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Diskursives, städtebauliches Gutachter*innenverfahren Buch - Am Sandhaus , Berlin / Deutschland

Bewerbungsfrist 07.12.2020

Wettbewerbs-Ausschreibung

Für diese Ausschreibung liegt ein Ergebnis vor:
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wa-ID
wa-2030219
Tag der Veröffentlichung
09.11.2020
Bewerbungsfrist
07.12.2020 12:00
Preisgerichtssitzung
24.06.2021
Verfahrensart
Sonstiger Wettbewerb
Teilnehmer
Teilnahme am Verfahren sind Bewerber*innen bzw. Teams aus natürlichen und juristischen Personen folgender Berufsgruppen: Architektur und/ oder Stadtplanung mit Landschaftsplanung. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus den genannten Berufsgruppen
Auslober
Land Berlin, vertreten durch
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Wohnen des Landes Berlin
Sonderreferat Wohnungsbau
Öffentliche Vergabe von Planungsleistungen für die Erstellung eines städtebaulichen Konzepts im Rahmen einer Teilnahme an einen diskursiven, städtebaulichen Gutachter*innenverfahren

Verfahrensbeteiligte

Auftraggeberin:
Land Berlin, vertreten durch
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen des Landes Berlin
Sonderreferat Wohnungsbau

Verfahrenskoordination:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen des Landes Berlin
Sonderreferat Wohnungsbau – SoWo 4, Nord-Ost-Raum
Moritz Theloe – SoWo 4-11 –
Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
E-Mail: Moritz.Theloe@SenSW.berlin.de

Durchführung Gutachter*innenverfahren:
Projektteam Rahmenplanung Buch V – Am Sandhaus:
Stadt Land Fluss, Büro für Städtebau und Stadtplanung, Berlin
Mahlower Straße 24, 12049 Berlin

L.I.S.T. Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, Berlin
Gottschedstraße 33, 13357 Berlin

bgmr Landschaftsarchitekten GmbH, Berlin
Prager Platz 6, 10779 Berlin

Ansprechperson: Dipl. - Ing. Barbara Horst, Architektin, Stadt Land Fluss
info@slf-berlin.de I 030 612 808 48

Gutachter*innengremium (entscheidende und beratende Mitglieder) aus Vertreter*innen der Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, des Bezirksamts Pankow von Berlin, relevanten Eigentümer*innen sowie ausgewählten Architekt*innen, Stadtplaner*innen und Landschaftsplaner*innen und zwei Vertreter*innen der Bürgerschaft

Sachverständige Thema Verkehr: LK Argus (Auftragnehmer Verkehrskonzept)

Sachverständige Thema Schallschutz: KSZ Ingenieurbüro GmbH (Auftragnehmer Schallgutachten)

Anlass und Zielsetzung
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 08.03.2018 beschlossen, den Bereich Buch - Am Sandhaus als „Neues Stadtquartier“ planerisch zügig vorzubereiten und mit der Umsetzung schnellstmöglich zu beginnen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat die Zuständigkeit für das Verfahren zur Entwicklung der Wohnungsbaupotenziale entlang der Straße Am Sandhaus und des ehemaligen Krankenhauses der Staatssicherheit Anfang 2020 an sich gezogen.
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicher zu stellen, wird seit August 2020 ein Rahmenplanverfahren für den gesamten Bereich Buch V - Am Sandhaus durchgeführt. Die übergeordnete Rahmenplanung soll anhand von städtebaulichen Varianten für die für Wohnungsbau geeigneten Flächen unter Beteiligung der Öffentlichkeit konkretisiert werden. Aus diesem Anlass vergibt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung Planungsleistungen als Mehrfachbeauftragung zur Teilnahme an einem diskursiven, städtebaulichen Gutachter*innenverfahren an drei Planungsteams (AN) zur Entwicklung städtebaulicher Konzepte. Der Rahmenplan und insbesondere die städtebauliche Vertiefung stellt die Grundlage für ein späteres Bebauungsplanverfahren.

