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Städtebaulicher Ideenwettbewerb Bahnhof und Bahnhofsumfeld Dachau , Dachau / Deutschland

Bewerbungsfrist 14.07.2020

Wettbewerbs-Ausschreibung

Für diese Ausschreibung liegt ein Ergebnis vor:
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wa-ID
wa-2029313
Tag der Veröffentlichung
26.06.2020
Bewerbungsfrist
14.07.2020 11:00
Abgabetermin Pläne
19.10.2020
Abgabetermin Modell
02.11.2020
Preisgerichtssitzung
30.11.2020
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EU /EWR
Fachbereich
Architektur
Ingenieurwesen/ Fachplanung
Landschaftsgestaltung
Stadtplanung
Auslober
Große Kreisstadt Dachau
DB Station & Service AG
DB Netz AG
Koordination
Kellerer und Kellerer, München
Bekanntmachung Bewerbungsverfahren
Städtebaulicher Ideenwettbewerb Bahnhof und Bahnhofsumfeld Dachau

Auslober
Auslober des Wettbewerbs ist die Große Kreisstadt Dachau in Kooperation mit der
DB Station & Service AG und der DB Netz AG

Wettbewerbsbetreuung
Kellerer und Kellerer, Franziskanerstr. 26, 81669 München

Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Dachau plant in Kooperation mit der DB Station & Service AG und der DB Netz AG die Durchführung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs zur Umgestaltung des Bahnhofumfeldes auf der Westseite des Bahnhofs Dachau. Gegenstand des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines städtebaulichen Konzepts für den Bereich des Bahnhofumfeldes in Dachau als Grundlage für die Bauleitplanung.

Die Stadt Dachau hat rund 48.000 Einwohner und stellt ein prosperierendes Mittelzentrum in der Region München dar.

Der Bahnhof und seine Umgebung werden in ihrer heutigen Ausprägung der Funktion als zentrale Mobilitätsdrehscheibe und attraktiver Ankunftsort in der Stadt nicht gerecht.
Der Bahnhof Dachau wird an Werktagen von rund 22.500 Fahrgästen (Stand 2018) frequentiert. Zusätzlich zur S-Bahn verkehren 23 Stadt- und Regionalbuslinien.

Mit der Neugestaltung des Bahnhofs und dessen Umfeld soll das bestehende Empfangsgebäude durch einen Neubau ersetzt werden oder alternativ der Bestandsbau weiterentwickelt werden. Entlang der Frühlingsstraße sollen ein gut funktionierender Zentraler Omnibusbahnhof sowie eine Bebauung mit gut vermarktbaren Nutzungen angesiedelt werden.

Die Stadt Dachau erwartet für den Bahnhof und sein Umfeld innovative gestalterische Konzepte, die sowohl den besonderen Anforderungen einer zukunftsorientierten Mobilitätsdrehscheibe als auch der zentralen Lage im Stadtgebiet gerecht werden. In der Wettbewerbsauslobung sind zudem die Ergebnisse einer Bürgerbeteiligung im Jahr 2017 berücksichtigt (www.treff.dachaubahnhof.de).

Wettbewerbsart
Der Wettbewerb wird als einstufiger, nicht offener Ideenwettbewerb ausgelobt. Dem Wettbewerb vorgeschaltet ist ein qualifiziertes Auswahlverfahren gemäß RPW. Das Verfahren ist anonym. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Die teilnehmenden Büros, Preisrichter, Sachverständigen, Vorprüfer und Gäste erklären sich durch ihre Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren mit der Anwendung der RPW 2013 einverstanden. Der Wettbewerb wird bei der Bayerischen Architektenkammer und der Bayerischen Ingenieurekammer registriert.

Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Bewerber oder Arbeitsgemeinschaften, die zwingend die Fachdisziplinen Architektur, Stadtplanung/ Städtebau, Landschaftsplanung/ -architektur sowie auf dem Gebiet der Verkehrsplanung tätige Ingenieure nachweisen.

Dies sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Stadtplaner bzw. Landschaftsarchitekt berechtigt sind.

Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.

Teilnahmeberechtigt sind außerdem juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der bzw. die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristischer Personen.

