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  • Umbau Bahnhofsgebäude Löhne zu einem „Dritten Ort“
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  • 1. Preis: baulampe architekten, Bielefeld
  • 2. Preis: Ackermann + Renner Architekten GmbH, Berlin
  • 3. Preis: Studio ELE UG, Köln
  • 4. Preis: Studiomauer, Hannover
  • Anerkennung: B+K Bauplanung GmbH, Bad Oeynhausen
  • Anerkennung: Seitz Architektur, Aschaffenburg

Umbau Bahnhofsgebäude Löhne zu einem „Dritten Ort“ , Löhne/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2032548
Tag der Veröffentlichung
21.09.2021
Aktualisiert am
28.04.2022
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EU /EWR
Teilnehmer
Architekt*innen bzw. Innenarchitekt*innen mit Architekt*innen
Beteiligung
19 Arbeiten
Auslober
Koordination
Drees & Huesmann PartGmbB Architekt Stadtplaner, Bielefeld
Bewerbungsschluss
21.10.2021
Abgabetermin
14.02.2022
Preisgerichtssitzung
07.04.2022
Ausstellung
27.04.-22.05.2022

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1. Preis

baulampe architekten, Bielefeld
Thomas Lampe
Mitarbeit: Mario Nolle · Tobias Dörfler · Chantal Michel
Sandra Noack · Maximilian Bohnhorst
  • 1. Preis: baulampe architekten, Bielefeld
  • 1. Preis: baulampe architekten, Bielefeld
  • 1. Preis: baulampe architekten, Bielefeld
  • 1. Preis: baulampe architekten, Bielefeld
  • 1. Preis: baulampe architekten, Bielefeld
  • 1. Preis: baulampe architekten, Bielefeld

2. Preis

Ackermann + Renner Architekten GmbH, Berlin
Georg Ackermann · Cornelia Renner
Mitarbeit: Ana García Cerrudo · Sören Henssler
  • 2. Preis: Ackermann + Renner Architekten GmbH, Berlin
  • 2. Preis: Ackermann + Renner Architekten GmbH, Berlin
  • 2. Preis: Ackermann + Renner Architekten GmbH, Berlin
  • 2. Preis: Ackermann + Renner Architekten GmbH, Berlin
  • 2. Preis: Ackermann + Renner Architekten GmbH, Berlin
  • 2. Preis: Ackermann + Renner Architekten GmbH, Berlin

3. Preis

Studio ELE UG, Köln
Kilian Eisgruber
Mitarbeit: Michael Schürmann · Till Ewert
  • 3. Preis: Studio ELE UG, Köln
  • 3. Preis: Studio ELE UG, Köln
  • 3. Preis: Studio ELE UG, Köln
  • 3. Preis: Studio ELE UG, Köln
  • 3. Preis: Studio ELE UG, Köln
  • 3. Preis: Studio ELE UG, Köln

4. Preis

Studiomauer, Hannover
Heiko Lubs
Mitarbeit: Jakob Bohlen · Maximilian Pape
Niklas Staack · Nils Hiddessen
  • 4. Preis: Studiomauer, Hannover
  • 4. Preis: Studiomauer, Hannover
  • 4. Preis: Studiomauer, Hannover
  • 4. Preis: Studiomauer, Hannover
  • 4. Preis: Studiomauer, Hannover
  • 4. Preis: Studiomauer, Hannover

Anerkennung

B+K Bauplanung GmbH, Bad Oeynhausen
Klaus-Jürgen Budde
Mitarbeit: Christian Enns · Tim Cremer
Fachplanung: BIENERGY Gesellschaft für Energiemanagement mbH, Bielefeld, Mario Lichy
  • Anerkennung: B+K Bauplanung GmbH, Bad Oeynhausen
  • Anerkennung: B+K Bauplanung GmbH, Bad Oeynhausen
  • Anerkennung: B+K Bauplanung GmbH, Bad Oeynhausen
  • Anerkennung: B+K Bauplanung GmbH, Bad Oeynhausen
  • Anerkennung: B+K Bauplanung GmbH, Bad Oeynhausen
  • Anerkennung: B+K Bauplanung GmbH, Bad Oeynhausen

Anerkennung

Seitz Architektur, Aschaffenburg
Stefan Seitz
Mitarbeit: Sophie Seitz · Hannah Reinhard · Lukas Philipp
  • Anerkennung: Seitz Architektur, Aschaffenburg
  • Anerkennung: Seitz Architektur, Aschaffenburg
  • Anerkennung: Seitz Architektur, Aschaffenburg
  • Anerkennung: Seitz Architektur, Aschaffenburg
  • Anerkennung: Seitz Architektur, Aschaffenburg
  • Anerkennung: Seitz Architektur, Aschaffenburg
Verfahrensart
Nicht offener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013

Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Löhne, 1969 gegründet, ist ein Mittelzentrum in Ostwestfalen im Bundesland NRW. Mit rund 40.000 Einwohnern ist sie die nach Einwohnern drittgrößte Kommune im Kreis Herford. Löhne ist bedeutender Standort der Möbelindustrie. Der Eisenbahnkreuzungspunkt Löhne ist von Mitte des 19. Jahrhunderts über 100 Jahre eine überregional bedeutende Drehscheibe für Personen- und Güterverkehr und ist bis heute Impuls für die Entwicklung der Stadt Löhne gewesen. Die gesamte Bahnanlage umfasste 19 Gleise, zwischen 1913 und 1917 entstanden ein großer Verschiebebahnhof und ein neues Bahnhofsgebäude. Einzug in die Weltliteratur erhielt der Bahnhof Löhne durch den Antikriegsroman „Im Westen nichts Neues“ und der Aussage „Löhne umsteigen“.

Ziel dieses Wettbewerbes ist der Umbau des Bahnhofsgebäudes zu einem sogenannten Dritten Ort mit den Elementen Bücherei, Veranstaltungs- und Aufenthaltsflächen, Gastronomie. Das denkmalgeschützte, markante Bahnhofsgebäude befand sich seit 2013 in Privateigentum. Das Gebäude befindet sich seit Januar 2020 in städtischer Hand. Für die Stadtentwicklung Löhnes war, ist und bleibt der Bahnhof von zentraler Bedeutung und soll in Zukunft wieder mehrere Funktionen erfüllen.

Seit 2013 hat sich in Löhne aus einer Bürgerinitiative der Verein Löhne umsteigen e.V. gegründet, der sich die Wiederbelebung und Weiterentwicklung des Bahnhofs zum Ziel gesetzt hat. Ziel von Stadt und Verein ist es, den Bahnhof zu einem sog. Dritten Ort zu entwickeln (ca. 1.650 m² Nutzungsfläche). Wesentliche Inhalte des Nutzungskonzeptes sind die Verlegung der bisherigen Stadtbücherei, Einrichten von Bistro, Café, Dienstleistungsnutzungen, Aufenthaltsräumen und Veranstaltungsnutzungen bei gleichzeitigem Zugang zu den Bahngleisen. Hierbei werden multifunktionale Flächen (Bücherei – Veranstaltungen) notwendig sein. Als flankierende Nutzung ist zukünftig die Einrichtung einer Mobilstation am Bahnhof durch die Stadt Löhne vorgesehen.

Der Verein „Löhne umsteigen. Der Bahnhof e.V.“ hat sich in Abstimmung mit der Stadt Löhne 2019 erfolgreich im Rahmen des Förderprogramms „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“ des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW beworben und führt im Rahmen der Umsetzungsphase bis ca. 2023 einen provisorischen Testbetrieb für die Kernfunktionen des Dritten Ortes in Teilen des Erdgeschosses des Gebäudes durch. Die Stadt Löhne ist Klimaschutzkommune und seit 2013 mit dem European Energy Award (eea) zertifiziert. Auf die zukünftige gebäudetechnische Ausrüstung des Bahnhofsgebäudes wird ein besonderer Wert im Hinblick auf die Umsetzung gelegt.

Fachpreisrichter
Martin Müller, Innenarchitekt, Gelsenkirchen-Buer (Vorsitz)
Bert Tilicke, Architekt, Bad Oeynhausen
Gunnar Ramsfjell, Architekt, Dortmund

Sachpreisrichter
Ulrich Niemeyer, Dezernent für Bauen, Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung u. Allg. Vertreter des Bürgermeisters, Löhne
Günter Willig, Vorsitzender „Löhne umsteigen. Der Bahnhof e.V.“, Löhne

Empfehlung des Preisgerichtes
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, die Verfasser/innen der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit unter den o.g. Überarbeitungshinweisen und unter Zugrundelegung der schriftlichen Beurteilung mit der weiteren Bearbeitung zu beauftragen.

Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten
vom 27.04. bis 22.05.2022

Werretalhalle (Foyer)
Alte Bünder Straße 14
32584 Löhne

Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.: 08:00 – 20:00 Uhr
Sa.: 08:00 – 18:00 Uhr
21/09/2021    S183

Deutschland-Löhne: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden

2021/S 183-476966

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Löhne

Postanschrift: Oeynhausener Straße 41

Ort: Löhne

NUTS-Code: DEA43 Herford

Postleitzahl: 32584

Land: Deutschland

Kontaktstelle(n): Stadt Löhne: Gerald Blome, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz.; Wettbewerbsbetreuung Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB: Thomas Geppert, Maria Chudzian

E-Mail: g.blome@loehne.de

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://www.loehne.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB

Postanschrift: Vennhofallee 97

Ort: Bielefeld

NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt

Postleitzahl: D-33689

Land: Deutschland

Kontaktstelle(n): Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB: Maria Chudzian, Thomas Geppert

E-Mail: thomas.geppert@dhp-sennestadt.de

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.dhp-sennestadt.de

Adresse des Beschafferprofils: https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

 

Realisierungswettbewerb: Umbau Bahnhofsgebäude Löhne zu einem „Dritten Ort“, Stadt Löhne

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

 

Die Stadt Löhne, 1969 gegründet, ist ein Mittelzentrum in Ostwestfalen im Bundesland NRW. Mit rund 40.000 Einwohnern ist sie die nach Einwohnern drittgrößte Kommune im Kreis Herford. Löhne ist bedeutender Standort der Möbelindustrie. Der Eisenbahnkreuzungspunkt Löhne ist von Mitte des 19. Jahrhunderts über 100 Jahre eine überregional bedeutende Drehscheibe für Personen- und Güterverkehr und ist bis heute Impuls für die Entwicklung der Stadt Löhne gewesen. Die gesamte Bahnanlage umfasste 19 Gleise, zwischen 1913 und 1917 entstanden ein großer Verschiebebahnhof und ein neues Bahnhofsgebäude. Einzug in die Weltliteratur erhielt der Bahnhof Löhne durch den Antikriegsroman „Im Westen nichts Neues“ und der Aussage „Löhne umsteigen“.

Ziel dieses Wettbewerbes ist der Umbau des Bahnhofsgebäudes zu einem sogenannten Dritten Ort mit den Elementen Bücherei, Veranstaltungs- und Aufenthaltsflächen, Gastronomie. Das denkmalgeschützte, markante Bahnhofsgebäude befand sich seit 2013 in Privateigentum. Das Gebäude befindet sich seit Januar 2020 in städtischer Hand. Für die Stadtentwicklung Löhnes war, ist und bleibt der Bahnhof von zentraler Bedeutung und soll in Zukunft wieder mehrere Funktionen erfüllen.

Seit 2013 hat sich in Löhne aus einer Bürgerinitiative der Verein Löhne umsteigen e.V. ge-gründet, der sich die Wiederbelebung und Weiterentwicklung des Bahnhofs zum Ziel gesetzt hat. Ziel von Stadt und Verein ist es, den Bahnhof zu einem sog. Dritten Ort zu entwickeln (ca. 1.650 m² Nutzungsfläche). Wesentliche Inhalte des Nutzungskonzeptes sind die Verlegung der bisherigen Stadtbücherei, Einrichten von Bistro, Café, Dienstleistungsnutzungen, Aufenthaltsräumen und Veranstaltungsnutzungen bei gleichzeitigem Zugang zu den Bahngleisen. Hierbei werden multifunktionale Flächen (Bücherei – Veranstaltungen) notwendig sein. Als flankierende Nutzung ist zukünftig die Einrichtung einer Mobilstation am Bahnhof durch die Stadt Löhne vorgesehen.

Der Verein „Löhne umsteigen. Der Bahnhof e.V.“ hat sich in Abstimmung mit der Stadt Löhne 2019 erfolgreich im Rahmen des Förderprogramms „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“ des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW beworben und führt im Rahmen der Umsetzungsphase bis ca. 2023 einen provisorischen Testbetrieb für die Kernfunktionen des Dritten Ortes in Teilen des Erdgeschosses des Gebäudes durch. Die Stadt Löhne ist Klimaschutzkommune und seit 2013 mit dem European Energy Award (eea) zertifiziert. Auf die zukünftige gebäudetechnische Ausrüstung des Bahnhofsgebäudes wird ein besonderer Wert im Hinblick auf die Umset-zung gelegt.

Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Konzepte, die den unterschiedlichen Anforderungen in gleicher Weise gerecht werden, eine geeignete Auftrag-nehmerin/einen geeigneten Auftragnehmer (Architekt/in / Innenarchitekt/in) für die weiteren Planungsleistungen zu finden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

 

Teilnahmeberechtigt sind:

• Architekt/in oder

• Architekt/in in möglicher Zusammenarbeit mit Innenarchitekt/in

bzw. Innenarchitekt/in in möglicher Zusammenarbeit mit Architekt/ in oder

• Innenarchitekt/in mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018).