Der hier ausgeschriebene städtebauliche Entwurf ist eng mit der Rahmenplanung verknüpft und wird Bestandteil der abschließenden Dokumentation des Rahmenplanverfahrens (Masterplan). Die bisher vorliegenden Erkenntnisse und Abstimmungen aus dem Rahmenplanprozess sind grundlegender Bestandteil der Bearbeitung der städtebaulichen Aufgabenstellung und werden den Planungsteams (AN) zur Verfügung gestellt. Das Gutachter*innenverfahren wird als diskursives Verfahren mit drei beauftragten Planungsteams zur Erarbeitung städtebaulicher Varianten durchgeführt. Nach Abschluss des Gutachter*innenverfahrens wird die Vorzugsvariante im Zuge einer vertiefenden Überarbeitung Bestandteil der Rahmenplanung. Auf Grund der Größe des Plangebiets und der Komplexität der Rahmenbedingungen ist auch die Integration einzelner Konzeptbausteine aus den anderen vorgelegten Entwürfen in die weitere Planung vorstellbar.

Ein Gutachter*innengremium, bestehend aus entscheidenden und beratenden Mitgliedern, bewertet die Zwischenstände und wird nach jeder Arbeitsphase schriftliche Empfehlungen zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Verfahrensaufgabe aussprechen. Nach Abgabe der finalen Überarbeitung wird durch das Gremium eine Vorzugsvariante bzw. einzelne Konzeptbausteine der verschiedenen Entwürfe für die Übernahme in die Rahmenplanung ausgewählt.
Begleitend zum Rahmenplanverfahren wurde die Erstellung eines standortbezogenen Mobilitätskonzepts für einen übergeordneten Bereich durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beauftragt. Die Untersuchungsergebnisse und verkehrsplanerischen Empfehlungen zur Entwicklung des Neuen Stadtquartiers werden den AN bei der Auftaktveranstaltung des Gutachter*innenverfahrens übergeben.

Die Auftraggeberin behält sich vor, unter Würdigung der Empfehlung des Gutachter*innengremiums, ein oder mehrere Teams mit weiteren Planungsleistungen im Sinne einer Konkretisierung des ausgewählten Entwurfs bzw. von Vertiefungsbereichen zu beauftragen. Diese Leistungen sind als optionale Leistungen Bestandteil der Ausschreibung und werden mit Teilnahme am Gutachter*innenverfahren im Werkvertrag fixiert.
Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht.

Die ausgeschriebenen, nicht optionalen Leistungen umfassen Bestandteile im Sinne der Leistungsphase II der HOAI, besondere Leistungen in Form der Teilnahme und Mitwirkung an der geplanten Öffentlichkeitsbeteiligung sowie an den vier internen Sitzungen des Gutachter*innengremiums (Auftakt und drei Sitzungen). Die Leistungsphase I wird durch die Bestandserfassung und Analyse des Rahmenplans abgedeckt. Die AN erhalten mit Auftragsbeginn einen aufbereiteten Bericht über die Ergebnisse der Grundlagenermittlung.

Die geltenden Regelungen zur Eindämmung der Verbreitung des Covid-19-Virus haben eine Anpassung des ursprünglich geplanten Projektablaufs erforderlich gemacht. Statt komprimierter öffentlicher Bürgerveranstaltungen (Planungswerkstätten) werden die Zwischenstände nun online und in Form von zwei öffentlichen Ausstellungen zur Diskussion gestellt. Das Feedback der öffentlichen Ausstellungen sowie die Ergebnisse der Sitzungen des Gutachter*innengremiums werden den AN jeweils in aufbereiteter Form schriftlich für eine Berücksichtigung im Entwurfsprozess übergeben. Sollte es bezüglich der Einschränkungen aufgrund der Pandemie-Entwicklung Entspannung geben, ist die Durchführung von Planungswerkstätten vor den Sitzungen des Gutachter*innengremiums weiterhin geplant.
Die besonderen Bedingungen der weltweiten Pandemie setzen ein hohes Maß an Flexibilität des AN bezüglich der Anpassung des Verfahrensablaufs an die jeweils aktuellen Rahmenbedingungen der Schutzmaßnahmen voraus.


