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  • Verbandsgemeindehaus
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  • 1. Preis: bof Architekten bücking, ostrop & flemming Architekten, Hamburg
  • 1. Preis: bof Architekten bücking, ostrop & flemming Architekten, Hamburg
  • 2. Preis: HARTER KANZLER Freie Architekten BDA, Freiburg
  • 3. Preis bss Bär Stadelmann Stöcker Architekten, Nürnberg

Verbandsgemeindehaus , Montabaur/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

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Veröffentlicht als:

Dokumentation
Zwischenbericht
wa-ID
wa-2021569
Tag der Veröffentlichung
19.04.2018
Aktualisiert am
01.12.2023
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Architekten, Landschaftsarchitekten
Beteiligung
15 Arbeiten
Auslober
Koordination
Bauwert Projekt Consult GmbH, Limburg
Bewerbungsschluss
01.12.2017
Abgabetermin Pläne
21.03.2018 13:00
Abgabetermin Modell
28.03.2018 13:00
Preisgerichtssitzung
19.04.2018

Wie viele Buchstaben hat "wa"?

01/2024

 

1. Preis: bof architekten, Hamburg

bof architekten haben den begrenzt offenen hochbaulichen Realisierungswettbewerb um den Neubau eines Verbandsgemeindehauses für die Verbandsgemeinde Montabaur im April 2018 gewonnen. Sie haben den Bauauftrag erhalten und wurden mit den Leistungsphasen zwei bis neun betraut; die Leistungsphasen sechs bis acht bearbeiten sie gemeinsam H&P Bauingenieure. Der Baubeginn erfolgte im Dezember 2020. Ihr Entwurf führt das Prinzip des Urtypus Haus auf eine spielerische Art und Weise fort: Der Baukörper ist klar und einfach. Die lebendige Dachform trägt der visuellen Nähe zum Schloss Montabaur Rechnung. Durch das steile Dach und die niedrige Traufe entspricht das Gebäude in seiner Maßstäblichkeit der Umgebung. Die offene Gestaltung des Erdgeschosses mit seinen großzügigen, raumhohen Verglasungen bei den Eingängen öffnet das Gebäude zum Platz hin und schafft so Transparenz und einen fließenden Übergang zwischen innen und außen. Im Herbst 2024 soll die Fertigstellung erfolgen.

1. Preis

bof Architekten bücking, ostrop & flemming Architekten, Hamburg
Ole Flemming · Bert Bücking · Patrick Ostrop
Sebastian Zell · Florian Hoch
Stephane Bertemes
  • 1. Preis: bof Architekten bücking, ostrop & flemming Architekten, Hamburg
  • 1. Preis: bof Architekten bücking, ostrop & flemming Architekten, Hamburg
  • 1. Preis: bof Architekten bücking, ostrop & flemming Architekten, Hamburg
  • 1. Preis: bof Architekten bücking, ostrop & flemming Architekten, Hamburg
  • 1. Preis: bof Architekten bücking, ostrop & flemming Architekten, Hamburg
  • 1. Preis: bof Architekten bücking, ostrop & flemming Architekten, Hamburg
  • 1. Preis: bof Architekten bücking, ostrop & flemming Architekten, Hamburg
  • 1. Preis: bof Architekten bücking, ostrop & flemming Architekten, Hamburg
  • 1. Preis: bof Architekten bücking, ostrop & flemming Architekten, Hamburg
  • 1. Preis: bof Architekten bücking, ostrop & flemming Architekten, Hamburg
  • 1. Preis: bof Architekten bücking, ostrop & flemming Architekten, Hamburg
  • 1. Preis: bof Architekten bücking, ostrop & flemming Architekten, Hamburg
  • 1. Preis: bof Architekten bücking, ostrop & flemming Architekten, Hamburg
  • 1. Preis: bof Architekten bücking, ostrop & flemming Architekten, Hamburg
  • 1. Preis: bof Architekten bücking, ostrop & flemming Architekten, Hamburg
  • 1. Preis: bof Architekten bücking, ostrop & flemming Architekten, Hamburg
  • 1. Preis: bof Architekten bücking, ostrop & flemming Architekten, Hamburg
  • 1. Preis: bof Architekten bücking, ostrop & flemming Architekten, Hamburg
  • 1. Preis: bof Architekten bücking, ostrop & flemming Architekten, Hamburg
  • 1. Preis: bof Architekten bücking, ostrop & flemming Architekten, Hamburg
  • 1. Preis: bof Architekten bücking, ostrop & flemming Architekten, Hamburg
  • 1. Preis: bof Architekten bücking, ostrop & flemming Architekten, Hamburg