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:

• zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in / Innenarchitekt/ in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;

• die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in / Innenarchitekt/in nach § 2 BauKaG NW (auswärtige/r Architekt/in / Innenarchitekt/in) und Geschäftssitz / Wohnsitz in einem Mitgliedstaat des EWR, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich (UK) haben oder

• zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in / Innenarchitekt/ in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und im Zulassungsbereich ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.

Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung:

• ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und

• einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und

• einen bevollmächtigten Vertreter/in der Gesellschaft und eine/n Verfasser/in der Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen.

Es ist beabsichtigt, eine Generalplanervergabe durchzuführen. Dies bedeutet, dass die an der nachwettbewerblichen VgV-Zuschlagsverhandlung beteiligten Preisträger/innen des Wettbewerbs entsprechende Planungsteams (Tragwerk, Technischer Ausbau (HLS, Elektro), Brandschutz) zusammenstellen und vorstellen müssen.

Wer am Tage der Auslobung bei einer Teilnehmerin/einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an deren / dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei der Beteiligung freier Mitarbeiter/innen. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsver-fahren ausgelobt. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.

Angestrebte Teilnehmer/innenzahl: 20, davon 7 Büros gesetzt, 13 Teilnehmer/innen werden gelost.

Die Bekanntmachung des Wettbewerbs wird am 17.09.2021 auf elektronischem Weg an das Amt für öffentliche Bekanntmachung der EU versand. Die Bewerbung um Teilnahme ist vom 21.09.2021 bis einschließlich 21.10. 2021 über die Homepage des Betreuungsbüros – Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB (DHP) – möglich: www.dhp-sennestadt.de “Bewerbung zur Teilnahme”

Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:

• Name der Bewerberin/des Bewerbers (bei Büropartner/innen reicht ein Name für die Bewerbung), bei Bewerbergemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,

• Eintragung in die jeweilige Kammerliste mit Nummer und Datum (tt.mm.jjjj) der Eintragung

• Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / E­Mail.

Arbeitsgemeinschaften sind nicht ausgeschlossen.

Mit der Bewerbung versichert die Bewerberin / der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner/in oder Angestellte/r) oder ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bewirbt und dass die Bewerberin/der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss der Bewerberin/des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft und ggf. ihrer/seiner Arbeit führen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

 

Architekt / Architektin, Innenarchitekt / Innenarchitektin, s. unter III.1.10)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
atelier8, Frankfurt am Main
B + K Bauplanung GmbH – Architekten Planer Ingenieure, Bad Oeynhausen / Löhne
baulampe Architekten, Bielefeld
BKS Architekten GmbH – Stanczus Schurbohm Gössling, Lübbecke
crayen bergedieck klasing, Architekten, Bielefeld
schwakenberg | bley architektenpartnerschaft mbb, Lemgo
UKW Innenarchitekten GbR, Krefeld mit New, Köln
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

 

Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:

a) Städtebau / Architektur / Innenarchitektur

- Gestaltqualität / Architektur- und Innenarchitekturqualität

- Einfügung in das Umfeld

b) Funktionalität

- Umsetzung des Raumprogramms

- Umsetzung des Dritten Ortes als Nutzungseinheit

- Erfüllung der funktionalen Anforderungen

- Nutzungsqualität

- Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften

c) Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit

- Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellung und Folgekosten

- Energieeffizienz

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/10/2021
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 29/10/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

 

Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag für den Realisierungswettbewerb in Höhe von 66.000,00 € zur Verfügung. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer 19 %) ist in den genannten Beträgen enthalten.

1. Preis 20.000,00 €

2. Preis 15.000,00 €

3. Preis 13.000,00 €

4. Preis 9.000,00 €

Anerkennungen 9.000,00 € (z.B. 2 x 4.500,00 €)

Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Bernd Poggemöller, Bürgermeister, Löhne
Günter Willig, Vorsitzender „Löhne umsteigen. Der Bahnhof e.V.“, Löhne
Ulrich Niemeyer, Dezernent für Bauen, Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung u. Allg. Vertreter des Bürgermeisters, Löhne
Irene Esser, Stellv. Vorsitzende „Löhne umsteigen. Der Bahnhof e.V.“, Löhne
Wolfgang Böhm, SPD, Löhne
Borzoo Afshar, CDU, Löhne
Jörg Prätorius, Bündnis 90/Die Grünen, Löhne
Dr. Hermann Ottensmeier, LBA (Löhner Bürger-Allianz), Löhne
Ulrich Adler, Die Linke, Löhne
Prof. Sabine Keggenhoff, Architektin / Innenarchitektin, Arnsberg
Martin Müller, Innenarchitekt, Gelsenkirchen-Buer
Gunnar Ramsfjell, Architekt, Dortmund
Sascha Remke, Innenarchitekt, Barsinghausen
Bert Tilicke, Architekt, Bad Oeynhausen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

