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Neubau des Pfarrheims St. Martin , Raesfeld/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2029892
Tag der Veröffentlichung
08.09.2020
Aktualisiert am
20.09.2020
Verfahrensart
Einladungswettbewerb
Teilnehmer
Architekt*innen
Beteiligung
8 Arbeiten
Auslober
Koordination
comp l ar strategien für architektur und städtebau, Dortmund
Preisgerichtssitzung
08.09.2020

Wie lautet der dritte Buchstabe von "wettbewerbe"?

1. Preis

Hartig · Meyer · Wömpner Architekten, Münster 

2. Preis

Winkelmann Matzken Architekten, Bocholt

3. Preis

Thesing & Thesing Architekten, Heiden
Verfahrensart
Einladungswettbewerb nach RPW

Teilnehmer
Architekturbüro Eversmann, Raesfeld
Burhoff und Burhoff Architekten, Münster
Hartig / Meyer / Wömpner Architekten BDA, Münster / Lüdinghausen
Kreyerhoff – Koller Architekten, Borken
Meier + Kohlruss Architektur- und Ingenieurbüro, Rhede
Winkelmann_Matzken Architekten BDA, Bocholt
DEEN architects, Münster
Thesing & Thesing Architekten BDA, Heiden

Wettbewerbsaufgabe
Die Kirchengemeinde St. Martin in Raesfeld ist Eigentümerin der ehemaligen Gaststätte Niewerther Hof. Das Gebäude befindet sich direkt neben der Pfarrkirche St. Martin.

Das Gebäude soll (bis auf Teile des UGs) zurück gebaut werden und das Grundstück mit einem neuen Pfarrheim inkl. Pfarrverwaltung bebaut werden. Bei der Neukonzeption des Gebäudes sind die Flächen im Untergeschoss weitestgehend zu erhalten (verlorene Schalung).

Die Kirchengemeinde beabsichtigt gemeinsam mit der Gemeinde Raesfeld dieses Vorhaben zu realisieren. Die Gemeinde Raesfeld wird den Pfarrsaal (großer Saal bzw. Gruppenraum 1 – 3) für städtische Veranstaltungen mitnutzen und beteiligt sich an den Herstellungskosten.

Ziel des Neubaus ist es, ein funktionales Pfarrheim inkl. Pfarrverwaltung zu erhalten, dass dem aktuellen Bedarf und den Anforderungen an zukünftige Entwicklungen gerecht werden kann.
Über den Wettbewerb soll ein Lösungsspektrum für den Ersatzneubau aufgezeigt werden. Bei der Planung sind ökologische, nachhaltige und schallschutzoptimierende Maßnahmen zu berücksichtigen. Die Wirtschaftlichkeit in Bezug auf die Investitions- und Folgekosten spielt eine wesentliche Rolle.

Für die Baumaßnahme sind seitens des Auslobers ca. 2.750,00 € brutto pro m2 A-BGF [KG 300 – 700 (ohne Abbruch)] vorgesehen.

Preisgericht
Prof. Dr. Volker Droste, Christoph Ellermann, Eckhard Scholz,
Norbert Brand, Anette Brachthäuser, Birgit Bettels, Michael Kenkel,
Georg Badurczyk, Andreas Grotendorst, Martin Tesing, Daniel Knufmann,
Heinz Nienhaus, Beate Sonntag, Michael Balster

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