Entwurfsgebiet
Das Entwurfsgebiet liegt im Norden des Bezirks Pankow von Berlin im Ortsteil Buch. Vom S-Bahnhof Buch entlang der Straße Am Sandhaus und auf dem Gelände des ehemaligen Krankenhauses der Staatssicherheit der DDR soll ein neues attraktives Wohnquartier entstehen. Der Vertiefungsbereich für das Gutachter*innenverfahren beträgt ca. 33 ha, der erweiterte Betrachtungsraum (Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans mit Flächen für naturschutzrechtliche Aufwertungsmaßnahmen) ca. 57 ha. Der Rahmenplan wird für eine Fläche von insgesamt ca. 300 ha entwickelt (nicht Aufgabe des Gutachter*innenverfahrens). Die ausführlichen Ergebnisse der Bestandsaufnahme des Rahmenplans werden den Planungsteams mit Auftragsbeginn zur Auftaktveranstaltung zu Verfügung gestellt.

Das Gebiet Buch - Am Sandhaus erstreckt sich zwischen der Wiltbergstraße und der Bahntrasse mit dem S-Bahnhof Buch im Osten, den landwirtschaftlich genutzten und teilweise unter Landschaftsschutz stehenden ehemaligen Rieselfeldern mit der so genannten Moorlinse im Süden und der Hobrechtsfelder Chaussee im Nordwesten. Das Gebiet schließt die Flächen des ehemaligen Krankenhauses der Staatssicherheit mit ein, deren Gebäude und Anlagen abgerissen werden sollen. Durch das Plangebiet in ostwestlicher Richtung verläuft die Straße Am Sandhaus. Im Norden schließen ausgedehnte Waldflächen sowie das ehemalige Regierungskrankenhaus der DDR an, im Westen das Naturschutzgebiet „Bogenseekette und Lietzengrabenniederung“ und im Nordosten das Ludwig-Hoffmann-Quartier, ein Wohngebiet mit denkmalgeschützten ehemaligen Klinikbauten.

Im Gebiet selbst gibt es vereinzelten Wohnungsbestand, darüber hinaus Brachflächen, unter anderem des ehemaligen Krankenhauses der Staatsicherheit. Außerdem befinden sich im Plangebiet die Grundschule Am Sandhaus an der Wiltbergstraße, der Abenteuerspielplatz Moorwiese sowie der Naturerfahrungsraum „Die wilde Welt an der Moorwiese“ und der nordwestliche Bahnhofsvorplatz des S-Bahnhof Buch mit Einzelhandelsnutzungen. In den Bestandsbauten der ehemaligen Zentralapotheke des Krankenhausstandortes (Am Sandhaus 31) sind aktuell ein Wohnheim sowie gewerbliche Pächter untergebracht.

Über den S-Bahnhof Buch ist das Gebiet an das ÖPNV-Netz angebunden. Das Ortszentrum von Buch unmittelbar südöstlich des Bahnhofs bietet Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sowie soziokulturelle und Dienstleistungsangebote für Kinder und Jugendliche, Familien und Seniorinnen und Senioren. Das Areal gehört seit 2016 zur Förderkulisse des Stadtumbaugebietes „Buch“.

Das Gebiet wurde als Neues Stadtquartier Buch in den Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 aufgenommen und eignet sich durch seine Größe und die Nähe zum S-Bahnhof Buch als Potenzial für den dringend benötigten Wohnungsneubau in Berlin. Bereits zu DDR-Zeiten waren erste Überlegungen zur Entwicklung der ehemaligen Rieselfelder (Buch V) für den Wohnungsbau erarbeitet worden. Nach der Wende wurden sie weitergeplant, aufgrund der späteren geringen Nachfrage aber nicht weiterverfolgt. Durch die Änderung des Flächennutzungsplans 2019 stehen große Bereiche nicht mehr für Wohnungsbau zur Verfügung, ökologisch wertvolle Bereiche wie z.B. die sogenannte Moorlinse auf den ehemaligen Rieselfeldern wurden unter Schutz gestellt. Der für den Wohnungsbau vorgesehenen Bereich konzentriert sich daher auf die Brachflächen am Sandhaus sowie der Liegenschaft des ehemaligen „Stasi-“ Krankenhauses.