 

a) Terminplan:

21.09. - 21.10.2021: Bewerbungsfrist

28.10.2021: Losziehung

KW 45: Versand der Unterlagen

24.11.2021: Rückfragenfrist

08.12.202: Kolloquium

14.02.2022: Abgabe Planunterlagen

07.04.2022: Preisgericht

29.04.2022: Ausstellungseröffnung

b) Weitere Bearbeitung der Aufgabe

Die Ausloberin erklärt, dass sie der Gewinnerin/dem Gewinner oder einer der Preisträgerinnen/einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest die Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 34 (3) HOAI 2021 übertragen wird, insbesondere

• soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wer-den soll,

• soweit mindestens eine/r der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.

Es wird beabsichtigt, darüber hinaus die Leistungsphasen 6 bis 9 nach § 34 (3) HOAI 2021 zu beauftragen.

Es wird den teilnehmenden Büros empfohlen, Fachplanungen und Statik frühzeitig und umsetzungsorientiert mit einzubeziehen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Preisträgerin/des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) und die Bezirksregierung Detmold haben die Unterstützung des Projektes im Rahmen der Städtebauförderung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Löhne (I-SEK) ab 2023 in Aussicht gestellt. Der Förderantrag soll seitens der Stadt Löhne im Sommer 2022 gestellt werden. Daher soll nach Ergebnis des Wettbewerbes zeitnah mit der weiteren Ausarbeitung und Ausführungsplanung begonnen werden.

Die Leistungsphase 1 gilt durch die Wettbewerbsauslobung als erledigt

Es ist beabsichtigt, zunächst mit der Gewinnerin/dem Gewinner Vertragsgespräche zu führen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen Preisträger/innen zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.

Das Wettbewerbsergebnis fließt im Falle von Verhandlungsgesprächen mit den Preisträger/innen als ein Zuschlagskriterium mit 45 % in die Bewertung ein.

Die Wettbewerbsaufgabe wird nach HOAI 2021, Anlage 10.2 – Objektliste Gebäude – Kultur-/Sakralbauten (Bürger-, Gemeindezentren, Kultur-, Sakralbauten, Kirchen) und Infrastruktur (Bahnhöfe oder Stationen verschiedener öffentlicher Verkehrsmittel) – in die Honorarzone IV Mittelsatz eingestuft.

Die Ausloberin legt besonderen Wert auf eine wirtschaftliche Planung hinsichtlich der Baukosten und der Folgekosten (Lebenszykluskosten). Als Orientierung und Entwurfsgrundlage sind die ermittelten Baukosten (KG 300 und 400: ca. 6,1 Mio. € brutto zzgl. 30 % Umbauzuschlag) vorgegeben

Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Veröffentlichung sind durch RPW § 8 (3) (Nutzung) geregelt.

c) Datenschutzhinweis

Gemäß Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen mit, dass die von uns im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs erhobenen personenbezogenen Daten (Namen, Funktion, Ort) für folgende Zwecke verwendet werden:

• Weitergabe an die Auftraggeberin (u.a. Veröffentlichung auf deren Homepage),

• Weitergabe an die jeweilige Architektenkammer zur Registrierung des Verfahrens,

• Veröffentlichung im Rahmen von EU-­Bekanntmachungen,

• Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und -­ergebnisse) in Fachmedien und

• Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und ­-ergebnisse) auf der Homepage von Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB.

Weitere Daten werden ausschließlich zur internen Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen bzw. zur Kommunikation im Verfahren verwendet.

d) Die vollständige Auslobung Teil A steht auf der Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB zur Verfügung: https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme/

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster

Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9

Ort: Münster

Postleitzahl: 48147

Land: Deutschland

Fax: +49 251411-2165

Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

 

Die Wettbewerbsteilnehmer/innen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin unverzügt rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich.

Eine Rüge gegen das Preisgerichtsprotokoll muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls bei der Ausloberin eingehen.

Verstöße, die erst aufgrund der Ausstellungseröffnung erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb von 10 Tagen gerügt werden.

Im Übrigen wird auf die Fristen nach § 160 GWB verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster

Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9

Ort: Münster

Postleitzahl: 48147

Land: Deutschland

Fax: +49 251411-2165

Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/09/2021

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