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Hannes-Meyer-Preis 2021 , Halle (Saale) / Deutschland

Bewerbungsfrist 26.05.2021

Wettbewerbs-Ausschreibung

Für diese Ausschreibung liegt ein Ergebnis vor:
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wa-ID
wa-2031494
Tag der Veröffentlichung
22.04.2021
Bewerbungsfrist
26.05.2021
Preisgerichtssitzung
09.09.2021
Verfahrensart
Award
Zulassungsbereich
EU /EWR
Fachbereich
Architektur
Teilnehmer
Architekt*innen
Auslober
Bund Deutscher Architekten BDA
Landesverband Sachsen-Anhalt
Auslobung >Hannes-Meyer-Preis 2021<

Der BDA Sachsen-Anhalt schreibt für 2021 zum fünften Mal den >Hannes-Meyer-Preis<, den Architekturpreis des BDA-Landesverbandes aus und lädt alle Berechtigten auf der Basis der folgenden Auslobung zur Teilnahme ein.

1. Allgemeine Zielstellung

Der BDA Bund Deutscher Architekten sieht die Förderung hervorragender zeitgemäßer Architektur sowie die öffentliche Würdigung und Heraushebung von Architektinnen und Architekten als Urheber und Autoren solcher Objekte als eine wesentliche Aufgabe an.
Die Vergabe eines Architektur-Preises im Land Sachsen-Anhalt ist einer hohen gestalterischen Qualität, dem bewussten Umgang mit Ressourcen, Nachhaltigkeit, gesellschaftlichem Nutzen sowie der sozialen und kulturellen Relevanz verpflichtet. Auch kleinere Objekte, wie z.B. Einfamilienhäuser, Um- oder Anbauten, die in der Summe eine regionale Baukultur prägen, sollen dabei in den Fokus rücken.
Der Name >Hannes-Meyer-Preis< wurde gewählt, da mit diesem Architekten im besonderen Maße soziale Verantwortung für Geplantes und Gebautes und hohe baukünstlerische Qualität verbunden sind und er als Lehrer und Direktor am Bauhaus Dessau bleibende Spuren in der Architekturgeschichte des Landes hinterließ.

2. Grundlagen des Verfahrens

Der BDA-Preis Sachsen-Anhalt wird Bauwerken, baulichen Ensembles, städtebaulichen Anlagen und Innengestaltungen zuerkannt, die in Sachsen-Anhalt realisiert wurden. Er wird in der Regel alle 3 Jahre vergeben und ordnet sich so in den Rhythmus der Vergabe des großen bundesweiten BDA-Preises >Nike< ein.
Verantwortlich für die Vergabe ist der Landesvorstand des BDA Sachsen-Anhalt. Das Verfahren ist nicht anonym.

3. Teilnahme, Termine, Gebühren

Zur Einreichung berechtigt sind alle Architektinnen und Architekten, die ein entsprechendes Bauwerk in Sachsen-Anhalt im unten genannten Zeitraum realisiert haben. Vorschläge zur Einreichung können auch vom Landesvorstand selbst, von Mitgliedern des Landesverbandes, von Bauherren, Behörden o.ä. gemacht werden, wenn die betroffenen Architektinnen und Architekten sich damit einverstanden erklärt haben.
Die Fertigstellung der Objekte darf höchstens 5 Jahre, vom Tage der Auslobung gerechnet, zurückliegen. Als Auslobungstag für den Preis 2021 gilt der 21. April 2021.

Der >Hannes-Meyer-Preis 2021< wird in einem 2-stufigen Verfahren vergeben. Interessierte Teilnehmer senden bis zum 26. Mai 2021 Kurzbewerbungen Ihrer Arbeiten ein. Im ersten Schritt bestimmt die Jury aus allen eingesandten Kurzbewerbungen eine Auswahl zum weiteren Verfahren. Mit der Kurzbewerbung verpflichten sich die Teilnehmer, entsprechende Unterlagen für das weitere Verfahren - Engere Wahl – einzureichen, falls Sie bis 16. Juni 2021 dazu aufgefordert werden (vgl. Pkt. 5).