2. Preis

HARTER + KANZLER Freie Architekten BDA, Freiburg
Ludwig Harter · Ingolf Kanzler
  • 2. Preis: HARTER   KANZLER Freie Architekten BDA, Freiburg
  • 2. Preis: HARTER   KANZLER Freie Architekten BDA, Freiburg
  • 2. Preis: HARTER KANZLER Freie Architekten BDA, Freiburg
  • 2. Preis: HARTER KANZLER Freie Architekten BDA, Freiburg
  • 2. Preis: HARTER KANZLER Freie Architekten BDA, Freiburg
  • 2. Preis: HARTER KANZLER Freie Architekten BDA, Freiburg
  • 2. Preis: HARTER KANZLER Freie Architekten BDA, Freiburg
  • 2. Preis: HARTER KANZLER Freie Architekten BDA, Freiburg
  • 2. Preis: HARTER KANZLER Freie Architekten BDA, Freiburg
  • 2. Preis: HARTER KANZLER Freie Architekten BDA, Freiburg
  • 2. Preis: HARTER KANZLER Freie Architekten BDA, Freiburg
  • 2. Preis: HARTER KANZLER Freie Architekten BDA, Freiburg
  • 2. Preis: HARTER KANZLER Freie Architekten BDA, Freiburg
  • 2. Preis: HARTER KANZLER Freie Architekten BDA, Freiburg
  • 2. Preis: HARTER KANZLER Freie Architekten BDA, Freiburg
  • 2. Preis: HARTER KANZLER Freie Architekten BDA, Freiburg
  • 2. Preis: HARTER KANZLER Freie Architekten BDA, Freiburg
  • 2. Preis: HARTER KANZLER Freie Architekten BDA, Freiburg
  • 2. Preis: HARTER KANZLER Freie Architekten BDA, Freiburg
  • 2. Preis: HARTER KANZLER Freie Architekten BDA, Freiburg

3. Preis

bss Bär Stadelmann Stöcker Architekten, Nürnberg
Stephen Balmberger · Anton Hahn
Patrick Werthner
  • 3. Preis: bss Bär Stadelmann Stöcker Architekten, Nürnberg
  • 3. Preis: bss Bär Stadelmann Stöcker Architekten, Nürnberg
  • 3. Preis bss Bär Stadelmann Stöcker Architekten, Nürnberg
  • 3. Preis bss Bär Stadelmann Stöcker Architekten, Nürnberg
  • 3. Preis bss Bär Stadelmann Stöcker Architekten, Nürnberg
  • 3. Preis bss Bär Stadelmann Stöcker Architekten, Nürnberg
  • 3. Preis bss Bär Stadelmann Stöcker Architekten, Nürnberg
  • 3. Preis bss Bär Stadelmann Stöcker Architekten, Nürnberg
  • 3. Preis bss Bär Stadelmann Stöcker Architekten, Nürnberg
  • 3. Preis bss Bär Stadelmann Stöcker Architekten, Nürnberg
  • 3. Preis bss Bär Stadelmann Stöcker Architekten, Nürnberg
  • 3. Preis bss Bär Stadelmann Stöcker Architekten, Nürnberg
  • 3. Preis: bss Bär Stadelmann Stöcker Architekten, Nürnberg
  • 3. Preis: bss Bär Stadelmann Stöcker Architekten, Nürnberg
  • 3. Preis bss Bär Stadelmann Stöcker Architekten, Nürnberg
  • 3. Preis bss Bär Stadelmann Stöcker Architekten, Nürnberg
  • 3. Preis bss Bär Stadelmann Stöcker Architekten, Nürnberg
  • 3. Preis bss Bär Stadelmann Stöcker Architekten, Nürnberg
  • 3. Preis bss Bär Stadelmann Stöcker Architekten, Nürnberg
  • 3. Preis bss Bär Stadelmann Stöcker Architekten, Nürnberg
  • 3. Preis bss Bär Stadelmann Stöcker Architekten, Nürnberg
  • 3. Preis bss Bär Stadelmann Stöcker Architekten, Nürnberg
  • 3. Preis bss Bär Stadelmann Stöcker Architekten, Nürnberg
  • 3. Preis bss Bär Stadelmann Stöcker Architekten, Nürnberg

