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  • Grünes Band des Wissens für die Campbell Barracks - Der Andere Park
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  • 1. Preis: Studio Vulkan Landschaftsarchitektur GmbH, Zürich
  • 2. Preis: bbz Landschaftsarchitekten, Berlin
  • 3. Preis: Ecosistema Urbano Arquitectos, Madrid

Grünes Band des Wissens für die Campbell Barracks - Der Andere Park , Heidelberg/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2023010
Tag der Veröffentlichung
11.03.2017
Aktualisiert am
26.01.2018
Verfahrensart
Sonstiger Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Architekten, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten
Auslober
Koordination
metris architekten und stadtplaner, Heidelberg
Bewerbungsschluss
06.04.2017
Preisgerichtssitzung
26.01.2018

Wie viele Buchstaben hat "wa"?

1. Preis

Studio Vulkan Landschaftsarchitektur GmbH, Zürich
Bilder © Studio Vulkan Landschaftsarchitektur
  • 1. Preis: Studio Vulkan Landschaftsarchitektur GmbH, Zürich
  • 1. Preis: Studio Vulkan Landschaftsarchitektur GmbH, Zürich
  • 1. Preis: Studio Vulkan Landschaftsarchitektur GmbH, Zürich
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2. Preis

bbz Landschaftsarchitekten, Berlin
Bilder © bbz landschaftsarchitekten
  • 2. Preis: bbz Landschaftsarchitekten, Berlin
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  • 2. Preis: bbz Landschaftsarchitekten, Berlin
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3. Preis

Ecosistema Urbano Arquitectos, Madrid
Bilder © Ecosistema Urbano Arquitectos
  • 3. Preis: Ecosistema Urbano Arquitectos, Madrid
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  • 3. Preis: Ecosistema Urbano Arquitectos, Madrid
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  • 3. Preis: Ecosistema Urbano Arquitectos, Madrid
  • 3. Preis: Ecosistema Urbano Arquitectos, Madrid
  • 3. Preis: Ecosistema Urbano Arquitectos, Madrid
  • 3. Preis: Ecosistema Urbano Arquitectos, Madrid
  • 3. Preis: Ecosistema Urbano Arquitectos, Madrid
Verfahrensart
Freiraumplanerischer und städtebaulicher Planungswettbewerb mit anschließender Mehrfachbeauftragung

Koordination
NH ProjektStadt + ARGE metris architekten und stadtplaner / 711LAB, Heidelberg

Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Heidelberg wurde mit dem Projekt „Grünes Band des Wissens für die Campbell Barracks“ vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in das Förderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ aufgenommen. Das Projekt wird mit insgesamt 5 900 000 EUR gefördert.

Das Projekt umfasst die freiraumplanerische und städtebauliche Neuordnung, Sanierung und Umnutzung zentraler Bereiche der historischen Kasernenanlage. Wesentlicher Baustein des Projektes ist die Erschließung eines identitätsstiftenden und attraktiven Freiraums neuen Typs für die Konversionsfläche. Dieser Andere Park ist verbindendes Element des zukunftsorientierten, wissensbasierten Stadtquartiers, das auf dem Konversionsgelände im Kontext der Internationalen Bauausstellung (IBA) Heidelberg entsteht. Aus diesem Grund lobt die Stadt Heidelberg in Kooperation mit der IBA Heidelberg einen freiraumplanerischen und städtebaulichen Planungswettbewerb mit anschließender Mehrfachbeauftragung aus.
11/03/2017    S50    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren  Deutschland-Heidelberg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2017/S 050-092401
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen
Stadt Heidelberg, Rechtsamt – Vergabeabteilung
Kornmarkt 1
Heidelberg
69117
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Heidelberg, Rechtsamt – Vergabeabteilung
Telefon: +49 62215823325/4
E-Mail: vergabeabteilung@heidelberg.de
Fax: +49 6221584623326
NUTS-Code: DE125
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de/ausschreibungen

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.metris-architekten.de/download/gbdw
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
metris architekten und stadtplaner – Dr. Thorsten Erl
Vangerowstraße 16-1
Heidelberg
69115
Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Thorsten Erl
Telefon: +49 62216593241
E-Mail: deranderepark@metris-architekten.de
Fax: +49 62216593242
NUTS-Code: DE125
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.metris-architekten.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
metris architekten und stadtplaner – Dr. Thorsten Erl
Vangerowstraße 16-1
Heidelberg
69115
Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Thorsten Erl
Telefon: +49 62216593241
E-Mail: deranderepark@metris-architekten.de
Fax: +49 62216593242
NUTS-Code: DE125
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.metris-architekten.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Grünes Band des Wissens für die Campbell Barracks.
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71222000