Letzter Abgabetermin für die Kurzbewerbung: 26. Mai 2021, bis 16.00 Uhr.
Letzter Abgabetermin für die Einreichungen, die in die engere Wahl gekommen sind: 14. Juli 2021, bis 16.00 Uhr.
Abgabeort: Geschäftsstelle Bund Deutscher Architekten, Landesverband Sachsen- Anhalt e.V., Holbeinstr. 29, 04229 Leipzig.

Ein Objekt darf nur einmal zum BDA-Preis des Landesverbandes eingereicht werden. Jede/r Architekt/in kann sich mit maximal 3 Objekten beteiligen. Projekte, die bereits für einen BDA-Preis auf Bundesebene (Nike) nominiert wurden, sind von der Teilnahme auf Landesebene ausgeschlossen.

Für jedes Objekt, das in die engere Wahl kommt, wird eine vom Vorstand des Landesverbandes beschlossene Teilnahmegebühr erhoben, die zur teilweisen Deckung der Unkosten des Verfahrens verwendet wird. Für den BDA-Preis 2021 beträgt die Gebühr 80,00 EUR pro eingereichte Arbeit und ist bis zur Abgabe auf folgendes Konto zu überweisen:

IBAN: DE27 8104 0000 0250 2623 00
BIC: COBADEFFXXX
Commerzbank Magdeburg
Kontoinhaber: BDA LV Sachsen Anhalt
Kennwort: Hannes-Meyer-Preis 2021

4. >Hannes-Meyer-Preis< und Anerkennungen

Es werden der >Hannes-Meyer-Preis< und zwei gleichwertige Anerkennungen vergeben, die nicht mit finanziellen Zuwendungen verbunden sind. Der >Hannes-Meyer-Preis< besteht aus einer Skulptur, einer Urkunde und einer Replik des Bauhausschachspiels von Josef Hartwig, die Anerkennungen aus einer Skulptur und einer Urkunde. Die Jury kann nach eigenem Ermessen zusätzlich lobende Erwähnungen aussprechen. Die Ausgezeichneten sind berechtigt, im Einvernehmen mit den Bauherren eine Tafel an den entsprechenden Gebäuden anbringen zu lassen.

5. Einzureichende Unterlagen

Kurzbewerbung bis 26. Mai 2021 ausschließlich per E-Mail im PDF-Format an info@bda-sachsen-anhalt.de:
Eine Seite DIN A3 Querformat mit Plänen, aussagefähigen Bildern und kurzem Erläuterungstext mit Angaben zu Nutzung, Entwurfsidee, städtebaulicher Einordnung, Grundrisskonzept, Fassadengestaltung und anderen wesentlichen Punkten aus Sicht des Autors. Ein für das Projekt besonders charakteristisches Detail in Planung und/oder Ausführung soll dabei deutlich werden. Jede Kurzbewerbung muss Objektbezeichnung, Bauort, Bauherrn, Autorennamen und Realisierungszeitraum enthalten. Maximale Dateigröße: 0,5 MB.

Engere Wahl bis 14. Juli 2021 ausschließlich im PDF-Format auf CD oder USB-Stick:
Je Objekt sind auf einem Plan im Hochformat alle zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen aufzubringen: Lageplan, wesentliche Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie Details nach Ermessen und Fotografien des Objektes. Jeder Plan ist mit Objektbezeichnung, Bauort, Bauherrn, Autorennamen und Realisierungszeitraum zu versehen. Maximale Dateigröße: 50 MB.
Beizufügen sind je eingereichtes Objekt ein Bewerbungsbogen mit Urheberrechtserklärung und max. 3 A4-Seiten mit Erläuterungen.
Rahmenlayout für den Plan und den Bewerbungsbogen werden vorgegeben. Teilnehmer, die in die engere Wahl kommen, erhalten diese bis spätestens 16. Juni 2021 mit der Aufforderung zur Beteiligung am weiteren Verfahren.

