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Neubau Gärtnerischer Betriebshof Ohlsdorf , Hamburg/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2031569
Tag der Veröffentlichung
03.05.2021
Aktualisiert am
10.03.2022
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Architekt*innen
Beteiligung
9 Arbeiten
Auslober
Koordination
claussen-seggelke stadtplaner, Hamburg
Bewerbungsschluss
28.05.2021
Abgabetermin
21.08.2021
Preisgerichtssitzung
08.09.2021

Wie viele Buchstaben hat "wa"?

1. Preis

TRU ARCHITEKTEN

2. Preis

Schaltraum Dahle - Dirumdam - Heise Partnerschaft von Architekten mbB

3. Preis

Reinhard Bauer Architekten
Verfahrensart
Nicht offener hochbaulicher Realisierungswettbewerb

Wettbewerbsaufgabe
Der Ohlsdorfer Friedhof in Hamburg wurde 1877 eröffnet und ist heute der größte Parkfriedhof der Welt. Der Friedhof steht als zusammenhängendes Ensemble unter Denkmalschutz und ist die größte Grünfläche der Freien und Hansestadt Hamburg. Die gärtnerische Pflege der knapp 390 ha großen Fläche wird aktuell von 7 Revieren aus organisiert, die über das gesamte Gelände verteilt sind. Die zentrale Verwaltung des Areals erfolgt über einen Technischen Betriebshof und eine zentrale Friedhofsverwaltung.

Zukünftig sollen die knapp 220 Mitarbeiter:innen und ihre verteilten Betriebsstätten in einem zentralisierten Gärtnerischen Betriebshof zusammen geführt werden und damit die logistischen Abläufe und Prozesse vereinfacht und grundlegend neu organisiert werden. Der Gärtnerische Betriebshof wird neben der Hauptverwaltung zu dem zentralen Betriebsgebäude des Friedhofs werden. Er umfasst Werkstätten und Garagen für die diversen Fahrzeuge, Umkleide- und Sozialräume für das Personal und es müssen dort auch vielfältige Lagermöglichkeiten vorgehalten werden. In einem 2019 gestarteten, mehrgliedrigen Vorprojekt wurde hierfür eine Bedarfsermittlung erarbeitet, die die maßgebliche Grundlage für diesen Wettbewerb darstellt. Der Neubau soll dafür sorgen, dass die betrieblichen Abläufe zukünftig vereinfacht werden und heute bestehende Doppelungen und Überhänge optimiert werden können.

Für den Neubau des Gärtnerischen Betriebshofs des Friedhofs Ohlsdorf wurde ein konkreter Flächenbedarf von etwa 2 900 qm BGF für Betriebsgebäude, Werkstätten und Büros und weiteren 1 000 qm BGF Hallenflächen ermittelt. Der Kostenrahmen für den Neubau beträgt rund 7.0 Mio. EUR netto (KG 300-400) und stellt eine unbedingt einzuhaltende Kostenobergrenze dar, die vertraglich vereinbart werden wird. Nach Abschluss des Wettbewerbs und des Verhandlungsverfahrens soll sofort in den weiteren Bearbeitungsprozess eingestiegen werden, da der Neubau zeitnah in Betrieb gehen soll.

Jury
Alexandra Bub (Vorsitz)
Hans-Peter Boltres
Franz-Josef Höing
Dr. Anna Joss
03/05/2021     S85
Deutschland-Hamburg: Dienstleistungen von Architekturbüros
2021/S 085-220647
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU
 
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
 
I.1)  Name und Adressen
 
Offizielle Bezeichnung: Hamburger Friedhöfe – AöR
Postanschrift: Fuhlsbüttler Str. 756
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 22337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Ingo Jackstien
Telefon: +49 4059388880
Internet-Adresse(n): 
 
I.3)  Kommunikation
 
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: www.claussen-seggelke.de/bewerberbereich
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle: 
Offizielle Bezeichnung: claussen-seggelke stadtplaner
Postanschrift: Lippeltstraße 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Ina Scheidt, Herr Torsten Wild
Telefon: +49 4028403417
Internet-Adresse(n): 
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
 
I.4)  Art des öffentlichen Auftraggebers
 
Einrichtung des öffentlichen Rechts
 
I.5)  Haupttätigkeit(en)  
 
Andere Tätigkeit: Friedhofswesen
 
Abschnitt II: Gegenstand
 
 
II.1)  Umfang der Beschaffung
 
 
II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags:
 
Hochbaulicher Realisierungswettbewerb Neubau Gärtnerischer Betriebshof Ohlsdorf
 
II.1.2)  CPV-Code Hauptteil
 
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
 
II.2)  Beschreibung
 
 
II.2.4)  Beschreibung der Beschaffung:
 