Auf einer Gesamtfläche von rund 33 Hektar soll ein lebendiges, städtebaulich attraktives, autoarmes und sozial durchmischtes Quartier entwickelt werden, ergänzt durch Kindertagesstätten und eine neue Grundschule sowie Mischnutzungen im Bereich des S-Bahnhofs. Erste Entwurfsstudien an Hand der Darstellungen des Flächennutzungsplans zeigen Potenziale in der Größenordnung von 2.400-3.000 Wohnungen. Diese Potenziale sind städtebaulich zu untersuchen und geeignete städtebauliche Lösungen für den Bereich zu entwickeln.

Art des Verfahrens / Honorierung
Das Verfahren wird als nicht anonymes, diskursives und transparentes Gutachter*innenverfahren (Mehrfachbeauftragung) von drei Projektteams (AN) durchgeführt.
Mit der Teilnahme an dem Vergabeverfahren erkennen die Teams die in dieser Bekanntmachung dargestellten Verfahrensregeln an.

Die Leistungen im Gutachter*innenverfahren, die Teilnahme an den Sitzungen des Gutachter*innengremiums sowie die Teilnahme und Mitwirkung an der Öffentlichkeitsbeteiligung werden in Anlehnung an die HOAI und RPW 2013 sowie dem Merkblatt 51 „Städtebaulicher Entwurf als besondere Leistung in der Flächenplanung“ der Architektenkammer Baden-Württemberg pauschal mit 61.200,00 € zuzügl. Mehrwertsteuer je Team vergütet. Zuschläge für besondere Leistungen und eine Neben- und Reisekostenkostenpauschale sind in dieser Honorarsumme enthalten.
Die Auszahlung des Honorars erfolgt in zwei Stufen nach der 2. Sitzung des Gutachter*innengremiums und nach Abschluss des Verfahrens.

Eine Erteilung von Preisen und Anerkennungen ist nicht vorgesehen. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, optionale Leistungen der Leistungsphase III entweder an das Planungsteam der Vorzugsvariante oder an mehrere Teilnehmer*innen bezüglich der Vertiefung spezifischer Konzeptbausteine zu vergeben. Für die Beauftragung optionaler Leistungen in Anlehnung an das o.g. Merkblatt stehen pauschal max. 26.850,00 € zuzügl. Mehrwertsteuer zur Verfügung.
Alle drei städtebaulichen Konzepte werden Bestandteil der Dokumentation des Gutachter*innenverfahrens. Die Arbeitsergebnisse (Pläne, Modelle) gehen in das Eigentum der Auftraggeberin über. Die Ergebnisse können unter Nennung der Namen der Verfasser*innen und ohne weitere Vergütung uneingeschränkt durch die Auftraggeberin genutzt, weiterverarbeitet oder veröffentlicht werden, soweit durch die Auftraggeberin keine Überarbeitung gefordert wird. Die Urheberrechte verbleiben bei den jeweiligen Verfasser*innen.

Sämtliche Unterlagen, die für die Bearbeitung des Gutachtens notwendig sind, werden den Teams digital zu Beginn des Verfahrens übergeben. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Auftraggeberin an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden.


Verfahrensablauf/ Termine
Das Gutachter*innenverfahren soll Anfang 2021 mit einer internen Auftaktveranstaltung einschließlich Vor-Ort-Begehung starten. Es schließen sich drei Arbeitsphasen an, von denen die erste und die dritte mit einer öffentlichen Ausstellung (analog und digital) bzw. entsprechend der dann geltenden Regelungen bezügl. der Eindämmung des Covid-19-Virus auch als öffentliche Planungswerkstatt abschließen, bevor die nicht-öffentlichen Sitzungen des Gutachter*innengremiums stattfinden. Die Kommentare und Hinweise aus den öffentlichen Beteiligungsformaten werden protokolliert und den Planungsteams zur Information und zur möglichen Berücksichtigung innerhalb ihrer Konzepte übergeben.
Von den drei Teams wird eine Präsentation ihres jeweiligen Arbeitsstands vor dem Gutachter*innengremium (drei Sitzungen) erwartet. Die Präsentationen werden auch online gestellt, um die interessierte Öffentlichkeit am Entstehungsprozess zu beteiligen und Kommentare und Hinweise für die weitere Bearbeitung an die Teams geben zu können.

