Wettbewerbs-Ausschreibung
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- wa-ID
- wa-2028442
- Tag der Veröffentlichung
- 11.02.2020
- Bewerbungsfrist
- 16.03.2020 14:00
- Abgabetermin Pläne
- 15.05.2020
- Preisgerichtssitzung
- 19.08.2020
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Fachbereich
- Architektur
- Teilnehmer
- Architekt*innen
- Auslober
- Stadt Warendorf
- Koordination
- Schopmeyer Architekten, Münster
11/02/2020 S29 Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Warendorf: Dienstleistungen von Architekturbüros
2020/S 029-068169
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Warendorf, Der Bürgermeister
Postanschrift: Lange Kesselstr. 4-6
Ort: Warendorf
NUTS-Code: DEA38
Postleitzahl: 48231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Warendorf, Herr Stock Raum F 127
E-Mail: hilmar.stock@warendorf.de
Telefon: +49 2581-541653
Fax: +49 2581-542653Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.warendorf.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe-westfalen.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYYK9KBN/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYYK9KBN
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Erweiterung Mariengymnasium in Warendorf (Kopie)
Referenznummer der Bekanntmachung: 65-050101-20/02 (Kopie)
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71200000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Aufgabe und Ziel des Wettbewerbs ist die Erstellung eines Gebäudeentwurfs für den Neubau einer Erweiterung des Mariengymnasiums und gleichzeitiger Neustrukturierung von Teilen des Bestandes.
Die Schule steht vor der Wiedereinführung von „G9“, sie verfügt in der Sekundarstufe I über die Vierzügigkeit.
In der Sekundarstufe II werden ca. 120 Schüler pro Jahrgangsstufe unterrichtet (EF-Q2).
Verschiedene Bereiche im Bestandsgebäude gelten als optimierungsbedürftig.
Die schulischen Funktionen werden zwar voll erfüllt, es fehlen jedoch Räume, für die derzeit Provisorien genutzt werden müssen.
Der bestehende Klassen- und Kursraummangel wird durch die Wiedereinführung von „G9“ verschärft.
Die Verlagerung bzw. Umorganisation von Räumen im Bestand führt notwendigerweise zu Veränderungen im Bestand.
Aus diesem Grund wird ein Erweiterungsbauwerk projektiert, welches in der Lage ist, den Fehlbestand zu kompensieren; gleichzeitig soll im Bestandsbereich eine Verbesserung der baulichen und pädagogischen Struktur erfolgen.
Der Bedarf an neuen Räumen beträgt etwa 1 500 m2.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Eingang des Bewerbungsformulars spätestens bis zum 16.3.2020, 14:00 Uhr.
Es handelt sich um einen nicht offenen Wettbewerb. Der Wettbewerb ist einstufig und anonym. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 zugrunde.
Der Wettbewerb ist einem Verhandlungsverfahren nach VgV vorgeschaltet. Den Auslobungsunterlagen liegt die Blankette der VgV-Vergabematrix bei.
Die Teilnehmerzahl wird auf insgesamt 15 Wettbewerbsteilnehmer begrenzt, davon 5 gesetzte und 10 zugeloste (nach EU-Bekanntmachung).
Interessenten können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben. Sind mehr als 10 Bewerber zur Teilnahme zugelassen, wird von der Ausloberin durch Los ermittelt. Die ausgewählten Teilnehmer werden umgehend im Anschluss an den Lostermin benachrichtigt.
Die Bewerbung und die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform über den
Link: www.vergabe-westfalen.de
Das Bewerbungsformular steht ebenfalls unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung.
Zur Bewerbung muss das Bewerbungsformular mit den erforderlichen Anlagen spätestens bis zum 16.3.2020, 14:00 Uhr elektronisch eingegangen sein.
Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer dieses Bewerbungsformular verwendet und fristgerecht einreicht. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Den formalen Kriterien müssen die Bewerber, wenn sie zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, ausnahmslos genügen.
Geforderte Nachweise:
— ausgefülltes und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebenes Bewerbungsformular (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren),
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt),
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
— verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Verwendung Bewerbungsformular).
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekten/-in
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Thomas Becker Architekten GmbH, Ennigerloh
Fritzen – Müller-Giebeler Architekten GmbH & Co. KG, Ahlen
Planungsbüro Göttker & Schöfbeck, Ostbevern
Hartig Meyer Wömpner Architekten PartGmbB, Münster
Klein, Riesenbeck & Assoziierte GmbH, Warendorf
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Arbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf:
— Programmerfüllung (Umsetzung der Konzeption, Raumprogramm, Wettbewerbsleistungen),
— städtebauliche Qualität,
— Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung),
— Erschließung, Funktion und Nutzung,
— Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung,
— Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche sowie organisatorische Belange.