Der Ohlsdorfer Friedhof in Hamburg wurde 1877 eröffnet und ist heute der größte Parkfriedhof der Welt. Der Friedhof steht als zusammenhängendes Ensemble unter Denkmalschutz und ist die größte Grünfläche der Freien und Hansestadt Hamburg. Die gärtnerische Pflege der knapp 390 ha großen Fläche wird aktuell von 7 Revieren aus organisiert, die über das gesamte Gelände verteilt sind. Die zentrale Verwaltung des Areals erfolgt über einen Technischen Betriebshof und eine zentrale Friedhofsverwaltung.
Zukünftig sollen die knapp 220 Mitarbeiter:innen und ihre verteilten Betriebsstätten in einem zentralisierten Gärtnerischen Betriebshof zusammen geführt werden und damit die logistischen Abläufe und Prozesse vereinfacht und grundlegend neu organisiert werden. Der Gärtnerische Betriebshof wird neben der Hauptverwaltung zu dem zentralen Betriebsgebäude des Friedhofs werden. Er umfasst Werkstätten und Garagen für die diversen Fahrzeuge, Umkleide- und Sozialräume für das Personal und es müssen dort auch vielfältige Lagermöglichkeiten vorgehalten werden. In einem 2019 gestarteten, mehrgliedrigen Vorprojekt wurde hierfür eine Bedarfsermittlung erarbeitet, die die maßgebliche Grundlage für diesen Wettbewerb darstellt. Der Neubau soll dafür sorgen, dass die betrieblichen Abläufe zukünftig vereinfacht werden und heute bestehende Doppelungen und Überhänge optimiert werden können.
Für den Neubau des Gärtnerischen Betriebshofs des Friedhofs Ohlsdorf wurde ein konkreter Flächenbedarf von etwa 2 900 qm BGF für Betriebsgebäude, Werkstätten und Büros und weiteren 1 000 qm BGF Hallenflächen ermittelt. Der Kostenrahmen für den Neubau beträgt rund 7.0 Mio. EUR netto (KG 300-400) und stellt eine unbedingt einzuhaltende Kostenobergrenze dar, die vertraglich vereinbart werden wird. Nach Abschluss des Wettbewerbs und des Verhandlungsverfahrens soll sofort in den weiteren Bearbeitungsprozess eingestiegen werden, da der Neubau zeitnah in Betrieb gehen soll.
Das Verfahren wird durch claussen-seggelke stadtplaner fachlich betreut. Das Wettbewerbsverfahren erfolgt nach den Regelungen der RPW 2015 FHH. Die Hamburgische Architektenkammer hat beratend mitgewirkt und wird das Verfahren registrieren.
 
