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Klimasiedlung Wiescherstraße , Herne / Deutschland

Bewerbungsfrist 08.06.2022

Wettbewerbs-Ausschreibung

Für diese Ausschreibung liegt ein Ergebnis vor:
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wa-ID
wa-2034082
Tag der Veröffentlichung
06.05.2022
Bewerbungsfrist
08.06.2022 17:00
Abgabetermin Pläne
07.10.2022
Abgabetermin Modell
18.10.2022
Preisgerichtssitzung
23.11.2022
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EU /EWR
Fachbereich
Stadtplanung
Teilnehmer
Stadtplaner*innen
Auslober
Stadt Herne
Koordination
scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbh, Dortmund
Ausloberin
Stadt Herne
Fachbereich Umwelt und Stadtplanung 
Abteilung Verbindliche Bauleitplanung 
 
Wettbewerbsbetreuung
scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbh
Friedenstraße 18
44139 Dortmund
Telefon 0231-18 99 87 10
Ansprechpartner: Martin Ritscherle
 
Informationen zur Aufgabenstellung (Auszug)
Die Stadt Herne steht seit Jahren vor der Herausforderung, dem großen Bedarf und der anhaltenden Nachfrage nach neuem Wohnraum zu begegnen, gleichzeitig stehen aber im Stadtgebiet nur verhältnismäßig wenig geeignete Flächen für die Wohnbaulandentwicklung zur Verfügung. Das „Kommunale Handlungskonzept Wohnen“ prognostiziert einen Bedarf von knapp 4.000 Wohneinheiten bis zum Jahr 2035, was einem jährlichen Bedarf von rund 265 Wohneinheiten entspricht. 
Der fortschreitende Klimawandel und die sich daraus ergebenden Veränderungen und Konsequenzen im Hinblick auf die Lebensqualität auch der in den Städten lebenden Menschen erfordert einen dringenden Handlungsbedarf und eine damit verbundene neue stadtentwicklungspolitische Ausrichtung der Stadt Herne. Im Hinblick darauf wurde bereits im Dezember 2013 ein integriertes Klimaschutzkonzept als Grundlage für das Verwaltungs-handeln beschlossen. Hierauf aufbauend wurden bzw. werden für besonders klimarelevante Bereiche Klimaschutzteilkonzepte entwickelt. 
In Anbetracht dieser strategischen und städtebaulichen kommunalen Anforderungen und Zielsetzungen hat sich die Stadt Herne dazu entschieden, eine „Klimasiedlung“ zu planen und mit in diesem Metier erfahrenen Baupartnern zu realisieren. Daher verlangt insbesondere die städtebauliche Entwurfsplanung einen diesen Anforderungen Rechnung tragenden besonderen kreativen und innovativen Ansatz. Um eine qualitativ hochwertige Auswahl an städtebaulichen Konzepten und Ideen als Grundlage für die Bauleitplanung und die weitere bauliche Realisierung zu erhalten, lobt die Stadt Herne diesen Wettbewerb aus. Damit will die Stadt Herne die Fläche der ehemaligen Stadtgärtnerei an der Wiescherstraße zu einem zukunftsweisenden Wohngebiet entwickeln. Es soll hier eine Klimaschutzsiedlung entstehen, dementsprechend hoch sind die Erwartungen an das städtebauliche Konzept für die rund 2,3 ha große Fläche.
 
Informationen zur Wettbewerbsart (Auszug)
Es handelt sich um einen nichtoffenen Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren. Die Teilnehmerzahl ist auf 8 teilnehmende Büros beschränkt, die über das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren ermittelt werden. Fachliche Voraussetzung sind die Berechtigungen zur Führung der folgenden Berufsbezeichnungen gemäß Rechtsvorschrift des Herkunftsstaates: 
Stadtplaner/ -in
Der Wettbewerb wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen unter der Nummer W 27/22 registriert.
 
voraussichtliche Termine
Abgabe Teilnahmeantrag: 8. Juni 2022, 17.00 Uhr
Voraus. Versand der Unterlagen: ab 18.07.2022
Rückfragenkolloquium:  17.08.2022
Abgabe der Wettbewerbspläne: 7.10.2022
Abgabe der Wettbewerbsmodelle: 18.10.2022
Sitzung des Preisgerichts:  23.11.2022
 
 
Vorgesehenes Preisgericht
Preisgericht:
+ Prof. Andreas Fritzen, Architekt und Stadtplaner, Köln / Bochum
+ Prof. Rolf Westerheide, Architekt und Stadtplaner, Aachen
+ Prof. Michael Koch, Architekt und Stadtplaner, Zürich / Berlin
+ Heiner Farwick, Architekt und Stadtplaner, Ahaus / Dortmund 
+ Gert Lorber, Stadtplaner und Architekt, Köln (angefragt)
+ Dr. Frank Dudda, Oberbürgermeister der Stadt Herne
+ Karlheinz Friedrichs, Stadtrat Stadt Herne
+ Mathias Grunert, Bezirksbürgermeister Herne-Sodingen
+ Ulrich Syberg, Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung Stadt Herne 
 
Stellvertretendes Preisgericht:
+ Harald Wennemar, Stadtplaner, Düsseldorf
+ Stefan Krapp, Stadtplaner, Aachen
+ Achim Wixforth, Fachbereichsleiter Umwelt und Stadtplanung Stadt Herne
+ Jürgen Kuhl, Fachbereichsleiter Stadtgrün Stadt Herne 
+ Daniel Wirbals, Stellvertretender Fachbereichsleiter Umwelt und Stadtplanung Stadt Herne
+ n.n., Vertreter Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Stadt Herne
+ n.n., Stadt Herne
 
voraussichtliche Beauftragung
Im Falle der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberschaft den/die Preisträger/in oder eine Preisträgergemeinschaft des 1. Preises unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts und Hinweisen aus der Vorprüfung mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien. Dazu wird die Ausloberschaft im Anschluss an die Sitzung des Preisgerichts mit dem/der Verfasser/in / den Verfassern des 1. Preises aus dem Realisierungswettbewerb in Verhandlung treten. Kommt die Beauftragung des/der Verfasser/in des 1. Preises aus dem Realisierungswettbewerb nicht zustande, führt die Ausloberschaft mit den Preisträgern des Realisierungswettbewerbs Verhandlungen durch. 
Die Ausloberin beabsichtigt einem der Preisträgerinnen / Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe – Städtebaulicher Entwurf, Leistungsphasen 2 (zu 50%) und 3 (zu 100%) (Vorentwurf und Entwurf) gemäß Merkblatt 51 der AKBW – zu übertragen. Der zuerkannte Preis kommt dabei nicht in Abzug.
 
Preisgeld 
Für den Wettbewerb nach RPW 2013 stellt der Auslober nach Abschluss der Bearbeitung eine Wettbewerbssumme von 35.000 Euro (netto) zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme wurde auf der Basis der HOAI (2013) sowie dem Merkblatt 51 der AKBW ermittelt. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 15.000.- Euro
2. Preis:  9.000.- Euro
3. Preis:  5.000.- Euro
Für Anerkennungen stehen insgesamt 6.000.- Euro zur Verfügung. Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preise und Preissumme vorzunehmen. Die Gesamtsumme kommt dabei immer zur Ausschüttung.
 
Weitere Informationen zum Wettbewerb unter

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