Die Anmerkungen aus der 1. und 2. Sitzung des Gutachter*innengremiums sowie aus der 1. Ausstellung sollen bis zur Abschlusspräsentation in die städtebaulichen Entwürfe eingearbeitet werden.

Folgende Termine sind bisher vorgesehen:

Bekanntmachung Gutachter*innenverfahren Mo, 09.11.2020
Bewerbungsende teilnehmende Teams Mo, 07.12.2020, 12:00 Uhr
Auswahl teilnehmende Teams/ Benachrichtigung 51. KW 2020
Start des Gutachter*innenverfahrens; Auftakt, Begehung Di, 12.01.2021
Beantwortung Rückfragen 3. KW 2021
Abgabe 1. Phase 09.02.2021
Ausstellung 1. Phase 15. - 24.02.2021
Alternativ: Planungswerkstatt (ganztägig analog) Sa, 20.02.2021
1. Sitzung Gutachter*innengremium Fr. 26.02.2021
Start 2. Phase Mi, 09.03.2021
Abgabe 2. Phase Fr., 09.04.2021
2. Sitzung Gutachter*innengremium Mi., 14.04.2021
Start 3. Phase Mo, 26.04.2021
Abgabe 3. Phase Mi, 26.05.2021
Ausstellung 3. Phase 31.05. - 09.06.2021
Alternativ: Planungswerkstatt (ganztägig analog) Sa, 29.05.2021
3. Sitzung Gutachter*innengremium Fr. 11.06.2021


Teilnahmeberechtigung
Zugelassen zur Teilnahme am Verfahren sind Bewerber*innen bzw. Teams aus natürlichen und juristischen Personen folgender Berufsgruppen: Architektur und/ oder Stadtplanung mit Landschaftsplanung. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus den genannten Berufsgruppen ist verpflichtend, es sei denn, dass mehrere Berufsgruppen in einem gemeinsamen Büro vertreten sind. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern ihre satzungsmäßigen Geschäftszwecke auf Planungsleistungen ausgerichtet sind, die der gestellten Aufgabe entsprechen. Mindestens eine der Gesellschafter*innen oder eine der bevollmächtigten Vertreter*innen und der Verfasser*innen der Entwurfsarbeit muss die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.

Bewerbungen von jungen Büros um die Teilnahme am Gutachter*innenverfahren sind ausdrücklich erwünscht. Als junges Büro gilt eine Büroorganisation, deren Eintragung der Geschäftsführung bei der jeweiligen Architektenkammer nicht länger als sieben Jahre zurückliegt.

Ausdrücklich ausgeschlossen von der Teilnahme sind jene Personen, die unter die Teilnahmehindernisse in Anlehnung an § 4 (2) RPW 2013 fallen, wie Personen, die unmittelbar an der Ausarbeitung der Aufgabe und der Auslobung des Verfahrens beteiligt waren oder auf die Entscheidung des Gutachter*innengremiums Einfluss nehmen können. Gleiches gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können.


Anforderungen an die Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das elektronische Vergabeportal Berlins.
Folgende Unterlagen sind vollständig in das elektronische Vergabeportal einzustellen:

- eine vollständig ausgefüllte Angebotsdatei (excel-Format, Vorlage ist der Ausschreibung beigefügt)

die folgenden unterzeichneten Formulare:

- Wirt-214 (BVB und Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Sozialversicherungsbeiträgen, Vorlage ist der Ausschreibung beigefügt)
- Wirt-2141 (Besondere Vertragsbedingungen und Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung, Vorlage ist der Ausschreibung beigefügt)
- Wirt-124 UVgO (Eigenerklärung zur Eignung –UvgO, Vorlage ist der Ausschreibung beigefügt)

sowie folgende Unterlagen im .pdf – Format:
- Anschreiben mit Nennung der Teilnehmenden: Büroname; Ansprechperson; Adresse (Straße, PLZ, Ort, Land); Telefon; Fax; E-Mail; Internet-Adresse; Jahr der Bürogründung; Anzahl der Beschäftigten; Name der Büroinhaber*in und –partner*in; Kammer-Nummer; Eintragungsort bzw. Name der Kammer; Datum der Kammereintragung. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Nennung/ Zuordnung der Teilnehmenden der Berufsgruppen erforderlich.

