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  • Kommunaler Wohnungsbau Eggenfeldener Straße
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  • 1. Preis: Pure Gruppe Architektengesellschaft mbH, Regensburg · Richard Weidmüller Landschaftsarchitekt, Regensburg
  • 3. Preis: STUDIOKUBIK, Berlin · Hackenberg Landschaft, Berlin
  • 3. Preis: Möckel + Kiegelmann Architekten, Recklinghausen · Pit Müller Freier Landschaftsarchitekt, Freiburg

Kommunaler Wohnungsbau Eggenfeldener Straße , Reischach/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2035408
Tag der Veröffentlichung
23.12.2022
Aktualisiert am
06.06.2023
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EU /EWR
Teilnehmer
Arbeitsgemeinschaft aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen
Beteiligung
15 Arbeiten
Auslober
Koordination
oberprillerarchitekten, Hörmannsdorf
Bewerbungsschluss
20.01.2023 10:00
Abgabetermin Pläne
19.04.2023 16:00
Abgabetermin Modell
05.05.2023 16:00
Preisgerichtssitzung
22.05.2023

Wie viele Buchstaben hat "wa"?

1. Preis

Pure Gruppe Architektengesellschaft mbH, Regensburg
Mario Mirbach · Markus Semmelmann
Richard Weidmüller Landschaftsarchitekt, Regensburg
Richard Weidmüller

Hilfskräfte:
David Link
  • 1. Preis: Pure Gruppe Architektengesellschaft mbH, Regensburg · Richard Weidmüller Landschaftsarchitekt, Regensburg
  • 1. Preis: Pure Gruppe Architektengesellschaft mbH, Regensburg · Richard Weidmüller Landschaftsarchitekt, Regensburg
  • 1. Preis: Pure Gruppe Architektengesellschaft mbH, Regensburg · Richard Weidmüller Landschaftsarchitekt, Regensburg
  • 1. Preis: Pure Gruppe Architektengesellschaft mbH, Regensburg · Richard Weidmüller Landschaftsarchitekt, Regensburg
  • 1. Preis: Pure Gruppe Architektengesellschaft mbH, Regensburg · Richard Weidmüller Landschaftsarchitekt, Regensburg
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3. Preis

STUDIOKUBIK, Berlin
Ladislaus von Fraunberg · Jonas Güldenberg
Mitarbeit: Kilian Dörfler
Hackenberg Landschaft, Berlin
Klaus-Peter Hackenberg
Mitarbeit: Theresa Burre
  • 3. Preis: STUDIOKUBIK, Berlin · Hackenberg Landschaft, Berlin
  • 3. Preis: STUDIOKUBIK, Berlin · Hackenberg Landschaft, Berlin
  • 3. Preis: STUDIOKUBIK, Berlin · Hackenberg Landschaft, Berlin
  • 3. Preis: STUDIOKUBIK, Berlin · Hackenberg Landschaft, Berlin
  • 3. Preis: STUDIOKUBIK, Berlin · Hackenberg Landschaft, Berlin
  • 3. Preis: STUDIOKUBIK, Berlin · Hackenberg Landschaft, Berlin

3. Preis

Möckel + Kiegelmann Architekten, Recklinghausen
Peer Möckel · Susanne Kiegelmann
Pit Müller Freier Landschaftsarchitekt, Freiburg
Pit Müller
  • 3. Preis: Möckel + Kiegelmann Architekten, Recklinghausen · Pit Müller Freier Landschaftsarchitekt, Freiburg
  • 3. Preis: Möckel + Kiegelmann Architekten, Recklinghausen · Pit Müller Freier Landschaftsarchitekt, Freiburg
  • 3. Preis: Möckel + Kiegelmann Architekten, Recklinghausen · Pit Müller Freier Landschaftsarchitekt, Freiburg
  • 3. Preis: Möckel + Kiegelmann Architekten, Recklinghausen · Pit Müller Freier Landschaftsarchitekt, Freiburg
  • 3. Preis: Möckel + Kiegelmann Architekten, Recklinghausen · Pit Müller Freier Landschaftsarchitekt, Freiburg
  • 3. Preis: Möckel + Kiegelmann Architekten, Recklinghausen · Pit Müller Freier Landschaftsarchitekt, Freiburg
  • 3. Preis: Möckel + Kiegelmann Architekten, Recklinghausen · Pit Müller Freier Landschaftsarchitekt, Freiburg
  • 3. Preis: Möckel + Kiegelmann Architekten, Recklinghausen · Pit Müller Freier Landschaftsarchitekt, Freiburg
Verfahrensart
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren nach RPW 2013

Wettbewerbsaufgabe
Die Gemeinde Reischach beabsichtigt in Zusammenarbeit mit der Kreiswohnbaugesellschaft Altötting auf dem Areal des früheren Rathauses bezahlbaren Wohnraum nach KommWFP zu schaffen. Hierfür soll ein Wohn- und Geschäftshaus mit einer kleinen Ladeneinheit oder auch weiteren Wohnhäusern konzipiert werden.

