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Die schönsten Restaurants & Bars 2020 , München / Deutschland

Bewerbungsfrist 22.07.2019

Wettbewerbs-Ausschreibung

Für diese Ausschreibung liegt ein Ergebnis vor:
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wa-ID
wa-2026782
Tag der Veröffentlichung
12.06.2019
Bewerbungsfrist
22.07.2019
Abgabetermin
30.07.2019
Verfahrensart
Award
Zulassungsbereich
Andere
Fachbereich
Allgemein
Kunst/Design
Teilnehmer
Gastronomen, Innenarchitekt*innen und Ausbaubetriebe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
Auslober
Callwey Verlag
AHGZ Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung
Hotel AMERON, Althoff-Gruppe
Architektur-Magazin Baumeister
Zeitschrift B-EAT
bdia bund deutscher innenarchitekten
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)
Die schönsten Restaurants & Bars 2020

Der Callwey Verlag, die AHGZ Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung, das Hotel Ameron, Althoff-Gruppe, das Architektur-Magazin Baumeister, die Zeitschrift B-EAT, der bdia Bund Deutscher Innenarchitekten und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) loben zum zweiten Mal den Wettbewerb Die schönsten Restaurants & Bars aus.

Teilnahmeberechtigt sind Gastronomen, Innenarchitekten und Ausbaubetriebe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die eingereichten Restaurant- und Bar-Interieurs sollten nicht älter als fünf Jahre sein (Fertigstellung nach dem 1. Januar 2014). Pro Projekt wird eine Teilnahmegebühr von 290,- Euro (zzgl. MwSt.). Mitglieder des bdia Bund Deutscher Innenarchitekten können für eine vergünstigte Gebühr von 230,- Euro teilnehmen.

Es gibt es zahlreiche Auszeichnungen und Awards, die Köche und Foodkonzepte auszeichnen. In Deutschland jedoch gibt es keine Auszeichnung, die sich mit Interior Design in Verknüpfung mit neuen Food- und Gastronomiekonzepten beschäftigt. Dies ist insofern unverständlich, als dass Design und Ambiente einen immer größeren Faktor im Rahmen eines gastronomischen Gesamtkonzepts darstellt. Emotional aufgeladene Orte sind das Zukunftsthema.

Der Wettbewerb „Die schönsten Restaurants & Bars“ würdigt die wichtige Rolle, die diese Betriebe als „öffentliche Wohnzimmer“ spiegeln. Beachtung finden sowohl exklusive Geheimtipps, spektakuläre Neueröffnungen als auch gelungene Umgestaltungen und Renovierungen.

Die eingereichten Arbeiten werden von einer unabhängigen Jury beurteilt:
Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin DEHOGA Bundesverband
Franziska Horn, Journalistin
Anne Petersen, Redaktionsleitung B-EAT
Florian Randlkofer, Managing Partner Alois Dallmayr KG
Claudia Schütz, Vizepräsidentin bdia Bund Deutscher Innenarchitekten
Holger Zwink, Chef vom Dienst AHGZ Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung

Details auch unter https: www.callwey.de/blog/die-schoensten-restaurants-bars-2020
Anmeldung und Einreichung unter schoensterestaurantsundbars.awardsplatform.com
Die Frist endet am 22. Juli 2019.

Das schönste Restaurant und die schönste Bar erhalten ein breites Medienecho seitens der Fach- und Publikumsmedien. Alle ausgewählten Lokale dürfen sich außerdem über ein exklusives Label freuen, das an der Tür oder im Lokal angebracht sowie auf der eigenen Website und den Social Media-Kanälen präsentiert werden kann.

Die Gala zur Preisverleihung findet im Rahmen der Messe Internorga am 16.3.2020 statt. Zusammen mit den weiteren Ausgewählten werden alle Sieger im hochwertigen Jahrbuch „Die schönsten Restaurants und Bars“ präsentiert, das ab März 2020 im Handel erhältlich sein wird.

Der Produktpreis „Innovation des Jahres“
„Innovation des Jahres“ ist die Produktauszeichnung für Unternehmen der Gastronomiebranche, die mit ihren Produkten einen wichtigen Beitrag zur deutschen Gastronomiekultur leisten. Bewertet werden Produkte verschiedener Kategorien. Alle Sieger der jeweiligen Kategorien erhalten ein attraktives Mediapaket.

In folgenden Kategorien kann eingereicht werden:
- Wanddesign
- Bodendesign
- Möbeldesign
- Beleuchtung
- Sanitär
- Getränketechnik
- Kühltechnik
- Koch-/Gartechnik
- Spültechnik
- Textilien/Tischwäsche
- Küchenausstattung
- Kassensysteme
- Bestellsysteme
- Gastronomiekleidung

Teilnahmeberechtigt sind Hersteller aus dem deutschsprachigen Raum. Die Markteinführung der eingereichten Produkte soll nicht weiter als fünf Jahre zurück liegen (nach dem 1. Januar 2014

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