Anerkennung

architecture aménagement, Luxembourg
Bertrand Schmit · Nadine Gutenstein
Hermann Esslinger · Stephane Schmit
  • Anerkennung: architecture aménagement, Luxembourg
  • Anerkennung: architecture aménagement, Luxembourg
  • Anerkennung: architecture aménagement, Luxembourg
  • Anerkennung: architecture aménagement, Luxembourg

Anerkennung

Element A Taufenbach Speer, Heidelberg
Christian Taufenbach · Wolfram Felke
Jens In het Panhuis
  • Anerkennung: Element A Taufenbach Speer, Heidelberg
  • Anerkennung: Element A Taufenbach Speer, Heidelberg
  • Anerkennung: Element A Taufenbach Speer, Heidelberg
  • Anerkennung: Element A Taufenbach Speer, Heidelberg
Verfahrensart
Nicht offener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb

Wettbewerbsaufgabe
Ziel des Wettbewerbs ist der Neubau eines Verbandsgemeindehauses für die Verbandsgemeinde Montabaur.
Das Wettbewerbsgebiet, mit einer Fläche von rd. 3.000 m2, liegt innerhalb eines von vier Straßen begrenzten Areals, in unmittelbarer Nähe befinden sich die historische Altstadt mit der Fußgängerzone und dem historischen Rathaus, sowie der Konrad-Adenauer-Platz, dem derzeitigen Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung.
Eckpunkte der Planung sind ein Hochbau mit ca. 5.700 m2 BGF, eine Tiefgarage für ca. 60 Stellplätze sowie Frei- und Verkehrsanlagen.
Für das zu planende Gebäude sind folgende gestalterische Vorgaben bindend:
- sensibles Einfügen in die Umgebung
- eine geeignete Dachform ist frei zu wählen
- eine Begrenzung auf fünf Geschosse ist einzuhalten.
Das neue Verwaltungsgebäude soll hinsichtlich des Energieverbrauchs und der Wirtschaftlichkeit Vorbildfunktion haben. Ausserdem ist es von hoher Bedeutung für die Planung des Bürogebäudes, dass eine maximale Flexibilität für künftige Veränderungen im Grundriss gegeben ist.
Neben einer hohe Funktionalität wünscht sich der Auslober vor allem für die Bereiche Foyer und Sitzungssaal ein hohe architektonische Qualität.

Competition assignment
A new community building shall be planned for the municipality of Montabaur.
The site with 3.000 m2 is bordered by four streets, near the historic old town and the Konrad-Adenauer-Platz, the current seat of the municipal administration.
The new building with 5.700 m2 GFA shall include an underground car park for 60 cars, open spaces and and traffic facilities.
The following design guidelines are binding:
- Sensitive integration into the environment
- a suitable roof shape can be freely designed
- A maximum of five floors must be observed.
The new building shall serve as role model in terms of energy consumption and economic efficiency with maximum flexibility for future changes in the floor plan. Beside a high level of functionality, the foyer and conference hall shall be of a high architectural quality.

Fachreisrichter
Hans Uwe Schultze, Kassel (Vors.)
Knut Maier, Stuttgart
Joachim Rind, Koblenz
Peter Strobel, Kaiserslautern
Friedemann Roller, Freiburg

Sachreisrichter
Ulrich Richter-Hopprich, Bürgermeister VG
Christoph Neyer, Ortsbürgermeister VG
Dr. Wolfgang Neutz, VGR
Sigrun Thon, VGR

Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt einstimmig, die mit dem ersten Preis ausgezeichnete Arbeit mit der weiteren Planung zu beauftragen.