Die Gemeinde Reischach beabsichtigt auf dem Gelände des ehemaligen Rathauses ein Projekt mit bezahlbarem Wohnraum zu verwirklichen. Dafür sollen die Bestandsgebäude ganz oder teilweise abgebrochen werden.
Zu den geförderten Wohnungen nach KommWFP soll ein kleiner Laden als Verkaufseinheit in dem zu planenden Gebäude untergebracht werden. In einem möglichen zweiten Gebäude(teil), der durch einen Investor errichtet werden soll, sollen weitere Wohnungen, evtl. auch als Eigentumswohnungen entstehen.
Eine hohe Wohnqualität in zukunftsfähigen und bezahlbaren Wohnungen ist gefordert. Auch die Freiflächen sollen eine hohe Aufenthaltsqualität gewährleisten. Weitere zu berücksichtigende Aspekte sind ökologische Faktoren sowie Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Klimaanpassung.
Die Straßen-, bzw. Wegeverbindungen sind zu berücksichtigen.

Fachpreisrichter*innen
Norbert Diezinger, Architekt, Stadtplaner, Eichstätt (Vorsitz)
Ursula Hochrein, Landschaftsarchitektin, Stadtplanerin, München
Michael Leidl, Architekt, Stadtplaner, Bad Birnbach
Norbert Mißberger, Architekt, Stadtplaner, Burgkirchen a.d. Alz

Sachpreisrichter*innen
Alfred Stockner, 1. Bürgermeister Gem. Reischach
Dr. Stefan Scholze, 2. Bürgermeister Gem. Reischach
Birgit Thumser, 3. Bürgermeisterin Gem. Reischach (Ständig anwesende stellvertretende Sachpreisrichterin als Ersatz für Lorenz Grätzl)

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, die Verfasser des mit dem 1. Preis ausgezeichneten Projekts, mit der Tarnzahl 1002 auf der Grundlage ihres Wettbewerbsentwurfs und unter Berücksichtigung der schriftlichen Beurteilung, mit der weiteren Planung zu beauftragen.
23/12/2022    S248

Deutschland-Reischach: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden

2022/S 248-721985

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Reischach

Postanschrift: Öttinger Str. 1

Ort: Reischach

NUTS-Code: DE214 Altötting

Postleitzahl: 84571

Land: Deutschland

E-Mail: BGM@reischach.de

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://www.reischach.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.oberprillerarchitekten.de/wettbewerbe-objekte/wbw-reischach
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: oberprillerarchitekten

Postanschrift: Am Schöllgraben 18

Ort: Hörmannsdorf

NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis

Postleitzahl: 84187

Land: Deutschland

E-Mail: mail@oberprillerarchitekten.de

Telefon: +49 870291480

Fax: +49 870291339

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://www.oberprillerarchitekten.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.oberprillerarchitekten.de/wettbewerbe-kategorie/betreuung/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

 

Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren "Kommunaler Wohnungsbau Eggenfeldener Straße, Gemeinde Reischach"

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

 

Die Gemeinde Reischach beabsichtigt in Zusammenarbeit mit der Kreiswohnbaugesellschaft Altötting auf dem Areal des früheren Rathauses bezahlbaren Wohnraum nach KommWFP zu schaffen. Hierfür soll ein Wohn- und Geschäftshaus mit einer kleinen Ladeneinheit oder auch weiteren Wohnhäusern konzipiert werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

 

Ausschlusskriterien:

- Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in §4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.

- Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123,124 GWB vorliegen. Diese Erklärung ist bereits mit der Bewerbung (Formblatt 1.2) abzugeben.

- Eigenerklärung zum Nachweis der Eignungskriterien

- Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt 4.0)

.

Auswahlkriterien (Folgende Kriterien werden geprüft und in die Matrix zum Auswahlverfahren eingetragen. Die Bewerber, welche die Kriterien erfüllen, werden zum Losverfahren zugelassen. Aus den zugelassenen Bewerbern werden die Büros ausgelost, welche zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert werden):

- rechtsgültig unterschriebener Teilnahmeantrag (Formblatt 1.1) und dazugehöriger Bewerberbogen (Formblatt 1.2)

- Nachweis Berufszulassung (Eigenerklärung auf Formblatt 1.2 ausreichend)

- bei Bewerbergemeinschaft: das entsprechende Formblatt 2.1.1/2.1.2 ausfüllen

- Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, nach 2015 erbrachte Dienstleistungen aufzulisten (Formblatt 3.1). Es werden gem. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger.

Mind. 1, max. 3 Projekte der Referenzliste sind aussagekräftig mit den folgenden geforderten Nachweisen darzustellen (Formblatt 3.2):

- Nachweis Referenz (HZ III §35 HOAI, mind. LPH 2 nach 2015, unabhängig v. Größe u. Kosten)

Hinweis: Es müssen nicht alle Planungsanforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden.