Die Teilnahmeberechtigung ist von den Bewerbern eigenverantwortlich zu prüfen. Teilnahmehindernisse gelten wie unter § 4 Abs. 2 der RPW 2013 beschrieben. Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebestimmungen, dürfen aber nur für eine der beteiligten Arbeitsgemeinschaften tätig werden.

Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft müssen in Summe die geforderte Berufsqualifikation nachweisen.

Wettbewerbssumme
Für Preise und Anerkennungen stellen die Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von € 74.000, - netto zur Verfügung.

Nutzung
Der Wettbewerb wird als Ideenwettbewerb durchgeführt, es besteht demnach kein Auftragsversprechen der Auslober.

Bezüglich der Nutzungsrechte gilt § 8 (3) der RPW sowie die Bestimmungen und Unternehmensrichtlinien der DB Station & Service AG und der DB Netz AG:

1. Allgemein
Wettbewerbsarbeiten dürfen von der Ausloberin und der Bahn bzw. einem Unternehmen, das mit ihr rechtlich gemäß § 15 AktG verbunden ist, veröffentlicht werden.

Soweit in Ziff. 2 nichts Abweichendes vereinbart ist, dürfen die Wettbewerbsarbeiten für den vorgesehenen Zweck genutzt werden, wenn der Verfasser mit der weiteren Bearbeitung beauftragt wird. Ansonsten verbleiben alle Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz bei den Verfassern.

Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten und Anerkennungen werden Eigentum der Ausloberin.

Urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützte Teillösungen von Wettbewerbsteilnehmern, die bei der Auftragserteilung nicht berücksichtigt worden sind, dürfen - soweit in Ziff. 2 nichts Abweichendes vereinbart ist - nur gegen eine angemessene Vergütung genutzt werden.

Die Wettbewerbsteilnehmer stellen die Ausloberin und die Bahn bzw. einem Unternehmen, das mit ihr rechtlich gemäß § 15 AktG verbunden ist, von den Rechten Dritter an den eingereichten Unterlagen frei.

2. Ideenteil auf Grundstücken der Bahn
Soweit Grundstücke der Bahn vom Ideenteil des Wettbewerbs betroffen sind, gilt Folgendes:

Wettbewerbsarbeiten dürfen von der Bahn veröffentlicht werden. Sie dürfen für den vorgesehenen Zweck genutzt werden, wenn der Verfasser mit der weiteren Bearbeitung beauftragt ist. Ansonsten verbleiben alle Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz bei den Verfassern. Gemäß Ziff. 1 werden die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten und Anerkennungen Eigentum der Ausloberin. Urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützte Teillösungen von Wettbewerbsteilnehmern, die bei einer Auftragserteilung nicht berücksichtigt worden sind, dürfen nur gegen eine angemessene Vergütung genutzt werden.

Entsprechend handelt es sich um die Einräumung der folgenden Nutzungsrechte:

a) Einfache Nutzungsrechte im Rahmen der Wettbewerbsbeteiligung
Die Bahn beabsichtigt, die Wettbewerbsarbeiten auszustellen und zu veröffentlichen, auch im Internet. Im Rahmen der ausstellungsüblichen Nutzung räumen die Teilnehmer mit Teilnahme am Wettbewerb unwiderruflich das umfassende, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, einfache Recht an den Wettbewerbsarbeiten ein, diese in körperlicher wie unkörperlicher Weise zu nutzen (§§ 15 ff. UrhG). Die Rechteeinräumung umfasst insbesondere das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG), das Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG), das Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG), das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19 a UrhG) sowie das Senderecht (§ 20 UrhG).

b) Option auf Erwerb ausschließlicher Nutzungsrechte an ausgewählten Wettbewerbsentwürfen
Genaue Angaben hierzu erfolgen im Auslobungstext.

