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Ersatzneubau der Gänstorbrücke über die Donau , Ulm / Neu-Ulm / Deutschland

Bewerbungsfrist 06.09.2019

Wettbewerbs-Ausschreibung

Für diese Ausschreibung liegt ein Ergebnis vor:
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wa-ID
wa-2027243
Tag der Veröffentlichung
06.08.2019
Bewerbungsfrist
06.09.2019
Abgabetermin
13.12.2019 12:00
Preisgerichtssitzung
07.02.2020
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Fachbereich
Allgem. Ing.-Leistungen
Architektur
Ingenieurwesen/ Fachplanung
Teilnehmer
Bauingenieur*innen und/oder Architekt*innen
Auslober
Stadt Ulm
06/08/2019    S150    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Ulm: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2019/S 150-370817
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Stadt Ulm
Marktplatz 1
Ulm
89073
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 7311616011
E-Mail: vergabe-zvob@ulm.de
Fax: +49 7311611623
NUTS-Code: DE144
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: my.vergabe.rib.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/85286
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: my.vergabe.rib.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Ersatzneubau Gänstorbrücke Ulm / Neu-Ulm
Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-035

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71000000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Die Städte Ulm (Baden-Württemberg) und Neu-Ulm (Bayern) beabsichtigen unter Federführung der Stadt Ulm den Ersatzneubau der Gänstorbrücke über die Donau.
Die bestehende Gänstorbrücke stammt aus dem Jahr 1950 und verbindet als eine von insgesamt nur 3 Donauüberquerungen im Stadtgebiet die Städte Ulm und Neu-Ulm und damit auch die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern. Die Mitte der Donau stellt die Landesgrenze dar. Das Einfeldbauwerk besitzt eine Stützweite von ca. 96 m und eine Breite zwischen den Geländern von ca. 18 m. Je Fahrtrichtung stehen 2 Fahrstreifen zur Verfügung.
Tiefergehende Bauwerksuntersuchungen infolge von Auffälligkeiten bei der Bauwerksprüfung haben Defizite des Spann- und Stahlbetonbauwerks in konstruktiver und statischer Hinsicht ergeben, die einen Ersatzneubau unumgänglich machen.
Bedingt durch die Lage im Stadtgebiet besteht ein besonderer Anspruch an Gestaltung und Einbindung in die Umgebung, die auf Neu-Ulmer Seite von sehr dichten ufernahen Bebauungsstrukturen geprägt ist, während die Ulmer Seite flussabwärts vom 16 Stockwerken hohen Maritim-Center (Veranstaltungs- und Tagungscenter) und flussaufwärts von der niedrigeren und kleingliedrigen Bebauung der Donaufront der historischen Ulmer Altstadt dominiert wird.
Ziel des Ersatzneubaus der Gänstorbrücke ist die dauerhafte Gewährleistung dieser in jeder Hinsicht für die beiden Städte bedeutenden Verbindung. Ihre konstruktiven und statischen Eigenschaften sollen so festgelegt werden, dass die derzeitigen Nutzungsansprüche erfüllt werden, aber auch zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten Raum gegeben wird.
Für den Neubau der Brücke wird ein Realisierungswettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt.
Es wird den Teilnehmern empfohlen, zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe einen Architekten hinzuzuziehen.
Im vorgeschalteten Auswahlverfahren (Teilnahmewettbewerb) nach VgV werden zehn Büros bzw. Bewerbergemeinschaften für den Realisierungswettbewerb ausgewählt. An der Vorbereitung und Auslobung dieses Wettbewerbs hat die Ingenieurkammer Baden-Württemberg sowie die Bayerische Ingenieurekammer-Bau mitgewirkt.
Im Rahmen des erforderlichen Verhandlungsverfahrens gemäß VgV werden mit den Preisträgern Verhandlungsgespräche geführt. Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts nach Abschluss des Wettbewerbs entsprechend RPW 2013, einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Anspruch der Preisträger auf die Gesamtbeauftragung / Realisierung besteht nicht.
Derzeit sind folgende nicht abschließend feststehende Termine für den Realisierungswettbewerb vorgesehen:
Ausgabe der Auslobung / Beginn der Bearbeitungsphase: 30.9.2019
Rückfragenkolloquium mit Ortsbegehung: 15.10.2019
Abgabe der Unterlagen / Ende des Bearbeitungszeitraumes: 13.12.2019, 12:00 Uhr
Preisgerichtssitzung: 7.2.2019