.

Eignungskriterien (zur Verhandlung nachw.):

- Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten mit Deckungssummen von mind. 3 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Für Landschaftsarchitekten in Höhe von 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für sonstige Schäden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mind. das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.

- Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Gebäudeplanung mindestens 2 Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen (mind. Honorarzone III), bei denen die Leistungen der Leistungsphasen 2 – 8 beauftragt waren und die Abnahme nach 2015 erfolgt ist, nachweisen können. Kann der Preisträger diese Referenzen nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht.

- Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Gebäudeplanung über mindestens 2 Mitarbeiter mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar) verfügen. Kann ein Preisträger diese Anforderung nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht.

- Für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die vorgenannten Erklärungen und – bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil - die Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.

Zusätzliche Ausschlussgründe sind nicht vorhanden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

 

Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Landschaftsarchitekt befugt sind.Die Bildung von Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften von Architekt und Landschaftsarchitekt wird zwingend vorgeschrieben. Der Landschaftsarchitekt ist bis zum 10.02.2023 zu benennen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Robert Maier Architekten, Neuötting; Landschaftsarchitekt Wolfgang Wagenhäuser, Töging a. Inn
Architektenbüro Dillinger, Burghausen; Landschaftsarchitektur C. Tauscheck, Burghausen
kremsreiter-architekten, Simbach a. Inn; Jocham + Kellhuber Landschaftsarchitekten Stadtplaner GmbH, Iggensbach
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

 

Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten:

- Städtebauliches Konzept

- freiräumliche Qualität

- Architektonische und räumliche Gestaltung, Wohnqualität

- Funktionalität, Barrierefreiheit

- Konstruktion, Energie, Ökologie, Nachhaltigkeit

- Wirtschaftlichkeit

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/01/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

 

Die Wettbewerbssumme beträgt 45.000,00 € netto.

1. Preis 12.000,00 €

2. Preis 7.000,00 €

3. Preis 5.500,00 €

Bearbeitungshonorar je TN 1.400,00 €

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

 

Sofern mit Preisen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Norbert Diezinger, Architekt, Stadtplaner, Eichstätt (FP)
Ursula Hochrein, Landschaftsarchitektin, Stadtplanerin, München (FP)
Michael Leidl, Architekt, Stadtplaner, Bad Birnbach (FP)
Norbert Mißberger, Architekt, Stadtplaner, Burgkirchen a.d. Alz (FP)
Josef Anglhuber, Architekt, Kraiburg (st. stllv. FP)
Alfred Stockner, 1. Bürgermeister Gem. Reischach (SP)
Dr. Stefan Scholze, 2. Bürgermeister Gem. Reischach (SP)
Lorenz Grätzl, Gemeinderat, Bauausschuss Gem. Reischach (SP)
Helmut Vilsmaier, Gemeinderat, SG Wirtschaft Gem. Reischach (st. stllv. SP)
Josef Hurnaus, Kreiswohnbau Gesellschaft Altötting (st. stllv. SP)
Birgit Thumser, 3. Bürgermeisterin Gem. Reischach (st. stllv. SP)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

 

Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder

- gem. § 21 BA: 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder

- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.

.

Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

.

Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaften.

.

Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.

.

Die Auftraggeberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts entsprechend der Einführungsbekanntmachung der Obersten Baubehörde v. 01.10.2013, Az. IIZ5-4634-001/13 zur RPW einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Sie wird hierzu ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. Die Gewichtung der im Wettbewerb zuerkannten Rangfolge beträgt bei der Vergabe des Auftrages mindestens 40%.

In Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4, nach Genehmigung und Förderzusage die Leistungsphase 5 nach HOAI 2021 § 35 Gebäudeplanung und § 40 Freianlagen in getrennten Verträgen vorgesehen.

Die Ausloberin behält sich vor, in einer zweiten Stufe die jeweiligen Leistungsphasen 6 bis 9 zu beauftragen.

Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.

.

Zeitschiene:

Ausgabe der Unterlagen: 26.01.2023

Rückfragenfrist / Versand Modell: 10.02.2023

Kolloquium: 15.02.2023

Beantwortung der Rückfragen: 24.02.2023

Abgabe der Planunterlagen: 19.04.2023

Abgabe des Modells: 05.05.2023

Preisgerichtssitzung: 22.05.2023 (ggf. 2. Tag)

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern

Postanschrift: Maximilianstraße 39

Ort: München

Postleitzahl: 80538

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de

Telefon: +49 8921762411

Fax: +49 8921762847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

 

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: oberprillerarchitekten

Postanschrift: Am Schöllgraben 18

Ort: Hörmannsdorf

Postleitzahl: 84187

Land: Deutschland

E-Mail: mail@oberprillerarchitekten.de

Telefon: +49 870291480

Fax: +49 870291339

Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/12/2022

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