Die Ausloberin behält sich vor, die Gewichtung und die Bildung von Unterkriterien in der Preisgerichtssitzung anzupassen bzw. zu erarbeiten.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/03/2020
Ortszeit: 14:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 17/03/2020
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Gesamtpreissumme 44 000,00 EUR inkl. NK und MWSt.
1. Preis 17 500,00 EUR;
2. Preis 11 000,00 EUR;
3. Preis 6 500,00 EUR;
Für Anerkennungen (2) 9 000,00 EUR.
Es bleibt dem Preisgericht vorbehalten, eine andere Aufteilung der Preise vorzunehmen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Die Preisgelder werden nach Entscheid des Preisgerichts gegen Rechnung (an die Ausloberin via Vorprüfung) ausgezahlt.
Über die Ausschüttung des Preisgeldes und die pauschalen Aufwandsentschädigungen hinaus erfolgt keine weitere Kostenerstattung.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Axel Linke, Bürgermeister Stadt Warendorf (SP)
Bernhard Ossege, Vorsitzender Kultur- und Schulausschuss (SP)
Wilhelm Schöning, Vorsitzender Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss (SP)
Uta Schmitz-Molkewehrum, Schulleiterin Mariengymnasium (SP)
Beate Burhoff, Architektin BDA, Münster (FP)
Peter Engländer, Architekt BDA, Münster (FP)
Dagmar Grote, Architektin BDA, Ahaus (FP)
Peter Pesch, Baudezernent Stadt Warendorf (FP)
Thimo Weitemeier, Stadtbaurat + Architekt, Nordhorn (FP)
Dr. Martin Thormann, Erster Beigeordneter Stadt Warendorf (stv. SP)
Günter Belt, stellvertretender Vorsitzender Kultur- und Schulausschuss (stv. SP)
Monika Walter-Kaiser, stellvertretende Vorsitzende Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss (stv. SP)
Dr. Sabine Schöneich, stellvertretende Schulleiterin Mariengymnasium (stv.SP)
Martin Behet, Architekt BDA, Münster (stv. FP)
Christoph Schmitz, Sachgebietsleiter Gebäudewirtschaft und Tiefbau (stv. FP)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Voraussichtliche Terminkette im Wettbewerbsverfahren
Versand Auslobung: 20.3.20
Kolloquium: 14. KW (30.3.-3.4.20)
Abgabe Wettbewerbsarbeiten: 15.5.20
Abgabe Modelle: 29.5.20
Preisgerichtssitzung: 26. KW (23.-26.6.20), voraussichtlich
§ 47 Absatz 1 bis 4 VgV:
1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angabenenthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder beidem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen.
3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
4) Die Abs. 1 bis 3 gelten auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYK9KBN.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Münster, Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251-411-2165
Fax: +49 251-411-1691Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Münster, Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251-411-2165
Fax: +49 251-411-1691Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/02/2020
Deutschland-Warendorf: Dienstleistungen von Architekturbüros
2020/S 029-068169
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Warendorf, Der Bürgermeister
Postanschrift: Lange Kesselstr. 4-6
Ort: Warendorf
NUTS-Code: DEA38
Postleitzahl: 48231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Warendorf, Herr Stock Raum F 127
E-Mail: hilmar.stock@warendorf.de
Telefon: +49 2581-541653
Fax: +49 2581-542653Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.warendorf.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe-westfalen.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYYK9KBN/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYYK9KBN
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Erweiterung Mariengymnasium in Warendorf (Kopie)
Referenznummer der Bekanntmachung: 65-050101-20/02 (Kopie)
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71200000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Aufgabe und Ziel des Wettbewerbs ist die Erstellung eines Gebäudeentwurfs für den Neubau einer Erweiterung des Mariengymnasiums und gleichzeitiger Neustrukturierung von Teilen des Bestandes.
Die Schule steht vor der Wiedereinführung von „G9“, sie verfügt in der Sekundarstufe I über die Vierzügigkeit.
In der Sekundarstufe II werden ca. 120 Schüler pro Jahrgangsstufe unterrichtet (EF-Q2).
Verschiedene Bereiche im Bestandsgebäude gelten als optimierungsbedürftig.
Die schulischen Funktionen werden zwar voll erfüllt, es fehlen jedoch Räume, für die derzeit Provisorien genutzt werden müssen.
Der bestehende Klassen- und Kursraummangel wird durch die Wiedereinführung von „G9“ verschärft.
Die Verlagerung bzw. Umorganisation von Räumen im Bestand führt notwendigerweise zu Veränderungen im Bestand.
Aus diesem Grund wird ein Erweiterungsbauwerk projektiert, welches in der Lage ist, den Fehlbestand zu kompensieren; gleichzeitig soll im Bestandsbereich eine Verbesserung der baulichen und pädagogischen Struktur erfolgen.
Der Bedarf an neuen Räumen beträgt etwa 1 500 m2.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Eingang des Bewerbungsformulars spätestens bis zum 16.3.2020, 14:00 Uhr.
Es handelt sich um einen nicht offenen Wettbewerb. Der Wettbewerb ist einstufig und anonym. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 zugrunde.