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Für die Auswahl und Bewertung wird der Auftraggeber neben Ausschlusskriterien ein gewichtetes Punktesystem anwenden. Für die einzelnen Auswahlkriterien werden 0-5 Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich aus den erreichten Punkten, multipliziert mit der festgesetzten Gewichtung. In seiner Bewerbererklärung sowie mit den dargestellten Projekten (Referenzliste) belegt der Bewerber seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, seine gestalterische Qualität und seine Arbeitsweise. Die Auswahl der Teilnehmer setzt sich aus nachstehend genannten Kriterien zusammen:
Neben den nachstehenden Auswahlkriterien sind zwingend die Ausschlusskriterien (genannt in VI.3) „Zusätzliche Angaben“ sowie die ergänzenden Hinweise im Teilnahmeantrag zu beachten!
Auswahlkriterien
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Wichtung 15 %)
Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren 2016-2018 gem. § 45 Abs. 4 VgV (Mindestpunktzahl ab einem Umsatz von 1,5 Mio. EUR (netto), Höchstpunktzahl ab einem Umsatz von 3,5 Mio. EUR (netto))
— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Wichtung 85 %)
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der technischen Fachkräfte (Ingenieure und/oder Architekten) des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Mindestpunktzahl ab einer Anzahl von 6 Mitarbeitern, Höchstpunktzahl ab einer Anzahl von 10 Mitarbeitern) (Wichtung 10 %)
Vorlage einer Referenzliste über 3 früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 75 %, davon 25 % je Referenz)
Insgesamt sind 3 Referenzen einzureichen.
Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen:
Mindestanforderungen:
? Planungsleistungen entsprechend § 41 ff. HOAI, LPH 2-7 und entsprechend § 49 ff. HOAI, LPH 2-3 und 6 vollständig erbracht (nur bei Referenz A+B),
? Planungsleistungen entsprechend § 41 ff. HOAI, LPH 2-8 und entsprechend § 49 ff. HOAI, LPH 2-3 und 6 vollständig erbracht (nur bei Referenz C),
? Planungsanforderungen mindestens entsprechend Honorarzone III oder höher nach HOAI (nur bei Referenz A+B),
? Planungsanforderungen mindestens entsprechend Honorarzone IV oder höher nach HOAI (nur bei Referenz C),
? Vergleichbares Referenzprojekt zur ausgeschriebenen Planungsleistung (Brückenbauwerk gem. DIN 1076, Neubau, öffentlicher Auftraggeber),
? Projektfertigstellung (Inbetriebnahme) innerhalb der letzten 10 Jahre (in oder nach 07/2009),
? Angabe Auftraggeber, Name und Telefonnummer.
Die maximale Punktzahl kann durch das Einreichen von 3 Referenzen erreicht werden. Erfüllt eine Referenz die Mindestanforderungen, wird für diese 6,25 % der erreichbaren Punktzahl vergeben. Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können darüber hinaus Zusatzpunkte für die Herstellkosten (KG 300 + 400), den Zeitpunkt der Inbetriebnahme sowie für die Erfüllung weiterer Kriterien die auf die Referenz zu treffen, erzielt werden.
Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
— Angabe zur Höhe der Herstellkosten (Mindestpunktzahl ab einer Höhe von größer 6,0 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von 14,0 Mio. EUR netto),
— Datum der Fertigstellung / Inbetriebnahme (Mindestpunktzahl bei einer Fertigstellung / Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahren, Höchstpunktzahl bei einer Fertigstellung / Inbetriebnahme innerhalb der letzten 3 Jahre).
— Weitere Zusatzpunkte:
— Rückbau eines größeren Ingenieurbauwerks gem. DIN 1076,
— Ingenieurbauwerk gem. DIN 1076 über oder unter einem Gewässer der 1. oder 2. Ordnung,
— Ingenieurbauwerk gem. DIN 1076 für Straße / Schiene,
— Wettbewerbserfolg (1.-3. Preis),
— Ein ausgezeichnetes realisiertes Projekt (z. B. Deutscher Brückenbaupreis oder eine andere qualifizierte Auszeichnung).

