarbeit müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.

Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerber*innengemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerber*innengemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeiter*innen.

Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter*innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Alle Teilnehmenden unterliegen den Zulassungsvoraussetzungen, die am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein müssen und haben ihre Teilnahmeberechtigung selber sorgfältig zu prüfen und nachzuweisen.

Fachberater*innen sind zugelassen. Diese unterliegen nicht den Teilnahmevoraussetzungen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein

Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94

Ort: Kiel

Postleitzahl: 24105

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de

Telefon: +49 431/9884640

Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

 

Die Wettbewerbsteilnehmer*innen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Die Ausloberin trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit dem Wettbewerbsausschuss der Architekten- und Ingenieurkammer des Landes Schleswig-Holstein.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

Postanschrift: Düsternbrooker Weg 71

Ort: Kiel

Postleitzahl: 24105

Land: Deutschland

E-Mail: info@aik-sh.de

Telefon: +49 431/570650

Internet-Adresse: http://www.aik-sh.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/04/2022

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