Der Wettbewerb ist einem Verhandlungsverfahren nach VgV vorgeschaltet. Den Auslobungsunterlagen liegt die Blankette der VgV-Vergabematrix bei.
Die Teilnehmerzahl wird auf insgesamt 15 Wettbewerbsteilnehmer begrenzt, davon 5 gesetzte und 10 zugeloste (nach EU-Bekanntmachung).
Interessenten können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben. Sind mehr als 10 Bewerber zur Teilnahme zugelassen, wird von der Ausloberin durch Los ermittelt. Die ausgewählten Teilnehmer werden umgehend im Anschluss an den Lostermin benachrichtigt.
Die Bewerbung und die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform über den
Link: www.vergabe-westfalen.de
Das Bewerbungsformular steht ebenfalls unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung.
Zur Bewerbung muss das Bewerbungsformular mit den erforderlichen Anlagen spätestens bis zum 16.3.2020, 14:00 Uhr elektronisch eingegangen sein.
Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer dieses Bewerbungsformular verwendet und fristgerecht einreicht. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Den formalen Kriterien müssen die Bewerber, wenn sie zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, ausnahmslos genügen.
Geforderte Nachweise:
— ausgefülltes und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebenes Bewerbungsformular (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren),
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt),
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
— verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Verwendung Bewerbungsformular).
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekten/-in
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Thomas Becker Architekten GmbH, Ennigerloh
Fritzen – Müller-Giebeler Architekten GmbH & Co. KG, Ahlen
Planungsbüro Göttker & Schöfbeck, Ostbevern
Hartig Meyer Wömpner Architekten PartGmbB, Münster
Klein, Riesenbeck & Assoziierte GmbH, Warendorf
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Arbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf:
— Programmerfüllung (Umsetzung der Konzeption, Raumprogramm, Wettbewerbsleistungen),
— städtebauliche Qualität,
— Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung),
— Erschließung, Funktion und Nutzung,
— Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung,
— Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche sowie organisatorische Belange.
Die Ausloberin behält sich vor, die Gewichtung und die Bildung von Unterkriterien in der Preisgerichtssitzung anzupassen bzw. zu erarbeiten.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/03/2020
Ortszeit: 14:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 17/03/2020
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Gesamtpreissumme 44 000,00 EUR inkl. NK und MWSt.
1. Preis 17 500,00 EUR;
2. Preis 11 000,00 EUR;
3. Preis 6 500,00 EUR;
Für Anerkennungen (2) 9 000,00 EUR.
Es bleibt dem Preisgericht vorbehalten, eine andere Aufteilung der Preise vorzunehmen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Die Preisgelder werden nach Entscheid des Preisgerichts gegen Rechnung (an die Ausloberin via Vorprüfung) ausgezahlt.
Über die Ausschüttung des Preisgeldes und die pauschalen Aufwandsentschädigungen hinaus erfolgt keine weitere Kostenerstattung.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Axel Linke, Bürgermeister Stadt Warendorf (SP)
Bernhard Ossege, Vorsitzender Kultur- und Schulausschuss (SP)
Wilhelm Schöning, Vorsitzender Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss (SP)
Uta Schmitz-Molkewehrum, Schulleiterin Mariengymnasium (SP)
Beate Burhoff, Architektin BDA, Münster (FP)
Peter Engländer, Architekt BDA, Münster (FP)
Dagmar Grote, Architektin BDA, Ahaus (FP)
Peter Pesch, Baudezernent Stadt Warendorf (FP)
Thimo Weitemeier, Stadtbaurat + Architekt, Nordhorn (FP)
Dr. Martin Thormann, Erster Beigeordneter Stadt Warendorf (stv. SP)
Günter Belt, stellvertretender Vorsitzender Kultur- und Schulausschuss (stv. SP)
Monika Walter-Kaiser, stellvertretende Vorsitzende Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss (stv. SP)
Dr. Sabine Schöneich, stellvertretende Schulleiterin Mariengymnasium (stv.SP)
Martin Behet, Architekt BDA, Münster (stv. FP)
Christoph Schmitz, Sachgebietsleiter Gebäudewirtschaft und Tiefbau (stv. FP)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Voraussichtliche Terminkette im Wettbewerbsverfahren
Versand Auslobung: 20.3.20
Kolloquium: 14. KW (30.3.-3.4.20)
Abgabe Wettbewerbsarbeiten: 15.5.20
Abgabe Modelle: 29.5.20
Preisgerichtssitzung: 26. KW (23.-26.6.20), voraussichtlich
§ 47 Absatz 1 bis 4 VgV:
1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angabenenthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder beidem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen.
3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
4) Die Abs. 1 bis 3 gelten auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYK9KBN.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Münster, Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251-411-2165
Fax: +49 251-411-1691Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Münster, Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251-411-2165
Fax: +49 251-411-1691Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/02/2020