Noch mehr Infos unter: www.verbandsgemeindehaus-montabaur.de
31/10/2017    S209    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Montabaur: Architekturentwurf
2017/S 209-434335
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Verbandsgemeinde Montabaur, vertreten durch den Bürgermeister Edmund Schaaf
Konrad-Adenauer-Platz 8
Montabaur
56410
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Baumgarten
Telefon: +49 2602126193
E-Mail: sbaumgarten@montabaur.de
Fax: +49 2602126297
NUTS-Code: DEB1A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-montabaur.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=3479-95
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Bauwert Projekt Consult GmbH
Diezerstr. 50
Limburg
65549
Deutschland
Kontaktstelle(n): Thomas Kühr
Telefon: +49 64315909971
E-Mail: kuehr@bauwert.biz
Fax: +49 64315909979
NUTS-Code: DE723
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bauwert.biz
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Bauwert Projekt Consult GmbH
Diezerstr. 50
Limburg
65549
Deutschland
Kontaktstelle(n): Thomas Kühr
Telefon: +49 64315909971
E-Mail: kuehr@bauwert.biz
Fax: +49 64315909979
NUTS-Code: DE723
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bauwert.biz

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nicht offener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb „Neubau Verbandsgemeindehaus Montabaur“.
Referenznummer der Bekanntmachung: 2017_01VgM_VgV

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71220000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