II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71410000
71400000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Heidelberg wurde mit dem Projekt „Grünes Band des Wissens für die Campbell Barracks“ vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in das Förderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ aufgenommen. Das Projekt wird mit insgesamt 5 900 000 EUR gefördert.
Das Projekt umfasst die freiraumplanerische und städtebauliche Neuordnung, Sanierung und Umnutzung zentraler Bereiche der historischen Kasernenanlage. Wesentlicher Baustein des Projektes ist die Erschließung eines identitätsstiftenden und attraktiven Freiraums neuen Typs für die Konversionsfläche. Dieser Andere Park ist verbindendes Element des zukunftsorientierten, wissensbasierten Stadtquartiers, das auf dem Konversionsgelände im Kontext der Internationalen Bauausstellung (IBA) Heidelberg entsteht. Aus diesem Grund lobt die Stadt Heidelberg in Kooperation mit der IBA Heidelberg einen freiraumplanerischen und städtebaulichen Planungswettbewerb mit anschließender Mehrfachbeauftragung aus.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Die Eignung der Büros wird anhand der Kriterien Berufsqualifikation, Referenzen und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 ff GWB überprüft. Im Übrigen sind Teilnahmehindernisse in § 4 (2) RPW beschrieben. Verbleiben nach Anwendung dieser Kriterien mehr als 20 geeignete Planungsteams (ohne die gesetzten Teilnehmer), wird die Auswahl durch Los getroffen.
Berufsqualifikation:
Es müssen interdisziplinäre Projektteams zwischen Landschaftsarchitekten und Stadtplanern gebildet werden. Wie diese Zusammenarbeit organisiert wird (Gründung von Bietergemeinschaften, Stadtplaner als Subunternehmer, sonstiges) bleibt den Teilnehmern überlassen.
Natürliche Personen erfüllen die Berufsqualifikation, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt, Stadtplaner berechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß Artikel 46 -49 bei Architekten, bzw. Artikel 12 und 13 bei Landschaftsarchitekten der Richtlinie 2005/36/EG –Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist und der die entsprechende Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann.
Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, erfüllen die Anforderungen an die Berufsqualifikation, sofern mindestens einer der bevollmächtigten Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Die vorgenannten Anforderungen gelten für Partnerschaften gemäß Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) entsprechend.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Wie der Nachweis der Berufsqualifikation geführt wird, obliegt den Teilnehmern. Reine Eigenerklärungen sind nicht ausreichend. Anerkannt werden insbesondere:
— Kopie der Berufszulassungen (Kammereintrag etc.)
— Bescheinigung einer Architektenkammer in der Bundesrepublik Deutschland, aus der sich die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung ergibt.
Referenzen:
Zwei Referenzprojekte zu folgenden Themen:
— Thema 1: Park
— Thema 2: Freiraum im Kontext (besondere Orte/historischer Bestand)
A. Nachweis eines Projekterfolgs (Preis, Anerkennung) in einem regelgerechten Wettbewerb. Akzeptiert wird auch ein Erfolg in Mehrfachbeauftragungen. Darstellung: auf maximal 1 DIN-A-3-Seite z. B. Zeichnungen, Abbildungen und Erläuterungen
B. Nachweis eines realisierten Projekts. Darstellung: auf maximal 1 DIN-A-3-Seite z. B. Zeichnungen, Abbildungen und Erläuterungen
Welches Thema (Thema 1- Park, Thema 2- Freiraum im Kontext) die Teilnehmer mit welchem Nachweis (A.-Preis oder B.-Realisation) belegen ist den Teilnehmern überlassen.
Für Berufsanfänger gilt, dass eine Realisierung nicht zwingend nachzuweisen ist. Es gilt dann, dass beide Referenzprojekte mindestens in einem regelgerechten Wettbewerb ausgezeichnet wurden. Akzeptiert wird auch ein Erfolg in Mehrfachbeauftragungen oder bei studentischen Wettbewerben.
— bei Berufsanfänger zusätzlich eine beglaubigte Kopie der Diplom- bzw. Masterurkunde (nicht älter als 7 Jahre, Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung)
Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den § 123 ff. GWB erfolgt über eine Eigenerklärung.
Im Auftragsfall ist das Vorliegen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Es werden außerdem Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreuegesetz abzugeben sein.

III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Landschaftsarchitekten und Stadtplaner.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 30
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Atelier Loidl, Berlin
Studio Vulkan, Zürich/München, CH/DE
Ecosystemaurbano, Madrid, ES
Latz + Partner, Kranzberg
Taktyk, Brüssel/Paris, BE/FR
Levin Monsigny Landschaftsarchitekten, Berlin
LOLA Landschaftsarchitekten, Rotterdam, NL
Lützow 7, Berlin
TDB Landschaftsarchitektur, Karl Thomanek | Berlin
Wgf, Nürnberg
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Arbeiten die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar):
— städtebauliche und freiräumliche Qualität;
— Gestalterische Qualität;
— Erfüllung des Programms und der funktionalen Anforderungen;
— Wirtschaftlichkeit;
— Art des Umgangs mit Bestand;
— Ökologische Qualität;
wgf, Nürnberg.

IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/04/2017
Ortszeit: 11:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 10/04/2017
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Es werden für die Stufe 1 ein Gesamtbetrag von 59 000 EUR ausgelobt (inkl. 19 % MwSt.). Es werden in der 1. Stufe sechs Preise vergeben. Das Preisgericht ist berechtigt die Rangfolge zu bestimmen. Gleichzeitig gewinnen die Preisträger die Teilnahme an der 2. Stufe der Mehrfachbeauftragung.
Für die Stufe 2 wird ein Gesamtbetrag von 88 000 EUR zur Verfügung gestellt (inkl. 19 % MwSt.).
Für die Mehrfachbeauftragung der Teilnehmer werden 60 000 EUR als Bearbeitungshonorar ausgezahlt. Bei 6 Teilnehmer/innen sind dies folglich 10 000 EUR je Teilnehmer.
28 000,- EUR werden als Preisgeld auf folgende Preisgruppen verteilt:
1. Preis 14 000 EUR;
2. Preis 9 000 EUR;
3. Preis 5 000 EUR.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Weitere Zahlungen außer den in Ziffer IV 3.1 genannten werden nicht geleistet.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Henri Bava, Landschaftsarchitekt, Paris/Karlsruhe/Barcelona (FPR)
Klaus Overmeyer, Landschaftsarchitekt, Berlin/Wuppertal (FPR)
Undine Giseke, Landschaftsarchitektin, Berlin, Vorsitzende IBA_Kuratorium (FPR)
Stephen Craig, Künstler, Karlsruhe, IBA_Kuratorium (FPR)
Michael Braum, Städtebauer, geschäftsführender Direktor IBA Heidelberg (FPR)
Ariane Röntz, Landschaftsarchitektin, Berlin (FPR)
Henrik Schultz, Landschaftsarchitekt, Frankfurt (FPR)
Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck, Dezernat II (FPR)
Annette Friedrich, Leiterin Stadtplanungsamt, Stadt Heidelberg (FPR)
Volker Schwarz, Abteilungsleiter Grünanlagen, Landschafts- und Forstamt, Stadt Heidelberg (FPR)
Bürgermeister Wolfgang Erichson, Dezernat IV (SPR)
Bürgermeister Hans-Jürgen Heiß, Dezernat V (SPR)
Lars-Christian Uhlig, BBSR Nationale Projekte Städtebau, Berlin/Bonn (SPR)
Karl Krauss, Bürgervertreter 1, Stadtteilverein Südstadt (SPR)
Harald Lemke, Bürgervertreter 2 (SPR)
NN Gemeinderat größte Fraktion (SPR)
NN Gemeinderat zweitgrößte Fraktion (SPR)
NN Gemeinderat nächstgrößere Fraktion (SPR)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben:
Die Bewerbung hat zwingend auf dem unter obigem Link (I.3) abrufbaren Bewerbungsbogen zu erfolgen, der per Post an metris Architekten zu übersenden ist. Die eingegangenen Bewerbungen werden entsprechend der §§ 56 und 57 VgV auf Vollständigkeit, fachliche Richtigkeit und das Vorliegen von formalen Ausschlussgründen geprüft.
bis 06.04.2017, 11:00 Uhr Bewerbungsphase
10.04.2017 Ausgabe Wettbewerbsunterlagen
28.04.2017 Rückfragenkolloquium, öffentlich, mit Begehung
bis 19.06.2017 Bearbeitungsphase
19.06.2017 Abgabe der Entwürfe
03.-04.07.2017 Jurysitzung 1. Stufe
zw. 4.-6.7. Bürgerforum / Ausstellung
08./09.07.2017 Stadtteilfest und IBA@work (Ausstellungseröffnung)
05.07.-18.07.2017 Kinder- und Jugendbeteiligung
04.07.-24.07.2017 Präzisierung der Aufgabenstellung Mehrfachbeauftragung (MFB)
Okt./ Nov. 2017 Bearbeitungsphase MFB
Dez. 2017 Jurysitzung 2. Stufe
Dez. 2017/Jan. 2018 Bürgerforum/ Ausstellung
Jan./ Feb. 2018 Angebots- / Verhandlungsphase
ab April 2018 Planung LPH 3-8.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 7219264049
E-Mail: Vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 7219263985
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Danach ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/03/2017

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