- Motivation zur Teilnahme: Die an der Teilnahme interessierten Teams sollen in einem kurzen Schreiben (max. 4.000 Zeichen) darstellen, warum sie sich für die Aufgabe interessieren und welche Aspekte und/ oder spezifischen Ansätze sie bei der Entwicklung eines städtebaulichen Konzepts für wichtig und verfolgungswert erachten. Darüber hinaus bietet das Motivationsschreiben auch die Möglichkeit, sich als Team und die Büros vorzustellen.

- Referenzprojekte: Nennung von mind. zwei bis max. drei Projekten/ Planungsverfahren mit Planungsbeginn nicht älter als 10 Jahre, mit Angabe von jeweils Ort, Projektname, Kurzbeschreibung pro Projekt einschl. Erläuterung des Verfahrens, verantwortliche Projektleitende, max. 500 Zeichen, die insgesamt folgende Kriterien erfüllen:
• vergleichbar hinsichtlich einer Flächengröße von mind. 15 ha,
• vergleichbar hinsichtlich des Umfangs und der Komplexität der Aufgabenstellung sowie der interdisziplinären Bearbeitung,
• vergleichbar hinsichtlich der diskursiven Arbeitsweise und partizipatorischen Anforderungen.
Akzeptiert werden auch nicht realisierte Wettbewerbsbeiträge mit Platzierung oder Anerkennung.

Folgende Themen dienen als Unterkriterien. Können sie einzelnen Referenzprojekten zugeordnet werden, kann sich dies positiv auf die Bewertung auswirken:
- Nachhaltigkeit und Klimaanpassung im Städtebau
- vielfältige Typologiemischung im Wohnungsbau und Freiraum
- (Gemeinschaftliches) Wohnen an der Landschaft
- Nutzungsgemischtes Quartier und Dichte
- Autoarmes Quartier, Mobilität
- Umgang mit sensiblen Landschaftsstrukturen
- Umgang mit zeitlich gestaffelter Umsetzung/ Konzipierung von Bauphasen

Die Referenzprojekte sind zur Bewertung durch ein Auswahlgremium auf jeweils maximal zwei DIN A3 Blättern (Querformat) mit Plänen, Bildern o.ä. darzustellen. Die Projektblätter sind als .pdf Datei (jeweils max. 10 MB) mit den weiteren Bewerbungsunterlagen hochzuladen. Auf den Bilddateien sind keine beschreibenden Texte zu den Projekten erwünscht. Für die Erläuterungen in Textform bitte ein separates .pdf- Dokument anlegen

In Abstimmung mit der Architektenkammer Berlin ist es Ziel der Auftraggeberin - bei geeigneten Bewerbungen - mindestens ein junges Büro mit den ausgeschriebenen Leistungen zu beauftragen.

Hinweise zur Bewerbung:
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Abweichungen von den formalen Anforderungen und Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren.
Löst sich eine Arbeitsgemeinschaft während oder nach Abschluss des Verfahrens auf, so ist die Auftraggeberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ein Mitglied oder mehrere Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft mit der dem Verfahren zugrundeliegenden Planungsaufgabe zu beauftragen.

Die Bewerbergemeinschaft hat selber zu prüfen, ob ihre Bewerbung vollständig und korrekt abgespeichert wurde.
Beim Hochladen der Unterlagen wird empfohlen den aktuellen mozilla firefox browser zu verwenden.

Kriterien für die Auswahl der Teams
Es werden maximal drei Teams für die Teilnahme am Gutachter*innenverfahren ausgewählt. Sofern die nachstehenden formalen Bewertungskriterien
• vollständig ausgefülltes und fristgerecht abgesendete Angebotsdatei und o.g. Formulare
• Nachweis der vorstehenden Teilnahmebedingungen,
• Abgabe Motivationsschreiben und
• Nachweise der Referenzprojekte,
erfüllt werden, wird das Team zur Bewertung durch das Auswahlgremium zugelassen. Das Auswahlgremium besteht aus Vertreter*innen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie des Bezirksamtes Pankow von Berlin.
Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage der u.g. Bewertungskriterien im Hinblick auf das Motivationsschreiben und die Referenzprojekte in Ausscheidungsrundgängen mit einfacher Mehrheit der Stimmen des Auswahlgremiums.
Folgende Bewertungsmatrix liegt der Entscheidung des Auswahlgremiums zugrunde:

Bewertungskriteriummax. PunktzahlFormale Kriterien (Ausschluss bei Nichterfüllung)0Fachliche Befähigung, Punktaufteilung s.u.31Motivationsschreiben1(4)Referenzprojekte (konzeptionell)2(18)Referenzprojekte (im Hinblick auf das Verfahren)3(9)
1 Motivationsschreiben:
Pro Kriterium kann bei Erfüllung ein Punkt gegeben werden. Die Addition aller vergebenen Punkte ergibt die Gesamtpunktzahl (max. zu erreichende Punktzahl: 4).
• eigene Reflektion der Aufgabenstellung
• Orientierung an den Leitlinien für die neuen Stadtquartiere Berlins
• Kreativität/ Innovation bei der Themensetzung
• Erfahrung in der gemeinsamen Bearbeitung komplexer Planungsprozesse

2 Referenzprojekte (konzeptionell):
Pro Kriterium kann bei Erfüllung ein Punkt je Referenzprojekt gegeben werden. Die Addition aller vergebenen Punkte ergibt die Gesamtpunktzahl (max. zu erreichende Punktzahl: 3 x 6 = 18).
• vergleichbare städtebauliche Konzepte mit Nutzungsmischung und unterschiedliche Gebäudetypologien
• angemessene Berücksichtigung ökologischer und landschaftsräumlicher Aspekte
• Einbindung in das umgebende Verkehrsnetz und Berücksichtigung nachhaltiger Mobilitätskonzepte
• Einbindung in den nachbarschaftlichen Kontext, Umgang mit heterogenen Bestandsstrukturen
• zeitgenössische innovative und zukunftsweisende Ansätze
• Entwicklung von Bauphasen und umsetzungsorientierter Konzepte

3 Referenzprojekte (im Hinblick auf das Verfahren):
Pro Kriterium kann bei Erfüllung ein Punkt je Referenzprojekt gegeben werden. Die Addition aller vergebenen Punkte ergibt die Gesamtpunktzahl (max. zu erreichende Punktzahl: 3 x 3 = 9).
• Mitwirkung bei von Veranstaltungen/ Formaten zur Beteiligung der Öffentlichkeit
• Teilnahme an diskursiven Planverfahren, z.B. Gutachter*innenverfahren oder ähnlichem
• Besondere Leistungen bei der Vermittlung der Planung für die Öffentlichkeit, Darstellung / Verständlichkeit der Entwurfsidee

Bei gleicher Punktzahl wird eine Entscheidung per Los herbeigeführt. Die Beauftragung der Teams erfolgt im Rahmen des Versandes der Aufgabenstellung voraussichtlich in der 51. KW.

Geforderte Leistungen
Im Rahmen des Gutachter*innenverfahrens werden die Teams ihre (Zwischen-)Ergebnisse jeweils am Ende der Arbeitsphasen präsentieren. Die präzise Formulierung der zu erbringenden Leistungen für die einzelne Arbeitsphase wird, zugeordnet zu den entsprechenden Terminen, in der Aufgabenstellung erfolgen. Bei der Erbringung der Leistungen wird Wert auf eine anschauliche, leicht verständliche Darstellung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gelegt.
Die Planunterlagen sind jeweils zweifach (für Präsentation und Ausstellung) in Papierform sowie digital abzugeben.