Weiterhin sind beizufügen: Alle Unterlagen, Pläne, Fotos und Texte in verarbeitbaren Dateiformaten (Größe der einzelnen Dateien: max. 3 MB) für die Publikation.

Bei Nichtbeachtung der oben genannten Anforderungen können auf Beschluss der Jury Arbeiten von der Bewertung ausgeschlossen werden.

6. Beurteilungskriterien

Den Beurteilungen werden die an ein Bauwerk/Bauensemble hoher Qualität anzulegenden Maßstäbe zugrunde gelegt wie hohe gestalterische und funktionale Qualität, räumliche Einordnung, Originalität, Nachhaltigkeit bei Baukonstruktion, Materialwahl und Energiekonzept (siehe auch allg. Zielstellung Pkt.1). Dabei bleibt die Wertung der einzelnen Komponenten von Fall zu Fall der Jury vorbehalten.

7. Jury

Der BDA-Landesvorstand hat folgende Personen in die Jury berufen:

Preisrichterinnen und Preisrichter:
Prof. Katja Knaus, Yonder – Architektur + Design, Stuttgart und Professorin Akademie der Bildenden Künste München
Dipl.- Ing. Architektin Silvia Schellenberg- Thaut, Atelier ST, Leipzig und Gastprofessorin TU Darmstadt
Dipl.- Ing. Architekt Sven Fröhlich, AFF Architekten, Berlin
Dipl.- Ing. Architekt Stefan Schlicht, Schlicht Lamprecht Architekten, Schweinfurt
Dipl.- Ing. Architekt Robert Laser, Blässe Laser Architekten, Leipzig

Stellvertreterin (ohne Stimmrecht): Preisrichterin angefragt

Die Jury tagt voraussichtlich am 9. September 2021 in Halle unter Ausschluss der Öffentlichkeit und erklärt ihre Unabhängigkeit von Bauherren, Einreichern sowie bau- und materialwirtschaftlichen Interessen und Abhängigkeiten.
Ihre Entscheidungen sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sollten nicht ausreichend viele oder den Qualitätskriterien genügende Arbeiten eingereicht worden sein, kann die Jury auf die Vergabe von einer oder beider Anerkennungen verzichten. Der Preis ist auf jeden Fall zu vergeben.
Jede in die Jury berufene Person erhält auf Nachweis die Unkosten für Verkehrsmittel und ggf. Übernachtung erstattet und ist ansonsten mit einer ehrenamtlichen Mitwirkung einverstanden.

8. Veröffentlichung

Es erfolgt eine öffentliche Preisverleihung mit vorausgegangener Presse-Erklärung und Informationen an alle relevanten Medien. Die Preisverleihung findet voraussichtlich im Herbst 2021 im Rahmen der Ausstellungseröffnung in Halle statt. Wegen der unklaren Corona- Situation werden Ort und Termin der Veranstaltung erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Die eingereichten Arbeiten werden danach in weiteren Ausstellungen und Veranstaltungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
In Verantwortung des Auslobers wird eine gedruckte Broschüre als Ausstellungskatalog veröffentlicht.

9. Rechtliches

Mit Abgabe der Unterlagen an den Auslober erkennen die Teilnehmer die Auslobungsbedingungen zum >Hannes-Meyer-Preis 2021< an.
Sie erteilen damit ihre Zustimmung zu Veröffentlichungen und stellen dem BDA-Sachsen-Anhalt alle erforderlichen Unterlagen ohne Anspruch auf Vergütungen und frei von Rechten Dritter zur Verfügung.
In der 2. Bearbeitungsphase des >Hannes-Meyer-Preises< wird eine Freistellungserklärung für Bildrechte gemäß der Lizens- Vereinbarung zwischen BDA Bund und dem Bundesverband Architekturfotografie BVAF e.V. zusätzlich Bestandteil der Auslobung.

Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie unter:
www.bda-sachsen-anhalt.de/2021/04/hannes-meyer-preis-2021-architekturpreis-des-bda-sachsen-anhalt

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