71200000

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes für die Verbandsgemeinde Montabaur wurden in 2016 in der Innenstadt Montabaurs Grundstücke mit einer Fläche von rd. 3 000 m2 erworben und Abbruchmaßnahmen durchgeführt. Die Bedarfsermittlung mit dem Raum- und Funktionsprogramm, die Bestandteil der Auslobung ist, wurde erarbeitet und abgestimmt. Eckpunkte der Planung sind ein Hochbau mit ca. 5 700 m2 BGF, eine Tiefgarage für ca. 60 Stellplätze sowie Frei- und Verkehrsanlagen. Für das zu planende Gebäude sind folgende gestalterische Vorgaben bindend: — sensibles Einfügen in die Umgebung, — eine geeignete Dachform ist frei zu wählen, — eine Begrenzung auf fünf Geschosse, bei maximal vier Vollgeschossen, ist zwingend einzuhalten. Das neue Verwaltungsgebäude soll hinsichtlich des Energieverbrauchs und der Wirtschaftlichkeit Vorbildfunktion haben. Die TGA-Planungsleistungen werden in einem separaten VgV-Verfahren ausgelobt. Das TGA Konzept wird im Rahmen der Vorplanung durch den TGA-Planer erarbeitet. Für die Wärmeerzeugung werden regenerative Energieträger favorisiert. Im Gebäudeentwurf ist eine Be- und Entlüftung für das Bürogebäude, evtl. auch im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage, zu berücksichtigen. Hierfür geeignete Raum- und Bauteilhöhen sind zu bestimmen. Inwieweit eine Kühlung (z.B. thermische Bauteilaktivierung) für das gesamte Gebäude oder nur für Teilbereiche eingesetzt wird, hängt auch von wirtschaftlichen Faktoren ab und wird im Rahmen der Vorplanung (TGA-Planer) festgelegt. Daher sind für die Technische Gebäudeausrüstung die technischen Funktionsflächen der Bedarfsplanung im Gebäude nach den einzelnen Gewerken einzuplanen. Im Rahmen des Wettbewerbs werden Aussagen zum grundsätzlichen Energiekonzept des Gebäudes erwartet. Das Raum- und Funktionsprogramm, das Bestandteil der Auslobung ist, stellt den Raumbedarf passend zu der derzeitigen Verwaltungsstruktur dar. Die Organisation der Verbandsgemeindeverwaltung unterliegt jedoch natürlicherweise einem permanenten Veränderungsprozess. Organisatorische Änderungen, die Einfluss auf die Mitarbeiterzahl, die Raumbelegung sowie die Gliederung in 7 Fachbereiche haben, können für die nahe Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Auch der momentane Bedarf an Stauraum für Papierakten wird künftig zugunsten digitaler Arbeitsprozesse andere Anforderungen an das Gebäude stellen. Daher ist es von hoher Bedeutung für die Planung des Bürogebäudes, dass eine maximale Flexibilität für künftige Veränderungen im Grundriss gegeben ist. Eine intelligente Gliederung der Grundrisse und Fassaden, z.B. in geeigneten Modulen und Rastern, kann eine spätere bauliche Änderung erleichtern. Insbesondere bei der Anordnung der Einzel- und Doppelbüros in Verbindung mit den Zwischenarchiven und Besprechungsräumen soll die Variabilität sehr hoch sein. Das Foyer im Haupteingangsbereich soll offen, einladend und barrierefrei gestaltet werden. Im Vordergrund steht eine gute Orientierung und hohe Aufenthaltsqualität für die Besucher. Der große Sitzungssaal kann als das Herzstück des Verwaltungsgebäudes bezeichnet werden. Neben einer hohe Funktionalität wünscht sich der Auslober vorallem für die Bereiche Foyer und Sitzungssaal ein hohe architektonische Qualität.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Die Auswahl der max. 20 Büros, die zur Abgabe einer Wettbewerbsarbeit aufgefordert werden sollen, erfolgt im Rahmen des offenen Teilnahmewettbewerbs. Sollten mehr als 20 Büros die Anforderungen gleichgut erfüllen, behält sich der Auslober die Auswahl aus dem Kreis der gleichgut geeigneten durch Losverfahren vor. Die Eignung ist durch den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeantrag einschließlich der erforderlichen Nachweise als Anlage nachzuweisen. Arbeitsgemeinschaften und die Bennunung von Eignungsleihen ist grundsätzlich zulässig. Nach Prüfung der formalen und fakultativen Eignung, ist die fachliche Eignung wie folgt darzustellen: Nachweis von mind. einem höchstens zwei Referenzprojekten. Gefordert werden mindestens 1, höchstens 2 vergleichbare Referenzprojekte mit Fertigstellung innerhalb der letzten 5 Jahre. Die Fertigstellung/Übergabe des Gebäudes darf nicht vor September 2012 erfolgt sein, der Baubeginn muss vor September 2017 erfolgt sein. — Als vergleichbares Referenzprojekt werden Objekte gesehen, die mind. der Honorarzone III gem. § 35 HOAI zu zuordnen sind. Ausgenommen hiervon sind Objekte, die entsprechend der Objektliste für Gebäude gem. Anlage 10 HOAI dem Bereich Landwirtschaft und Infrastruktur zu zuordnen sind. Die Baukosten für die KGR 300+400 werden entsprechend der beigefügten Wertungsmatrix gewertet. Der Mindestwert muss netto 5.000.000,- EUR betragen. Gewertet werden entsprechend der Mindestanforderungen an die einzureichenden Referenzen, die Kosten für die KGR 300+400 und die vollständig in der Zeit von 09/2012 bis 09/2017 bearbeiten Leistungsphasen. Ist die gezeigte Referenz im Rahmen eines Architektenwettbewerbs mit einem Preis oder einer Anerkennung versehen worden, werden zusätzliche Punkte gewertet. Ebenso, wenn es sich bei der Referenz um ein öffentliches zugängliches Gebäude handelt. Maximal können je Referenz 15 Punkte erreicht werden. Die Formblätter „Referenz Objektplanung“ sind zwingend zu verwenden! Gewichtung gem. beigefügter Wertungsmatrix: — Anzahl der im Mittel in der letzten drei Jahren (2015-2017) Beschäftigten mit dem Studienabschluss Architektur, max. 10 Punkte — Sofern ein oder mehrere Büroinhaber/Gesellschafter/Geschäftsführer des sich bewerbenden Büros, der sich bewerbenden Bewerbergemeinschaft über einen Studienabschluss Architektur verfügen, 5 Punkte.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt zu führen.

Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung

IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Die Wettbewerbsarbeiten werden nach folgenden Kriterien bewertet: Programmerfüllung: — Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Nachpfürbarkeit des Wettbewerbsbeitrags — Berücksichtigung der Zielvorstellung und Rahmenbedingungen Städtebau: — Grundidee/gestalterische und räumliche Qualität — Einbindung in den städteräumlichen Kontext — Erschließung — Einhaltung von bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Vorschriften Neubau: — Funktionalität und Programmerfüllung — Wirtschaftlichkeit des Gebäudetypus in Bau und Betrieb (anhand von Orientierungs-, Kenn- u. Planungsdaten wie z. B. BGF, BRI, A/V) — Barrierefreiheit — Nachhaltigkeit — Erschließung ruhender Verkehr Die genannte Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich für die Bewertung der eingreichten Arbeiten vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren. Der Auslober beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen Preisträger oder eine Preisträgergemeinschaft mit der Leistungserbringung zu beauftragen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren, an dem die Preisträger beiligt werden. Das Wettbewerbsergebnis wird mit 60 % als Zuschlagskriterium gewertet.