Folgende Leistungen werden im Gutachter*innenverfahren ausgeschrieben:
• Städtebauliche Leitidee: Entwicklung einer städtebaulich-landschaftlichen Leitidee/ Vision für das neue Stadtquartier (Maßstab und Form der Darstellung frei wählbar, leicht verständliche Darstellung/ Erläuterungen für die Öffentlichkeitsbeteiligung)
• Lageplan, Einbindung in die Umgebung (M 1:5.000/ M 1:2.500)
• Städtebauliches Konzept: räumlich-funktionales Entwicklungskonzept mit Erschließungsstrukturen, Bau-massen- und Nutzungsverteilungen, Bebauungs-/ Landschafts-/ Freiraumtypologien und deren räumlich-funktionale Verflechtungen mit bzw. in das Umfeld (M 1:1.000)
• Sektorale Begleitkarten zur Erläuterung der konzeptionellen Ansätze (M 1:1.000), mind. zu den Themen:
• Wohntypologien
• Grün- und Freiraum inkl. Regenwassermanagement
• Mobilität/ Verkehr
• sonstige nach Bedarf
• Vertiefungsbereich 1 (M 1:500): Eingangsbereich in das neue Quartier, S-Bahnhof Buch
• Vertiefungsbereich 2 (M 1:500): Ort frei wählbar, Auswahl im Hinblick auf die Bedeutung für das Gesamtkonzept im Rahmen der 2. Sitzung des Gutachter*innengremiums
Je Vertiefungsbereich wird eine perspektivische Darstellung erwartet.
• Vogelperspektive des Gesamtentwurfs,
• Arbeitsmodell (M 1:1.000), Anpassung an den jeweiligen Entwurfsstand für die Sitzungen des Gutachter*innengremiums
• Entwurfsbeschreibung
• Übersicht städtebauliche Kennzahlen
• Teilnahme und Mitwirkung an vier Veranstaltungen (Auftakt und drei Sitzungen des Gutachter*innengremiums; für die Sitzungen des Gremiums sind je eine Präsentation vorzubereiten, die für die Information der Öffentlichkeit auch online gestellt werden)
• Teilnahme und Mitwirkung an zwei öffentlichen Veranstaltungen (Ausstellung oder Planungswerkstatt)
Die Veranstaltungen werden nach den dann geltenden Regelungen zur Eindämmung der Verbreitung des Covid-19-Virus durchgeführt. Dies können Präsenz- oder Online-Formate sein. Der zweite geforderte Plansatz wird für die Ausstellung/ Planungswerkstatt verwendet. Von den Planungsteams wird im Rahmen der Veranstaltung eine Erläuterung erwartet.
• Mitwirkung an einer Verfahrensanpassung im Falle einer Veränderung der Bestimmungen zum Infektionsschutz und insbesondere Bereitschaft zur Teilnahme an zwei zusätzlichen öffentlichen Planungswerkstätten (jeweils vor den Sitzungen des Gutachter*innengremiums).

Optionale Leistungen:
Die Auftraggeberin behält sich vor, nach Abschluss des diskursiven Gutachter*innenverfahrens den AN mit folgenden Leistungen zu beauftragen. Die dargestellten Leistungen haben den Zweck eine Integration aus der städtebaulichen Vertiefung und der übergeordnete Rahmenplanung sicherzustellen. Die optionalen Leistungen werden pauschal mit 26.850,00 € zuzügl. Mehrwertsteuer vergütet. Die Leistungen sind zum Abschluss des Rahmenplanverfahrens voraussichtlich bis September 2021 abzuschließen.
• zwei Überarbeitungen relevanter Bereiche des städtebaulichen Entwurfs
• Anpassung/ Erstellung ergänzender Darstellung der Konzeptideen zur Übernahme in die Unterlagen der Rahmenplanung
• redaktionelle Anpassungen der Pläne, Abbildungen zur Übernahme in den Endbericht der Rahmenplanung (Masterplan)
• zwei bis drei Vertiefungen ausgewählter Themen (z.B. Regenwassermanagement, Wohntypologien, Freiraumgestaltung im Übergang zur Landschaft ...)
• Teilnahme an drei Abstimmungsterminen mit der Auftraggeberin
• Abstimmungen (telefonisch, per Mail oder vis-á-vis) mit den Auftragnehmer*innen des Rahmenplans

Kommunikation
Der Zugang zu den Verfahrensunterlagen erfolgt ausschließlich über das elektronische Vergabeportal Berlin. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Die Kommunikation mit den teilnehmenden Teams erfolgt über E-Mail.
Bewerbungsunterlagen sind über das elektronische Vergabeportal Berlin digital einzureichen.
Schriftliche Angebote werden nicht zugelassen.



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