II.2.13)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
 
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
 
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
 Angaben
 
 
III.1)  Teilnahmebedingungen
 
 
III.1.10)  Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
 
Dem Wettbewerb ist ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet, in dem Planungsbu?ros gesucht werden, die u?ber vergleichbare Erfahrungen bei der Planung und Errichtung der unter II.2.4) beschriebenen Aufgabe verfu?gen. Dabei sind unbedingt Erfahrungen mit Neubauten fu?r Technische oder Gärtnerische Betriebshöfe fu?r öffentliche Auftraggeber erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen können nach Registrierung unter www.claussen-seggelke.de/bewerberbereich heruntergeladen werden und sind bis spätestens zu dem unter IV.2.2) benannten Schlussdatum per email an ohlsdorf@claussen-seggelke.de einzureichen. Bewerbungen sind ausschließlich per Email möglich. Es gilt ausschließlich das Eingangsdatum als Submissionsdatum. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zuru?ckgesendet und es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung. Der Bewerbungsbogen/Teilnahmeantrag und der Vordruck fu?r Referenzprojekte sind nach Registrierung unter www.claussen-seggelke.de/bewerberbereich herunterzuladen. Die Bewerber sind aufgefordert, neben den Angaben zu dem Bu?ro im Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) Angaben zur technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit anhand von 3 aussagekräftigen Referenzprojekten (gem. Vordruck Referenzen) vorzulegen, die mit der in II.2.4) beschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Bewerbungsbogen und Layoutvorgabe fu?r Referenzprojekte sind vorgegeben, herunterzuladen und zu ergänzen. Die Bewerbungen mu?ssen folgende Nachweise und Erklärungen enthalten:
— Bewerbungsbogen vollständig ausgefu?llt,
— Nachweis der Erfahrungen durch Vorlage vergleichbarer Referenzprojekte – realisierte Projekte werden bevorzugt bewertet,
— Bestätigung der formalen Anforderungen zum Mindestlohn, Ausschlusskriterien gem. GWB etc. gem. Formblatt.
Die Erfahrungen sind anhand von realisierten Projekten (bevorzugt bewertet) oder Wettbewerbserfolgen aus den letzten 10 Jahren nachzuweisen (Stichtag 1.1.2011). Mindestens eines dieser Referenzprojekte muss ein realisierter Neubau für einen Technischen oder Gärtnerischen Betriebshof mit Fahrzeughalle sein. Die Vorstellung der Referenzprojekte soll auf den vorgegebenen Formblättern – gem. Layoutvorgabe, einseitig DIN A4 erfolgen. Je Projekt ist nur ein Blatt zulässig.
Zum Auswahlverfahren werden nur jene Bewerber zugelassen, die sämtliche formalen Vorgaben erfu?llen und die Bewerbungsunterlagen vollständig fristgerecht eingereicht haben.
Sie müssen zudem die benannten Mindestanforderungen erfüllen.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt anhand folgender Kriterien:
— Erfahrungen in der Planung und Realisierung Technischen oder Gärtnerischen Betriebshöfen (0-7 Pkt.),
— Erfahrungen in der Planung und Realisierung von Neubauten mit Fahrzeughalle für öffentliche Auftraggeber (0-5 Pkt.),
— Erfahrungen in der Planung und Realisierung von effizienten und nachhaltigen Betriebsgebäuden (0-3 Pkt.).
Zur Bewertung werden 3 Referenzprojekte gesichtet und findet eine kumulierte Bewertung statt. Realisierte Projekte werden bevorzugt bewertet. Maximal sind 15 Punkte erreichbar.
Bei Punktgleichheit mehrerer Bewerber entscheidet das Los. Mehrfachteilnahmen sind unzulässig und fu?hren zum Ausschluss. Wer am Tage der Auslobung bei einem Bewerber angestellt ist, kann nicht am Verfahren teilnehmen.
 
III.2)  Bedingungen für den Auftrag
 
 
III.2.1)  Angaben zu einem besonderen Berufsstand
 
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: 
Architekt/-in (EWR-Mitgliedstaaten und Schweiz)  
 
Abschnitt IV: Verfahren
 
 
IV.1)  Beschreibung
 
 
IV.1.2)  Art des Wettbewerbs
 
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 10
 
IV.1.7)  Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
 
 
IV.1.9)  Kriterien für die Bewertung der Projekte:
 
Von den Teilnehmern werden Lösungsvorschläge zur architektonischen Qualität des Neubaus, zum Konzept für die baukonstruktive Umsetzung unter Berücksichtigung des vorgegebenen Raumprogramms und des betrieblichen Konzepts sowie für die Grundrissorganisation erwartet. Generell werden Lösungsvorschläge erwartet, die ein möglichst optimales Verhältnis aus langlebigen Baukonstruktionen, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten und wirtschaftlicher Erstellung vorweisen.
Die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten erfolgt anhand der folgenden Kriterien:
— Erfüllung der formalen Leistungen,
— städtebauliche Qualität,
— architektonische Qualität,
— Umsetzung der räumlich-betrieblichen Konzeption des Betriebshofs, Einhaltung der Vorgaben zur Nutzungskonzeption und zu den Nutzflächen,
— Technische Realisierbarkeit,
— Wirtschaftlichkeit, Investitions- und Betriebskosten,
— Nachhaltigkeit und Energieeffizienz:
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
 
IV.2)  Verwaltungsangaben
 
 
IV.2.2)  Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
 
Tag: 28/05/2021
Ortszeit: 12:00
 
IV.2.3)  Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
 
Tag: 03/06/2021
 
IV.2.4)  Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
 
Deutsch
 
IV.3)  Preise und Preisgericht
 
 
IV.3.1)  Angaben zu Preisen
 
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: 
Die Ausloberin schüttet eine Wettbewerbssumme von insgesamt etwa 84 000 EUR netto aus. Folgende Aufteilung der Preissumme ist geplant, wobei das Preisgericht durch einstimmigen Beschluss die Aufteilung der Preissumme verändern kann:
1. Preis: 13 500 EUR,
2. Preis: 10 000 EUR,
3. Preis: 6 500 EUR.
Anerkennung: 4 000 EUR.
Der Folgeauftrag soll gem. § 8 (2) RPW 2013 an einen der Preisträger vergeben werden, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegen steht. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens wird die Ausloberin ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchführen. Die Inhalte des Verhandlungsverfahrens werden aus dem Wettbewerbsergebnis abgeleitet.
Die Bewertung im Verhandlungsverfahren erfolgt nach folgenden Kriterien:
50 % Entwurfsqualität/Wettbewerbsergebnis
25 % Baukosten des Entwurfs
10 % Projektorganisation/Planungsteam
15 % Honorare
Der bestplatzierte Bieter im Verhandlungsverfahren soll mit der Realisierung beauftragt werden. Die weitere Beauftragung erfolgt stufenweise. Die gezahlten Preisgelder werden in den Grundleistungen auf den Folgeauftrag angerechnet. Die Ausloberin behält sich gem. § 17 (11) VgV vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
 