Preisrichter
Als Preisrichter werden u.a. am Verfahren teilnehmen:
- Moritz Reinhold, Architekt, Stadtbaumeister, Dachau
- Prof. Dipl.-Ing. Julian Wékel, Stadtplaner, München / Darmstadt
- Andrea Gebhard, Landschaftsarchitektin, München
- Prof. Christian Schiebel, Architekt, Regierung von Oberbayern, München
- Alf Hoinkis, Architekt, DB AG, DB Immobilien, Karlsruhe
- Elke Niedenführ, Verkehrsplanerin, Stuttgart
- Uli Hellweg, Stadtplaner, Berlin

Vorausgewählte Wettbewerbsteilnehmer
1. ASTOC, Köln
2. Auer und Weber, Stuttgart / München
3. Dragomir Stadtplanung, München
4. Morpho-logic Architekten Stadtplaner, München
5. netzwerkarchitekten, Darmstadt
6. Kleinekort architecture urbanism consultancy, Düsseldorf
7. Hierl Architekten Prof. Dr. Rudolf Hierl, München

Bewerbungsverfahren
Es sind mit dem Teilnahmeantrag auch Unterlagen zur beruflichen Qualifikation und zu aussagekräftigen Referenzprojekten als pdf-Dateien einzureichen.
Unterlagen zu den Referenzprojekten sollen übersichtlich und gut lesbar sowie zum Ausdruck im Format DIN A3 quer und als Beamerpräsentation geeignet sein. Je Referenzprojekt können maximal 2 Seiten eingereicht werden.

Die Bewerbungsunterlagen müssen als Dateien im Dateiformat PDF bis zum

14.07.2020, 11.00 Uhr

auf der Vergabeplattform -Staatsanzeiger eservices- eingegangen sein.

Es werden 13 Wettbewerbsteilnehmer aus den Bewerbungen, die alle Mindestanforderungen erfüllen, mittels Losverfahren ausgewählt. 7 Wettbewerbsteilnehmer sind bereits vorausgewählt.

Mindestanforderungen sind ausschließlich Mindestanforderungen an die berufliche Qualifikation sowie Anforderungen an Referenzprojekte.

Mindestanforderungen an die Berufliche Qualifikation ist der Nachweis gem. den Anforderungen der Teilnahmeberechtigung.

Landschaftsarchitekten und Verkehrsplaner müssen mit der Bewerbung noch nicht benannt werden, sondern müssen spätestens bis zum 15.09.2020 von den Wettbewerbsteilnehmern benannt werden. Teilnehmer, die keinen Landschaftsarchitekten und Verkehrsplaner bis zu diesem Termin benennen, werden ausgeschlossen.

Der Bewerbungsbogen ist von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft, sofern diese bei der Bewerbung feststehen, auszufüllen. Ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist als bevollmächtigter Vertreter und Ansprechpartner zu benennen. Jedes Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft darf nur eine Bewerbung einreichen, Mehrfachbeteiligungen sind nicht zulässig.
Unterauftragnehmer sind nicht zulässig, die geforderten Fachdisziplinen müssen innerhalb der Arbeitsgemeinschaft nachgewiesen werden. Dies gilt auch, wenn die Arbeitsgemeinschaft weitere Fachdisziplinen für notwendig erachtet. Dies ist im Bewerbungsbogen kenntlich zu machen.

Es werden Referenzen des sich bewerbenden Büros bzw. der Bewerbergemeinschaft wie auch Referenzen der Büroinhaber aus früherer Projektleitertätigkeit in anderen Büros gewertet.

Mindestanforderungen an die Referenzprojekte sind (es sind zwei Referenzprojekte nachzuweisen):

Referenzprojekt 1:
Städtebauliche Planung mit Straßen oder Anlagen für den Fahrverkehr der Schwierigkeit mindestens Honorarzone III und erheblichen Radverkehrs- und Fußgängerströmen, Planungsgebiet mind. 0,5 ha.

Referenzprojekt 2:
Städtebauliche Planung mit Bauvolumen mind. 10.000 m² BGF als Neubauten.

Termine
Ausgabe der Unterlagen voraussichtlich: 31.07.2020
Rückfragen bis voraussichtlich: 15.09.2020
Abgabetermin Pläne: 19.10.2020
Abgabe Modell: 02.11.2020
Preisgericht voraussichtlich: 30.11.2020

Weitere Informationen und Unterlagen unter
www.service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/baysol/2020/06/193067.html
www.staatsanzeiger-eservices.de/sbek/sbek/r_qxbek.xb1011?z_param=2020-11-0261484

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