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/12/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt 75.000,- EUR netto zur Verfügung. Es werden folgende Preise und Anerkennungen ausgelobt: 1. Preis 30 000 EUR 2. Preis 19 000 EUR 3. Preis 11 000 EUR Anerkennungen: 15 000 EUR Die Wettbewerbssumme wurde auf Basis der HOAI 2013 ermittelt. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtwettbewerbssumme durch einstimmigen Beschluss, anders zu verteilen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Fachpreisricherin Prof. Anett Maud Joppien, Architektin
Fachpreisrichter Prof. Markus Neppel, Architekt
Fachpreisrichter Hans Uwe Schultze, Architekt
Fachpreisrichter Knut Maier, Architekt
Fachpreisrichter Joachim Rind, Architekt
Fachpreisrichter Edmund Schaaf, Bürgermeister VG (bis 31.12.17)
Fachpreisrichter Ulrich Richter-Hopprich, Bürgermeister VG (ab 01.01.18)
Fachpreisrichterin Gabi Wieland, Bürgermeisterin Stadt Montabaur
Fachpreisrichter Dr. Wolfgang Neutz, Verbandsgemeinderat
Fachpreisrichterin Sigrun Thon, Verbandsgemeinderat
stellv. Fachpreisrichter Philipp Tobias Dury, Architekt
stellv. Fachpreisrichter Friedemann Roller, Architekt
stellv. Fachpreisrichter Peter Strobel, Architekt
stellv. Fachpreisrichter Stefan Baumgarten, Stadtplaner VG Montabaur
stellv. Fachpreisrichter Andree Stein, Beigeordneter VG
stellv. Fachpreisrichter Christoph Frensch, Verbandsgemeinderat
stellv. Fachpreisrichter Michael Musli, Verbandsgemeinderat
stellv. Fachpreisrichter Christoph Neyer, Vertreter Ortsbürgermeister VG

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
: VI.3.1) Ergänzung zu III.2.1). Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedsstaaten, sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen ist die fachliche Anforderung erfüllt, wenn sie gem. Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/Architektin zu führen. Ist dem Heimatstaat des Bewerbers die Brufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Architekt/Architektin, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates-Berufsanerkennungsrichtlinien gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderung erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. VI.3.2) Rückfragen: Evtl. auftretende Rückfragen, den Teilnahmewettbewerb betreffen, sind bis spätestens 20.11.2017, 12:00 Uhr, schriftlich an die unter I.3) genannte Kontaktadresse zu richten. VI.3.3) Teilnahmeantrag: Zur Teilnahme am Verfahren ist der beigestellte Teilnahmeantrag zwingen zu verwenden. Mit dem Teilnahmeantrag nebst erforderlicher Anlagen sind ebenfalls die Erklärung zur Einhaltung der Tarfiftreue, sowie die Erklärung zur Fristverkürzung einzureichen. VI.3.4) Zuschlagskriterien: Wettbewerbsergebnis 60 % Darstellung zur Termin/Kostenplanung- und Verfolgung 25 % Personaleinsatzkonzept 10 % Honorarangebot 5 % VI.3.5) Für die im Rahmen einer Zuschlagserteilung durch den Auftragnehmer zu erbringenden Grundleistungen gem. HOAI erfolgt eine Vergütung der Leistung durch den Auftraggeber entsprechend einer Einordnung des Projektes in Honorarzone IV, Mittelsatz. Nebenkosten werden mit Pauschal 5 % vergütet. Ausgenommen der anzubietenden Besonderen Leistungen erfolgt keine Verhandlung über die Honorarparameter. VI.3.6) Die HOAI in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Fassung ist für alle Teilnehmer am Verfahren bindend. VI.3.7) Der Auslober behält sich eine stufenweise Beauftragung der Leistung vor.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftstr. 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131165253
Fax: +49 6131162113

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftstr. 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131165253
Fax: +49 6131162113

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftstr. 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131165253

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

27/10/2017

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