IV.3.2)  Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
 
Die Wettbewerbssumme wird in Teilen als Bearbeitungshonorar und in Teilen als Preisgelder ausgeschüttet. Im Falle einer Weiterbeauftragung werden die gezahlten Preisgelder in Anrechnung gebracht
Es ist vorgesehen, dass jeder Teilnehmende ein Bearbeitungshonorar von 5 000 EUR netto erhält.
Auf einstimmigen Beschluss kann das Preisgericht die Aufteilung der Wettbewerbssumme verändern.
Siehe Punkt IV.3.1 zu dem Folgeauftrag.
 
IV.3.3)  Folgeaufträge
 
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
 
IV.3.4)  Entscheidung des Preisgerichts
 
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
 
IV.3.5)  Namen der ausgewählten Preisrichter:
 
Vertreter/in Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Vertreter/in Behörde für Umwelt, Klimaschutz, Energie und Agrarwirtschaft
Vertreter/in Behörde für Kultur und Medien – Denkmalschutzamt
Vertreter/in Bezirksamt Hamburg-Nord
Carsten Helberg, GF Hamburger Friedhöfe – AöR
NN, freie/r Architekt/in
weitere Preisrichter werden ggf. noch benannt
 
Abschnitt VI: Weitere Angaben
 
 
VI.3)  Zusätzliche Angaben
:
Das Verfahren wird als hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach der RPW 2015 FHH durchgeführt und von der Hamburgischen Architektenkammer registriert. Das Preisgericht wird sich voraussichtlich aus 4 Fach- und 3 Sachpreisrichtern zusammensetzen.
Folgender Zeitplan für das Verfahren ist vorgesehen:
Bewerbungsfrist: Mai 21
Auswahlgremium: Juni 21
Auslobung: Juni 21
Rückfragenkolloquium (ggf. digital): Juni 21
Abgabetermin: August 21
Preisgericht: August 21
Verhandlungsverfahren: September 21
Die Wettbewerbsleistungen umfassen u. a.:
Städtebaulich-räumliche Einordnung 1:1.000, Lageplan 1:500, Grundrisse, Schnitte, Ansichten 1:200, Perspektiven, Volumenmodell 1:500 und Kostenschätzung, Flächenbilanz, Erläuterungsbericht sowie Aussage zu Energieeffizienz, nachhaltigen Baumaterialien, Betriebskosten. Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe.
Der Folgeauftrag soll gem. § 8 (2) RPW 2013 an einen der Preisträger vergeben werden, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegen steht. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens wird die Ausloberin ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchführen. Die Inhalte des Verhandlungsverfahrens werden aus dem Wettbewerbsergebnis abgeleitet.
Die Bewertung im Verhandlungsverfahren erfolgt nach folgenden Kriterien:
50 % Entwurfsqualität/Wettbewerbsergebnis
25 % Baukosten des Entwurfs
10 % Projektorganisation/Planungsteam
15 % Honorare
Der bestplatzierte Bieter im Verhandlungsverfahren soll mit der Realisierung beauftragt werden. Die weitere Beauftragung erfolgt stufenweise. Die gezahlten Preisgelder werden in den Grundleistungen auf den Folgeauftrag angerechnet. Die Ausloberin behält sich gem. § 17 (11) VgV vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
 
VI.4)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
 
 
VI.4.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
 
Offizielle Bezeichnung: Freie und Hansestadt Hamburg, Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: +49 40428402441
Fax: +49 40427310499
Internet-Adresse: www.hamburg.de/bsw
 
VI.4.2)  Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
 
Offizielle Bezeichnung: ohne
Ort: ohne
Land: Deutschland
 
VI.4.3)  Einlegung von Rechtsbehelfen
 
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften u?ber das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenu?ber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
 
VI.4.4)  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
 
Offizielle Bezeichnung: Freie und Hansestadt Hamburg, Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: +49 40428402441
Fax: +49 40427310499
Internet-Adresse: www.hamburg.de/bsw
 
VI.5)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
 
28/04/2021

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