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Bauingenieur/in und/oder Architekt/in. Weitere Hinweise in Ziff. VI.3 „Zusätzliche Angaben“.

Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 10

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:


IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben, vorbehaltlich Gewichtung oder geringfügiger Veränderungen durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten.
Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu ergänzen und zu gewichten. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Neben der Gestaltung des Bauwerks und der städtebaulichen Einbindung legt die Ausloberin besonderen Wert auf einen wirtschaftlichen, funktionellen, ganzheitlichen und nachhaltigen Entwurf.
Kriterien für die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten sind:
— Städtebauliche Einbindung in die Umgebung,
— Architektonische Gestaltung,
— Statisch-konstruktive Konzeption,
— Technische Realisierbarkeit,
— Funktionalität,
— Eingriffe in den Verkehr,
— Verkehrsplanerische Funktion,
— Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Herstellung, Erhalt und Unterhalt.
Das Ergebnis des Preisgerichts/ des Wettbewerbs geht mit 50 % in das Verhandlungsverfahren ein.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 06/09/2019
Ortszeit: 12:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 24/09/2019

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Preisgeldsumme von 45 000 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer wird wie folgt verteilt:
1. Preis: 22 500 EUR (50 % der Preisgeldsumme)
2. Preis: 13 500 EUR (30 % der Preisgeldsumme)
3. Preis: 9 000 EUR (20 % der Preisgeldsumme)
Das Preisgericht kann einstimmig auch eine andere als die in der Auslobung vorgesehene Verteilung der Preise beschließen. Die Teilnehmer haben über die Preissummen und die festgelegten Bearbeitungshonorare hinaus keinen Anspruch auf Kostenerstattung.
Wird ein Preisträger mit der Durchführung von Planungsleistungen betraut, so wird die als Preisgeld empfangene Summe auf das Planungshonorar angerechnet.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Die Teilnehmer erhalten jeweils ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 10 000 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Bearbeitungshonorar wird nur bei vollständiger und fristgerechter Abgabe der geforderten Leistungen gezahlt.

IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Herr Dipl.-Ing. Tim von Winning, Stadt Ulm, Dritter Bürgermeister und Leitung Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt (Fachpreisrichter)
Herr Dipl.-Ing. Michael Jung, Stadt Ulm, Leiter Hauptabteilung Verkehrsplanung und Straßenbau, Grünflächen, Vermessung (Fachpreisrichter)
Herr Dipl.-Ing. Markus Krämer, Stadt Neu-Ulm, Stadtbaudirektor und Leiter Fachbereich 3 – Stadtentwicklung, Umwelt und Hochbau (Fachpreisrichter)
Herr Dipl.-Ing. Tobias Frieß, Stadt Neu-Ulm, Leiter Fachbereich 4 – Öffentlicher Lebensraum und Verkehr (Fachpreisrichter)
Herr Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann, Engelsmann Peters GmbH, Vorsitzender der Ingenieurkammer Baden-Württemberg (Fachpreisrichter)
Herr Dr.-Ing. Markus Hennecke, Zilch+Müller Ingenieure GmbH, Prüfingenieur für Baustatik, Fachbereich Massivbau (Fachpreisrichter)
Herr Prof. Dr.-Ing. Jan Knippers, Jan Knippers Ingenieure/ Universität Stuttgart (Fachpreisrichter)
Herr Dipl.-Ing. Peter Eisenlauer, Architekt und Stadtplaner, Eisenlauer Architektur & Stadtplanung (Fachpreisrichter)
Herr Dipl.-Ing. Otto Schultz-Brauns, Architekt und Stadtplaner, Otto Schultz-Brauns BDA (Fachpreisrichter)
Herr Prof. Dr.-Ing. Robert Pawlowski, team pawlowski Ingenieurbüro im Bauwesen / Hochschule Karlsruhe (stv. Fachpreisrichter)
Frau Annette Weinreich, Stadträtin Stadt Ulm (Sachpreisrichterin)
Herr Martin Rivoir, Stadtrat Stadt Ulm (Sachpreisrichter)
Herr Gerhard Bühler, Stadtrat Stadt Ulm (Sachpreisrichter)
Herr Dr. Thomas Kienle, Stadtrat Stadt Ulm (Sachpreisrichter)
Herr Gerold Noerenberg, Oberbügermeister Stadt Neu-Ulm (Sachpreisrichter)
Frau Waltraud Oßwald, Stadträtin Stadt Neu-Ulm (Sachpreisrichterin)
Herr Karl-Martin Wöhner, Stadtrat Stadt Neu-Ulm (Sachpreisrichter)
Herr Siegfried Meßner, Stadtrat Stadt Neu-Ulm (Sachpreisrichter)
Herr Ralf Milde, Stadtrat Stadt Ulm (stv. Sachpreisrichter)
Frau Gabriele Salzmann, Stadträtin Stadt Ulm (stv. Sachpreisrichterin)
Herr Günter Gillich, Stadtrat Stadt Neu-Ulm (stv. Sachpreisrichter)
Herr Dr. Andreas Schuler, Stadtrat Stadt Neu-Ulm (stv. Sachpreisrichter)

