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Neubau Betriebs- und Verwaltungsgebäude der TWS , Ravensburg / Deutschland

Bewerbungsfrist 08.07.2019

Wettbewerbs-Ausschreibung

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wa-ID
wa-2026757
Tag der Veröffentlichung
11.06.2019
Bewerbungsfrist
08.07.2019 12:00
Abgabetermin Pläne
08.10.2019 12:00
Abgabetermin Modell
15.10.2019 12:00
Preisgerichtssitzung
06.11.2019
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Fachbereich
Architektur
Teilnehmer
Architekt*innen
Auslober
TWS Netz GmbH
10/06/2019    S110    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Ravensburg: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 110-270383
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

TWS Netz GmbH
Schussenstraße 22
Ravensburg
88212
Deutschland
Kontaktstelle(n): André Schute
E-Mail: andre.schute@tws-netz.de
NUTS-Code: DE148
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tws-netz.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZYWNR
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZYWNR

I.6) Haupttätigkeit(en)

Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Realisierungswettbewerb für die Erweiterung des Betriebs- und Verwaltungsstandorts der TWS in Ravensburg

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71200000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Realisierungswettbewerb für die Erweiterung des Betriebs- und Verwaltungsstandorts der TWS in Ravensburg.
Die TWS Netz GmbH beabsichtigt, ihren bisherigen Betriebs- und Verwaltungsstandort an der Schussenstraße 22 in Richtung Georgstraße zu erweitern. Durch die Erweiterung soll Platz für ca. 85 Büroarbeitsplätze und für ein neues Kundenzentrum geschaffen werden. Weiterhin sind die Errichtung eines modernen Leitstands und die Schaffung eines Rechenzentrums im Neubau geplant.
Zweck des Realisierungswettbewerbs ist es, alternative Lösungsvorschläge zu erhalten und einen geeigneten Architekten als Auftragnehmer für die Planungsleistungen zu ermitteln. Die anspruchsvollen Zielvorgaben zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen sind durch die Teilnehmer bereits im Wettbewerb zu berücksichtigen.
Die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe findet in einem nicht offenen Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Präqualifikationsverfahren (Teilnahmewettbewerb) und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren nach SektVO statt. Der genaue Ablauf und die Inhalte werden noch im Laufe des Verfahrens mitgeteilt. Die Auswahl des Auftragnehmers erfolgt im Rahmen des dem Wettbewerb nachfolgenden Verhandlungsverfahrens. Ein Anspruch auf Auftragserteilung besteht nicht.
Der Auslober wird – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes –, soweit und sobald die Aufgabe realisiert wird, unter den in § 8 (2) RPW genannten Voraussetzungen einem der Preisträger die weitere Bearbeitung mit den Leistungen gemäß HOAI mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung übertragen. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung besteht.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestellenachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Für die Auswahl und Bewertung wird der Auftraggeber neben Ausschlusskriterien ein gewichtetes Punktesystem anwenden. Für die einzelnen Auswahlkriterien werden 0-5 Punkte vergeben.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
In seiner Bewerbererklärung sowie mit den dargestellten Projekten (Referenzliste) belegt der Bewerber seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit. Insgesamt macht er seine besondere Eignung und Kompetenz für die anstehende Wettbewerbsaufgabe deutlich, die erwarten lässt, dass er einen guten Lösungsvorschlag macht.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(d) Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV,
(e) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister,
(f) Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt.
(g) Referenzen:
(1) Referenz:
— Gebäude bis Leistungsphase 3 / Baukosten > 5 Millionen EUR: 1 Punkt,
— Gebäude bis Leistungsphase 3 / Baukosten > 10 Millionen EUR: 2 Punkte,
— Gebäude bis Leistungsphase 8 / Baukosten > 5 Millionen EUR: 3 Punkte,
— Gebäude bis Leistungsphase 8 / Baukosten > 5 Millionen EUR: 4 Punkte,
— Gebäude bis Leistungsphase 8 / Baukosten > 10 Millionen EUR: 5 Punkte.
(2) Wettbewerb:
— Anerkennung: 1Punkt;
— Preis: 2 Punkte;
— Gewinn: 3 Punkte.
(3) Nachhaltigkeit:
— Fortbildung im Bereich „nachhaltiges Bauen“(mindestens 16 UE in 2017/2018): 1 Punkt;
— Zertifiziertes Gebäude (DIN GB, BNP, LL TED oder vergleichbar) als Referenz: 2 Punkte.
Bewerber, die 5 oder mehr Punkte erreichen, können sich als Teilnehmer des Planungswettbewerbs qualifizieren. Erhalten mehr als 20 Bewerber mindestens 5 Punkte, entscheidet das Los. Die Auslosung erfolgt unter Aufsicht einer vom Auslober unabhängigen Dienststelle.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind. Nähere Informationen sind den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.

Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 26

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:

JAUSS+GAUPP Freie Architekten BDA, Friedrichshafen
Hermann Kaufmann + Partner ZT GmbH, A-Schwarzach
Kaden+Lager GmbH, Berlin
Klein Architekten, Budenheim
Peter W. Schmidt Architekten, Pforzheim

IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben, vorbehaltlich Gewichtung oder geringfügiger Veränderungen durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten. Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu ergänzen und zu gewichten. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Wesentliche Kriterien für die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten sind:
— Gestaltung (ggf. differenziert: städtebauliche Einbindung, Gebäudequalität, Außenraumqualität, nutzer- und aufgabenspezifisches Image),
— Funktionalität (ggf. differenziert: Erschließung, Zugänglichkeit, Barrierefreiheit, kommunikationsfördernde Flächen und Räume),
— Komfort und Gesundheit (ggf. differenziert: Sicherheit, Schallschutz, Tages-licht, Raumklima),
— Wirtschaftlichkeit (ggf. differenziert: Flächeneffizienz, Nutzungsflexibilität, Lebenszykluskosten),
— Ressourcen und Energie (ggf. differenziert: Flächenversiegelung, Baustoffe, Energiebedarf, Energiebedarfsdeckung,
— Allgemeine Anforderungen, z. B. Leistungs- und Programmerfüllung, Baurecht.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 08/07/2019
Ortszeit: 12:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 22/07/2019

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Der Auslober stellt für Preise und Anerkennungen sowie ggf. Bearbeitungshonorare einen Betrag von 90 000 EUR (netto) zur Verfügung.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme ist wie folgt vorgesehen:
1) Preis: 22 500 EUR;
2) Preis: 18 000 EUR;
3) Preis: 13 500 EUR;
4) Preis: 10 000 EUR;
5) Preis: 8 000 EUR.
Anerkennungen: 18 000 EUR
Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Wettbewerbssumme und die Anzahl der Preise anders aufteilen.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:


IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Prof. Jörg Aldinger, Aldinger Architekten, Stuttgart (Fachpreisrichter)
Gabriele D'Inka, D'Inka Scheible Hoffmann Lewald Architekten, Fellbach (Fachpreisrichter)
Jörg Krause, hammeskrause architekten, Stuttgart (Fachpreisrichter)
Martin Bächle, bächlemeid architekten, Konstanz (Fachpreisrichter)
Christopher Höfler, Sacker Architekten, Freiburg (Fachpreisrichter)
Alexander Geiger, Bürgermeister, Stadt Weingarten (Sachpreisrichter)
Dirk Bastin, Baubürgermeister, Stadt Ravensburg (Sachpreisrichter)
Dr. Andreas Thiel-Böhm, Geschäftsführer, TWS Netz GmbH (Sachpreisrichter)
Helmut Hertle, Geschäftsführer, TWS Netz GmbH (Sachpreisrichter)
Christian Herrling, Leiter Stadtplanungsamt Ravensburg (stv. Fachpreisrichter)
Nicolas Weckshagen, Fachbereich Planen & Bauen, Stadt Weingarten (stv. Fachpreisrichter)
Michael Scheible, Bereichsleiter Technik, TWS Netz GmbH (stv. Sachpreisrichter)
Anton Buck, Bereichsleitung kaufmännische Dienste, TWS Netz GmbH (stv. Sachpreisrichter)

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2) Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle hierzu zur Verfügung gestellten Teilnahmeformulare zu verwenden. Diese sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Dort sind ebenfalls weitere Informationen zum Verfahren sowie zu der ausgeschriebenen Leistung abzurufen. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985Internet-Adresse: rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

05/06/2019

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