Wettbewerbe für Architekten und Ingenieure, Landschaftsarchitekten, Architektur Studenten Wettbewerbe für Architekten und Ingenieure, Landschaftsarchitekten, Architektur Studenten
X

NEU: Bitte beachten Sie, dass Sie sich ab sofort mit E-Mail und Passwort einloggen.

Passwort erneuern
Neu registrieren

Ersatzneubau Martinskloster , Trier / Deutschland

Bewerbungsfrist 16.07.2018

Wettbewerbs-Ausschreibung

Für diese Ausschreibung liegt ein Ergebnis vor:
Ergebnis anzeigen
wa-ID
wa-2024225
Tag der Veröffentlichung
18.06.2018
Bewerbungsfrist
16.07.2018
Abgabetermin Pläne
25.09.2018
Abgabetermin Modell
04.10.2018
Preisgerichtssitzung
17.10.2018
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Fachbereich
Architektur
Teilnehmer
Freischaffende, angestellte und beamtete Architekten
Auslober
Studierendenwerk Trier
Koordination
Hille Architekten + Stadtplaner BDA, Ingelheim
16/06/2018    S114    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Trier: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2018/S 114-259977
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Studierendenwerk Trier
Universitätsring 12a
Trier
54296
Deutschland
Kontaktstelle(n): Hille Architekten BDA
E-Mail: martinskloster@hillearchitekten.de
NUTS-Code: DEB11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hillearchitekten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hillearchitekten.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung

I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.hillearchitekten.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts

I.5) Haupttätigkeit(en)

Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nicht offener Realisierungswettbewerb Ersatzneubau Martinskloster

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71221000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Das Studierendenwerk Trier beabsichtigt den Ersatzneubau eines Studierendenwohnheims im Ensemble mit dem historischen Martinskloster am westlichen Rande der Trierer Innenstadt in direkter Lage an der Mosel. Der bisherige Bau aus den 1970er Jahren soll abgerissen und durch einen zeitgemäßen Neubau mit mindestens 105 Zimmern ersetzt werden, welcher sich in die komplexe städtebauliche Situation integriert.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Hinweis: Aufgrund von Zeichenlimitierung im Formular zur EU-Bekanntmachung steht an dieser Stelle eine gekürzte Version der Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer. Die vollständigen Kriterien sind verfügbar unter www.hillearchitekten.de. Eignungskriterien, Bewerbungsunterlagen und formale Anforderungen: — Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung, — Teilnahmeerklärung mit eigenhändiger, rechtsverbindlicher Unterschrift der Teilnahmeberechtigten. Bei Arbeitsgemeinschaften oder Bewerbergemeinschaften Unterschrift aller Mitglieder, — Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung gemäß §46 (2) VgV, — Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§123+124 GWB vorliegen, — Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft durch aktuellen Nachweis der Berufszulassungen. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2013/55/EU – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist, und der die entsprechende Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann. Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden und in der Summe die vorgenannten Teilnahmeanforderungen erfüllen. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß §75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation entsprechend nachweisen. Zusätzlich bei Bewerbern, die Referenzen einreichen, die sie als Projektleiter für ein anderes Büro erbracht haben: — Bestätigung über die Projektleitung durch das andere Büro. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. — Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Kreditversicherer mit einer Deckungssumme über mindestens 2,0 Mio EUR für Personenschäden und 1,0 Mio EUR für sonstige Schäden oder eine Bestätigung des Versicherers ohne Vorbehalte über eine Erhöhung der Deckungssumme auf die genannten Beträge im Auftragsfall; Nachweis nicht älter als 3 Monate, — ----Nachweis Bürostruktur und Bewerberprofil 25 %Gewichtung): — Eigenerklärung im Formblatt über die Mitarbeiterzahl des Bewerbers inkl. Geschäftsführung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. 15 %, — Eigenerklärung im Formblatt über den Jahresumsatz (netto) der letzten 3 Geschäftsjahre für Objektplanung bei Gebäuden. 10 %, — ----Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit 75 %Gewichtung): Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens müssen Bewerber Projektreferenzen als Eigenerklärung einreichen. Die Referenzen werden durch ein Auswahlgremium bewertet. Referenz A (Vergleichbare Nutzung,25 %. Referenz B (Nachhaltiges, energieeffizientes Gebäude,25 %. Referenz C (Unterkriterium Denkmalschutz,25 %. Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die die Mindestanforderungen erfüllen. Die Anzahl der Projektreferenzen ist auf die als Referenz A, Referenz B und Referenz C angegebenen Projekte beschränkt. Sollte für eine Referenzkategorie keine Referenz eingereicht werden so wird diese im Zuge der Bewertung dieser Kategorie mit 0 Punkten bewertet. Bei gleicher Eignung von Bewerbern entscheidet das Los.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Architekten

Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung

IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Mindestzahl: 10
Höchstzahl: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Die Kriterien für die Bewertung der Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht in der Wettbewerbsauslobung entgültig festgelegt. Nach derzeitigem Bearbeitungsstand sind folgende Kriterien vorgesehen: — Leitidee und konzeptionelle Umsetzung, — Erfüllung der funktionalen Anforderungen (Alltagstauglichkeit und Aufenthaltsqualität), — Umsetzbarkeit im Zeitrahmen und Kostenbudget, — Gestalterische und räumliche Qualität, — Materialeinsatz und Energiebedarf, — Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Unterhaltung, — Denkmalpflegerische /Städtebauliche Qualität.

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/07/2018
Ortszeit: 16:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 31/07/2018
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 46 000 EUR zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen: Preise. 1) 18 500 EUR 2) 11 500 EUR 3) 7 000 EUR Anerkennungen Für Anerkennungen ist eine Summe von 9 000 EUR vorgesehen. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer: Die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 19 %ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlungen ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Bettina Schappo, Studiwerk Trier, Sachpreisrichterin
Andreas Wagner, Studiwerk Trier, Sachpreisrichter
Bianca Klein, Ministerium der Finanzen RLP, Sachpreisrichterin
Sabrina Reichelt, Mitglied Verwaltungsrat Studiwerk Trier, stv. Sachpreisrichterin
Prof. Andreas Künkler, stv. Vors. Verwaltungsrat Studiwerk Trier, stv. Sachpreisrichter
Peter Hardt, Architekt, Trier, Fachpreisrichter
Andreas Ludwig, Architekt, Baudezernent Stadt Trier, Fachpreisrichter
Dietmar Riecks, Architekt, Bochum, Fachpreisrichter
Prof. Kunibert Wachten, Architekt + Stadtplaner, Dortmund, Fachpreisrichter
Sabine Corban, Architektin, Trier, stv. Fachpreisrichterin
Hubertus Hillinger, Architekt, Trier, stv. Fachpreisrichter
Achim Gehbauer, Architekt, Mainz, stv. Fachpreisrichter

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
: Nach Abschluss des Wettbewerbs wird gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf. Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden: 1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme über mindestens 2,0 Mio EUR für Personenschäden und 1,0 Mio EUR für sonstige Schäden oder eine Bestätigung des Versicherers über eine Erhöhung der Deckungssumme auf die genannten Beträge im Auftragsfall. 2) Erklärung, dass die Wettbewerbsarbeit von den bisherigen Bearbeitern im Auftragsfall fortgeführt wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Auftraggebers zu einem Bearbeiterwechsel vergleichbarer Qualität. 3) Erklärung zur Vertretungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters für Angebot und Verhandlung. 4) Voraussetzung für die Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojekts erreichbar erscheinen. Das Gremium der Verhandlungsgespräche wird gebildet aus Vertretern der Ausloberin und des Preisgerichts. Mindestens ein Fachpreisrichter wird zur Beratung hinzugezogen. Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein: 1) Wettbewerbsergebnis 45 % 2) Weiterentwicklung Vorplanung 20 % 3) Wirtschaftlichkeit 15 % 4) Projektorganisation 15 % 5) Honorarangebot 5 % Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der Bieter mit dem am besten bewerteten Angebot beauftragt. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz
Stiftstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131165240
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.deInternet-Adresse: mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Siehe VI.4.1
Mainz
Deutschland

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz
Stiftstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131165240
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.deInternet-Adresse: mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

14/06/2018

Weitere Ausschreibungen

Jetzt Abonnent werden um alle Bilder zu sehen

jetzt abonnieren

Schon wa Abonnent?
Bitte einloggen