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
1) Bewerberformular und Ausschreibungsplattform
Zur Abgabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, dass auf der Ausschreibungsplattform heruntergeladen werden kann (Downloadlink siehe I.3 der Bekanntmachung). Unter der Ziff. I.3 angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
2) Rechtliche Ausschlusskriterien
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Teilnahmeantrag – Teil I).
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Teilnahmeantrag – Teil I).
Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt (Teilnahmeantrag – Teil I).
Eigenerklärung, dass kein Verstoß gegen § 21 MiLoG vorliegt (Teilnahmeantrag – Teil I)
Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung: Personenschäden müssen mit mind. 2,0 Mio. EUR abgedeckt sein, sonstige Schäden mit mind. 2,0 Mio. EUR (Teilnahmeantrag – Teil I).
Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit
Der Bewerber verfügt über mindestens 6 Beschäftigte (Ingenieure und/oder Architekten), die im Bereich der ausgeschriebenen Planungsleistungen tätig sind.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (GbR davon ausgenommen)
Der Beruf des Ingenieurs liegt als Berufsqualifikation vor.
Sonstiges / Bietergemeinschaften / Zulassungsbereich
Für die Teilnahme am Wettbewerb wird mindestens eine Bauingenieurin/ein Bauingenieur gefordert. Es wird die Bildung von Bewerbergemeinschaften, bestehend aus mind. einer Bauingenieurin/einem Bauingenieur und mindestens einer Architektin/einem Architekten empfohlen. Die Federführung der Bewerbergemeinschaft liegt dabei zwingend bei der Bauingenieurin/beim Bauingenieur.
Die Beteiligung einer Architektin/eines Architekten oder einer Landschaftsarchitektin/eines Landschaftsarchitekten wird empfohlen, ist jedoch nicht zwingend eine Voraussetzung zur Teilnahme am Wettbewerb. Alternativ ist auch die Teilnahme einer Einzelperson zulässig, die die Berechtigung besitzt, mindestens die entsprechende Berufsbezeichnung Bauingenieurin/Bauingenieur zu führen. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen sowie den sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Ergänzende Hinweise zum Zulassungsbereich sind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW 2013 beschrieben.
Doppel- bzw. Mehrfachbewerbungen, d.h. Bewerbungen von Bewerbergemeinschaftspartnern in unterschiedlicher Konstellation sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Die Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaften kann im Laufe der Bearbeitung des Wettbewerbs nicht verändert werden.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen zum Zeitpunkt des Endes der Bewerbungsfrist (6.9.2019) erfüllt sein.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstr. 17
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 7219264049
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 7219263985Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de/

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Karlsruhe
DeutschlandInternet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstr. 17
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 7219264049
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 7219263985Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de/

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

02/08/2019

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